Auf der Versammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ist vergangenes Wochenende noch ein wenig mehr aus dem Entwurf zur geplanten Gesetzesreform bei medizinischem Cannabis durchgesickert, als man bislang zu wissen glaubte. Dr. Peter Cremer-Schaeffer von der Bundesopiumstelle sagte, die bislang von seiner Behörde erstellten Ausnahmeerlaubnisse zur Selbsttherapie würden zukünftig durch eine Verschreibungsfähigkeit ersetzt. Das heißt, Cannabis könnte relativ unkompliziert mit einem Betäubungsmittelrezept vom Hausarzt verordnet werden. Cremer-Schaeffer begrüßte das geplante Gesetz insgesamt, kritisierte jedoch, dass Cannabis, obwohl es noch kein verkehrsfähiges Arzneimittel sei, zukünftig verschrieben werden dürfe. Das könne allenfalls eine Übergangslösung sein, sagte der Mediziner mit Verweis auf die Schwierigkeiten der Apotheken bei der Qualitätsicherung eines Arzneimittels.
Der Biochemiker Dr. Volker Christoffel wies in diesem Punkt jedoch darauf hin, dass die Zulassung von Cannabis, das über 400 Inhaltsstoffe mit schwankendem Anteilen hat, so teuer sei, dass es für die Industrie wirtschaftlich derzeit gar keinen Sinn mache, das vorgeschriebene, arzneimittelrechtliche Zulassungsverfahren aller Inhaltsstoffe in Erwägung zu ziehen.
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