Als die Interessenverbände der Krankenkassen sowie der Ärzte dem Bundestag ihre ablehnende Haltung zur Anwendung von Medizinal-Hanfblüten unterbreiteten, wurde seitens des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) und der Bundesärztekammer (BÄK) mit Vehemenz auf die fehlenden Studienlage, die die Anwendung von Cannabis Flos per se unsicher mache, verwiesen. Bereits 2008 gab es nach Angaben der Fachzeitschrift „Medicinal Research Reviews“ über 15.000 Studien oder wissenschaftliche Arbeiten zu Cannabis oder zu Cannabinoiden. Angaben von NORML-Direktor Paul Armentano zufolge waren es 2010 sogar schon über 20.000. Seit 2010 hat sich deren Zahl aufgrund der steigenden Zahl von Programmen und Patienten noch einmal drastisch erhöht.
Doch wenn man die vielen tausend Studien zu Cannabis, die allerdings vorwiegend aus den USA stammen, ignoriert und die Forschung in Deutschland derart erschwert, dass selbst ein renommiertes Unternehmen wie Bionorica seine Forschung zu Cannabis schon 2005 ins Ausland verlegt, sind fehlende Erkenntnisse die logische Konsequenz der jahrelangen Verweigerungshaltung. Aber Dank vieler Klagen von Patienten gibt es in Deutschland eine Institution, die seit fast zehn Jahren Erfahrungen mit ein paar hundert Inhabern einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG gesammelt hat: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügt derzeit über den umfassendsten Überblick zur Anwendung medizinischer Cannabisblüten, weil es in Deutschland bislang auf diesem Feld weder klinische noch andere Studien gab oder gibt. Die laut dem Gesetzentwurf zu Cannabis als Medizin geplante Studie, an der diejenigen Patienten teilnehmen sollen, die ihr Cannabis von ihren Krankenkassen erstattet bekommen wollen, ist die erste in Deutschland, die sich mit Wirkungen und Nebenwirkungen von Medizinal-Hanfblüten auseinandersetzt.
Grund genug, bei der Bundesopiumstelle nachzufragen, wie denn seine bisherigen Erfahrungen mit der Verträglichkeit, der Wirkung und eventuellen Komplikationen bei den über 500 anerkannten Patienten seien.
“Sehr geehrter Damen und Herren,
Es ist sehr schwierig, Zahlen oder gar Studien zu Patienten zu finden, die Cannabis Flos erhalten. […[. Meinem Kenntnisstand zufolge gab es bis Januar diesen Jahres 527 beim BfArM registrierte Inhaber einer Ausnahmegenehmigung zur Selbstherapie mit Cannabis Flos. Somit könnte das BfArM derzeit über mehr Informationen zu diesem Themengebiet verfügen, als Kliniken, Krankenhäuser oder andere medizinische Einrichtungen in Deutschland. Für Deutschland relevante Studien zur Anwendung von C.F. gibt es , wie nicht nur Apotheker- und Ärzteverbände bestätigen, auch nicht. Deshalb hoffe ich, dass Sie mir eventuell ein paar Fragen zu dem Themengebiet beantworten können.
Liegen Ihnen seit Ausstellung der ersten Dokuments Rückmeldungen über gesundheitliche Komplikationen oder andere Problematiken, die auf die Anwendung von Cannabis Flos zurückzuführen sind, vor?
Sollte das der Fall sein, könnten Sie mir eventuell mitteilen, um welche Komplikationen es sich gehandelt hat und bei wie vielen Patienten das BfArm von solchen Fällen weiß?
Wie viele Patienten haben die Ausnahmegenehmigung nach Erhalt wieder abgegeben?
Haben die Patienten, die ihre Genehmigung zurückgegeben haben, Gründe hierfür angeführt?
Ich bedanke mich vorab für die Bearbeitung meines Anliegens und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
M.Knodt
Freier Journalist”
Die Antwort der Pressestelle des BfArM konnte die Bedenken der Kassen und der Bundesärztekammer nicht bestätigen.
“Sehr geehrter Herr Knodt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Seit dem Urteil des BVerwG vom 19. Mai 2005 haben 1050 Patientinnen und Patienten beim BfArM Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie gestellt.
635 Patientinnen und Patienten erhielten eine entsprechende Erlaubnis. Von diesen verfügen derzeit 581 über eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG, da zwischenzeitlich 54 Patientinnen und Patienten ihre Erlaubnis an das BfArM zurückgegeben haben oder verstorben sind.
In wenigen Fällen (weniger als 5%) wurde die Erlaubnis zurückgegeben. Einzelne Patienten haben uns als Grund für die Rückgabe fehlende Wirksamkeit mitgeteilt. Gesundheitliche Komplikationen bei der Anwendung von Cannabis sind als Grund für die Rückgabe nicht mitgeteilt worden. Ggf. liegen diese Informationen aber nur den begleitenden Ärzten vor.
Von den derzeitig gültigen Ausnahmeerlaubnissen wurden 552 für den Erwerb von Cannabis-Blüten und 34 für den Erwerb von Cannabis-Extrakt erteilt. 5 Patientinnen und Patienten wurde sowohl die Erlaubnis für den Erwerb von Cannabis-Blüten als auch den Cannabis-Extrakt erteilt,” heißt es aus der dem Bundesgesundheitsministerium unterstellten Behörde. Regelmäßige Nachfragen bei Patienten, dem Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin (SCM) sowie dem DHV bekannten Medizinern ergeben ein sehr ähnliches Bild.
Natürlich handelt es sich hier nur um einen subjektiven, ersten Eindruck, der bislang nicht durch in Deutschland anerkannte Studien bestätigt wurde. Doch zusammen mit der bereits erwähnten, Internationalen Studienlage verdichten sich die Anzeichen, dass Medizinal-Hanfblüten eine sehr sichere und wirksame Medizin sind. Dazu gehört auch, dass es bei der Einnahme von Cannabis Flos, anders als bei anderen rezeptpflichtigen Betäubungsmitteln, bislang noch kein einziger Todesfall zu verzeichnen ist.
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