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DHV-Stellungnahme zu Anhörung GKV & Cannabis

Morgen findet im Bundestag eine Anhörung zu Anträgen statt, die das vor der Sommerpause verabschiedete GKV-BStabG ändern sollen. Insbesondere soll die umstrittene Vorrangstellung für Fertigarzneimittel entschärft werden. Zu dieser Anhörung ist auch der DHV eingeladen. Hier dokumentieren wir unsere Stellungnahme.

Das Gesetz hatten wir in unserer früheren Stellungnahme vor allem deshalb kritisiert, weil die Erstattung von Cannabisblüten durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen komplett gestrichen wurde. Das war ein harter Schlag für viele Patienten und der erste große Rückschritt seit Inkrafttreten des CanG und dem Beginn der schwarz-roten Koalition.

Für viel Kritik hat auch der kurzfristig eingefügte Passus gesorgt, dass zunächst ein Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel zu erfolgen hat. Damit können die vielen verfügbaren Cannabisextrakte zumindest zu Beginn der Therapie nicht mehr verschrieben werden. Es gibt nur zwei THC-haltige Fertigarzneimittel auf dem Markt. Eins davon ist Exilby von Vertanical, das erst nach Inkrafttreten des Gesetzes auf den Markt kam – zu Mondpreisen. Dahinter steht der Milliardär Clemens Fischer, der zuvor große Summen an die Regierungsparteien gespendet hatte. Auf diesen Umstand haben wir per Pressemitteilung hingewiesen, was wiederum von diversen Medien aufgegriffen wurde, u.a. von der Pharmazeutischen Zeitung und mehrfach vom Spiegel.

Nun liegt ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD vor, nach dem dieser Vorrang für Fertigarzneimittel nur noch für die Indikationen gelten soll, für die diese Medikamente zugelassen sind (Sativex für Spastiken bei Multipler Sklerose, Exilby für chronischen Schmerzen im unteren Rückenbereich mit neuropathischer Komponente). Für alle anderen Indikationen wären alle anderen Extrakte (bis 25% THC) auch für Neupatienten wieder erstattungsfähig. Außerdem soll in diesen bestimmten Fällen der Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln nicht mehr zwingend mindestens sechs Monate dauern, wenn das Mittel nicht ausreichend hilft oder schlecht vertragen wird. Ärzte könnten dann auch vor Ablauf dieser Frist andere Extrakte auf GKV-Kosten verschreiben.

Hinweis: All das ist nur für die Erstattung durch die Gesetzlichen Krankenkassen relevant. Für Selbstzahler hat sich nichts geändert. Auch Blüten sind weiterhin auf Privatrezept verschreibungsfähig.

Morgen findet dazu im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Anhörung statt, zu der auch der DHV eingeladen wurde.

Hier dokumentieren wir unsere Stellungnahme in voller Länge:

05.10.2026

Stellungnahme zu Änderungsanträgen bzgl. GKV-BStabG
Ausschuss-Drucksache: 21(14)107
Anhörung im Gesundheitsausschuss am 07.10.2026

Diese Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf die GKV-Erstattung von Cannabismedikamenten.

Inhalt:

  • Änderungsantrag bzgl. Vorrang für Fertigarzneimittel
  • Grundsätzliches Problem: kein inhalierbares Medikament per GKV-Erstattung

Änderungsantrag bzgl. Vorrang für Fertigarzneimittel

Wir begrüßen die geplanten Änderungen bzw. Klarstellungen.

Die beiden einzigen derzeit verfügbaren THC-haltigen Fertigarzneimittel Sativex und Exilby sollen demnach nur bei der Indikation bevorzugt werden, für die diese zugelassen sind. Nur bei diesen Indikationen macht die Bevorzugung Sinn. Bei anderen Erkrankungen haben die Fertigarzneimittel keine nachweislich bessere Wirkung als die anderen verfügbaren Cannabisextrakte.

Dass der Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel nicht mehr zwingend mindestens sechs Monate dauern soll, auch wenn das Medikament nicht gut wirkt oder schlecht vertragen wird, ist offensichtlich ein Vorteil für die Patienten.

In finanzieller Hinsicht war die als Kosteneinsparung verkaufte Bevorzugung von Fertigarzneimitteln ohnehin absurd. Wie zu erwarten war, ist das neu zugelassene Exilby, das von dem Quasi-Monopol in besonderer Weise profitiert, auf den THC-Gehalt umgerechnet das mit Abstand teuerste verfügbare Cannabismedikament. Gerade mit Blick auf die großzügigen Parteispenden des hinter Exilby stehenden Unternehmers war dieser Beschluss äußerst fragwürdig. Auch deshalb ist die Korrektur begrüßenswert.

Grundsätzliches Problem: kein inhalierbares Medikament per GKV-Erstattung

Das für Patienten eigentlich größere Problem ist allerdings, dass nach dem GKV-BstabG keine inhalierbaren Cannabismedikamente mehr für Kassenpatienten zur Verfügung stehen. Viele Betroffene sind auf den im Vergleich zur oralen Einnahme viel schnelleren Wirkungseintritt angewiesen.

Im Wesentlichen betrifft das die nicht mehr erstattungsfähigen Cannabisblüten, die durch ihre Sortenvielfalt zusätzlich eine große therapeutische Bandbreite abdecken. Außerdem sind sie bezogen auf den THC-Gehalt das kostengünstigste Produkt.

Dieses Problem wird von den vorliegenden Änderungsanträgen nicht adressiert. Wir plädieren dafür, die Kostenerstattung für Blüten wieder zu ermöglichen.
Allerdings sollten dabei die Preise, die die GKV dafür erstattet, den Marktrealitäten angepasst werden. Die von der GKV akzeptierten Preise für Cannabisblüten waren zuletzt viel zu hoch.

Neben den Blüten gibt es noch andere inhalierbare Produkte, insbesondere sogenanntes „Rosin“ oder „Frischextrakte“, die pur und nicht in öligen Lösungen vertrieben werden. Diese werden allerdings i.d.R ebenfalls nicht von der GKV erstattet mit dem Argument, der THC-Gehalt sei höher als bei der Definition von Cannabismedikamenten veranschlagt. Auch bei sogenannten Vape-Pens sind die Kassen zurückhaltend. Für diese Produkte wäre eine gesetzliche Klärung ebenfalls nötig, damit bei Bedarf inhalierbare Präparate zur Verfügung stehen, insbesondere wenn es beim problematischen Ausschluss der Blüten bleiben sollte.

Georg Wurth
Vorsitzender
Deutscher Hanfverband

Transparenz

Der Deutsche Hanfverband e.V. versteht sich im Sinne einer Bürgerrechtsbewegung ausschließlich als Interessenvertretung privater Legalisierungsbefürworter, Cannabiskonsumenten und Patienten. Privatpersonen machen mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen ca. 80 Prozent unseres Budgets aus. Der Rest kommt von Firmensponsoren, auch aus dem MedCan-Bereich, denen wir Werbeleistungen anbieten, aber keinerlei Lobbyarbeit oder sonstige branchenspezifische Dienstleistungen. Dies teilen wir interessierten Firmen auf unserer entsprechenden Informations- und Anmeldeseite auch so mit: “Wenn du dich für branchenspezifische Leistungen wie Beratung, Vernetzung oder Lobbyarbeit für bestimmte Marktregulierungen interessierst, beachte auch unseren Partner Branchenverband Cannabiswirschaft e.V.” Im Vergleich zu den Beiträgen privater Unterstützer, deren Interessen wir vertreten, sind die Beiträge dieser Unternehmen für die Aufrechterhaltung unseres Geschäftsbetriebs nicht notwendig. Dementsprechend vertreten wir in dieser Stellungnahme ausschließlich die Interessen unserer privaten Unterstützer, hier insbesondere die von Patienten, die Cannabis als Medizin nutzen.


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