Es ist keine Legalisierung, was da in Argentinien passiert ist, aber ein recht weitgehender Schritt, einfache Cannabiskonsumenten in Ruhe zu lassen.
Spiegel online meldete am 25.08.09:
Bislang war in Argentinien jeglicher Drogenbesitz verboten, doch das hat sich nun geändert: Der Oberste Gerichtshof erklärte, dass der Besitz und Konsum kleiner Mengen Marihuana im privaten Bereich durch die Verfassung gedeckt sei. Eine Obergrenze muss noch festgelegt werden.
Den Besitz kleiner Mengen Marihuana bei Erwachsenen wie bisher unter Strafe zu stellen, verstoße gegen das in der Verfassung verankerte Selbstbestimmungsrecht, heißt es weiter. Wie groß die zukünftig erlaubten Cannabismengen sein werden, wurde noch nicht festgelegt.
Nun ist es eigentlich nichts besonderes, dass Menschen, die mit kleinen Mengen Cannabis erwischt werden, keine Strafverfolgung zu befürchten haben. Das ist seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes seit 1994 in Deutschland theoretisch auch der Fall. In manchen Bundesländern wird das mehr, in anderen weniger liberal gehandhabt. Die Einstellung entsprechender Strafverfahren ist neben der aufgefundenen Menge aber noch an eine Vielzahl anderer Bedingungen geknüpft. Man sollte z.B. möglichst kein Wiederholungstäter sein und erst recht kein regelmäßiger Konsument. Andere Straftaten sollte man möglichst auch noch nicht begangen haben.
Viele Verfahren werden jedenfalls auch in Deutschland eingestellt. Der große Unterschied zur neuen Regelung in Argentinien ist aber der, dass dort der Besitz kleiner Mengen gar keine Straftat mehr sein wird. In fast allen anderen Ländern, in denen die Konsumenten halbwegs entkriminalisiert sind, bleibt der Besitz eine Straftat, bei der die Polizei das Haschisch oder Marihuana beschlagnahmt und eine Anzeige schreibt. So kommen in Deutschland pro Jahr etwa 100.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten zusammen. Die Betroffenen werden als Kriminelle behandelt und abgestempelt, bevor der Staatsanwalt im besten Fall das Verfahren einstellt. Dieser “kleine Unterschied” macht Argentinien zu einem Vorreiter in Sachen Cannabispolitik.
Oder besser gesagt in Sachen Cannabisrecht? Wieder einmal waren es die Gerichte, die den Fortschritt gebracht haben, nicht die Politiker, auch wenn diese im Fall Argentiniens offenbar aufgeschlossen waren für eine solche Regelung. Auch in Deutschland ist die Diskussion um einen möglichen Verfassungsverstoß durch das Cannabisverbot nicht abgeschlossen.
Die neue Regelung in Argentinien ähnelt den Vorschlägen des DHV, wie in einem ersten Schritt die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten auch in Deutschland aussehen könnte: Der Besitz kleiner Mengen ist einfach nicht mehr strafbar – und fertig!
Kommentare
Eine Antwort zu „Argentinien erlaubt den Besitz kleiner Mengen Cannabis“
Das Verfassungsgericht hat ja
Das Verfassungsgericht hat ja Bedenken geäußerst, und dass das Prohibitionsgesetz von Cannabis nur dann rechtens wäre, wenn es auch positive Effekte erzielte (bzw. positivere als eine liberale Drogenpolitik). Und wie man in Holland sieht, ist eine offenere Drogenpolitik weitaus besser, um den Konsum und die Gefährdung zu reduzieren.
Würde sich da mal einer bis zum Verfassungsgericht durchklagen, bin ich sicher das wir mindestens eine einheitliche “geringe Menge” hätten – evtl. sogar eine richtige Entkriminalisierugn wie in Argentinien.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten die Cannabispolitik zu ändern – entweder mit Geld (Steuereinnahmen) oder mit “Gewalt” (also durchklagen bis zum VfG)