Im Kontext der morgigen Anhörung zum Thema “Cannabis als Medzin” im Bundestag hat der Deutsche Hanf Verband eine Übersicht mit Urteilen gegen Menschen, die Cannabis als Medizin nutzen, erstellt. Der morgen diskutierte Antrag der Grünen fordert neben einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen auch ein Ende der Strafverfolgung bei der medizinischen Nutzung von Cannabis.
Cannabis als Medizin ist in Deutschland praktisch nur in der Form des THC-Präparates Dronabinol auf Privatrezept erhältlich oder als Cannabisextrakt Sativex bei Multiple Sklerose verschreibungs- und damit erstattungsfähig. Einige wenige Menschen können sich sehr teure Cannabisblüten in der Apotheke kaufen. Patienten klagen zudem, dass Dronabinol als Monopräparat ihnen nicht so gut hilft wie natürliches Cannabis. Menschen, die sich diese Heilmittel – z.B. aufgrund ihrer schweren Erkrankung – nicht leisten können oder keine Genehmigung für Cannabisblüten erhalten haben, werden auf den Schwarzmarkt und zum Eigenanbau gedrängt. Insbesondere der Eigenanbau ist eine kostengünstige Möglichkeit, sauberes Cannabis zu erhalten – nur ist er leider illegal. Da beim Eigenanbau auch größere Mengen anfallen, sind die Strafen hierfür empfindlich. Unsere Übersicht mit Urteilen gegen Menschen, die Cannabis als Medizin nutzen, dokumentiert einen Teil dieses Problems.
Konkret heißt es hierzu im Antrag “Zugang zu medizinischem Cannabis für alle betroffenen Patientinnen und Patienten ermöglichen” (BT-Drs. 17/6127) der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
II. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,
a) einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den im Regelfall ein betäubungsmittelrechtliches Strafverfahren wegen Gebrauchs von Cannabis eingestellt und die Beschlagnahme sowie Einziehung des Betäubungsmittels ausgeschlossen wird, wenn die oder der Tatverdächtige Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung verwendet und dabei zugleich die Voraussetzungen sowie das Verfahren zu regeln, nach denen eine solche ärztliche Empfehlung anhand einer Liste von Indikationen ausgestellt und nachgewiesen werden kann,
In der Begründung führen die Antragstelle hierzu an:
Wegen der erheblichen Kosten für eine Behandlung mit Dronabinol, Cannabisblüten oder einem Cannabisextrakt, verschaffen sich viele bedürftige Patientinnen und Patienten Cannabis auf andere Weise und geraten so unweigerlich mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt. Die Folge sind häufig Strafverfahren, die nur unter der Auflage eingestellt werden, zukünftig keinen Cannabis mehr zu konsumieren. Da viele Patientinnen und Patienten auf eine regelmäßige Einnahme von Cannabis angewiesen sind, werden sie zudem nicht selten als Wiederholungstäter oder wegen des Besitzes nicht geringer Mengen zu empfindlichen Geld- oder Haftstrafen nicht unter einem Jahr verurteilt. Damit werden ausgerechnet jene Menschen der Strafverfolgung ausgesetzt, die aufgrund ihrer teilweise schweren Erkrankung ohnehin körperlich und seelisch erheblich belastet sind.
[…]
Vor diesem Hintergrund schlägt dieser Antrag eine Regelung vor, durch die ein betäubungsmittelrechtliches Strafverfahren bei Patientinnen und Patienten vermieden werden kann, wenn sie Cannabis auf der Basis einer ärztlichen Empfehlung besitzen, anbauen oder sich verschaffen. Derzeit werden Strafverfahren von den Staatsanwaltschaften in der Regel nur dann eingestellt, wenn es sich um eine geringe Menge handelt. Im Wiederholungsfall kommt es völlig unabhängig von der Menge in vielen Fällen zu Strafverfahren. Verfahrenseinstellungen aufgrund der §§ 34 und 35 des Strafgesetzbuchs finden in der Regel erst in der Hauptverhandlung statt und führen damit häufig zu einer unnötigen psychischen und finanziellen Belastung der Betroffenen. Eine Regelung zur Vermeidung betäubungsmittelrechtlicher Strafverfahren könnte zudem auch die Rechtssicherheit bei Staatsanwaltschaften und Gerichten erhöhen und dort zu einer Arbeitsentlastung führen.
Der Antrag der Grüne greift die akuten Probleme von Menschen, die Cannabis als Medizin nutzen möchten, auf. Wie ein Gesetzesvorschlag für eine echte Straffreiheit von Patienten aussehen könnte und welche weitergehenden Vorschläge es für eine möglichst breite Verfügbarkeit von Cannabis zu medizinischen Zwecken gibt, habe ich hier zusammengestellt.
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