Die PZ berichtet über gesetzliche Nachschärfungen beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und erwähnt noch einmal die Einschätzung des DHV zur Entstehung der Vorzugsregelung von Fertigarzneimitteln.
„Eine Aussage des damaligen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Josef Hecken, während der Anhörung im Gesundheitsausschuss sorgte im Nachgang für Irritationen. Auf Nachfrage des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger hatte Hecken einen verpflichtenden sechsmonatigen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln als mögliche Lösung vorgeschlagen. Zudem könnten Cannabis-Vollextrakte als zugelassene Fertigarzneimittel ausdrücklich berücksichtigt werden, so Hecken weiter.
Ein Präparat nannte er nicht – wie der Deutsche Hanfverband (DHV) aber kritisierte, zielte Hecken damit »eindeutig« auf Exilby ab, ein THC-haltiges Fertigarzneimittel des Münchner Unternehmens Vertanical. Da dessen Gründer und CEO Clemens Fischers vor der Bundestagswahl 2025 viel Geld an CSU, FDP, SPD und CDU gespendet hatte, mutmaßte der DHV, dass wirtschaftliche Interessen Einfluss auf die Gesetzgebung genommen haben könnten.“
