Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) 2024

Das Inkrafttreten des CanGs markiert einen Meilenstein im Umgang mit Cannabis in Deutschland. Durch die relativ weitgehende Entkriminalisierung des persönlichen Besitzes und Anbaus von Cannabis steht Deutschland mit an der Spitze des progressiven Länder Europas. Die versprochene Legalisierung von Cannabis realisiert das CanG jedoch nicht.

Den Auftakt des langwierigen Vorhabens einer Reform des rechtlichen Umgangs mit Cannabis bildete der Konsultationsprozess “Cannabis aber sicher?” des Drogenbeauftragten der Bundesregierung Burkhard Blienert im Juni 2022. Wir waren zu allen fünf Hearings des Konsultationsprozesses eingeladen. In Vorbereitung auf den anstehenden Gesetzgebungsprozess erarbeitete der DHV ein eigenes Eckpunktepapier, welches gemeinsam mit der Community (z.B. im Rahmen der CaNoKo 2022) erarbeitet wurde.

Als Ergebnis dieser Anhörungen des Bundesdrogenbeauftragten veröffentlichte die Bundesregierung im Oktober 2022 ein Eckpunktepapier zur Cannabislegalisierung, das erste grundlegende Aspekte der rechtlichen Neuregelung skizzierte. Nach Diskussionen um die europa- und völkerrechtliche Umsetzbarkeit einer umfassenden Cannabislegalisierung wurde der Prozess im April 2023 mit dem “Zwei Säulen Modell der Bundesregierung” in zwei Teile aufgespalten. In Säule I soll den privaten Privaten & gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Eigenanbau regeln und in Säule II sollten regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten erprobt werden. Die im Koalitionsvertrag versprochene “kontrollierte Abgabe an Erwachsene” sollte somit nicht durch eine generelle deutschlandweite Legalisierung erreicht werden, sondern zunächst in regionalen Modellprojekten getestet werden. Eine gesonderte gesetzliche Grundlage für Säule II fehlt bis heute (Stand 2025). Stattdessen gibt es Bestrebungen, den sogenannten Forschungsparagraph des CanG (§2 (4)) für die Umsetzung regionaler Modellprojekte zu nutzen.

Das CanG als Verwirklichung von Säule I

Das CanG trat mit Ausnahme der Regelungen zu den Anbauvereinigungen am 1.4.2024 in Kraft. Die Regelungen zum gemeinschaftlichen Anbau traten am 1.7.2024 in Kraft. Hier geht es zum Gesetzgebungsvorgang im offiziellen Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (dip). Dort findet ihr sämtliche Entwürfe, Plenarprotokolle und den offiziellen Gesetzestext.

Der DHV reichte sowohl zum Referentenentwurf als auch zum Kabinettsentwurf des CanG eine offizielle Stellungnahme ein. Diese könnt ihr hier nachlesen: Referentenentwurf bzw. Kabinettsentwurf

Weiterhin findet ihr nachfolgend die Aufzeichnung der Anhörung im Gesundheitsschuss, zu der wir als Sachverständige in Person von DHV-Geschäftsführer Georg Wurth vertreten waren und die Aufzeichnung der Debatte im Bundestag.

Anhörung im Gesundheitsausschuss

Debatte im Bundestag zum CanG

Debatte und Abstimmung im Bundesrat zur Anrufung des Vermittlungsausschusses zum CanG

Da es sich beim CanG um ein Einspruchsgesetz handelt, konnte der Bundesrat es nicht ablehnen, aber er hätte den Vermittlungsausschuss anrufen können, in dem das Gesetz evtl. kritisch lange zerredet und verzögert worden wäre. Nachdem überraschend auch grüne Landesjustizminister die Anrufung des Vermittlungsausschusses gefordert hatten, wurde dieses Gefahr plötzlich und unterwartet real. Wir haben darauf unter anderem mit einer massiven E-Mail-Kampagne reagiert. So konnte die Anrufung des Vermittlungsausschusses verhindert werden, das CanG konnte wie geplant am 01.04.2025 in Kraft treten.“

Das CanG in Kürze – Besitz, Konsum und Eigenanbau

Hier findet ihr einen Überblick der wichtigsten Regelungen des CanG, was ihr beim Besitz, Konsum. Welche Rechte habt ihr und was solltet ihr beachten, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten?

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