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Bund soll jetzt für einheitliche Einstellungspraxis sorgen


Meldung des DHV vom 10. 3. 2006

Echte Entkriminalisierung überall in Deutschland!
Nach einer gestern vorgestellten Studie des Max-Planck-Institutes in Freiburg gibt es in Deutschland noch immer erhebliche Unterschiede bei der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten, obwohl das Bundesverfassungsgericht schon 1994 eine bundesweit einheitliche Regelung angemahnt hat.
Die Politik hat das Problem nun 12 Jahre lang ausgesessen und immer wieder behauptet, das Vorgehen der Bundesländer sei gar nicht so unterschiedlich. Die Bundesregierung hat da offensichtlich eine Verzögerungstaktik angewendet. Die ungleiche Behandlung von Cannabiskonsumenten ist seit Jahren offensichtlich.

Das zeigen schon die sehr unterschiedlichen Verordnungen zum Thema. Aberauch die Praxis zeigt eindeutige Resultate. Beim DHV gehen regelmäßig Hilferufe von betroffenen Menschen ein, die sich wegen geringster Vergehen vor dem Richter wiederfinden. Fast alle diese Fälle spielen sich in Bayern ab.

Spätestens mit Erscheinen dieser Studie ist nun klar, dass die derzeitige Behandlung von Cannabiskonsumenten in Deutschland verfassungswidrig ist. Der Deutsche Hanf Verband fordert nun die Bundesregierung auf, unverzüglich für eine bundeseinheitliche Regelung zu sorgen, die eine echte Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten darstellt. Auf keinen Fall sollen die bayrischen Verhältnisse auf das ganze Land übertragen werden. Dort herrschen unmenschliche und undemokratische Verhältnisse. Rechtschaffende Hanffreunde werden dort wie Schwerverbrecher behandelt. Besser sollte die liberale Haltung von Schleswig-Holstein überall angewendet werden. In allen Bundesländern sollten also relativ hohe Werte für die “geringe Menge” Cannabis angesetzt werden und auch Wiederholungsfälle sollten regelmäßigeingestellt werden. Nur so kann eine echte Entlastung der Strafverfolgungsbehörden erreicht werden und nur so kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Hanfkonsum keine Straftat ist.


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