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Wehrbeauftragte Eva Högl: “Konsumverbot für Soldaten unbedingt geboten”

Die Bundeswehr verhängt trotz der erfolgten Entkriminalisierung von Cannabis weiterhin ein totales Konsumverbot für Soldaten, auch in ihrer Freizeit außerhalb militärischer Liegenschaften.

Diese Diskriminierung von Soldaten gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen wollen wir nicht hinnehmen und dagegen klagen. Wir rufen Soldaten auf, sich bei uns zu melden, wenn sie mit unserer Hilfe ihr Recht auf Cannabiskonsum in der Freizeit vor Gericht durchsetzen wollen.

Auch die Wehrbeauftragte des Bundestages Eva Högl hatten wir am 02.09.2024 in dieser Sache angeschrieben. Die Antwort, unterschrieben am 09.10., bei uns eingegangen am 30.10., ist ein vierseitiger Brief, den wir hier vollständig veröffentlichen (siehe unten).

Högl gibt darin ausführlich die Begründung des Verteidigungsministeriums (BMV) wieder, warum Freizeitkonsum von Cannabis durch Soldaten nicht toleriert werden kann. Sie selbst kommt daraufhin zu diesem Ergebnis:

“Vor dem Hintergrund des Kerns des Auftrags der Streitkräfte, nämlich die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und der Bündnispartner, halte ich die getroffenen Sonderregelungen für Soldatinnen und Soldaten im Hinblick auf den Konsum von Cannabis für unbedingt geboten.”

Die “medizinisch zuständigen Fachreferate” des BMV kommen zu dem Ergebnis, dass

“eine Prognostizierbarkeit von Dauer und Ausprägung eines Rauschzustandes infolge Cannabiskonsums derzeit nicht valide gegeben sei. […]

Daher sei derzeit keine wissenschaftlich fundierte Aussage zum Verlauf der Wiederherstellung der uneingeschränkten physischen, mentalen und kognitiven Leistungsfähigkeit nach Cannabiskonsum sowie zu potenziellen Langzeitfolgen möglich.”

Anders sei das bei Alkohol. Die Dienstfähigkeit könne

“im Rahmen eines Blutalkoholtests bei einer Dienst- und Verwendungsfähigkeitsuntersuchung anhand des Blutalkoholwertes zweifelsfrei durch anerkannte medizinische Untersuchungen festgestellt werden.”

Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass die Expertengruppe zur Bestimmung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr zu diesem Ergebnis kam:

Mit einem Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt man deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein Unfallrisiko steigt.

Jede weitere Einschätzung dieses Schreibens möge vorerst jeder selbst vornehmen. Alles weitere klären wir vor Gericht.

Nur noch ein Hinweis: In dem Schreiben heißt es bzgl. Alkohol:

Allerdings stimme ich Ihnen zu, dass eine umfassendere und wirksamere Kontrolle des Alkoholkonsums notwendig und sinnvoll wäre, zumal Straftaten und Dienstvergehen oftmals unter Alkoholeinfluss verübt werden.

An dieser Stelle möchte ich klarstellen, dass ich in meiner Anfrage keine umfassendere Kontrolle des Alkoholkonsums angemahnt habe. Ich habe lediglich auf die Ungleichbehandlung hingewiesen.

Hier der vollständige Brief von Eva Högl (ohne Kontaktdaten):


Kommentare

2 Antworten zu „Wehrbeauftragte Eva Högl: “Konsumverbot für Soldaten unbedingt geboten”“

  1. Anonymous

    Was für eine peinliche Aussage.

  2. FraFra

    Das zeigt deutlich, dass wir zu viele konservative Politiker an den falschen Positionen haben. Gleiches Problem, wie in den USA.

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