Der Deutsche Hanfverband dokumentiert fortlaufend Urteile gegen Menschen, die Cannabis als Medizin eingesetzt haben.
2005: Deutschland: Bayern
Ein AIDS-Patient aus Bayern, der Cannabis gegen Nervenschmerzen und Appetitlosigkeit verwendete, wurde vom Amtsgericht Wolfratshausen zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt. Ihm wurde der Besitz von 15,5 Gramm Cannabis vorgeworfen. Richter Helmut Berger stellte fest, er hätte sich auch mit anderen Medikamenten behandeln können. Allerdings berücksichtigte er den Grund des Cannabiskonsums und reduzierte den ursprünglichen Strafbefehl um 2150 Euro. In süddeutschen Bundesländern werden wegen Cannabisbesitzes im Allgemeinen höhere Strafen ausgesprochen als in nördlichen Bundesländern, in denen das Verfahren vermutlich nur zu einer Verwarnung geführt hätte. Quelle: ACM
2008: Morbus-Crohn-Patient erhält zwei Jahre Gefängnis auf drei Jahre Bewährung wegen illegalen Cannabisbesitzes
Volker Krug, ein Morbus-Crohn-Patient aus Würzburg, der seit vielen Jahren Cannabis erfolgreich medizinisch einsetzt, wurde am 13. Februar zu einer Strafe von zwei Jahren Gefängnis, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Er war am 9. Juli wegen des Imports von mehr als 200 Gramm Cannabis aus den Niederlanden in Untersuchungshaft genommen und am 17. Oktober gegen Zahlung einer Kaution unter Auflagen aus der Haft entlassen worden. Herr Krug war bereits wegen illegalen Cannabisbesitzes vorbestraft. Die medizinische Verwendung der Droge wurde strafmildernd berücksichtigt. Quelle: ACM
2009:Freiheitsstrafen bei medizinischer Verwendung von Cannabis für Patienten in NRW und Schleswig-Holstein
Vom Amtsgericht Schleswig wurde ein 50-jähriger Mann, der an einem Tourette-Syndrom leidet, wegen des Besitzes von Cannabis und der Weitergabe der Droge zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung sowie zu 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Als Folge seines Cannabiskonsums war er in den vorangegangenen Jahren bereits viermal verurteilt worden. Im aktuellen Verfahren ging es um den Besitz von 97 Gramm Cannabis und die Weitergabe zum Einkaufspreis an Bekannte. Ein Handel mit Gewinnabsicht ergab die Beweisaufnahme nicht. […] Quelle: ACM
2009: Mindeststrafe für Idealismus ohne Einsicht
Ohne Vorstrafe und schwer krank (Diabetes, Augeninnendruckerhöhung und Depressionen) erhielt der 53-jähriger Siegener wegen “des Besitzes von Hanfpflanzen mit einem Wirkstoffgehalt von 14,4 Gramm” die Mindeststrafe von drei Monaten. Quelle: Der Westen
2010: Zwei Jahre Haft für Mann aus dem Landkreis Augsburg – Richterin empfiehlt Ausreise nach Holland
2 Jahre ohne Bewährung erhielt der 51-Jährige für insgesamt für 12 Pflanzen mit einem Erntegewicht von 600 Gramm. Er leidet an einer Leberzirrhose und hat das Problem dass die Krankenkasse keine Cannabismedikamente für ihn zahlt. Der Richter ging davon aus, dass 600 Gramm kein Eigenbedarf sein könnten und empfahl: “Sie sollten sich überlegen, nach Holland auszuwandern.” Bekanntlich würden im Nachbarland andere Drogengesetze gelten.” Quelle: Augsburger Allgemeine
2010: Krebspatient wegen Cannabisbesitz zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
Wie das Fürstenfeldbrucker Tagblatt am 25. März berichtete, wurde ein 44-jähriger Krebspatient wegen Besitzes von Cannabis, den er nach eigenen Angaben gegen Symptome einer Krebserkrankung einsetzte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Bei der Strafzumessung werden auch die Vorstrafen aufgrund unterschiedlicher Gesetzesverstöße eine Rolle gespielt haben. Der Richter erklärte offenbar aus Unwissenheit über die Möglichkeiten einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis, dass es den “Joint auf Rezept” nicht gebe. In dem Artikel heißt es:
“Auch wer sich als Krebskranker einen Joint auf dem Drogenmarkt beschafft, macht sich strafbar. Das machte jetzt der Weilheimer Amtsrichter einem 44-Jährigen aus Schongau klar, der sich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten musste.
Bei dem Hartz-IV-Empfänger fanden die Rauschgiftfahnder am 4. November 2009 neun Gramm Marihuana und stellten die Drogen sicher. Er leide seit zwei Jahren an Krebs, erklärte der Angeklagte, und habe den ‘heilsamen Joint’ zur Bekämpfung seiner Schmerzen geraucht. Zum Arzt gehe er nicht mehr, fügte der Angeklagte resigniert hinzu. Cannabis als Arznei sei aber gesetzlich nicht erlaubt, den Joint auf Rezept gebe es nicht, stellte Richter Martin Hausladen fest.
Auf der Sonnenseite des Lebens stand der Schongauer nie. Einen Beruf erlernte er nicht, er schlug sich bisher mit Jobs auf dem Bau durch. Wegen seiner Krebserkrankung kann der 44-Jährige jetzt nicht mehr arbeiten. Zudem hat der Arbeiter 27 Vorstrafen, die der Richter nur auszugsweise vorlas. Danach hat der Angeklagte wegen Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch, aber auch Drogendelikten, mehrmals im Gefängnis gesessen.
Sein Geständnis wurde dem Wiederholungstäter zu seinen Gunsten ausgelegt, dennoch forderte die Staatsanwältin fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Gericht beließ es im Urteil bei vier Monaten auf Bewährung und erlegte dem Schongauer außerdem noch 400 Euro Geldbuße auf. Er solle mit der Selbstmedikation mit Cannabis-Produkten aufhören und stattdessen wieder einen Arzt aufsuchen, hieß es in der Urteilsbegründung.” Quelle: ACM
2011: Bio-Haschisch gegen Rückenleiden
Der Betroffene konsumierte Cannabis wegen ständiger Schmerzen aufgrund eines Rückenleidens. Diese konnte er mit Attesten belegen, die konventionellen Schmerzmittel hatten bei ihm schwere Schädigungen von Nieren und Leber hervorgerufen. Cannabis sei bei ihm wirksam und weniger schädlich Er war nicht vorbestraft, der Richter meinte, “30 Monate Gefängnis seien tat- und schuldangemessen für die Einfuhr von mehr als ein Kilo Hasch.” Quelle: rosenheim24.de
2011: Acht Monate auf Bewährung für Cannabis-Anbau
Für eine Pflanze gab es in der ersten Instanz 18 Monate, in der zweiten Instanz immer noch acht Monate auf Bewährung. Der Betroffene ist “aufgrund von Depressionen und einer früheren Heroinabhängigkeit […] nach ärztlichem Ermessen auf den Wirkstoff von Cannabis-Produkten angewiesen.” Da seine Krankenkasse ihm diese nicht bezahlt, hat er selbst angebaut. Zudem hat er beim “Bundesamt für Medikamenten-Produkte einen Antrag auf Erlaubnis gestellt, medizinisch notwendige Cannabis-Produkte selbst anbauen zu dürfen.”
Quelle: Nordwest-Zeitung
2011: Urteil – Haschzüchter muss 900 Euro Geldstrafe löhnen
Der 49-Jährige aus Bochum litt an Asthma, war langzeitarbeitslos und vor mehr als 10 Jahren wegen Drogendelikten verurteilt. Er erhielt 90 Tagessätze a 10 €, also insgesamt 900€ für einige Pflanzen, die nach der Ernte “131,64 Gramm Blätter und 127,78 Gramm Stengel” ergebe. 900€ sind für ein Hartz-IV Empfänger ein Vermögen. Quelle: Der Westen
2011: Harte Strafe für Cannabis-Medizin – 6000 Euro für zwei Graspflanzen
Ein an Krebs erkrankter Schwimmeister wurde im baden-württembergischen Ludwigsburg zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er in seiner Wohnung zwei Graspflanzen angebaut hatte. Nach eigener Aussage seien diese ihm von einem Unbekannten zur Linderung seiner Leiden geschenkt worden. Sein Mitbewohner, der ebenfalls aufgrund der zwei Pflanzen auf der Anklagebank saß, wurde freigesprochen, nachdem der schwerkranke Mann den Besitz der Pflanzen eingeräumt hatte. Quelle: Hanfjournal
2011: „Sie hinterlassen nicht den Eindruck, dass sie besonders kriminell sind“
Im Dezember wurde laut der Sächsischen Zeitung ein 73-jähriger aus Leisnig (Sachsen) zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe und 600 € Geldstrafe verurteilt. Sein Verbrechen: Er baute im Sommer zwei bis drei Cannabis-Pflanzen zu medizinischen Zwecken an. Weiterlesen auf hanfverband.de
2012: Presseschau: Drei Jahre Bewährung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln
Die noch nicht ganz erntereifen Pflänzchen ergaben eine “nicht geringe Menge”, der Betroffene hatte nach einem Motorradunfall nicht enden wollenden Schmerzen. Das Gericht bewertete den Fall als minderschwer, neben den drei Jahren auf Bewährung muss er viermal jährlich zum Drogenscreenings und 1500 € zahlen. Durch die Bewährung in Kombination mit den Drogenscreenings wird ihm praktisch auch jeder Konsum verboten. Quelle: Mainpost
2015: Verwarnung ohne Strafe wegen Cannabisanbau
Oliver Kaupat ist Cannabispatient mit Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabis in der Apotheke. Der Eigenanbau bleibt verboten, als die Polizei bei ihm einige Pflanzen in einem Growzelt fanden, wurde also eine Strafanzeige geschrieben. Der Richter stellt das Verfahren jedoch mit einer Verwarnung ein, und ließ sich sogar mit dem kiffenden Angeklagten für die Zeitung fotografieren. Quelle: Bild, Express
Kommentare
3 Antworten zu „Übersicht: Urteile bei der Nutzung von Cannabis als Medizin“
Ich möchte Sie auf folgendes
Ich möchte Sie auf folgendes Urteil aufmerksam machen:
Anbau von Cannabis: Freispruch bei schwerer Krankheit:
https://www.kujus-strafverteidigung.de/blog/anbau-von-cannabis-bei-schwerer-krankheit-straflos/
Ich möchte Sie auf folgendes
Ich möchte Sie auf folgendes Urteil aufmerksam machen:
Anbau von Cannabis: Freispruch bei schwerer Krankheit:
https://www.kujus-strafverteidigung.de/blog/anbau-von-cannabis-bei-schwerer-krankheit-straflos/
ich wurde 2015 zu 7o
ich wurde 2015 zu 7o Tagessätzen a €20.– wegen dem Besitz von 7g getrockneten Cannabisblättern vom AG
Stuttgart verurteilt.