Die Koalition aus SPD, Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverband in Schleswig-Holstein scheint unter Dach und Fach zu sein. Am Montag veröffentlichten die Parteien den Entwurf ihres Koalitionsvertrages sowie einen Anhang mit Ergänzungen. Am kommenden Wochenende soll er von den Parteien formal beschlossen werden.
Die Koalition bekennt sich zu einer Anhebung der “geringen Menge”. Sie lag in der Vergangenheit bei 30 Gramm, bevor sie von SPD und CDU auf sechs Gramm abgesenkt wurde. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Zeichen auch die Debatte in Berlin zur Absenkung auf 6 Gramm beerdigt. Zudem soll Drugchecking konkret erprobt werden und eine Konsumraumverordnung erlassen werden.
Am wertvollsten dürfte der Satz “Wir streben eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Drogenkonsumenten an, bei der der die Straflosigkeit des Umganges mit Betäubungsmitteln in geringer Menge zum Eigenbedarf im § 29 BtmG verankert wird.” sein.
Das Thema Modellversuch und Führerschein taucht im Koalitionsvertrag nicht auf, gewöhnlich gut informierte Quellen berichten, dass es hier noch kein Ergebnis gibt.
VI.2.5 Drogenpolitik & Nichtraucherschutz
Wir bekennen uns zu einer modernen, effektiven Sucht- und Drogenpolitik, die sich an der Lebenswirklichkeit ihrer Adressaten orientiert und auf Aufklärung, niedrigschwellige Angebote für Drogenkonsumenten und qualifizierte Hilfen für Suchtkranke setzt.
Wir werden die Landesstelle für Suchtfragen fördern und die Facheinrichtungen und Verbände darin unterstützen, qualifizierte Einrichtungen zur Prävention, Beratung, Unterstützung und Behandlung zu erhalten.
Wir wollen zielgruppenorientierte, sekundärpräventive Maßnahmen wie das „Drug-checking“ erproben und Drogenkonsumräume rechtlich absichern. Wir werden eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Drogenkonsumenten anstreben, die diese vor der Kriminalisierung schützt.
Bis eine bundesweite Regelung gefunden ist, werden wir die „geringen Mengen“ zum Eigenverbrauch weicher Drogen im Sinne des § 31a BtMG in Schleswig-Holstein überprüfen, anheben und uns dabei an einer fortschrittlichen Drogenpolitik orientieren, um den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit zu geben, flexibel auf den Einzelfall zu reagieren.
Wir wollen uns für einen konsequenten, bundeseinheitlichen Nichtraucherschutz stark machen und eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung erreichen, die den Gesundheitsschutz in der Gastronomie verbessert. Wir werden die Umsetzung des schleswig-holsteinischen Nichtraucherschutzgesetzes evaluieren und die Ausnahmeregelungen überprüfen.
Es gibt noch einen Anhang zum Koalitionsvertrag:
Dies sind die gesamten von den Verhandlungsgruppen der Parteien beschlossenen Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen. Sie sind Beschlusslage für unsere zukünftige Arbeit. Der Anhang wird veröffentlicht, um auch die nicht im Koalitionsvertrag enthaltenen, teils sehr spezifischen Beschlüsse zugänglich zu machen. Die übergroße Mehrheit der Inhalte dieses Anhangs finden sich jedoch im Koalitionsvertrag wieder. In diesem Anhang sind die Punkte ohne Kontext und Priorität aufgelistet. Dieser Anhang ist nicht redaktionell bearbeitet und der Wortlaut nicht mit dem Koalitionsvertrag abgeglichen. Im Zweifel gilt der Text des Koalitionsvertrags.
Fortschrittliche Sucht- und Drogenpolitik
Wir bekennen uns zu einer modernen, effektiven Sucht- und Drogenpolitik, die sich an der Lebenswirklichkeit ihrer Adressaten orientiert und auf Aufklärung, niedrigschwellige Unterstützung für Drogenkonsumenten und qualifizierte Hilfen für Suchtkranke setzt.
Wir wollen den Drogenkonsum verhindern, indem wir die Landesstelle für Suchtfragen und Projekte wie „Fun statt Vollrausch – Schleswig-Holstein feiert richtig“ und „NICHTRAUCHEN. TIEF DURCHATMEN“ fördern.
Wir werden die Facheinrichtungen und Verbände darin unterstützen, in Schleswig-Holstein qualifizierte Einrichtungen zur Prävention, zur Beratung, Unterstützung und Behandlung von Suchtkranken zu erhalten.
Wir wollen zielgruppenorientierte, sekundärpräventive Maßnahmen wie das „Drug-checking“ erproben, um Drogenkonsumenten so weit wie möglich vor fatalen Folgeschäden zu schützen. Wir werden den Kommunen durch eine Landesverordnung die Möglichkeit eröffnen, Drogenkonsumräume einzurichten.
Der illegale Drogenhandel soll in Schleswig-Holstein entschieden bekämpft werden. Die Strafverfolgung des Drogenkonsums hingegen hat für die Betroffenen erhebliche negative Folgewirkungen, ohne dass daraus ein signifikanter abschreckender Effekt erwächst und Drogenkonsum verhindert wird. Wir streben eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Drogenkonsumenten an, bei der der die Straflosigkeit des Umganges mit Betäubungsmitteln in geringer Menge zum Eigenbedarf im § 29 BtmG verankert wird.
Ein weiteres Ziel ist ein konsequenter, bundeseinheitlicher Nichtraucherschutz. Wir werden uns auf Bundesebene für die Änderung der Arbeitsstättenverordnung einsetzen mit dem Ziel, den Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie zu verbessern. Wir werden die Umsetzung des schleswig-holsteinischen Nichtraucherschutzgesetzes evaluieren und die Ausnahmeregelungen überprüfen. Wir wollen den Schutz von Kindern vor Tabakrauch verbessern.
Einführung einer unabhängigen Kontrollinstanz für die Untersuchung rechtswidriger Gewalt durch Polizisten
Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten (Zuständig für Konfliktfälle innerhalb und außerhalb der Polizei, angesiedelt bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten)
Weiteres genanntes Ziel ohne konkrete Punkte ist “Ein weiterer Entlastung Polizei & Justiz (Sanktionen, Strafrecht, Mediation, Entkriminalisierung)“.
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