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DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 22.09.2009

DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 22.09.2009

Newsletter vom 22.09.2009


  1. Wahlanalyse im Zeichen des Hanfadlers
  2. Trotz Protestmailers – Merkel hält Cannabis für Einstiegsdroge
  3. Mexiko/ Argentinien: Schritte in Richtung Legalisierung?
  4. Hausdurchsuchung oder Blutprobe nie ohne Richter!
  5. DHV goes SocialNetworks
  6. Termine

1. Wahlanalyse im Zeichen des Hanfadlers

Am 27.09.2009 findet die Wahl zum 17. deutschen Bundestag statt. Diesem Höhepunkt des Superwahljahres angemessen, beschäftigt sich der DHV besonders umfangreich mit den Zielen und Leistungen der aussichtsreichen Parteien.

Seiner traditionellen Wahlempfehlung stellt er eine Analyse der Entwicklung der Betäubungsmittelkriminalität unter der “Großen Koalition” voran und bewertet die Arbeit der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing (SPD).

Den im Bundestag vertretenen Parteien widmet der DHV jeweils eine eigene Seite. Dort findet man neben den für Wahlberichte üblichen Verweisen zu den Wahlprogrammen und Bildern der Kandidaten eine Betrachtung der geleisteten und zu erwartenden Arbeit der Parteien.
Ausgehend vom Selbstverständnis der Parteien und den relevanten Teilen der Wahlprogramme, erstellt der DHV ein cannabispolitisches Wahlranking.

Im Ergebnis empfiehlt der DHV den Cannabiskonsumenten und ihren Angehörigen Bündnis 90/ Die Grünen zu wählen, wenn andere Politikbereiche nicht zu einer eindeutigen Parteiprävalenz führen. Er bescheinigt den Grünen in den vergangenen Jahren aktiver als andere Parteien für eine Entkriminalisierung gekämpft zu haben und findet den Willen zur Legalisierung auch in ihrem Programm wieder.

Programmatisch ist laut DHV auch Die Linke auf der Höhe der Zeit. Sie belegt im Parteiranking des DHV denn auch den zweiten Platz.

Die “Volksparteien” und die FDP sind laut DHV hingegen für Kiffer keine gute Wahl.

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2. Trotz Protestmailers – Merkel hält Cannabis für Einstiegsdroge

In der vergangenen Legislaturperiode hat der DHV immer wieder versucht, der Bundesregierung drogenpolitische Themen auf den Tisch zu legen. Im Rahmen der sechs Protestmailer, die sich in den letzten Jahren an Bundespolitiker richteten, wurden zusammen mehr als 4500 Emails versendet.
An die wichtigste Repräsentantin der großen Koalition richtete sich bisher jedoch keine der Aktionen.

Obschon Angela Merkel als Regierungschefin und Bundeskanzlerin eigentlich alle Deutschen vertritt und offiziell bei allen Problemen die “Richtlinienkompetenz” besitzt, vermied sie es, sich zu illegalisierten Betäubungsmitteln zu äußern.
Den Vorstoß der EU ein europaweit gültiges Tabakwerbeverbot zu schaffen, kommentierte sie jedoch öffentlich. Damals sagte sie dem Spiegel “Vom Grundsatz her bin ich für den mündigen Bürger, der über seine Lebensmöglichkeiten verantwortungsvoll selbst entscheidet.”

Zum Ende ihrer ersten Legislaturperiode als Kanzlerin erinnert der DHV sie nun mit einem persönlichen Protestmailer an die Worte, die das Fundament ihrer Antrittserklärung bildeten. “Lassen sie uns mehr Freiheit wagen” sollte das Credo ihrer Regierung sein.

Dass vier Jahre später noch immer mehr als 100.000 Strafverfahren gegen harmlose Cannabiskonsumenten geführt werden, tausenden Kiffern die “charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs” abgesprochen wird und sie ihren Führerschein verlieren, dass unzähligen Schmerz-, Krebs-, Aids- oder Torrettkranken die natürliche, günstige und nebenwirkungsarme Medizin Cannabis verwehrt wird, nimmt der DHV zum Anlass, um von Merkel zu fordern, endlich auch Cannabiskonsumenten wie die mündigen Bürger zu behandeln, die sie sind.

Dass der Protestmailer “Cannabisverfolgung stoppen – Merkel soll Eigenverantwortung ermöglichen!” mehr als nötig ist, bewies die Bundeskanzlerin erst vor wenigen Tagen. In einem Interview mit dem Radiosender Fritz erklärte Merkel, für sie sei Cannabis der Einstieg in den Konsum härterer Droge. Eine Legalisierung käme schon deshalb nicht in Frage.

Dabei sollte sich 15 Jahre nach dem “Geringe Menge”-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und gut zehn Jahre nach der Kleiberstudie selbst bis zu Frau Merkel herumgesprochen haben, dass die “Schrittmacherfunktion von Cannabis” eine Propagandalüge aus den dunkelsten Tagen des War on Drugs ist.

Bei so viel Nachholbedarf seitens der Kanzlerin verwundert es nicht, dass sich in den ersten Tagen schon mehr als 600 Menschen an der Aktion beteiligt haben.

Mehr zum Thema

  • Protestmailer “Cannabisverfolgung stoppen – Merkel soll Eigenverantwortung ermöglichen!”
  • Interview von Angela Merkel im Radio Fritz “Merkel und Drogen”

3. Mexiko/ Argentinien: Schritte in Richtung Legalisierung?

Die Länder Süd- und Mittelamerikas gehören ohne Zweifel zu den Verlierern des von den USA dominierten “War on Drugs”. Anders als in den europäischen Ländern hängt die Drogenpolitik der Länder dieser Region oft am finanziellen und personellen Tropf der Vereinigten Staaten.
Südamerika entwickelte sich so zu einem Versuchslabor für repressive Maßnahmen.

Entlaubungskampagnen, paramilitärische und militärische Einsätze gegen Drogenproduzenten und -händler – vieles, was gegen den Rausch unternommen wird, trifft in erster Linie Unbeteiligte. Ganze Landstriche versinken angesichts der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Drogenjägern und den Kartellen im Chaos.
Allein in Mexiko kamen bei solchen Auseinandersetzungen im Jahr 2008 mindestens 6300 Menschen ums Leben.

Kein Wunder, dass jede drogenpolitische Entwicklung, die uns aus Südamerika erreicht und sich nicht auf Forderungen nach mehr Waffen und mehr Männern beschränkt, aufmerksam verfolgt wird.

Im vergangenen Monat meldeten gleich zwei Staaten zaghafte Schritte in Richtung Legalisierung. Zunächst verabschiedete das mexikanische Parlament ein Gesetz, das auf den ersten Blick einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik des Landes darstellt.
Es besteht aus zwei Teilen – der erste ermöglicht es den Gerichten, von Strafe abzusehen, wenn der Betroffene an einer Drogentherapie teilnimmt.

Wesentlicher ist jedoch der zweite Teil des Gesetztes, mit dem der Besitz und Erwerb definierter, kleiner Mengen verschiedener Drogen straflos gestellt wird. Anders als in Deutschland, wo der §31a des BtMG lediglich die Möglichkeit gibt, von der Strafverfolgung abzusehen, schreibt das mexikanische Gesetz vor, dass kein Verfahren eröffnet werden darf.
Allerdings wurde bereits Kritik an der Neuregelung laut. So bemängeln drogenpolitische NGOs, dass die “Straffreimengen” an der Lebensrealität der Konsumenten vorbei gehen. So liegt die Grenze für Kokain bei 0,5 Gramm, üblicherweise wird die Droge jedoch in Portionen zu einem Gramm verkauft.

Weitere Angriffsfläche bietet die Begründung des Gesetztes. Demnach sei der straffrei Besitz nötig, um Kapazitäten für die Verfolgung der Drogenhändler und -schmuggler frei zu machen. Das Gesetz will also nicht Konsumenten entkriminalisieren, sondern die Repression verbessern.

Eindeutig positiv ist indes eine Entwicklung, die das höchste argentinische Gericht in Gang brachte. Es sprach Ende August fünf junge Leute frei, die mit insgesamt drei Joints erwischt worden waren, und entschied, dass das Drogenkonsumverbot des Landes der Verfassung widerspricht und der Besitz und Konsum kleiner Mengen Marihuanas im privaten Bereich nicht länger verfolgt werden darf.

Eine genaue Regelung, wie viel eine “kleine Menge Marihuana” ist und ob die Entscheidung auch auf andere Substanzen angewendet werden wird, steht noch aus. Trotzdem feierten viele Beobachter die Entscheidung des Gerichts als den Anfang vom Ende der Cannabisprohibition in Argentinien.

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4. Hausdurchsuchung oder Blutprobe nie ohne Richter

Das Oberlandesgericht in Hamm hat für alle Polizeibeamten und Staatsanwälte im bevölkerungsreichsten Bundesland verpflichtend entschieden, dass die Entnahme einer Blutprobe gegen den Willen des Beschuldigten oder eine nächtliche Hausdurchsuchung nur dann erfolgen darf, wenn sie von einem Richter angeordnet wurde.

Es verbot gleichzeitig die Verwendung von Beweisen, die durch Maßnahmen ohne richterlichen Beschluss ermittelt wurden.

Die ersten Profiteure der nur für Nordrhein-Westfalen gültigen Entscheidung waren ein Mann, bei dem im Rahmen einer illegalen Hausdurchsuchung “Rauschmittel” gefunden wurden, und ein junger Mann, bei dem die ungesetzlich erlangte Blutprobe nach einem Blechschaden einen Blutalkoholwert von 2,6 Promille ergab.

Die NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) kündigte an, den vom Oberlandesgericht geforderten richterlichen Nacht- und Notdienst nun so schnell wie möglich einzurichten. Bis dahin müssen die Polizisten des Landes befürchten, dass die Ergebnisse ihrer des Nachts durchgeführten Hausdurchsuchungen und Blutentnahmen vor Gericht nicht verwendet werden dürfen.

Mehr zum Thema

  • Artikel der “Neue Rhein Zeitung” vom 27.08.2009 “Richter muss Blutprobe anordnen”

5. DHV goes SocialNetworks

Immer mehr Menschen finden einen Teil ihres sozialen Umfeldes im Internet. Unzählige Portale versprechen, Freunde zu vernetzen und neue zu finden. Selbst die hartnäckigen “Internetausdrucker” in den Parteien tummeln sich inzwischen im SocialWeb.

In einigen Portalen ist jetzt auch der Deutsche Hanf Verband vertreten. So können wir unsere Informationen und Aktionen auch außerhalb der “Hanfszene” bekannter machen und mitbekommen, was Hanffreunde bewegt.

Wer selbst in diesen Netzwerken ein Profil hat, kann unser Kontakt, Freund, follower oder Fan werden, um unsere Vernetzung zu erhöhen und unsere Infos weiter zu verbreiten, zu kommentieren und zu diskutieren. Auf wer-kennt-wen und meinVZ gibt es neben unserem Profil auch spezielle DHV-Gruppen, auf xing eine Gruppe “Arbeitsgemeinschaft Hanf”, in der wir aktiv sind.

Den DHV findet ihr auf:


6. Termine

  • 25.09.- 26.09.2009 Frankfurt/Main, 9. Internationaler akzept Kongress – Vorträge und Diskussionen über alternative Drogenpolitik
  • 22.11.- 26.11.2009 Amsterdam (Niederlande), 22. HighTimes Cannabis Cup
  • 27.11.- 29.11.2009 Wien (Österreich), 2. Cultiva – Hanffachmesse

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