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Zweite Ausschreibungsrunde des BfArM wieder vor Gericht

Das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) hat in einer aktuellen Pressemitteilung neue Details zum Stand des zweiten Ausschreibungsverfahrens für den Anbau von Medizinalhanf in Deutschland veröffentlicht. Während das Bundesinstitut davon ausgeht, dass im 2. Quartal diesen Jahres die Zuschläge erteilt werden können, bezweifelt der Deutsche Hanfverband diese Einschätzung angesichts des Scheiterns der letzten Ausschreibung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Aktuell ist das BfArM noch mit der Auswertung der insgesamt 79 vorliegenden Angebote beschäftigt, so das Bundesinstitut in der gestern veröffentlichten Pressemitteilung. Insgesamt wurden über 200 Bieteranfragen gestellt. Mit der Ernte der ersten jährlich angedachten 2.600 kg rechnet das Bundesinstitut Ende 2020, insgesamt umfasst die Ausschreibungsmenge 10.400 kg Cannabis.

Weiterhin Importe angedacht
Neben dem Anbau in Deutschland wird es möglich sein, dass

Hersteller, Händler und Apotheken medizinisches Cannabis künftig nicht ausschließlich bei der Cannabisagentur, sondern weiterhin auch bei Importeuren kaufen können.

Scheinbar geht also selbst das BfArM davon aus, dass die angesetzte Menge trotz einer Steigerung des Gesamtvolumens nicht zur vollständigen Versorgung der Patienten ausreicht und hält weiterhin die Möglichkeit des Imports offen. Für den DHV ein Zeichen dafür, dass sich das Bundesinstitut der steigenden Patientenzahlen und der damit verbundenen erhöhten Nachfrage zwar bewusst ist, aber dennoch in viel zu kleinem Maßstab geplant hat, was wir bereits bei der Veröffentlichung des Ausschreibungsverfahrens kritisierten.

Klage gegen Ausschreibungsverfahren läuft
Zwar gibt sich das BfArM zuversichtlich, Mitte des Jahres die anbauberechtigten Unternehmen bekannt geben zu können. Ob das aber geschehen wird, ist aktuell mehr als fraglich, denn auch gegen das zweite Ausschreibungsverfahren läuft aktuell eine Klage. So wird das Oberlandesgericht Düsseldorf, welches bereits das erste Vergabeverfahren stoppte und das BfArM zu einem Neustart zwang, am 10. April über den Erfolg des Ausschreibungsverfahrens entscheiden. Vorher kann keine Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren erfolgen, so das BfArM in der Stellungsnahme. Somit wird auch über die zweite Runde zum Anbau von Medizinalhanf in Deutschland ein Gericht entscheiden müssen.

Mindestens bis April bleibt also völlig offen, ob dieses Jahr endlich eine Lizenz vergeben werden kann.


Kommentare

6 Antworten zu „Zweite Ausschreibungsrunde des BfArM wieder vor Gericht“

  1. Paul

    Gehört nicht zur Kultur
    Man könnte es ja mittlerweile auch einfach mal legalisieren, aber da die Christdemokraten mit ihrer neuen Parteivorsitzenden, die sich öffentlich gegen die Ehe für Alle äußert, immer noch der Meinung sind, Cannabis sei die Droge des Teufels schlechthin, werden Patienten wohl weiter mit Mangelversorgung leben. Vergessen wir nicht all die deutschen Staatsbürger, die kein Rezept für medizinisches Cannabis ausgestellt bekommen, weil die Ärzte genau so vorurteilsbehaftet sind wie die Union Wähler. Hoffen wir auf die Koalitionsverhandlungen 2021.

  2. Paul

    Gehört nicht zur Kultur
    Man könnte es ja mittlerweile auch einfach mal legalisieren, aber da die Christdemokraten mit ihrer neuen Parteivorsitzenden, die sich öffentlich gegen die Ehe für Alle äußert, immer noch der Meinung sind, Cannabis sei die Droge des Teufels schlechthin, werden Patienten wohl weiter mit Mangelversorgung leben. Vergessen wir nicht all die deutschen Staatsbürger, die kein Rezept für medizinisches Cannabis ausgestellt bekommen, weil die Ärzte genau so vorurteilsbehaftet sind wie die Union Wähler. Hoffen wir auf die Koalitionsverhandlungen 2021.

  3. das zeigt doch wieder…
    Das zeigt doch wieder, dass es offenbar für die Behörde unmöglich ist, wasserfeste Verträge zu machen. Und wieder sind es die Patienten, die weiter leiden müssen weil es nicht genug gibt!

    Es zeigt sich auch, dass die Patienten wohl auf sich alleine gestellt sind bei der Versorgung!

    Die Hanfparade am 10. August 2019 hat das Motto “Legalisierung nur mit dir!” – in diesem Zusammenhang: nur mit großen Demonstrationen wie der Hanfparade und vielen anderen politischen Mitteln bekommen wir eine umfassende politische Lösung für die Legalisierung für uns alle!

    Die Bürokraten schaffen es ja nicht mal, die Personen, die es am nötigsten haben wegen ihren Krankheiten, zu versorgen!

    Also: kommt zur Hanfparade! Bringt alle mit, denn alle sind betroffen!

  4. das zeigt doch wieder…
    Das zeigt doch wieder, dass es offenbar für die Behörde unmöglich ist, wasserfeste Verträge zu machen. Und wieder sind es die Patienten, die weiter leiden müssen weil es nicht genug gibt!

    Es zeigt sich auch, dass die Patienten wohl auf sich alleine gestellt sind bei der Versorgung!

    Die Hanfparade am 10. August 2019 hat das Motto “Legalisierung nur mit dir!” – in diesem Zusammenhang: nur mit großen Demonstrationen wie der Hanfparade und vielen anderen politischen Mitteln bekommen wir eine umfassende politische Lösung für die Legalisierung für uns alle!

    Die Bürokraten schaffen es ja nicht mal, die Personen, die es am nötigsten haben wegen ihren Krankheiten, zu versorgen!

    Also: kommt zur Hanfparade! Bringt alle mit, denn alle sind betroffen!

  5. Ernst

    Na dann Hoffentlich bis zum
    Na dann Hoffentlich bis zum 20.

  6. Ernst

    Na dann Hoffentlich bis zum
    Na dann Hoffentlich bis zum 20.

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