Meldung des DHV vom 08.02.2011
Das Verwaltungsgericht Köln gibt der Klage eines Mannes, der seit über 25 Jahren an Multipler Sklerose leidet, teilweise statt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss über dessen Antrag auf Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zur Selbstmedikation neu entscheiden. Eine Behandlung mit Pharmapräperaten oder Cannabisextrakt ist für den Kläger aus Kostengründen nicht möglich.
Im Urteil vom 21.01.2011 heißt es, die Entscheidung des Bundesinstituts sei rechtswidrig gewesen. Zwingende Gründe, dem Antragsteller die Erlaubnis zu versagen, lägen nicht vor. Das BfArM berief sich auf das internationale Suchtstoffübereinkommen. Eine Anbauerlaubnis könne nicht ausgestellt werden. Das Kölner Verwaltungsgericht stellte fest, dass das Bundesinstitut grundsätzlich einen Ermessenspielraum bei seinen Entscheidungen hat. Der Gesundheitszustand des Antragstellers müsse berücksichtigt werden. Dies sei bisher nicht ordnugnsgemäß geschehen.
Zudem bemängelte das BfArM die „Wirkstoffqualität“ des selbstgezüchteten Cannabis. Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte Zugriff auf die Pflanzen haben. Beide Begründungen wies das Verwaltungsgericht zurück. Der Patient besitzt eine Genehmigung vom BfArM für die Verwendung von Cannabisextrakt bzw. medizinischen Hanfblüten aus der Apotheke. Die Behandlung damit ist für ihn finanziell jedoch zu aufwändig.
Bisher darf in Deutschland niemand Cannabis zur Selbstmedikation anbauen. Ärzte dürfen lediglich einige wenige, teure Fertigpräparate bzw. THC-Rezepturarzneimittel verschreiben. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für die Behandlung zu übernehmen, so das Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 2005. Eine Therapie mit Dronabinol & Co. ist somit für die meisten Patienten nicht möglich. Das BfArM erteilte zwar bisher einige Ausnahmegenehmigungen zum Bezug von Cannabisblüten (34) aus niederländischen Apotheken oder Cannabisextrakt (22), wie aus einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht. Doch auch hier zahlt der Patient die hohen Kosten für die Behandlung aus eigener Tasche.
Noch im August 2010 waren sich von Tagesschau über Financial Times bis taz noch alle einig: Schwarz-Gelb legalisiert Cannabis als Medizin. Der DHV berichtete ausführlich über Wahrheit und Dichtung dieser Meldungen, die allesamt ein Umdenken in Sachen medizinisches Cannabis in die BtmG-Änderung hineininterpretierten. Tatsächlich aber ging es wohl um das bereits in Großbritannien erhältliche Fertigarzenemittel Sativex, welches auch in Deutschland zugelassen werden soll.
Ob das BfArM im Falle des klagenden MS-Patienten unter Berücksichtigung des Urteils aus Köln zu einer anderen Entscheidung kommt, bleibt abzuwarten.
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