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Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cannabisverbots

Auf eine weitere kleine Anfrage der LINKEN-Fraktion im Bundestag reagiert die Bundesregierung hilflos. Sie kann keinerlei Studie oder Nachweis anführen, dass das Cannabisverbot den Konsum der Deutschen verringert.

 

Hier geht es um eines der wichtigsten Argumente in der Cannabisdebatte. Dass das Verbot jede Menge negative Begleiterscheinungen mit sich bringt, ist kaum umstritten. Das offiziell einzige Ziel der Prohibition ist es, den Konsum der Bevölkerung zu verringern und sie somit vor den Gefahren des Cannabiskonsums, die es zumindest für einen relativ kleinen Teil der Konsumenten sicher gibt, zu schützen. Dies wäre damit auch das einzige Argument auf der Plusseite der Verbotsstrategie, neben all den negativen Effekten.

Deshalb halte ich diese Frage für sehr zentral. Denn Politiker von CDU, SPD und FDP fegen regelmäßig alle anderen Argumente beiseite. Die Repression ist sehr teuer? Wir fördern damit organisierte Kriminalität? Durch den Schwarzmarkt wird die Gesundheit der Konsumenten durch Streckmittel gefährdet? Wir greifen in die Grundrechte der Menschen ein und nerven jedes Jahr 100.000 einfache Konsumenten mit Strafverfahren?  —  JA, das stimmt alles, ABER das müssen wir in Kauf nehmen, weil Cannabis gefährlich ist und wir den Konsum durch das Verbot senken.

Dumm nur, dass das vor allem bei Cannabis gar nicht der Fall ist. Es wird zwar weniger Cannabis als Alkohol konsumiert; das liegt aber eher daran, dass die Wirkung von Hanfblüten nicht jedem zusagt. Die Repression spielt da kaum eine Rolle, wie eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ergeben hat. In den Niederlanden wird nicht mehr gekifft als in Deutschland, obwohl dort jeder Erwachsene einfach in ein Geschäft gehen und Cannabis kaufen kann. Als die Legalisierungsdiskussion des Schweizer Nationalrats Ende der 90er Jahre ins Rollen kam, hat man sich dort die Mühe gemacht, nach wissenschaftlichen Fakten zu suchen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit der Schweiz kam 1999 zu folgendem Ergebnis:

Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel […] Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten, sowohl im internationalen wie im interkantonalen Quervergleich deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht.

Genau an dieser Stelle haben die Linken im Juni nachgehakt. Diese Anfrage ist auch ansonsten interessant; allein schon deshalb, weil es eigentlich eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf eine vorherige kleine Anfrage war. Dass die Bundesregierung Anfragen, gerade zum Thema Cannabis, regelmäßig völlig lapidar beantwortet und damit die Intelligenz der Parlamentarier beleidigt, wird in der Regel hingenommen. In diesem Fall haben die Linken sofort nochmal nachgehakt. Und das gefällt mir natürlich gerade bei dem zentralen Thema “Wirksamkeit des Cannabisverbots” besonders. Die Bundesregierung hatte geschrieben:

“Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt”

Die Linken zitierten in ihrer Nachfrage die o.g. Schweizer Kommission und fragten nach:

1. Auf welchen empirischen Grundlagen begründet die Bundesregierung ihre These einer Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum?

2. Wie schätzt die Bundesregierung inhaltlich die Ergebnisse der in der Vorbemerkung genannten Untersuchung der “Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit” des Schweizer Nationalrats ein?

3. Auf welche empirischen Daten stützt die Bundesregierung ihre davon abweichende These, dass durch die Strafandrohung “die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt wird?”

Nun erwartet man ja als Bürger, dass Parlament und Regierung teure Gesetze selbst auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Spätestens um diese Anfrage vernünftig beantworten zu können, sollte man doch meinen, sollte sich die Bundesregierung diese Sammlung von Studien aus der Schweiz genauer ansehen und diese bewertet. Mit solchen wissenschaftlichen Kleinigkeiten hält sich unsere Bundesregierung aber nicht auf. Hier die spektakuläre Antwort der Bundesregierung:

Vorbemerkung der Bundesregierung:

Der von den Fragestellern zitierte “Bericht der Subkommission Drogen” der Schweizer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, der unter anderem vorschlägt, den Konsum von Betäubungsmitteln nicht unter Strafe zu stellen, ist der Bundesregierung bekannt. In Deutschland ist der bloße Konsum von Betäubungsmitteln nicht strafbar. Die Bundesregierung vermag den übrigen Empfehlungen des Berichts, soweit sie über die deutsche Rechtslage hinausgehen, nicht zu folgen. In der Schweiz wurde dieser Bericht vom Nationalrat nicht detailliert beraten. Soweit ersichtlich, waren die Vorschläge nicht konsensfähig und haben keinen Eingang in das jüngst revidierte Schweizer Betäubungsmittelrecht gefunden.

Antwort zu Frage 1:

Die präventive Wirkung der im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) enthaltenen Handlungsverbote zeigt sich jüngst etwa bei der Unterstellung neuer, in harmlos wirkenden Kräutermischungen enthaltener psychoaktiver Substanzen unter das Betäubungsmittelrecht. Dies führte zu einer Einschränkung der Verbreitung bei den jeweiligen Substanzen. Nach einer repräsentativen Befragung von Schülerinnen und Schüler ist der Konsum cannabinoidhaltiger Substanzen nach dem Verbot in 2009 zurückgegangen.

Antwort zu Frage 2:

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Antwort zu Frage 3:

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

 

Alles klar?

Nochmal langsam:

– Die Bundesregierung antwortet nicht auf die klare Frage, wie die Schweizer Untersuchung zu den Auswirkungen des Verbotes auf den Konsum der Bevölkerung zu bewerten ist, sondern äußert sich lediglich zu den politischen Handlungsempfehlungen des Berichtes. Mit anderen Worten: Die Studien, die die Kommission zusammengetragen hat, sind der Bundesregierung vermutlich gar nicht bekannt und sie will sich damit auch nicht beschäftigen.

– Bei der ebenso klaren Frage, woher die Bundesregierung denn sonst die Gewissheit nimmt, dass das Cannabisverbot den Konsum dämpft, weicht die Bundesregierung aus und verweist auf die Entwicklung bei chemisch gepanschten “Kräuterdrogen”. Diese Substanzen haben aber wenig mit Cannabis zu tun und weisen mit dem Verkauf über das Internet und über legale Läden ganz andere Handelsstrukturen auf als Cannabis, das eher im Freundeskreis die Runde macht. Dass der Konsum da nach einem Verbot erstmal zurückgeht, in einer Phase, in der sich diese Märkte neu organisieren, ist nicht verwunderlich. Ob das so bleibt, halte ich für sehr fraglich. Aber auch dann ist das nicht vergleichbar, weil der Cannabiskonsum wesentlich weiter verbreitet ist als Spice & Co. Heroin zu besorgen, mag auch vielen schwer fallen, da hat die Prohibition womöglich eine gewisse Wirkung. Bei den 20-30jährigen liegt die Cannabis-Konsumerfahrung aber sicherlich über 30 Prozent; fast jeder kennt jemanden, der was besorgen kann. Das gilt besonders für junge Leute, die man mit dem Verbot ja angeblich besonders vor dem Konsum schützen will.

Die LINKEN fragen klar nach einer “empirischen Grundlage der These einer Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum” und die Bundesregierung erzählt was über “Kräutermischungen”, anstatt sich mit entsprechenden Untersuchungen zu Cannabis auseinander zu setzen. Wie erbärmlich! Die Bundesregierung hätte auch antworten können: “Weil das ja klar ist.” Das wäre ähnlich kompetent gewesen.

Und ganz nebenbei verschweigt die Bundesregierung auch noch, dass sich die “repräsentative Befragung von Schülerinnen und Schüler” nur auf die Stadt Frankfurt bezieht. Siehe dazu auch Max Plenert in seinem Blog alternative-drogenpolitik.de .

– Fazit: Die Bundesregierung kann keine wissenschaftlichen Grundlagen für ihre These anführen, dass das Cannabisverbot den Konsum spürbar senkt. Weil es keine gibt.

 

Die LINKEN haben in ihrer Kleinen Anfrage noch weitere interessante Fragen gestellt, z.B. zur unterschiedlichen Behandlung von Alkohol und Cannabis. Das einzige Argument, das die Bundesregierung dazu bringt, ist ein Zitat des Bundesverfassungsgerichtes von 1994:

(…) Alkoholhaltige Substanzen dienen als Lebens- und Genussmittel; in Form von Wein werden sie auch im religiösen Kult verwandt. In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend vermieden. Demgegenüber steht bei Betäubungsmittelkonsum typischerweise die Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund.”

Sehr beeindruckende Argumentation.

Hier ist die komplette Antwort der Bundesregierung mit den Fragen der Linken zu finden.

Einige weitere Aspekte hat der drogenpolitische Sprecher der LINKEN, Frank Tempel, in folgender Pressemitteilung vom 25.07.11 zusammengefasst:

Die Antworten der Bundesregierung bei der zweiten Kleinen Anfrage zur Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumierenden ist eine weitere bewusste Kompetenzverweigerung

Wie bereits bei meiner ersten Kleinen Anfrage zum Thema „Festschreiben der geringen Menge im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für Cannabisbesitz“ weicht auch bei meiner zweiten Anfrage die Bundesregierung bei ihren Antworten aus und stellt waghalsige Behauptungen auf.

So verweigert die Bundesregierung die Herausgabe ihrer empirischen Daten, die angeblich beweisen, dass durch Strafandrohung die Verfügbarkeit und Verbreitung von Cannabis eingeschränkt würde. Zudem spricht sie von einer repräsentativen Umfrage – ohne diese konkret zu benennen – die ebenfalls beweisen soll, dass das Cannabis-Verbot für den Rückgang des Cannabis-Konsums bei Schülerinnen und Schülern verantwortlich sei. Beide Punkte werde ich überprüfen, denn internationale Studien haben ergeben, dass ein Zusammenhang zwischen Verbot und Konsum von illegalisierten Drogen nicht besteht.

Ebenso untragbar sind die weiteren Ausführungen der Bundesregierung zu meiner Nachfrage, warum Drogen wie Alkohol und Tabak legal sind, die Droge Cannabis jedoch nicht, auch wenn die Anzahl der Alkohol- und Tabakabhängigen in keinem Verhältnis zum Cannabis-Missbrauch stehen. Die Begründung der Bundesregierung für diese Ungleichbehandlung ist abenteuerlich: Alkohol habe eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten, die nicht zu Rauschzuständen führt. Außerdem sei die berauschende Wirkung allgemein bekannt; durch soziale Kontrolle werde er vermieden.

Demgegenüber steht angeblich der Cannabis, der nur zur berauschenden Wirkung eingesetzt werde. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Schaut man sich die Geschichte des Cannabis an, kann man feststellen, dass Cannabis bis zu seinem Verbot als Produktionsmittel vielfältige Anwendung fand. Hanf gilt mit 8000 Jahren als eine der ältesten Nutzpflanzen der Welt. Die erste Levis-Hose war aus Hanf, da dieser Stoff wesentlich robuster ist als Baumwolle. Erst durch das Hanf-Verbot von 1924 auf der Genfer Opiumkonferenz wurde Hanf auch in seiner Funktion als Nutzpflanz geächtet. Hanffaser wurden vor allem bei der Herstellung von Seilen, Textilien, Spezialpapier, Dämmstoffe oder auch Verbundwerksstoffe verwendet. Durch das Verbot findet diese Verwendung heutzutage nur noch in kleineren Umfang statt. Bis heute findet eine Verwendung in der Kosmetika sowie für Öle statt.

Ich möchte also festgehalten, dass Hanf eine ebenso weitreichende Verwendung wie Alkohol findet kann, sofern dies durch den Gesetzgeber zugelassen wird: Erst durch die Illegalisierung von Hanf wurden ihm die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten genommen, erst dadurch steht die berauschende Wirkung des Cannabis aus der Hanfpflanze im Vordergrund der Pflanze.

Auch zur unterschiedlichen Rechtspraxis der Bundesländer bei der Strafverfolgung von Cannabis-Konsumentinnen und -konsumenten äußerst sich die Bundesregierung nicht und verweist darauf, dass die Situation eventuell geprüft werden könne. Was sie damit genau meint, bleibt jedoch im Unklaren. Erst eine jüngste Ausarbeitung des Deutschen Hanfverbands weist auf diesen unhaltbaren Zustand hin.

Auch die Verwendung von beschlagnahmten Cannabis zur medizinischen Verwendung, nach Prüfung der Wirksamkeit und Inhaltsstoffe, so wie es in Tschechien umgesetzt wird, wurde durch die Bundesregierung abgelehnt. Vielmehr müssen „diese, wie andere nicht verwertbare Sachen vernichtet werden“ so die Bundesregierung. Dass diese „nicht verwertbaren Sachen“ für schwer chronisch Kranke teilweise eine erhebliche Leidensminimierung bedeuten, scheint sie dabei wenig zu interessieren.

Gegebenenfalls gesetzgeberische Schritte hat sie Bundesregierung beim Auftreten neuer psychoaktiver Substanzen angekündigt. Aber auch hier soll erst einmal weiter geprüft und beobachtet werden. Mittlerweile muss das BtMG im Durschnitt alle 73 Tage verändert werden, um auf den sich ständig wandelnden Drogenmarkt zu reagieren.

In der Gesamtheit beweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine zweite Nachfrage zum Thema Cannabis-Konsum auf ein Neues, dass sie keinerlei Interesse an einer liberalen Drogenpolitik besitzt. Obwohl immer mehr Studien feststellen, dass die Kriminalisierung der Konsumierenden keinerlei positive Auswirkungen auf die Bekämpfung des Drogenkonsums hat, wird weiter an dieser festgehalten.

 

Mehr zum Thema:

Kleine Anfrage der LINKEN und Antwort der Bundesregierung zum Thema „Festschreiben der geringen Menge im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für Cannabisbesitz“ (Nachfrage)

alternative-drogenpolitik.de/Maximilian Plenert, 25,07.2011: Die empirische Grundlage der Bundesregierung für die präventive Wirkung des BtMG

Rauschzeichen- Cannabis: Alles, was man wissen muss
In diesem Buch gehe ich im Kapitel “Legalisierung?” u.a. genauer auf die Frage der Konsumreduktion durch das Cannabisverbot ein.

Der youtube Kanal SchildowerKreis präsentiert:
Georg Wurth: Vor- und Nachteile des Drogenverbotes

DHV-Cannabis-Blog, 23.03.2011: Der DHV informiert über Räuchermischungen und synthetische Cannabinoide


Kommentare

38 Antworten zu „Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cannabisverbots“

  1. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Wie ich gerade sehe, habe ich hier noch gar nicht erwähnt, dass sich Dr. Bernd Werse, auf dessen Spice-Studie in Frankfurt sich die Bundesregierung bezieht bei der Behauptung, der Spice-Konsum sei nach dem Verbot rückläufig gewesen und deshalb sei auch das Cannabisverbot wirksam, von dieser Interpretation seiner Studie in einem Brief an die Bundesregierung distanziert hat, s.
    http://hanfverband.de/download/georg/blog/Antwort_Werse_BReg_Spice.pdf
    „Trotz alledem (der repressiven Maßnahmen; Anm. der Redaktion) hat sich die Anzahl derer, die Cannabis-Ersatzprodukte ausprobiert haben, erhöht. Insofern kann der generalpräventive Effekt des BtmG in diesem Fall stark in Zweifel gezogen werden. …”

  2. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Dyckmans gibt endlich zu: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Repression und Cannabiskonsumverbreitung!

    ==========================================

    [url]http://www.abgeordnetenwatch.de/mechthild_dyckmans-575-37544–f347695.html#q347695[/url]
    26.07.2012
    “Es ist richtig, die Studien konnten keinen Zusammenhang zwischen
    gesetzlichen Änderungen in der Höhe der Strafen und den Prävalenzraten
    des Cannabiskonsums feststellen.”

  3. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    LIEBER DUMME ALKIES ALS DENCKENDE FÜHLENDE KIFFER,BEI ALK UND TABLETTEN IST DER TOT SCHON PROGRAMMIERT,ALLES WAS GIFTIG IST ,IST HIERZULANDE ERLAUBT BZW GEDULTET,nicht toxische stoffe wie lsd cannabis und zauberpilze komischerweise verboten,dumme spasten diese politiker.

  4. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    und natürlich alle anderen Atktivisten, Pohibitionskritiker und Legalisierungsbefürworter 🙄

  5. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Hab noch n paar Fragen gestellt auf abgeordnetetenwatch.de gestellt. Interessiert euch ma bitte dafür. 🙄

    An Rüdiger Kruse:
    http://www.abgeordnetenwatch.de/ruediger_kruse-575-37741–f313148.html#q313148

    An Norbert Geis:
    http://www.abgeordnetenwatch.de/norbert_geis-575-37585–f312641.html#q312641

    An Lothar Binding:
    http://www.abgeordnetenwatch.de/lothar_binding-575-37483–f312997.html#q312997

    Und denn muss ich nochmal kurz schreiben, wofür sich der hanfverband meiner Meinung nach einsetzt :
    Einingkeit statt Uneinigkeit
    Recht statt Unrecht
    Freiheit statt Unfreiheit
    Gerechtigkeit statt Ungerechtigkeit
    Wissen statt Unwissen
    Ehrlichkeit statt Unehrlichkeit
    Schlauheit statt Dummheit
    usw. 🙄

  6. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    [quote name=”Urteil des Bundesverfassungsgerichts”]Wird Freiheitsstrafe angedroht, so ermöglicht dies einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Grundrecht der Freiheit der Person. Die Freiheit der Person, die das Grundgesetz als “unverletzlich” bezeichnet, ist ein so hohes Rechtsgut, daß in sie aufgrund des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG nur aus besonders gewichtigen Gründen eingegriffen werden darf. Unbeschadet dessen, daß solche Eingriffe unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht kommen mögen, wenn sie den Betroffenen daran hindern sollen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (vgl. BVerfGE 22, 180 (219); 58, 208 (224 ff.); 59, 275 (278); 60, 123 (132)), sind sie im allgemeinen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert.

    Nach diesem Grundsatz muß ein grundrechtseinschränkendes Gesetz geeignet und erforderlich sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Ein Gesetz ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfGE 30, 292 (316); 63, 88 (115); 67, 157 (173, 176)). Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der erstrebten Ziele sowie bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Einschätzung und Prognose der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren steht dem Gesetzgeber ein Beurteilungsspielraum zu, welcher vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 (215); 88, 203 (262)).[/quote]

    Besonders in dem Kontext des Artikels wirken solche Worte der Richter des Bundesverfassungsgerichts wie Hohn.
    Es ist schlichtweg traurig, dass wir in Deutschland Menschen aufgrund eines unwirksamen verfassungsmäßig durchaus fragwürdigen Gesetzes inhaftieren und im gleichen Zuge die Mechanismen, die eben solches verhindern sollten, phänomenal versagen.
    Wie soll man auch von den Richtern des BVGs erwarten unsere Freiheit zu verteidigen, wenn sie tief im Inneren die selbe Ideologie tragen, wie sie auch die Verfasser des Betäubungsmittelgesetzes pflegten?

    Richter sind leider auch dem gesellschaftlichen Wandel und der öffentlichen Meinung unterworfen (vgl. Plessy vs Ferguson, US Supreme Court als berühmtestes Beispiel) und verteidigen Randgruppen, seien es nun Homosexuelle, Drogengebraucher oder Schwarze, nur dann, wenn es auch die momentanen gesellschaftlichen Umstände erlauben.

    Dass man dies als durchaus gerechtfertigte Systemkritik anführen darf, da sie die Allgemeingültigkeit von Verfassungen untergräbt, sollte ich eigentlich nicht hinzufügen müssen.

  7. Anonymous

    Varulfen
    Im Klartext–> Einer hat gehasst, propangiert und zerstört…!!!

    …das kommt mir sehr Bekannt vor!

    Zu dem hat noch ein weiter Faktor mitgespielt:

    In der Mitte des 20. Jahrhunderts verdrängten Kunstfasern besonders des Herstellers Du Pont den Hanf auch aus der Bekleidungsherstellung, unterstützt von der Anti-Cannabis Kampagne von Harry J. Anslinger
    (Anmerkunng von Varulfen: ein alter Bekannter…Siehe oben).

    🙄 Link zur Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hanf#Moderne_und_Gegenwart

    Die Geschichte hat uns ja schon öffter Lügen gestrafft, aber so eindeutig wie hier selten.
    Macht euch bitte selber eure Meinung dazu und gebt vieleicht Konstruktive Kommentare dazu ab, mein abschliessender ist nur:

    Lasst uns die Vergangenheit richtig stellen, um unsere Zukunft besser zu machen.

    M.-F. L (Varulfen)

  8. Anonymous

    Varulfen
    Wie wäre es denn mit einer Aufklärung der anderen “Art”:

    Wenn den Menschen mal vor Augen geführt werden würde wie die heutige Repressive-Canabis Politik und dass nicht nur in Deutschland, überhaupt zustande gekommen ist
    würde der Politik einiges an Wasser abgegraben werden.

    Zitat Wikipedia über H.-J. Anslinger:

    Harry J. Anslinger bekämpfte sein Leben lang Cannabis. Dies war nach seinen Angaben auf ein traumatisches Erlebnis in seiner Kindheit mit einer Morphinistin und einem Apotheker im Jahre 1904 zurückzuführen.

    Bevor er ab 1930 Chef des damals noch relativ unbedeutenden FBN wurde, das von seinem Schwiegeronkel Andrew W. Mellon gegründet worden war, arbeitete er bis 1917 als Eisenbahndetektiv, anschließend war er für ein Jahr beim militärischen Geheimdienst in Belgien. Bis 1920 war er danach an der Botschaft in Den Haag beschäftigt; danach fungierte er bis 1923 als Vizekonsul in Hamburg. Von 1924 bis 1928 war er dann Vizekonsul auf den Bahamas. Er versuchte von Beginn an, Cannabis in den Zuständigkeitsbereich seiner Behörde zu lenken. Erste Versuche scheiterten jedoch aufgrund fehlender Unterstützung und Widerstandes der AMA (American Medical Association). Anslinger begann nun Hetzkampagnen gegen das von ihm verabscheute Kraut zu führen, welche stark rassistischer Natur waren. Schwarze, Mexikaner und andere Minderheiten, denen der Großteil des Konsums zugeschrieben wurde, wurden bezichtigt, im Rausch weiße Frauen zu vergewaltigen u.ä. Es folgte eine regelrechte Gehirnwäsche aus Zeitungsartikeln (insbesondere der Hearst-Presse) und öffentlichen Stellungnahmen während der gesamten 30er Jahre.[1] 1936 entstand auch der Propagandafilm Reefer Madness, der 1937 mit entsprechenden Plakaten begleitet in die Kinos kam. Handlung: Junger Musteramerikaner raucht einen Joint und wird dadurch zur mordenden Bestie. Bemerkenswert ist, dass stets die Rede von Marihuana, der „mexikanischen Mörderdroge“, war, niemals aber von der allseitsbekannten Agrarpflanze Hanf. So wurde systematisch öffentlich verschleiert, dass es sich hierbei um ein und dasselbe Gewächs handelt. Dieser Effekt war gewollt, da Hanf zur Weiterverarbeitung in den USA der dreißiger Jahre eine der am häufigsten angebauten Nutzpflanzen war.

    Im Jahr 1937 fasste er seine gesammelte Propaganda gegen Marihuana in einem Artikel für das American Magazine zusammen (Titel: Marihuana – Assassin of Youth). Im August desselben Jahres wurde der Marihuana Tax Act von 1937 von Präsident Franklin D. Roosevelt unterzeichnet, um zwei Monate später im Oktober in Kraft zu treten.

    Im November 1942 setzte Anslinger schließlich auch das Verbot pharmazeutischer Cannabis-Produkte durch, synthetisches THC blieb, vermutlich durch Lobbyarbeit der Arzneimittelindustrie, von dem Verbot unberührt. Paradoxerweise war Anslinger im selben Jahr als Mitglied eines Geheimkomitees im Auftrag des OSS auf der Suche nach einer Wahrheitsdroge und an Experimenten mit den verschiedensten Drogen an teils ahnungslosen Probanden beteiligt. Die Öffentlichkeit erfuhr davon erst 40 Jahre später, 7 Jahre nach Anslingers Tod.

    Mit seiner Beorderung in die UN-Drogenkomission 1947 wurde der Grundstein für das weltweite Verbot des Cannabisanbaus gelegt, welches er schließlich in Form des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel 1961 durchsetzte. Dieser völkerrechtliche Vertrag beinhaltet weiterhin auch die Gleichstellung von Hanf mit Opiaten.

    1970 zog er sich ganz aus dem „Drogengeschäft“ zurück. In seinem Buch „The Murderers“ und in verschiedenen Interviews offenbarte er, dass ihm die Drogenpolitik immer nur als Machtinstrument zur Durchsetzung der Interessen der äußeren Rechten diente. Nach seinem Tod am 14. November 1975 ergab eine Sichtung Harry J. Anslingers Aktennachlasses, den er der Pattee Library an der Pennsylvania State University vermacht hatte, dass 95 % seiner Quellen aus Zeitungsausschnitten aus Boulevardzeitungen bestanden.

    🙄 Link zur Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Harry_J._Anslinger

  9. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Hi Leute,

    das war doch vollkommen klar… Aber was will man da machen? Wie ist das eigentlich mit dem Bundesverfassungsgericht, wann melden die sich denn mal zu Wort?

    PS: Bitte für Legalisierung voten! 8) http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Eigenbedarf-auf-zehn-Gramm-anheben-Polizei-ist-gegen-eine-neue-Hasch-Grenze-_arid,305583.html

  10. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Ist leider schon ein bisschen länger her, sonst hät ich da zugesagt. 🙄

  11. RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    [quote name=”Tim”]Interessiert euch mal bitte für meine Frage an Rüdiger Kruse bei abgeordnetenwatch.de 🙄
    hier der Link http://www.abgeordnetenwatch.de/ruediger_kruse-575-37741.html%5B/quote%5D
    schöne Frage, hab mich interessiert. 🙂

    Du schreibst da:
    “Bei mir wurden einmal bei einer Durchsuchung 3 gramm Cannabis gefunden und ich musste Fingerabdrücke machen und es folgte eine Hausdurchsuchung.”

    Wie lange ist das denn her? Evtl. kommt das hier für dich in Frage:

    Fingerabdrücke wegen ein paar Krümeln – DHV sucht Betroffene
    http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1483-fingerabdruecke-wegen-ein-paar-kruemeln-dhv-sucht-betroffene

  12. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Mir würde es schon reichen wenn sie das Führerschein – Gesetz ändern, das ohnehin der totale Schwachsinn ist.

    Wenn man vor 1 Woche mal 1 Joint geraucht hat soll der Führerschein weg ?

    Wenn ich die Jugend am Wochenende sehe wie sie sich so voll “Saufen” …. das wird natürlich geduldet weil es ja nur “Alkohol” ist kann ich es nicht verstehen. Unsere Politiker zeigen sich dann noch schön beim Oktoberfest (Säufst du schon oder Lebst du noch) um zu zeigen wie schön Alkohol ist …….

    Armes Deutschland

    Ps. Wenn man so eine Drogenbeauftragte die gefühlte 100 Jahre alt ist und noch die ganze Propaganda von früher nachredet denkt man echt man kann beim Lotto den Beruf Politiker gewinnen… 🙁

  13. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Und ich find natürlich auch megadumm wie die Bundesregierung alle negativen Seiten der Drogenprohibition ingnoriert.
    Die Wirkungslosikeit sollte jeden bekannt sein. 🙄

  14. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Interessiert euch mal bitte für meine Frage an Rüdiger Kruse bei abgeordnetenwatch.de 🙄
    hier der Link http://www.abgeordnetenwatch.de/ruediger_kruse-575-37741.html

  15. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Na das war mal nen Griff ins Klo…
    Der Satelit war scheinbar wichtiger,jedoch soll das Thema ne Wiederholung gewesen sein,find aber auf die schnelle nicht heraus ob vom 21.09.oder 22.09.oder eben vom heutigen Tage…wenn jemand das Video anschaun kann auf 3Sat(mein Player tuts i-wie nicht)
    Der könnte evtl. einen “Abzug auf Youtube erstellen und hier posten…
    Der Link
    http://www.3sat.de/mediathek/mediathek.php?mode=search&red=nano&more=aktuell&query_filter=1ganze%20Sendung&query=*

    wie gesagt eine der Sendungen sollte es laut Fernsehzeitung sein…

    Noch ne Info dazu von 3Sat(Eigentlich steh ich ja nicht auf die TV Publik,jedoch interessiert mich inwieweit dort mittlerweile die Wahrheit erzählt wird,was meiner Meinung nach ein recht guter Indikator für Georg,Lars,Franjo und Cos Arbeit ist)

    Danke den Helfenden schonmal im Voraus!

    Und dran denken…macht Publik,egal wo…Facebook,WKW,G+,usw.usw..
    Videos vom Hanfverband verlinken,Gruppen gründen,einfach aktiv werden!!!

  16. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Ups,hier der Link zum oberen Kommentar
    http://www.youtube.com/watch?v=xsahMUyf_N8

    Auch hier interessant
    http://www.youtube.com/watch?v=xsahMUyf_N8

  17. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Hier mal ein etwas älterer Bericht von NANO auf 3Sat,der wunderbar zeigt das eben AUFKLÄRUNG angesagt wäre.
    Ansonsten wird er wiedermal als “sehr gefährliche Droge” ausgesagt,jedoch ist meine Ansicht eine andere was der Beitrag zeigt,genau das wofür wir kämpfen,die RICHTIGE Aufklärung darüber,dadurch könnte man sicherlich viele Kinder davon abhalten zu mindest aufklären worums in wirklichkeit geht,ist doch klar das die Kids beim jetzigen Stand mit 14 anfangen und immer weitermachen da sie ja selbst bemerken das es nicht so “TEUFLISCH” ist.
    Dies könnte verhindert werden.

    Ich möchte auch mal auf den Beitrag heute abend um 18.30Uhr auf 3Sat hinweisen,ebenfalls NANO.
    Thema:
    Drogen-Gibt es ein Drogen-Comeback in der Medizin?

    Bin ja mal gespannt was da so kommt…

    Weitere hin und herredereien…
    http://www.dailymotion.com/video/xhxytz_3sat-nano-cannabis-als-medizin-in-der-krebstherapie_tech

    http://www.youtube.com/watch?v=YsnWW-AvFDg

    http://www.youtube.com/watch?v=3zavfTg8TSY&feature=related

    http://www.youtube.com/watch?v=AcgoAT_YPmk&feature=related

    Wann hört diese Spalterei endlich auf und es tut sich mal was….

  18. RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    [quote name=”Life”]Ich persönlich finde das man die Lieben Politiker mal anschreiben sollte damit man mal ein 4 Augen Gespräch führen kann,[/quote]
    die Drogenbeauftragten der letzten Jahre habe ich alle deswegen angeschrieben. Mit Christa Nickels und Marion Caspers-Merk habe ich tatsächlich auch zusammengesessen, mit Bätzing und Dyckmans nicht, die haben beide abgelehnt – keine Zeit…

  19. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    “Dies führte zu einer Einschränkung der Verbreitung bei den jeweiligen Substanzen.”

    Allerdings wurde auch erst bekannt, dass es sich um synthetische Cannabinoid ähnliche Substanzen handelt, was auch ein möglicher Grund für die Einschränkung sein könnte.

  20. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    [quote name=”alter sack”]Zitat:

    “….Alkoholhaltige Substanzen dienen als Lebens- und Genussmittel; in Form von Wein werden sie auch im religiösen Kult verwandt. In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend vermieden. Demgegenüber steht bei Betäubungsmittelkonsum typischerweise die Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund….”

    …..das ist ja mal eine komische, ja fragwürdige Rhetorik. Ob die bzw. der Autor und auch deren befürworter merken, was sich hier gegenseitig aushebelt…..wohl nicht und das ist schlimmer als die Pest 8)[/quote]

    Was aus Brauereien nach dem Alk.-Verbot wird konnte man ja am Beispiel der Duff-Brauerei bei den Simpsons sehen.

    So Viel zu: “eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt”.

    Ist doch lachhaft.

  21. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Ich persönlich finde das man die Lieben Politiker mal anschreiben sollte damit man mal ein 4 Augen Gespräch führen kann, sonst hat das doch keinen sinn die Arroganten-Politiker ***** lesen doch eh nur die hälfte dieser Mails dann gehts zum Ordner dumme Antworten leicht gemacht und schon hat der hanfverband eine neue Antwort vom dummen Deutschen Staat .

  22. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    lkoholhaltige Substanzen dienen als Lebens- und Genussmittel; in Form von Wein werden sie auch im religiösen Kult verwandt. In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend vermieden.

    Ähh….. meinen die mit sozialer Kontrolle etwa vielleicht das riesen Bullenheer, das jeden Samstag auf Steuerzahlerkosten verhindert, dass die besoffenen vor, während und nach den Fussballspielen sich und unbeteiligten die Köpfe einschlagen, oder etwa diejenige die nicht verhindert , dass 70 000 jedes Jahr am ausgewogenen Genuss von Alkohol ins Grass beißen ???????

  23. RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    [quote name=”stoiber aus franken”]wir wärs mit einer email an alle promis mit dem direkten link
    http://hanfverband.de/index.php/aktiv-werden/privatsponsor-werden
    evtl. kommt hier mehr geld rein…und auch ein söllner ist bestimmt nicht abgeneigt solche anträge auf seinen konzerten auszulegen. das sind dinge die benötigen keine zeit.
    email verteiler bzw. an die 5000 unterstützer im facebook direkt den unterstützungsantrag etc.
    gruß aus franken[/quote]

    Mit einer Massenmail an Promis mit einem link ist es nicht getan, das muss man schon ein bisschen professioneller angehen.
    Eine Nachricht an alle fans ist leider technisch (noch?) nicht möglich. Aber wir erinnern dort ja auch ständig daran, dass man den DHV auch finanziell unterstützen kann und sollte. Der Schritt von “gefällt mir” zu “ok, ich mag euch auch finanziell weiterhelfen”, ist natürlich groß..

    Auf Söllner-Konzerten waren DHV-Flyer mit Beitrittsformularen schon vertreten, ich weiß nicht, ob die gerade noch welche haben. Aber auch da wäre die Hife von euch allen gut. Ihr geht zu einem Söllner-Konzert? Dann bestellt vorher die Flyer bei uns und verteilt sie an die Leute! Die Söllner-Crew hat nichts dagegen..

  24. RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    [quote name=”stoiber aus franken”][quote name=”Georg Wurth”][quote name=”stoiber aus franken”]…
    Hey Georg, klar gibts diese Seiten, aber es merkt doch jeder das der Kiffer von nebenan da nicht drauf klickt weil er einfach Angst hat vor der exekutive…daher müsstet ihr eine seite basteln die das evtl. nicht direkt als aufhänger hat oder es anders umspielt..bin auch schon ständig am überlegen wie man solch ein gruppe gestalten könnte das quasi jeder kiffer in DE “gefällt mir” klickt wenn dies erreicht werden könnte reichen 100.000 klicks nicht aber die Frage ist das WIE…ich komm nicht drauf…aber wenn man sieht wie damals die Guttenbergseite explodierte so etwas muss doch bei unserem thema auch möglich sein…..[/quote]
    ja, das mit der Angst ist ein großes Hemmnis für unsere Entwicklung. Aber eine facebook-Seite, der die Drogenpolitik gar nicht mehr anzusehen ist, bringt auch mit 100.000 unterstützern nix. Ich glaube, dass viele aus dem Grund auch eher “Freund von Georg Wurth” werden und nicht DHV-fan, weil sie so support zeigen können, aber eben etwas dezenter..
    Andererseits: die Zahl der DHV-fans hat sich in 1,5 Jahren verzehnfacht, langsam nutzt sich das ab mit der Angst..

  25. RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    wir wärs mit einer email an alle promis mit dem direkten link
    http://hanfverband.de/index.php/aktiv-werden/privatsponsor-werden

    evtl. kommt hier mehr geld rein…und auch ein söllner ist bestimmt nicht abgeneigt solche anträge auf seinen konzerten auszulegen. das sind dinge die benötigen keine zeit.
    email verteiler bzw. an die 5000 unterstützer im facebook direkt den unterstützungsantrag etc.
    gruß aus franken

    [quote name=”Georg Wurth”][quote name=”stoiber aus franken”] @dhv, fragt doch mal sido(wecker, söllner, raab, pocher – die kiffen ALLE !!) ob SIE euch finanziell unterstützt für mehr hanfräder in berlin anzeigen etc….
    es gäbe genug zu tun.[/quote]
    Es gibt viel mehr zu tun als wir mit dem jetzigen Personal schaffen können. Was du da vorschlägst, liegt auf dem großen Berg an Aktivitäten, die wir dringend mal angehen müssten. Aber der Tag hat keine hundert Stunden, wir brauchen mehr Personal. Werdet Privatsponsor und helft uns beim Wachsen![/quote]

  26. RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    [quote name=”Georg Wurth”][quote name=”stoiber aus franken”]…
    Hey Georg, klar gibts diese Seiten, aber es merkt doch jeder das der Kiffer von nebenan da nicht drauf klickt weil er einfach Angst hat vor der exekutive…daher müsstet ihr eine seite basteln die das evtl. nicht direkt als aufhänger hat oder es anders umspielt..bin auch schon ständig am überlegen wie man solch ein gruppe gestalten könnte das quasi jeder kiffer in DE “gefällt mir” klickt wenn dies erreicht werden könnte reichen 100.000 klicks nicht aber die Frage ist das WIE…ich komm nicht drauf…aber wenn man sieht wie damals die Guttenbergseite explodierte so etwas muss doch bei unserem thema auch möglich sein…..

  27. RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    [quote name=”stoiber aus franken”] @dhv, fragt doch mal sido(wecker, söllner, raab, pocher – die kiffen ALLE !!) ob SIE euch finanziell unterstützt für mehr hanfräder in berlin anzeigen etc….
    es gäbe genug zu tun.[/quote]
    Es gibt viel mehr zu tun als wir mit dem jetzigen Personal schaffen können. Was du da vorschlägst, liegt auf dem großen Berg an Aktivitäten, die wir dringend mal angehen müssten. Aber der Tag hat keine hundert Stunden, wir brauchen mehr Personal. Werdet Privatsponsor und helft uns beim Wachsen!

  28. RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    [quote name=”stoiber aus franken”]…
    weiterhin müsste es möglich sein das der DHV oder steffen geyer etc. im Facebook eine Site erstellen die binnen kürzester Zeit 100.000 von “Gefälltmir” buttons erreicht evtl. erreichen wir somit eine größere öffentlichere Lobby evtl. in Zusammenarbeit mit den Piraten…schildower-kreis.de der clou an dieser SEite müsste sein, das jeder es befürwortet “gefällt mir” klickt ohne mit der angst leben zu müssen entdeckt/verfolgt zu werden….das muss doch machbar sein?[/quote]
    Das kapier ich nicht ganz. Wie sollte diese Seite denn beschaffen sein, dass die Leute keine Angst haben, sie anzuklicken?
    Vielleicht weißt du auch nicht, dass sowohl der DHV, als auch Steffen Geyer, als auch der Schildower Kreis als auch ich ein facebook-Profil haben. Gestern haben wir beim DHV die 5000 fans überschritten, s.
    https://www.facebook.com/hanfverband
    100.000 fände ich auch gut, aber die Zusammenarbeit mit den Piraten etc. ist sowieso gut, im Schildower Kreis bin ich selbst Mitglied…

  29. RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    es müsste auch eine Gruppe
    – Gegen Pharmalobbyismus –
    gegründet werden da hier der Hund begraben liegt. das ist die Wurzel. wenn bayer mit hanf geld verdienen könnte hätten wir schon längst abgabstellen.
    MACHT WEITER
    bleibt aktiv
    unterstützt lobbycontrol
    abgeordnetwatch
    schildower-kreis.de
    u. versucht einflussreiche finanziell starke promis zu erreichen..das ganze muss vermehrt stärker in die medien.
    @dhv, fragt doch mal sido(wecker, söllner, raab, pocher – die kiffen ALLE !!) ob SIE euch finanziell unterstützt für mehr hanfräder in berlin anzeigen etc….
    es gäbe genug zu tun.

  30. RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann

    deckt sie mit emails ein u. fragt sie ob sie das was sie da geschrieben hat , auch tatsächlich verteten kann?
    ein unding
    weiterhin müsste es möglich sein das der DHV oder steffen geyer etc. im Facebook eine Site erstellen die binnen kürzester Zeit 100.000 von “Gefälltmir” buttons erreicht evtl. erreichen wir somit eine größere öffentlichere Lobby evtl. in Zusammenarbeit mit den Piraten…schildower-kreis.de der clou an dieser SEite müsste sein, das jeder es befürwortet “gefällt mir” klickt ohne mit der angst leben zu müssen entdeckt/verfolgt zu werden….das muss doch machbar sein?

  31. Anonymous

    P3ter
    Jetz gehts lohos Jetzt gehts lohos :-*

  32. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    mir geht das echt am arsch vorbei, die politiker können verzählen was se wollen, für einen menschen mit gesundem verstand ist das doch mehr als offensichtlich dass die regierung hier nur ihre spielchen mit uns macht, in meiner gegend ist das alles nur eine frage des geldes… ich lass mir von solchen versoffenen vollpfosten doch net sagen was ich rauchen darf und was net, wo simmer denn hier. die können mir mal die eier schaukeln diese witzfiguren

  33. RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Dass die Verbote nicht funktionieren, zeigen so einige Studien. Das die Regierung keine Belege für die Wirksamkeit der Verbote vorlegen kann, verwundert nicht. Darum geht es auch gar nicht. Der Blick von ausserhalb der Käseglocke zeigt, dass es um ein Herrschaftsinstrument geht, welches man nicht aus der Hand legen möchte. Die Diskriminierung aufgrund bestimmter Handlungen oder Eigenarten von Menschen eignet sich immer sehr gut, um Politik aus der rechten Ecke zu machen!

    z.b. bei durch eine Drogenbeauftragten-Puppe, deren Partei bei der letzten Wahl in Berlin weniger als 2% erhalten hat und für Bombenlieferungen nach Syrien ist -siehe Abgeordnetenwatch.

  34. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    [quote name=”chris”]wer trinkt denn alkohol aus religiösen gründen bzw. zum genuss? 90% der alkoholkonsumente trinken ihn um berauscht zu sein
    absoluter stuss den die regierung da von sich gibt.. absolut ahnungslos[/quote]

    ….ne ne mein Guter, da steckt System dahinter. Die sind nicht ahnungslos….das unterstelle ich denen einfach.

  35. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    wer trinkt denn alkohol aus religiösen gründen bzw. zum genuss? 90% der alkoholkonsumente trinken ihn um berauscht zu sein
    absoluter stuss den die regierung da von sich gibt.. absolut ahnungslos

  36. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Zitat:

    “….Alkoholhaltige Substanzen dienen als Lebens- und Genussmittel; in Form von Wein werden sie auch im religiösen Kult verwandt. In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend vermieden. Demgegenüber steht bei Betäubungsmittelkonsum typischerweise die Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund….”

    …..das ist ja mal eine komische, ja fragwürdige Rhetorik. Ob die bzw. der Autor und auch deren befürworter merken, was sich hier gegenseitig aushebelt…..wohl nicht und das ist schlimmer als die Pest 8)

  37. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    [quote name=”Krzysztof”]Link verbreiten, weitersagen!!! Man kann ja darum wetten wann die Regierung Good Bye sagt, die sind ja sooooo schlecht ;)[/quote]
    sagt, die sind ja sooooo schlecht 😉

    Ja nur dass es da draußen immernoch genügen Beratungsresistente gibt die meinen, dass nur weil sie kein Cannabis rauchen dies auch kein anderer zu tun hat… Naja hoffen wir ma auf nen grünen Drogenbeauftragten in der nächsten Legislaturperiode und vor allem darauf, dass der dann auch was ändert, denn eine Grüne Regierungsbeteiligung in der nichts passiert ist hatten wir auch schonmal…

  38. Anonymous

    RE: Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cann
    Link verbreiten, weitersagen!!! Man kann ja darum wetten wann die Regierung Good Bye sagt, die sind ja sooooo schlecht 😉