Das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) hat in einer aktuellen Pressemitteilung neue Details zum Stand des zweiten Ausschreibungsverfahrens für den Anbau von Medizinalhanf in Deutschland veröffentlicht. Während das Bundesinstitut davon ausgeht, dass im 2. Quartal diesen Jahres die Zuschläge erteilt werden können, bezweifelt der Deutsche Hanfverband diese Einschätzung angesichts des Scheiterns der letzten Ausschreibung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Aktuell ist das BfArM noch mit der Auswertung der insgesamt 79 vorliegenden Angebote beschäftigt, so das Bundesinstitut in der gestern veröffentlichten Pressemitteilung. Insgesamt wurden über 200 Bieteranfragen gestellt. Mit der Ernte der ersten jährlich angedachten 2.600 kg rechnet das Bundesinstitut Ende 2020, insgesamt umfasst die Ausschreibungsmenge 10.400 kg Cannabis.
Weiterhin Importe angedacht
Neben dem Anbau in Deutschland wird es möglich sein, dass
Hersteller, Händler und Apotheken medizinisches Cannabis künftig nicht ausschließlich bei der Cannabisagentur, sondern weiterhin auch bei Importeuren kaufen können.
Scheinbar geht also selbst das BfArM davon aus, dass die angesetzte Menge trotz einer Steigerung des Gesamtvolumens nicht zur vollständigen Versorgung der Patienten ausreicht und hält weiterhin die Möglichkeit des Imports offen. Für den DHV ein Zeichen dafür, dass sich das Bundesinstitut der steigenden Patientenzahlen und der damit verbundenen erhöhten Nachfrage zwar bewusst ist, aber dennoch in viel zu kleinem Maßstab geplant hat, was wir bereits bei der Veröffentlichung des Ausschreibungsverfahrens kritisierten.
Klage gegen Ausschreibungsverfahren läuft
Zwar gibt sich das BfArM zuversichtlich, Mitte des Jahres die anbauberechtigten Unternehmen bekannt geben zu können. Ob das aber geschehen wird, ist aktuell mehr als fraglich, denn auch gegen das zweite Ausschreibungsverfahren läuft aktuell eine Klage. So wird das Oberlandesgericht Düsseldorf, welches bereits das erste Vergabeverfahren stoppte und das BfArM zu einem Neustart zwang, am 10. April über den Erfolg des Ausschreibungsverfahrens entscheiden. Vorher kann keine Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren erfolgen, so das BfArM in der Stellungsnahme. Somit wird auch über die zweite Runde zum Anbau von Medizinalhanf in Deutschland ein Gericht entscheiden müssen.
Mindestens bis April bleibt also völlig offen, ob dieses Jahr endlich eine Lizenz vergeben werden kann.
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