Vor einigen Monaten berichteten Medien bundesweit über den ersten Freispruch eines Cannabispatienten am Amtsgericht Dortmund, der zur Bekämpfung seiner Schmerzen Cannabis angebaut hatte. Er ist im Besitz einer Ausnahmegenehmigung, kann sich den Erwerb von Medizinal-Hanfblüten in der Apotheke aber nicht leisten. Gegen den Freispruch ging die zuständige Staatsanwaltschaft erst auf Druck der Kollegen von der Fachabteilung für Betäubungsmittel hin in Berufung. Heute wurde das Verfahren gegen den 46-Jährigen im Rahmen der Berufungsverhandlung eingestellt.
Das Landgericht in Dortmund sah die Schuld angesichts des geplanten Gesetzes zur Kostenübernahme von Cannabisblüten für Inhaber einer Ausnahmegenehmigung als so gering an, dass es kein Interesse an der Strafverfolgung des Schmerzpatienten hatte. Der Mann darf aber trotz der Verfahrenseinstellung keine Medizinal-Blüten mehr anbauen. Patient und Anwalt hatten deshalb erneut auf einen Freispruch gehofft. Ob die Staatsanwaltschaft erneut in Berufung geht, ist noch nicht bekannt.
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