Am gestrigen Dienstag fanden am Kölner Verwaltungsgericht die lang erwarteten Gerichtsprozesse von 4 Cannabispatienten statt, die ihr Cannabis aus Kostengründen selber anbauen wollen. Die 4 chronisch kranken Männer besitzen eine Genehmigung zum Erwerb von Cannabisblüten in der Apotheke, können sich diese aber finanziell nicht in dem benötigten Umfang leisten. Da die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernimmt, fordern die betroffenen Patienten eine Genehmigung zum legalen Eigenanbau. Das Gericht wird am 22. Juli sein Urteil verkünden.
Der Vorsitzende Richter sagte, der Staat dürfe chronisch Kranken den Cannabis-Zugang nicht generell verbieten, wenn dies das einzige Mittel sei, das ihre Schmerzen lindere und wenn es keine Behandlungsalternative gebe. In engen Grenzen könne in Ausnahmefällen auch eine Erlaubnis zur Eigenherstellung erteilt werden. Viele Beobachter werten diese Aussagen während des Prozesses als ein positives Zeichen für das in 2 Wochen kommende Urteil.
Ende 2012 hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster zu Gunsten eines Patienten entschieden, dass die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) Anträge von Patienten auf Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Gründen nicht grundsätzlich ablehnen darf. Seitdem spielt die Behörde in Bonn auf Zeit und lässt schwerkranke Patienten damit in einer extrem schwierigen Lage. Entweder sie verschulden sich um das Cannabis aus der Apotheke zu finanzieren, oder sie brechen die Gesetze indem sie sich Cannabis auf dem Schwarzmarkt beschaffen oder selber illegal anbauen.
Das BfArM argumentierte mit den großen Gefahren, die von derart großen schlecht gesicherten Betäubungsmittelvorräten in Privatwohnungen ausgehen. Außerdem sei das Cannabis aus Eigenanbau mitunter von “zweifelhafter Qualität” Dass den Patienten Cannabis helfe, stehe allerdings außer Frage.
Der Prozess erzeugte einige Aufmerksamkeit. Über 30 Cannabispatienten und Hanfaktivisten waren laut einem Bericht des Hanfjournals trotz strömenden Regens in Köln erschienen, um ihre Solidarität zu zeigen. Vor dem Gebäude wurde durch den Cannabis Colonia e.V. ein Infostand durchgeführt, bei dem Passanten über Cannabis als Medizin aufgeklärt wurden und einzelne Prozessbesucher sich kennenlernten und Diskussionen führten.
Ob nach einem eventuell positiven Urteil sofort die ersten Pflanzen angebaut werden können, ist leider fraglich. Das BfArM ist als Behörde dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt. Es steht zu befürchten, das von politischer Seite weiterhin aus rein ideologischen Gründen gegen die Interessen von schwerkranken Menschen entschieden wird. Dennoch wäre eine positive juristische Entscheidung am 22. Juli ein wichtiger Richtungsentscheid für die kommenden Jahre.
Update:
Die Main-Netz Zeitung war scheinbar mit einem Journalisten vor Ort beim Gerichtsprozess in Köln und berichtet sehr gut und ausführlich.
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