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Cannabis als Medizin soll ein Arzneimittel wie jedes andere werden

Der Referentenentwurf zum neuen “Cannabis als Medizin”-Gesetz wurde gestern auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. Die Deutsche Apotheker Zeitung nennt in ihrem Artikel erstmalig die konkreten Eckpunkte der geplanten Änderungen und nicht nur Teile wie bisher.

  • Der Umweg über Ausnahmegenehmigungen soll wegfallen.
  • Cannabisblüten sollen für Patienten, Ärzte und Apotheker ein auf Betäubungsmittel-Rezept verschreibungsfähiges Arzneimittel wie jedes andere werden.
  • Zudem sollen die Kosten “in bestimmten Fällen” von den Krankenkassen übernommen werden. 
  • Zur Sicherung der Versorgung soll eine Cannabis-Agentur gegründet werden, die Lizenzen zum Anbau von Cannabis als Medizin vergibt.

Cannabisblüten sollen wie andere Betäubungsmittel für die medizinische Anwendung verschreibungs- und verkehrsfähig werden. Cannabis soll dazu im Betäubungsmittelgesetz nur noch in Anlage III als “verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel” aufgeführt werden und demzufolge aus Anlage I als “nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel” sowie aus Anlage II  für “verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel” gestrichen werden. Die Patienten würden damit keine speziellen Genehmigungen mehr benötigen, sondern jeder Arzt könnte Cannabis mit einem BtM-Rezept verordnen.

Auch für Apotheken entfällt somit die Ausnahmegenehmigung, die sie zur Abgabe von Cannabis benötigen. Mit der geplanten Gesetzesänderung und der Verkehrsfähigkeit wird es für Patienten auch möglich sein, Cannabisblüten innerhalb der EU mitzunehmen. Da es sich bei den Blüten im arzneimittelrechtlichen Sinne nicht – wie bei anderen verschrieben BtMs – um eine “Zubereitung”, sondern einen “Stoff”  handelt, wird das neue Gesetz zum Zwecke der Verschreibung für Cannabisblüten eine Ausnahme im BtMG bzw. der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung schaffen. Weitere Sonderregeln für Cannabis soll es im BtMG nicht geben.

Die Erstattung der Kosten soll “in bestimmten Fällen” über eine Änderung des SGB V, welches die gesetzlichen Grundlagen für die Krankenkassen beinhaltet, erreicht werden. Neben Cannabisblüten sollen auch Dronabinol und Nabilon ohne eine Empfehlung des gemeinsamen Bundesausschusses erstattungsfähig werden. Eine neue Schikane deutet sich jedoch im Entwurf aus dem Gesundheitsministerium an: Patienten, deren Kosten übernommen werden, müssen verpflichtend bis 2018 an einem begleitenden Forschungsprogramm teilnehmen. Dieses soll die Grundlage für die Erarbeitung einer standardisierten Kostenerstattung ab 2019 liefern.

Das Ministerium nennt seinen Vorschlag “alternativlos” – Hintergrund dürfte die Befürchtung sein, dass ansonsten das Bundesverwaltungsgericht Patienten den Eigenanbau von Cannabis erlauben wird.

Auch die zu gründende Cannabis-Agentur, die mit Ausschreibung sowie Qualitätssicherung des Anbaus von Cannabis zur Versorgung der Apotheken beauftragt wird, ist im Gesetzentwurf enthalten. 


Kommentare

54 Antworten zu „Cannabis als Medizin soll ein Arzneimittel wie jedes andere werden“

  1. belanglos

    Ein durchaus beachtlicher
    Ein durchaus beachtlicher Fortschritt, wenn man bedenkt, mit was für einer gesellschaftspolitisch blinden Regierung wir es hier zu tun haben. Natürlich können deren Vertreter aber nicht ablassen von dieser unsäglich blöden “Alternativlos”-Plattitüde. Ein Wort, das den beklagenswerten Zustand der politischen Kultur in unserem Land eindrücklich unterstreicht.

  2. belanglos

    Ein durchaus beachtlicher
    Ein durchaus beachtlicher Fortschritt, wenn man bedenkt, mit was für einer gesellschaftspolitisch blinden Regierung wir es hier zu tun haben. Natürlich können deren Vertreter aber nicht ablassen von dieser unsäglich blöden “Alternativlos”-Plattitüde. Ein Wort, das den beklagenswerten Zustand der politischen Kultur in unserem Land eindrücklich unterstreicht.

  3. greenness

    Ich glaube, daß dieser
    Ich glaube, daß dieser Gesetzesentwurf von den, insbesonders internationalen, drogenpolitischen Entwicklungen in den kommenden 6-12 Monaten überrollt werden wird.

    Dies wäre aber beinahe schade. Ich hätte es zu gerne gesehen, wenn Hundertausende von Benzodiazepin-Abhängigen durch eine einfache “Änderung” des Rezeptes von stark abhängig machenden Pillen auf indischen Hanf ummedikamentiert werden, um sich damit abends “auszuknocken” und in einen erholsamen Schlaf zu fallen.

    – Ein lieber Bekannter von mir kämpft seit einem Jahr gegen Bauchspeicheldrüsenkrebs. Da sich immer wieder Metastasen bildeten, steht bei ihm nun die zehnte “Chemo” an. Ich befürchte, daß für ihn das Umdenken in dieser Sache zu spät kommen wird.

  4. greenness

    Ich glaube, daß dieser
    Ich glaube, daß dieser Gesetzesentwurf von den, insbesonders internationalen, drogenpolitischen Entwicklungen in den kommenden 6-12 Monaten überrollt werden wird.

    Dies wäre aber beinahe schade. Ich hätte es zu gerne gesehen, wenn Hundertausende von Benzodiazepin-Abhängigen durch eine einfache “Änderung” des Rezeptes von stark abhängig machenden Pillen auf indischen Hanf ummedikamentiert werden, um sich damit abends “auszuknocken” und in einen erholsamen Schlaf zu fallen.

    – Ein lieber Bekannter von mir kämpft seit einem Jahr gegen Bauchspeicheldrüsenkrebs. Da sich immer wieder Metastasen bildeten, steht bei ihm nun die zehnte “Chemo” an. Ich befürchte, daß für ihn das Umdenken in dieser Sache zu spät kommen wird.

  5. Martin

    Wenn der Gesetzentwurf alle
    Wenn der Gesetzentwurf alle parlamentarischen Hürden durchläuft und ohne relevante Änderungen veröffentlicht wird, ist ein großer Schritt getan. Bedenkt, wer eine ärztliche Verordnung sein Eigen nennen kann, hat die Transportlizenz für 100 g. Cannabis grenzüberschreitend. Seit kreativ und denkt nach, was das bedeutet. Bei dieser Menge würde man heute mit Freiheitsentzug bestraft werden. Da kann man sich nicht mehr auf Eigenbedarf berufen. Also Geduld haben und abwarten, Freunde.

  6. Martin

    Wenn der Gesetzentwurf alle
    Wenn der Gesetzentwurf alle parlamentarischen Hürden durchläuft und ohne relevante Änderungen veröffentlicht wird, ist ein großer Schritt getan. Bedenkt, wer eine ärztliche Verordnung sein Eigen nennen kann, hat die Transportlizenz für 100 g. Cannabis grenzüberschreitend. Seit kreativ und denkt nach, was das bedeutet. Bei dieser Menge würde man heute mit Freiheitsentzug bestraft werden. Da kann man sich nicht mehr auf Eigenbedarf berufen. Also Geduld haben und abwarten, Freunde.

  7. Maximilian Plenert

    Das Cannabis als Medizin

    Das Cannabis als Medizin Gesetz ist derzeit nur ein Entwurf der Regierung, nun wurden Fachverbände eingeladen Stellungnahmen einzureichen. Danach muss das Gesetz vom Kabinett beschlossen werden und in den Bundestag eingebracht werden. Dort wird es sicherlich auch eine Anhörung geben. Ich schätze dass ein Inkrafttreten zum 1.1.2017 wahrscheinlich ist, aber bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter und das Gesetz wird sicherlich noch Änderungen erfahren.

    1. Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis

      Wäre es nicht
      Wäre es nicht wahrscheinlicher wenn es vor dem Revisionsverfahren (Eigenanbau) in Kraft tritt, angenommen die Krankenkassen würden erst Anfang 2017 zahlen müssen, die Verhandlung wäre aber schon Mitte 2016. Was wäre wenn der Richter trotzdem den Angeklagten recht geben würde, der Richter muss ja nach aktuellem Sachstand Urteilen und nicht nach irgendwas Fiktivem in naher oder ferner Zukunft.
      Evtl. hat der Gesundheitsminister ja jetzt schon dem MDK grünes licht gegeben falls Anträge bei der Krankenkasse bezügl. Kostenübernahme bei Härtefällen eingehen?!?! Ich persönlich habe meinen Antrag auf Kostenübernahme gestellt, der liegt jetzt beim MDK ich warte auf Nachricht, bei meiner Krankenkasse denke ich sind die Chancen 50/50. Die haben mir früher schon Medikamente und andere Leistungen bezahlt obwohl sie es nicht mussten ich bin guter Hoffnung.

      Wann ist das Revisionsverfahren ist das schon bekannt?????

      1. Martin

        Der Eigenbau ist dem Staat
        Der Eigenbau ist dem Staat ein Dorn im Auge. Der wird suksessive durch das auslaufen vorhandener Ausnahmegenehmigungen beendet. Wenn eine verschreibungspflichtige Darreichung angeboten wird, dann eine, bei der der Staat ordentlich mitverdient. Die neue Argentur braucht auch einen leitenden Direktor, Sachbearbeiter, eine Personalrat, eine Poststelle Dienstwagen und Dienstkraftfahrer usw.. das ist eine echte Jobmaschine. Und die Krankenkassen und Selbstzahler (Privatrezept) sollen das bezahlen. Denn so steht es im Entwurf, die Argentur soll keine Gewinne abwerfen. Ich höre schon die Rufe der Agentur nach zusätzlichen Personal wegen Überlastung.

  8. Maximilian Plenert

    Das Cannabis als Medizin

    Das Cannabis als Medizin Gesetz ist derzeit nur ein Entwurf der Regierung, nun wurden Fachverbände eingeladen Stellungnahmen einzureichen. Danach muss das Gesetz vom Kabinett beschlossen werden und in den Bundestag eingebracht werden. Dort wird es sicherlich auch eine Anhörung geben. Ich schätze dass ein Inkrafttreten zum 1.1.2017 wahrscheinlich ist, aber bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter und das Gesetz wird sicherlich noch Änderungen erfahren.

    1. Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis

      Wäre es nicht
      Wäre es nicht wahrscheinlicher wenn es vor dem Revisionsverfahren (Eigenanbau) in Kraft tritt, angenommen die Krankenkassen würden erst Anfang 2017 zahlen müssen, die Verhandlung wäre aber schon Mitte 2016. Was wäre wenn der Richter trotzdem den Angeklagten recht geben würde, der Richter muss ja nach aktuellem Sachstand Urteilen und nicht nach irgendwas Fiktivem in naher oder ferner Zukunft.
      Evtl. hat der Gesundheitsminister ja jetzt schon dem MDK grünes licht gegeben falls Anträge bei der Krankenkasse bezügl. Kostenübernahme bei Härtefällen eingehen?!?! Ich persönlich habe meinen Antrag auf Kostenübernahme gestellt, der liegt jetzt beim MDK ich warte auf Nachricht, bei meiner Krankenkasse denke ich sind die Chancen 50/50. Die haben mir früher schon Medikamente und andere Leistungen bezahlt obwohl sie es nicht mussten ich bin guter Hoffnung.

      Wann ist das Revisionsverfahren ist das schon bekannt?????

      1. Martin

        Der Eigenbau ist dem Staat
        Der Eigenbau ist dem Staat ein Dorn im Auge. Der wird suksessive durch das auslaufen vorhandener Ausnahmegenehmigungen beendet. Wenn eine verschreibungspflichtige Darreichung angeboten wird, dann eine, bei der der Staat ordentlich mitverdient. Die neue Argentur braucht auch einen leitenden Direktor, Sachbearbeiter, eine Personalrat, eine Poststelle Dienstwagen und Dienstkraftfahrer usw.. das ist eine echte Jobmaschine. Und die Krankenkassen und Selbstzahler (Privatrezept) sollen das bezahlen. Denn so steht es im Entwurf, die Argentur soll keine Gewinne abwerfen. Ich höre schon die Rufe der Agentur nach zusätzlichen Personal wegen Überlastung.

  9. Klaus Klaus

    Das würdemich auch brennend
    Das würdemich auch brennend interessieren wann mann vorraussichlich mit diesen neuen “Cannabis als Medizin”-Gesetz in der Praxis rechnen kann??? “2016”realistisch?

    Hanfige Grüße

  10. Klaus Klaus

    Das würdemich auch brennend
    Das würdemich auch brennend interessieren wann mann vorraussichlich mit diesen neuen “Cannabis als Medizin”-Gesetz in der Praxis rechnen kann??? “2016”realistisch?

    Hanfige Grüße

  11. D.S

    Wann soll den der
    Wann soll den der Gesetzentwurf beschlossen werden zb wann tritt es denn nun Endlich in Kraft.
    Weis das jemand.

  12. D.S

    Wann soll den der
    Wann soll den der Gesetzentwurf beschlossen werden zb wann tritt es denn nun Endlich in Kraft.
    Weis das jemand.

  13. the ecstatic

    Hallo,
    Hallo,
    wie ist es dann wenn man ohne Genehmigung mit Cannabis erwischt wird, dieses nicht mehr in Anlage 1 des Btm, sondern in Anlage 3 steht. Gibt es dann nur noch Bußgelder??

    mfG
    Ecstatic

    1. Maximilian Plenert

      Nein, das BtMG unterscheidet

      Nein, das BtMG unterscheidet nicht zwischen den Anlagen bzgl. der Strafvorschriften.

  14. the ecstatic

    Hallo,
    Hallo,
    wie ist es dann wenn man ohne Genehmigung mit Cannabis erwischt wird, dieses nicht mehr in Anlage 1 des Btm, sondern in Anlage 3 steht. Gibt es dann nur noch Bußgelder??

    mfG
    Ecstatic

    1. Maximilian Plenert

      Nein, das BtMG unterscheidet

      Nein, das BtMG unterscheidet nicht zwischen den Anlagen bzgl. der Strafvorschriften.

  15. Petra Rivera

    Hallo,
    Hallo,

    vielen herzlichen Dank für die Antwort.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man also als chronisch, schwer kranker Patient auch mit BTM Rezept erst eine Kostenerstattung bei der KK beantragen, nach dem neuen Gesetzentwurf.Naja dass dauert dann wieder. Ich kenne das, da ich ja nichts anderes seit Jahren mit der KK mache. Ich bin Rentnerin mit geringen Einkommen.
    Es wird also wieder alles in die Länge gezogen.
    Trotzdem vielen Dank für die Antwort

    Lg. Petra Rivera

    1. Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis

      Chronisch krank musst du
      Chronisch krank musst du nicht unbedingt sein, du musst austherapiert sein, d.h. alle herkömmlichen Medikamente die bei deiner Krankheit helfen haben entweder keine Wirkung oder zu hohe Nebenwirkungen.
      Das nur Schmerzpatient eine Erlaubnis bekommen stimmt nicht!
      Ich bekomme Cannabis aus der Apotheke (für 15 Euro das Gramm) gegen übermäßiges Schwitzen (Hyperhidrose).

  16. Petra Rivera

    Hallo,
    Hallo,

    vielen herzlichen Dank für die Antwort.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man also als chronisch, schwer kranker Patient auch mit BTM Rezept erst eine Kostenerstattung bei der KK beantragen, nach dem neuen Gesetzentwurf.Naja dass dauert dann wieder. Ich kenne das, da ich ja nichts anderes seit Jahren mit der KK mache. Ich bin Rentnerin mit geringen Einkommen.
    Es wird also wieder alles in die Länge gezogen.
    Trotzdem vielen Dank für die Antwort

    Lg. Petra Rivera

    1. Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis

      Chronisch krank musst du
      Chronisch krank musst du nicht unbedingt sein, du musst austherapiert sein, d.h. alle herkömmlichen Medikamente die bei deiner Krankheit helfen haben entweder keine Wirkung oder zu hohe Nebenwirkungen.
      Das nur Schmerzpatient eine Erlaubnis bekommen stimmt nicht!
      Ich bekomme Cannabis aus der Apotheke (für 15 Euro das Gramm) gegen übermäßiges Schwitzen (Hyperhidrose).

  17. Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis

    Nach dem ich den Entwurf nun
    Nach dem ich den Entwurf nun mehrfach gelesen habe komme ich zu folgendem Entschluss bezogen auf die Kostenübernahme.

    E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

    Zitat “Daneben entfällt für die Patienten, die Versicherte in der gesetzlichen KV sind, sowie für Beihilfeberechtigte die bisherige eigene Kostentragung für Medizinalhanf oder Extrakt sowie ……………. nach Maßgabe der vorgesehenen Erstattungsregelung des FÜNFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH.

    Ausschnitt Fünftes Sozialgesetzbuch Erstattungsregelung

    Zitat:

    “(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht.”

    “Eine Zustimmung kann erteilt werden, wenn medizinische oder ****SOZIALE GRÜNDE eine Inanspruchnahme dieser Leistungserbringer rechtfertigen und eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist.”

    ***** Soziale Gründe oder auch Härtefall genannt tritt ein bei z.b ALG2 und geringen Einkommen.

    Die Frage ist falls der Arzt das Cannabis auf BTM Rezept ausstellt ob hier auch die Zuzahlungsbefreiung bei erreichen der Bemessungsgrenze greift?!
    Falls ja wird eine Befreiung auch ohne “Soziale Gründe” möglich.

    Also Kopf hoch und erst mal abwarten was dabei raus kommt, das ist meine Prognose oder zumindest verstehe ich das so.

  18. Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis

    Nach dem ich den Entwurf nun
    Nach dem ich den Entwurf nun mehrfach gelesen habe komme ich zu folgendem Entschluss bezogen auf die Kostenübernahme.

    E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

    Zitat “Daneben entfällt für die Patienten, die Versicherte in der gesetzlichen KV sind, sowie für Beihilfeberechtigte die bisherige eigene Kostentragung für Medizinalhanf oder Extrakt sowie ……………. nach Maßgabe der vorgesehenen Erstattungsregelung des FÜNFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH.

    Ausschnitt Fünftes Sozialgesetzbuch Erstattungsregelung

    Zitat:

    “(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht.”

    “Eine Zustimmung kann erteilt werden, wenn medizinische oder ****SOZIALE GRÜNDE eine Inanspruchnahme dieser Leistungserbringer rechtfertigen und eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist.”

    ***** Soziale Gründe oder auch Härtefall genannt tritt ein bei z.b ALG2 und geringen Einkommen.

    Die Frage ist falls der Arzt das Cannabis auf BTM Rezept ausstellt ob hier auch die Zuzahlungsbefreiung bei erreichen der Bemessungsgrenze greift?!
    Falls ja wird eine Befreiung auch ohne “Soziale Gründe” möglich.

    Also Kopf hoch und erst mal abwarten was dabei raus kommt, das ist meine Prognose oder zumindest verstehe ich das so.

  19. Kai Steinmetzer

    Ich bin so froh, das sich
    Ich bin so froh, das sich endlich etwas tut! Hoffe ich jedenfalls…
    Von der Kostenerstattung mal ganz abgesehen, wäre es für mich schon eine grosse Entlastung, mit einem BTM-Rezept in die Apotheke gehen zu können und somit den legalen Zugang zu Cannabis zu haben. Vorallem wäre eine lückenlose Selbsttherapie mit Cannabis gewährleistet.
    Voll äzend ist, wenn man weiss, das Cannabis hilft aber nur sporadisch Zugang dazu hat.

    MFG

  20. Kai Steinmetzer

    Ich bin so froh, das sich
    Ich bin so froh, das sich endlich etwas tut! Hoffe ich jedenfalls…
    Von der Kostenerstattung mal ganz abgesehen, wäre es für mich schon eine grosse Entlastung, mit einem BTM-Rezept in die Apotheke gehen zu können und somit den legalen Zugang zu Cannabis zu haben. Vorallem wäre eine lückenlose Selbsttherapie mit Cannabis gewährleistet.
    Voll äzend ist, wenn man weiss, das Cannabis hilft aber nur sporadisch Zugang dazu hat.

    MFG

  21. Petra Rivera

    Hallo,
    Hallo,
    zudem sollen die Kosten “in bestimmten Fällen” von den Krankenkassen übernommen werden.
    Was sind die bestimmten Fälle, die, die bereits wie z.B. Morbus Crohn oder der Schmerzpatient in der Ausnahmegenehmigung enthalten sind ? Oder muss man die Kostenübernahme des Rezepts wieder auf dem Sozialgericht rausstreiten, wenn man nicht die finanziellen Mittel hat um das BtM-Rezept zu bezahlen. Kann man dazu schon etwas erfahren und wann soll das ganze umgesetzt werden ?? Naja es ist mal ein Anfang. Vielen Dank

    1. Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis

      In bestimmten fällen bei
      In bestimmten fällen bei denen z.b. ein Härtefall vorliegt, wie bei jedem anderen Medikament auch. Kannst du dir deine Medikamente nicht selbst zahlen weil du z.b. Alg 2 bekommst, kannst/solltest du einen Antrag bei der Krankenkasse auf übernahme der Kosten stellen.
      Wenn ein Arzt die Notwendigkeit feststellt, dann muss die Krankenkasse das bezahlen, sofern es Verschreibungsfähig ist.
      Das sind u.a “bestimmte Fälle”.

  22. Petra Rivera

    Hallo,
    Hallo,
    zudem sollen die Kosten “in bestimmten Fällen” von den Krankenkassen übernommen werden.
    Was sind die bestimmten Fälle, die, die bereits wie z.B. Morbus Crohn oder der Schmerzpatient in der Ausnahmegenehmigung enthalten sind ? Oder muss man die Kostenübernahme des Rezepts wieder auf dem Sozialgericht rausstreiten, wenn man nicht die finanziellen Mittel hat um das BtM-Rezept zu bezahlen. Kann man dazu schon etwas erfahren und wann soll das ganze umgesetzt werden ?? Naja es ist mal ein Anfang. Vielen Dank

    1. Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis

      In bestimmten fällen bei
      In bestimmten fällen bei denen z.b. ein Härtefall vorliegt, wie bei jedem anderen Medikament auch. Kannst du dir deine Medikamente nicht selbst zahlen weil du z.b. Alg 2 bekommst, kannst/solltest du einen Antrag bei der Krankenkasse auf übernahme der Kosten stellen.
      Wenn ein Arzt die Notwendigkeit feststellt, dann muss die Krankenkasse das bezahlen, sofern es Verschreibungsfähig ist.
      Das sind u.a “bestimmte Fälle”.

  23. Felix

    Seit der Kundgebung dieses
    Seit der Kundgebung dieses politischen Schritts (in die richtige Richtung) beschäftigt mich nur eine Frage. In wiefern werden Konsumenten/Patienten, welche von dieser neuen Regelung betroffen sind, im Straßenverkehr und beim Führen von Kraftfahrzeugen behandelt? Man nehme an, dass die Zahl der Cannabis-Patienten von den bisherigen geschätzten 500 auf eine Zahl von über 10.000 steigt. Sollte sich dies bewahrheiten, oder sollte der Trend in diese Richtung gehen, so kann man doch nicht 10.000 Leuten parallel dazu den Führerschein entziehen. Denn das sind immerhin auch 10.000 Menschen, deren Arbeitsplatz dadurch gefährdet werden würde…

    1. Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis

      Wer Betäubungsmittel einnimmt
      Wer Betäubungsmittel einnimmt oder von ihnen abhängig ist, kann nicht Autofahren. Die Fahreignung kann jedoch gegeben sein, wenn das Mittel vom Arzt verschrieben ist und bestimmungsgemäß eingenommen wird, wenn also kein Suchtverhalten vorliegt.

      Quelle: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Autofahren-bei-Medikamenteneinnahme-525.html

      Cannabis ist nur eine Drogen wenn sie nicht vom Arzt verordnet ist, durch die Verordnung wird es zum Medikament.
      Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte einfach vom Arzt bestätigen lassen, das die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt wird.

      1. Felix

        Vielen Dank für die
        Vielen Dank für die informative Antwort! Damit ist doch schon etwas anzufangen, und der Tipp, erst den Arzt zu befragen ist hilfreich.
        Schönen Abend noch:)

    2. Van Darek

      Felix schrieb:Seit der
      [quote=Felix]Seit der Kundgebung dieses politischen Schritts (in die richtige Richtung) beschäftigt mich nur eine Frage. In wiefern werden Konsumenten/Patienten, welche von dieser neuen Regelung betroffen sind, im Straßenverkehr und beim Führen von Kraftfahrzeugen behandelt? Man nehme an, dass die Zahl der Cannabis-Patienten von den bisherigen geschätzten 500 auf eine Zahl von über 10.000 steigt. Sollte sich dies bewahrheiten, oder sollte der Trend in diese Richtung gehen, so kann man doch nicht 10.000 Leuten parallel dazu den Führerschein entziehen. Denn das sind immerhin auch 10.000 Menschen, deren Arbeitsplatz dadurch gefährdet werden würde…[/quote]

      Siehe Oben im Originaltext (Canabis wird Verkehrsfähig),
      Das heißt der Führerschein kann einem nicht weggenommen werden
      solange man nicht unter Einfluss von Canabis Auto fährt.

    3. Johannes-Richard Gödderz

      Wer säuft, drückt oder kifft
      Wer säuft, drückt oder kifft gehört nicht hinter’s Steuer. Wer das trotzdem tut, gehört hinter Gitter. Stelle mir gerade den soziophoben Eigentoleranz-egomanen vor, der wegen seinem eigenen “Lappen” und seinem eigenen Job heult und dann zugedröhnt und stoned einen arbeitenden Familienvater, der Ehefrau und zwei – drei Kinder zu ernähren hat, mit seiner Karre umlegt!!
      Hat von diesen selbstverliebten Leagalize-Freaks mal jemand DARAN gedacht?????

      1. Florian Rister

        Es geht hier um die Frage, ob

        Es geht hier um die Frage, ob man Stunden oder Tage nach Abklingen eines Rauschzustands wieder Auto fahren kann, ohne seinen Führerschein zu riskieren. Z.B. Am Morgen nach einem Abend mit zwei Glas Rotwein. Das ist im Moment bei Cannabis nicht möglich.

        Insofern halte ich unsere Forderung nach einem vernünftigen Grenzwert im Rahmen des international üblichen für durchaus angemessen und nicht "freakig".

      2. Gully

        ja sicher,und wie sieht das
        ja sicher,und wie sieht das mit den jetzt schon vom Arzt verschriebenen Medis, anstatt 10mg Valium mal eben 100mg,und dann,habe ja nicht gerdückt nur geschluckt aber das ist ja LEGAL.SUPER und was machen jetzt die Kinder und die Frau?
        Überlegen dann Kritik üben.

  24. Felix

    Seit der Kundgebung dieses
    Seit der Kundgebung dieses politischen Schritts (in die richtige Richtung) beschäftigt mich nur eine Frage. In wiefern werden Konsumenten/Patienten, welche von dieser neuen Regelung betroffen sind, im Straßenverkehr und beim Führen von Kraftfahrzeugen behandelt? Man nehme an, dass die Zahl der Cannabis-Patienten von den bisherigen geschätzten 500 auf eine Zahl von über 10.000 steigt. Sollte sich dies bewahrheiten, oder sollte der Trend in diese Richtung gehen, so kann man doch nicht 10.000 Leuten parallel dazu den Führerschein entziehen. Denn das sind immerhin auch 10.000 Menschen, deren Arbeitsplatz dadurch gefährdet werden würde…

    1. Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis

      Wer Betäubungsmittel einnimmt
      Wer Betäubungsmittel einnimmt oder von ihnen abhängig ist, kann nicht Autofahren. Die Fahreignung kann jedoch gegeben sein, wenn das Mittel vom Arzt verschrieben ist und bestimmungsgemäß eingenommen wird, wenn also kein Suchtverhalten vorliegt.

      Quelle: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Autofahren-bei-Medikamenteneinnahme-525.html

      Cannabis ist nur eine Drogen wenn sie nicht vom Arzt verordnet ist, durch die Verordnung wird es zum Medikament.
      Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte einfach vom Arzt bestätigen lassen, das die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt wird.

      1. Felix

        Vielen Dank für die
        Vielen Dank für die informative Antwort! Damit ist doch schon etwas anzufangen, und der Tipp, erst den Arzt zu befragen ist hilfreich.
        Schönen Abend noch:)

    2. Van Darek

      Felix schrieb:Seit der
      [quote=Felix]Seit der Kundgebung dieses politischen Schritts (in die richtige Richtung) beschäftigt mich nur eine Frage. In wiefern werden Konsumenten/Patienten, welche von dieser neuen Regelung betroffen sind, im Straßenverkehr und beim Führen von Kraftfahrzeugen behandelt? Man nehme an, dass die Zahl der Cannabis-Patienten von den bisherigen geschätzten 500 auf eine Zahl von über 10.000 steigt. Sollte sich dies bewahrheiten, oder sollte der Trend in diese Richtung gehen, so kann man doch nicht 10.000 Leuten parallel dazu den Führerschein entziehen. Denn das sind immerhin auch 10.000 Menschen, deren Arbeitsplatz dadurch gefährdet werden würde…[/quote]

      Siehe Oben im Originaltext (Canabis wird Verkehrsfähig),
      Das heißt der Führerschein kann einem nicht weggenommen werden
      solange man nicht unter Einfluss von Canabis Auto fährt.

    3. Johannes-Richard Gödderz

      Wer säuft, drückt oder kifft
      Wer säuft, drückt oder kifft gehört nicht hinter’s Steuer. Wer das trotzdem tut, gehört hinter Gitter. Stelle mir gerade den soziophoben Eigentoleranz-egomanen vor, der wegen seinem eigenen “Lappen” und seinem eigenen Job heult und dann zugedröhnt und stoned einen arbeitenden Familienvater, der Ehefrau und zwei – drei Kinder zu ernähren hat, mit seiner Karre umlegt!!
      Hat von diesen selbstverliebten Leagalize-Freaks mal jemand DARAN gedacht?????

      1. Florian Rister

        Es geht hier um die Frage, ob

        Es geht hier um die Frage, ob man Stunden oder Tage nach Abklingen eines Rauschzustands wieder Auto fahren kann, ohne seinen Führerschein zu riskieren. Z.B. Am Morgen nach einem Abend mit zwei Glas Rotwein. Das ist im Moment bei Cannabis nicht möglich.

        Insofern halte ich unsere Forderung nach einem vernünftigen Grenzwert im Rahmen des international üblichen für durchaus angemessen und nicht "freakig".

      2. Gully

        ja sicher,und wie sieht das
        ja sicher,und wie sieht das mit den jetzt schon vom Arzt verschriebenen Medis, anstatt 10mg Valium mal eben 100mg,und dann,habe ja nicht gerdückt nur geschluckt aber das ist ja LEGAL.SUPER und was machen jetzt die Kinder und die Frau?
        Überlegen dann Kritik üben.

  25. sourDiesel

    Wie leicht wird es wirklich
    Wie leicht wird es wirklich meint ihr es könnte so sein wie in Kalifornien alá Rückenschmerzen?

    1. Northern Lights

      Das wird einzig und allein
      Das wird einzig und allein von deinem Arzt abhängig sein. Von der rechtlichen Seite aus, wird es möglich sein.

  26. sourDiesel

    Wie leicht wird es wirklich
    Wie leicht wird es wirklich meint ihr es könnte so sein wie in Kalifornien alá Rückenschmerzen?

    1. Northern Lights

      Das wird einzig und allein
      Das wird einzig und allein von deinem Arzt abhängig sein. Von der rechtlichen Seite aus, wird es möglich sein.

  27. Axel Junker

    Was unterscheidet die
    Was unterscheidet die Multiple Sklerose, der Morbus Crohn, das Tourette-Syndrom eines Kaliforniers von der MS, dem MC, dem TS eines Deutschen?

    20 Jahre (u.U.) adäquate Cannabis als Medizin-Behandlung.

    Proposition 215, Compassionate Use Act of 1996

  28. Axel Junker

    Was unterscheidet die
    Was unterscheidet die Multiple Sklerose, der Morbus Crohn, das Tourette-Syndrom eines Kaliforniers von der MS, dem MC, dem TS eines Deutschen?

    20 Jahre (u.U.) adäquate Cannabis als Medizin-Behandlung.

    Proposition 215, Compassionate Use Act of 1996

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