Ärztekammer Sachsen gegen Medizinalhanf
Nachdem ein Arzt aus dem ländlichen Sachsen einem Patienten ein Privatrezept für Cannabisblüten ausstellen wollte, erlebten beide eine böse Überraschung. Der Arzt wollte bei seiner ersten Cannabis-Verordnung nichts falsch machen und schrieb vorab die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) an.
Diese leitete die Anfrage des Arztes an die Kommission Sucht und Drogen der SLÄK weiter. In der Antwort, die dem DHV anonymisiert vorliegt, wurde dem Arzt unter konkreter Androhung von berufs- und strafrechtlichen Konsequenzen von der Verordnung abgeraten. Der Leiter der Kommission, Dr. Frank Härtel, kritisiert eine in seinen Augen unzureichende Diagnose des behandelnden Arztes und stellt fest, dass Cannabis bei der vorliegenden ADHS-Diagnose die falsche Medikation sei und das Krankheitsbild eher verschlimmern könnte. Es handele sich nach Auffassung der SLÄK demnach um eine "Deckdiagnose" bei einer Cannabisabhängigkeit. Deshalb bittet die SLÄK den Arzt schriftlich
""[...] , Ihr Verordnungsverhalten unter Berücksichtigung der o.g. Hinweise zu prüfen und zukünftig entsprechend auszurichten",
um dann mit ernsthaften Konsequenzen zu drohen:
"Letztendlich könnte eine Beibehaltung Ihrer Verordnungsweise als Verstoß gegen berufsrechtliche Bestimmungen gewertet werden. Auch ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (§29 Abs.1 Nr.6 in Verbindung mit §13 Abs. 1 BtMG) kommt in Betracht.[...]."
Der behandelnde Arzt hat darauf hin seinen Patienten darüber unterrichtet, er dürfe ihm aufgrund der Antwort kein Cannabis verschreiben, worauf sich der Patient an den DHV wendete.
Die Pressestelle der SLÄK selbst betont auf Anfrage des DHV, es handele sich hier um einen Einzelfall und die Entscheidung liege weiterhin beim Arzt:
"Das Ihnen vorliegende Schreiben der Sächsischen Landesärztekammer bezieht sich auf eine konkrete Anfrage des Arztes an unseren Berufsrechtsausschuss. Unter Einbeziehung der Kommission Sucht und Drogen der Sächsischen Landesärztekammer wurde der geschilderte Sachverhalt bewertet. Im Ergebnis dessen hat die Sächsische Landesärztekammer dem Arzt die Ihnen vorlegende Empfehlung gegeben, seine Verordnung von Cannabis im Hinblick auf das Betäubungsmittelgesetz bzw. die Diagnosestellung zu überprüfen. Das weitere Vorgehen obliegt allein dem Arzt."
Ob und wie eine solche Praxis auch bei anderen, verschreibungsfähigen BTM angewendet wird, blieb seitens der Pressestelle genauso unbeantwortet wie die Frage, ob die SLÄK im Rahmen des neuen Gesetzes Ärzten bei der Vermeidung von Deckdiagnosen im Vorfeld unterstützt oder bereits zum Thema publiziert habe. Bislang hat die SLÄK das neue Gesetz mehrmals im Kern kritisiert und lehnt dessen Inhalt eindeutig ab. Anregungen oder Unterstützung zur praktischen Umsetzung für ihre Ärzte hingegen sucht man bei der Ärztekammer Sachsens bislang vergebens. Im Gegenteil, die Angaben der SLÄK zu möglichen Applikationsformen sind unvollständig, teilweise fragwürdig oder einfach fehlerhaft.
Immerhin fordert die SLÄK im aktuellen Ärzteblatt Sachsen ihre Mitglieder dazu auf, der Redaktion ihre Erfahrungen mit dem neuen Gesetz und Cannabis-Verordnungen mitzuteilen. Bleibt zu hoffen, dass dies in der nächsten Zeit zu einer besseren Einschätzung des medizinischen Potentials von Cannabis seitens der SLÄK führen wird.
Betroffene Patienten sollten sich bewusst machen, dass unabhängig von derartigen Aussagen die Therapiehoheit in jedem Einzelfall beim behandelnden Arzt liegt. Auch unerfahrene Ärzte sollten sich daher nicht von solchen Schreiben einschüchtern lassen, sondern im Sinne der Patienten die jeweils optimale Behandlung wählen.
Kommentare
Weedforpete
8. März 2018 - 7:48
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Ich...... ich habe keine
Ich...... ich habe keine Worte hierzu. Bin selbst auch Cannabis-Patient und bin schockiert !
woewe
11. März 2018 - 14:20
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Das verstehe ich voll - ich
Das verstehe ich voll - ich als Nicht-Betroffener habe die Worte und richte sie auch an Dr. Bodendieck und die gesamte Ärztekammer (Reinhard hat den Link dorthin gepostet).
Tom
8. März 2018 - 17:57
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"Es handele sich nach
"Es handele sich nach Auffassung der SLÄK demnach um eine "Deckdiagnose" bei einer Cannabisabhängigkeit." Wat is? Spätestens bei diesem Satz hätte ich, wäre ich der behandelnde Arzt, das Schreiben feierlich dem Schredder übergeben. Man glaubt ja nicht wieviel Blödsinn aus vermeintlich intelligenten Köpfen sprudeln kann.
Mario
8. März 2018 - 21:27
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Ohne Cannabis wäre ich schon
Ohne Cannabis wäre ich schon ein Vollpflegefall. Das Einzige, was mir die Schmerzen nimmt und mein Leben wieder lebenswert macht.
Reinhold Drache...
8. März 2018 - 22:19
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Von der negativen Haltung
Von der negativen Haltung weicht die SLÄK keinen Millimeter ab.
Nachzulesen in dem Thread bei der SLÄK:
https://www.facebook.com/slaekdresden/posts/1620573537983781
Das dieses ein Einzelfall war, halte ich für ein Gerücht :(
woewe
11. März 2018 - 14:17
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Jupp, das war bereits im
Jupp, das war bereits im Vorfeld zu erkennen und Bodendieck, die Ärztekammer und die dort genannte Kommission haben bis heute nicht die Absicht, davon abzurücken und lieber zum Gesetzesbrecher zu werden und ihre Mitgliedsärzte zu Gesetzesbruch zu zwingen :-(
„Eine Umbenennung des giftigen Cannabiskrauts, das Abhängige konsumieren, in „Medizinalhanf“ oder „Cannabisarzneimittel“ verschleiert die Gefahren“, sagte Erik Bodendieck am Freitag beim 26. Sächsischen Ärztetag in Dresden. Die Kommission „Sucht und Drogen“ der Landesärztekammer sehe in einer Freigabe auf Rezept die Gefahr einer Weiterverbreitung der Droge.
„Nach Ansicht der Kommission würde nach Öffnung dieser Tür für Schwerkranke der Cannabiskonsums in der gesamten Population ansteigen“, so Bodendieck. Als sinnvoll werde einzig die Anwendung von pharmazeutisch hergestellten Cannabinoiden in Reinform erachtet.
https://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=211
nach dem Äblatt Sachsen 07 2016, S. 273f
Jörg Borchardt
9. März 2018 - 8:47
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Um die Aussage im
Um die Aussage im Antwortschreiben an den Arzt nochmal nach zu zeichnen:
- Es wird eine Deckdiagnose unterstellt
- Es wird ein Verhalten "empfohlen": Ihr Verordnungsverhalten ... zukünftig entsprechend abzurichten
- zum Schluß noch eine Drohung: "Verstoß gegen berufsrechtliche Bestimmungen gewertet .... Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ... kommt in Betracht.
Dann zu schreiben "Das weitere Vorgehen obliegt allein dem Arzt." gleicht einer Verhöhnung.
Noch Fragen? Schade, hier muß eine Prüfung stattfinden, und zwar ein Prüfung der SLÄK!
Herbert
10. März 2018 - 19:57
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#Gunnar Duttge #Lockruf
#Gunnar Duttge #Lockruf
Robert R.
10. März 2018 - 21:41
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Da die Kommetare auf dem Hanf
Da die Kommetare auf dem Hanf Journal anscheinend zensiert werden:
https://www.vice.com/de/article/8xd3px/ein-berliner-cannabis-aktivist-hat-die-grasplantage-seines-nachbarn-angezeigt
Irgendwer
12. März 2018 - 13:13
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Das selbe Muster wie bei
Das selbe Muster wie bei Webseiten, die Verschwörungstheorien verbreiten
http://www.slaek.de/de/04/pressemitteilungen/2018/010_Ein_Jahr_Cannabis.php
Gleich zu Anfang wird mit: "Das giftige Cannabiskraut"
haarsträubender Unsinn behauptet.
Wer da schon nicht widersprechen kann, schluckt gewöhnlich
auch den Rest. Halbwegs geschickt nutzt die SLÄK dann auch
wieder den weitverbreiteten fehlenden Durchblick beim Thema
"schizophrene Psychosen" aus.
Reinhold Drache...
12. März 2018 - 15:05
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die Haltung der SLÄK
SLÄK lädt AfD-Fraktion zum 25. Jubiläum ein
die Haltung der SLÄK entspricht der Überzeugung "Alles Für Deutschland" zu tun :(
Dafür gibts/gabs auch exorbitante Feste, ich hoffe die vergessen nicht ihr Christel-Mett-Brötchen am Buffet...
http://afd-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/aerztekammer-laedt-afd-fraktion-zum-25-jubilaeum-ein.html
M. Nice
12. März 2018 - 19:22
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Reinhold Drachenstern schrieb
Das dritte Reich läßt grüßen! - Dunkeldeutschland
Keko65
13. März 2018 - 4:51
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https://www.youtube.com/watch
https://www.youtube.com/watch?v=xSj2WwN0Jno teilen!
woewe
16. März 2018 - 8:17
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Keko65 schrieb:Youtube Video
Und was steht da drin (ohne auf das 7345. Video zu klicken)?
bernd
13. März 2018 - 19:54
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Hier in Sachsen läuft einfach
Hier in Sachsen läuft einfach alles falsch und es wird immer schlimmer statt besser. Das ist das Ergebnis von jahrzehntelanger CDU-Verdummung.
Anonymous
14. März 2018 - 12:24
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Das ist scheinbar in in
Das ist scheinbar in in anderen Bundesländern kaum anders.
Ich bin seit mehr als 25 Jahren chronisch krank (Schmerz- und Asthmapatient). Mehr als ein Jahrzehnt lang habe ich hochdosierte Opiate verschrieben bekommen. Da die Opiate sich langfristig ungünstig auf mein Asthma auswirkten (Unterdrückung des Hustenreizes und damit Verhinderung effektiven Abhustens), setzte ich diese kürzlich ausschleichend ab.
Meine Anfrage bei verschiedenen Ärzten bezüglich eines Rezeptes über CBD-reiche!!! und THC-arme!!! Cannabisblüten wurde abgelehnt.
In einem Fall begründete man, ich wäre nicht austherapiert (habe bereits fast alle Schmerzmittel durch und werde immer wieder auf Cortison gesetzt), es wären noch andere Opiat- und Morphingruppen auszuprobieren. Kopfschüttel, warum habe ich mich dann eigentlich aus meiner hochdosierten, langjährigen Opiattherapie ausgeschlichen???
Im übrigen ist mir der Opiatentzug durch die Einnahme von CBD-Öl erleichtert worden. Leider sind die bei meinem geringen Einkommen dauerhaft nicht bezahlbar.
So wie ich mich erkundigt habe, wäre für mein Asthma allerdings ein geringer THC- Gehalt sinnvoll, um die Bronchien zu erweitern, ergo ich bräuchte ein Rezept, welches mir niemand (sicher auf Grund der oben genannten Unsicherheiten) verschreiben will, wohl aber könnte ich sofort wieder ein Rezept für Opiate oder Morphine bekommen.
Denn Sinn dahinter muss ich sicher nicht verstehen!
mojo
17. März 2018 - 23:15
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Das ist einfach nur traurig
Das ist einfach nur traurig.Die Zeit wird kommen wenn sich das Böse in den Köpfen solcher Bestimmer vertrieben wird und wir uns wieder menschlich und natürlich am Leben erfreuen können, das glaube ich ganz bestimmt.
bis dahin alles gute von mir.
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