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DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 21.10.2008

DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 21.10.2008

Newsletter vom 21.10.2008


Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes – Ausgabe Oktober 2008


1. Schweiz: DHV fordert – Hanfinitiative unterstützen!

Am 30.11.2008 haben die schweizer Bürger eine Wahl, um die sie der Rest Europas beneidet. Zum ersten Mal dürfen die Einwohner eines europäischen Landes selbst und direkt entscheiden, ob Cannabis legal werden soll.

Zur Abstimmung steht an diesem Tag die Volksinitiative “Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz”. Wird sie von der Mehrheit der Wähler angenommen, dann muss die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft um einen neuen Artikel ergänzt werden:

Art. 105a (neu) Hanf

  1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.
  2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.
  3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.
  4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.

Die Einführung dieser Neuregelung wäre ein Meilenstein im Kampf für den legalen Umgang mit Cannabis und hätte Signalwirkung weit über die Grenzen der Alpenrepublik hinaus. Legaler Cannabisanbau und Besitz zur Selbstversorgung würde auch in Deutschland, Österreich und Italien von einem “Traum” zu einer echten politischen Option.

Der DHV fordert deshalb alle an einer Legalisierung von Cannabis Interessierten dazu auf, die Hanfinitiative nach Kräften zu unterstützen!

Wer selbst nicht in der Schweiz wählen gehen darf, kann dennoch helfen. So werden schweizweit noch Freiwillige gesucht, die Infostände machen oder Flyer und Plakate verteilen. Die wichtigste Aufgabe der deutschen Hanffreunde ist es, der Hanfinitiative finanziell unter die Arme zu greifen. Spenden an den Abstimmungsfonds werden auschließlich für die Herstellung von Informationsmaterial verwendet! Mit dem Geld werden also Plakate, Flyer, Aufkleber u.s.w. produziert.

Spenden Sie!

  • PRO HANF
  • Monbijoustrasse 17
  • 3011 Bern
  • IBAN: CH0809000000606169492
  • BIC: POFICHBE

Kreditinstitut des Empfängers

  • Die Schweizerische Post, Postfinance
  • Nordring 8
  • 3030 Bern (CH)

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2. Prozess I: Gefängnis wegen legalen Hanföls?

Die nächsten Wochen bringen gleich zwei Prozesse, die keiner glauben würde, wenn sie sich ein Drehbuchautor ausgedacht hätte.

Zunächst muss Floh Söllner (nicht verwand mit dem gleichnamigen Liedermacher) am 28.10.2008 um 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Hersbruck (Schloßplatz 1 in 91217 Hersbruck) erscheinen, weil er 118 Gramm Hanföl besessen hat.

Das Speiseöl mit einem THC-Gehalt von 0,13 Prozent hatte er im örtlichen Bioladen erworben. Nach eigener Aussage wollte er vom gesundheitsfördernden Effekt des an ungesättigten Fettsäuren reichen und völlig legalen Produkts profitieren, so wie dies unzählige Menschen tun.
Söllner hatte jedoch die Rechnung ohne die bayrische Polizei gemacht, die die Flasche mit Hanföl im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte. Kein Problem, dachte Söllner, immerhin gibt es das Zeug ja nebenan im Laden zu kaufen und gab den “Besitz von 118 Gramm Hanföl” zu.

Daraufhin verurteilte das Amtsgericht den 28-jährigen wegen des “unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln” zu einer Geldstrafe oder wahlweise 30 Tagen Gefängnis. Gegen dieses Unrechtsurteil wehrt sich Söllner und bittet um Unterstützung.

Söllner ruft dazu auf, als Zuschauer am Prozess teilzunehmen. Alle Besucher sollen nach Möglichkeit eine Flasche Hanföl mitbringen und dem Richter so vor Augen führen, wie weltfremd eine Verurteilung wäre.

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3. Prozess II: Hanfanbau am Brandenburger Tor erneut Thema vor Gericht

Weil auf der Hanfparade 2006 rund 10.000 Nutzhanfpflanzen standen, steht der Hanfaktivist Steffen Geyer wegen “illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln” vor Gericht.

Dass es sich bei den Pflanzen eindeutig um THC-freien Nutzhanf handelt, wie er in der Umgebung Berlins auf hunderten Hektar wächst, steht zwar inzwischen fest, interessierte den Richter jedoch nicht.
Im Mai diesen Jahres wurde Geyer im Schnellverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,- Euro verurteilt. Im Anschluss hatte er dazu aufgerufen, ihn bei den Prozesskosten zu unterstützen.

Dank vieler kleiner und größerer Spenden konnte er Widerspruch einlegen und eine “ordentliche Hauptverhandlung” erzwingen, in der er das Gericht davon überzeugen will, dass die mehr als 300 Kilogramm beschlagnahmter Hanf kein Betäubungsmittel waren.

Nun geht der Prozess “10.000 Hanfpflanzen am Brandenburger Tor” am 10.11.2008 ab 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße 91 in 10559 Berlin) in die zweite Runde.

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4. DHV eröffnet Wahlkampfjahr mit Protestmailer

Gut ein Jahr vor der Bundestagswahl 2009 hat der DHV seinen Wahlkampf gestartet. Den Auftakt macht dabei eine neue Aktion des Protestmailers, die die FDP dazu auffordert, die Legalisierung von Cannabis in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 aufzunehmen und die FDP-Macht im Bundesrat zu nutzen, um Drogenverbote zugunsten einer ideologiefreien Prävention abzubauen.

An der seit 30.09.2008 laufenden Emailaktion unter dem Motto “Bürgerrechte stärken – Drogenpolitik liberalisieren!” haben sich bereits mehr als 400 Personen beteiligt.

Der DHV wird die kommenden Monate nutzen und die Cannabispolitik der Parteien eingehend beleuchten. Auch eine Neuauflage der Wahlprüfsteine Cannabis ist geplant.

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5. Niederlande: Patient darf Cannabis anbauen

Der Hohe Rat der Niederlande, das höchste Gericht des Landes, hat einem an multipler Sklerose erkranktem Paar das Recht eingeräumt, Cannabis für die Eigenversorgung mit Medizin anzubauen. Es bestätigte damit eine Entscheidung aus dem Jahr 2006.

Damals hatte ein Berufungsgericht zum Schrecken der Regierung und der Staatsanwaltschaft beschlossen, dass das Betäubungsmittelgesetz des Landes nicht angewendet werden dürfe, wenn eine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung mit Cannabis besteht.
Das Gericht akzeptierte die Argumentation der Patienten, dass sie Marihuana aus Coffeeshops nicht verwenden könnten, da dieses oft mit Pilzsporen und Bakterien belastet sei.

Welchen Einfluss die Entscheidung auf die Verfahren weiterer Patienten hat, ist indes unklar.

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6. Termine

  • 28.10.2008 um 10:30 Uhr, Amtsgericht Hersbruck (Schloßplatz 1 in 91217 Hersbruck), Prozess wegen Hanfspeiseöls
  • 10.11.2008 um 10:00 Uhr, Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße 91 in 10559 Berlin), Prozess wegen Hanf am Brandenburger Tor
  • 23.11.- 27.11.2008 Amsterdam, 21. HighTimes CannabisCup
  • 30.11.2008 Schweiz, Abstimmung zur Volksinitiative “Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz

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