Meldung des DHV vom 27. 4. 2006
Unter dem Titel “Cannabis: Strafen variieren” veröffentlichte gestern das Webportal freenet einen umfangreichen Artikel, der sich mit der Studie “Max-Planck-Institutes in Freiburg und der Reaktion verschiedener Legalize-Organisationen darauf beschäftigt. Besonders viel Platz räumt der Autor Michael Bornkessel dabei dem Deutschen Hanf Verband ein.
Im Folgenden finden Sie eine Abschrift von Teilen des Artikels:
Cannabis: Strafen variieren
von Michael Bornkessel
Insider wussten es bereits seit langen. Doch nun hat eine Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht offiziell bestätigt, dass erwischte Konsumenten weicher Drogen in Süd- und Ostdeutschland mit wesentlich härteren Sanktionen rechnen müssen als im Rest der Republik.
In der Studie “Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis” haben die Forscher des Max-Planck-Instituts untersucht, mit welchen Strafen Kleinkonsumenten zu rechnen haben, wenn sie von der Polizei mit ein paar Gramm Cannabis erwischt werden. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) von 1994.
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“Ungleiche Behandlung seit Jahren offensichtlich”
Den Deutschen Hanf Verband (DHV) überrascht dieses Ergebnis nicht wirklich: die ungleiche Behandlung von Cannabiskonsumenten sei seit Jahren offensichtlich. Die Politik habe das Problem nun zwölf Jahre lang ausgesessen und immer wieder behauptet, das Vorgehen der Bundesländer sei gar nicht so unterschiedlich. Die Bundesregierung habe offensichtlich eine Verzögerungstaktik angewendet, kritisiert der Verband.
An den DHV wenden sich nach eigenen Angaben regelmäßig Betroffene, die sich wegen geringster Vergehen vor Gericht verantworten müssen. Fast alle diese Fälle spielen sich in Bayern ab. Spätestens mit Erscheinen der Studie sei nun klar, dass die derzeitige Behandlung von Cannabiskonsumenten in Deutschland verfassungswidrig sei.
Der Verband fordert die Bundesregierung daher auf, “unverzüglich für eine bundeseinheitliche Regelung zu sorgen, die eine echte Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten darstellt.” Dabei wollen die Hanf-Aktivisten natürlich nicht, dass die “bayerischen Verhältnisse” übernommen werden. Denn “dort herrschen unmenschliche und undemokratische Verhältnisse. Rechtschaffende Hanffreunde werden dort wie Schwerverbrecher behandelt.”
Was passiert nun?
Der DHV setzt sich dafür ein, die liberale Haltung von Schleswig-Holstein als bundeseinheitliche Linie einzuführen. In allen Bundesländern sollten also relativ hohe Werte für die “geringe Menge” Cannabis angesetzt und auch Wiederholungsfälle sollten regelmäßig eingestellt werden. Nur so könne man die Strafverfolgungsbehörden wirksam entlasten.
- Originalartikel “Cannabis: Strafen variieren” auf freenet
- Webseite des Autors Michael Bornkessel
- Informationen des DHV zum “Geringe- Menge- Urteil von 1994“
- Pressemitteilung des DHV “ Bund soll jetzt für einheitliche Einstellungspraxis sorgen“
Nachtrag vom 25.08.2010: Der Artikel “Cannabis: Strafen variieren” auf freenet ist offline
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