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Protestmails an CDU/CSU | DHV-News # 482

Die Hanfverband-Videonews vom 17.10.2025

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Protestmails an CDU/CSU
  • Neustart: Grüne mit Nutzhanfliberalisierungsgesetz
  • NRW: 97 Anbauvereinigungen genehmigt
  • Sicherheit in Bocholt: Messer erlaubt, Cannabis verboten
  • Termine

DHV-Diamantsponsoren

Protestmails an CDU/CSU

Neustart: Grüne mit Nutzhanfliberalisierungsgesetz

„B. Lösung
Mit dem Vorhaben wird insbesondere die sogenannte Missbrauchsklausel in § 1 Nummer 9 Buchstabe a Konsumcannabisgesetz gestrichen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit beim Umgang mit Nutzhanf beseitigt. Zudem wird der Indoor-Anbau von Nutzhanf als neues Betätigungsfeld zugelassen und der Grenzwert für THC für die Definition von Nutzhanf auf 1% angehoben.“

NRW: 97 Anbauvereinigungen genehmigt

„In NRW sind inzwischen 97 Anbauvereinigungen für Cannabis genehmigt worden. Das ergab eine dpa-Umfrage bei den zuständigen Bezirksregierungen. 77 Anträge sind demnach noch in der Prüfung.“

Sicherheit in Bocholt: Messer erlaubt, Cannabis verboten

„Bocholt – Keine Messerverbotszone mehr – aber Cannabis-Konsum ist auf der Kirmes flächendeckend verboten
..Eine ungehindertes Konsumieren von Cannabis könnte zu erheblichen Gefahren führen, insbesondere in der unmittelbaren Nähe von Minderjährigen..
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung ist angesichts der Besucherzahlen und der damit verbundenen Sicherheitsrisiken als notwendig erachtet worden. Sie dient dazu, Konflikte und mögliche Gewaltaufrufe zu vermeiden.“

Termine

https://hanfverband.de/termine

Berlin: Hanftisch der DHV-Ortsgruppe
21.10.2025, 19:00

Nürnberg: Kundgebung Warkens Änderungen im MedCanG stoppen
22.10.2025, 16:00

Erfurt: ONLY GOOD VIBES? Cannabis, Rausch und Realität – Ausstellung
23.10.2025 – 18.01.2026

Dortmund: „Der große Rausch. Warum Drogen kriminalisiert werden“ Lesung und Diskussion
23.10.2025 – 18:30

Ortenaukreis: Oberkircher Hanfmarkt
26.10.2025, 11:00 – 18:00

Berlin: Medizinalcannabis nach der Teillegalisierung – Schafft der Gesetzgeber den Balanceakt zwischen Versorgungssicherheit und Missbrauchsprävention?
30.10.2025, 19:00

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Protestmails an CDU/CSU | DHV-News # 482
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Kommentare

9 Antworten zu „Protestmails an CDU/CSU | DHV-News # 482“

  1. Anonym

    Hier die Antwort von Jan Marco-Lucak, offebbar auch mit den gleichen Textbausteinen:

    Sehr geehrter Herr Höhne,

    haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis.

    Seit dem Inkrafttreten der Neuregelungen rund um Cannabis (CanG und MedCanG) am 1. April 2024 ist Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Somit wurde die Versorgung mit Medizinalcannabis erheblich erleichtert. In der Zwischenzeit ist jedoch deutlich geworden, dass dadurch auch die missbräuchliche Inanspruchnahme erkennbar begünstigt wurde. Die Daten sprechen eine klare Sprache: Die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken sind bereits im zweiten Halbjahr 2024 im Vergleich zum ersten Halbjahr um 170% gestiegen, während die Verordnungen zulasten der GKV lediglich um 9% zugenommen haben. Parallel dazu breiten sich telemedizinische Plattformen aus, auf denen Verordnungen teils ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden. Medizinalcannabis ist kein Lifestyle-Produkt, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Eine Verordnung erfordert auch hier, wie bei jedem anderen hochwirksamen Medikament, eine sorgfältige ärztliche Diagnose, eine Abwägung von Indikationen und Kontraindikationen sowie eine Aufklärung über die Risiken. Eine Therapieentscheidung „per Klick“ wird diesem Standard nicht gerecht.

    Vor diesem Hintergrund braucht es klare Regelungen: Verschreibungen sollen zukünftig nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen. Damit wird weder ein Verbot von Medizinalcannabis eingeführt noch wird die Versorgung für Patientinnen und Patienten eingeschränkt. Es geht hier um eine Stärkung der ärztlichen Sorgfaltspflicht und um die klare Trennung von Medizinalcannabis und Cannabis zu Konsumzwecken.

    Eine Erstkonsultation kann in der gewöhnlichen Arztpraxis, in Ambulanzen oder bei medizinischer Notwendigkeit auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen. Auch allgemeine telemedizinische Beratungen und Verlaufskontrollen können weiterhin digital stattfinden. Der Arzt/ die Ärztin muss jedoch den Patienten/ die Patientin persönlich kennen, sowie über dessen Krankengeschichte Bescheid wissen, um die richtige Therapieentscheidung treffen zu können. Eine persönliche Vorstellung bei einem Arzt, einer Ärztin ist hierfür unabdingbar.

    Unser Ziel ist eine sichere und verantwortungsvolle Versorgung, die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig Patientinnen und Patienten mit einer Indikation weiterhin den Zugang niederschwellig ermöglicht. Nur so können wir den Mehrwert dieses Gesetzes für Patienten garantieren, ohne eine missbräuchliche Nutzung zu unterstützen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jan-Marco Luczak

  2. Jens

    Sehr geehrter Herr Konzelmann,

    vielen Dank für ihr Schreiben, in dem Sie den Kabinettsentwurf zur Änderung des MedCanG thematisieren.

    Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 ist eine besorgniserregende Entwicklung bei der Versorgung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten. Die Importe von Cannabisblüten sind vom ersten Halbjahr 2024 zum ersten Halbjahr 2025 um 407 Prozent gestiegen (von rund 19 auf rund 80 Tonnen), mit weiter anhaltender Dynamik. Dieser Anstieg ist nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, denn die GKV-Verordnungen steigen bisher nur im einstelligen Prozentbereich.

    Denn wegen des im CanG geregelten Wegfalls des Betäubungsmittelstatus haben sich verstärkt kommerzielle Online-Plattformen etabliert. Dort können Cannabisblüten mit sehr hohem THC-Gehalten per Fragebogen ohne jeglichen oder persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt günstig per Versand bezogen werden. Angesichts des Suchtrisikos, der gesundheitlichen Risiken – insbesondere bei jungen Menschen – und der Tatsache, dass es sich bei Medizinal-Cannabis um ein Arzneimittel ohne arzneimittelrechtliche Zulassung handelt (Non-La-bel-Anwendung), ist diese Praxis nicht mit der Patientensicherheit und dem Gesundheitsschutz vereinbar.

    Wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung zum nicht-medizinischen Bereich: Für den nicht-medizinischen Konsum stehen durch das KCanG der Eigenanbau zum Eigenkonsum und die Anbauvereinigungen zur Verfügung, die eine kontrollierte und begrenzte Weitergabe von Cannabis an Erwachsene unter strengen Auflagen ermöglichen. Bereits bei der Einführung von Cannabis als Medizin im Jahr 2017 war klar, dass es hierbei um eine Maßnahme zur Verbesserung der Palliativversorgung gehen sollte. Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen betreffen ausschließlich die arzneiliche Anwendung zur Gewährleistung der Patientensicherheit. Der Zugang zur Versorgung von schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten mit Medizinal-Cannabis bleibt dabei vollständig erhalten.
    Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, die beschriebene Fehlentwicklung zu korrigieren, indem wir nicht medizinisch notwendige Verschreibungen und Abgaben von Medizinal-Cannabisblüten unterbinden, bei gleichzeitiger Sicher-stellung der Arzneimittelversorgung für Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen.

    Mit diesen zielgerichteten Änderungen wollen wir gewährleisten, dass die Behandlung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken weiterhin unter kontrollierten und sicheren Rahmenbedingungen stattfindet und die Arzneimittelsicherheit und der Patientenschutz wieder gestärkt werden. Wir korrigieren damit eine offensichtliche Fehlentwicklung, ohne die Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten einzuschränken.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Rachel
    __________________________
    Mitglied des Deutschen Bundestages | Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit

  3. Anonym

    Süchtige Polizisten, sollten ihr Zeug legal in der Apotheke kaufen können, genauso wie der Rest der Bevölkerung!

  4. MK

    Meine Meinung:

    bitte setzen Sie sich auch im Bundestag dafür ein, den Kabinettsentwurf zur Änderung des MedCanG grundlegend nachzubessern.

    Die vorgesehenen Verbote von Telemedizin-Verordnungen und Apothekenversand für Cannabis würden die Versorgung verschlechtern, Praxen belasten und Patienten zurück in den Schwarzmarkt drängen.

    Als Bürger und Befürworter einer wissenschaftlich fundierten, patientenorientierten Gesundheitspolitik möchte ich meiner großen Sorge über die geplanten Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes Ausdruck verleihen.

    Der Kabinettsbeschluss vom 8. Oktober 2025 sieht erhebliche Einschränkungen für Patientinnen und Patienten vor, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind. Besonders betroffen sind chronisch erkrankte, immobile oder in ländlichen Regionen lebende Menschen. Diese Gruppen werden durch die vorgesehene Pflicht zum persönlichen Arztkontakt bei jeder Erstverordnung und mindestens einmal pro Jahr bei Folgeverschreibungen massiv benachteiligt.

    Ebenfalls problematisch ist das geplante Verbot des Versandhandels von Medizinalcannabis, obwohl Botendienste und telemedizinische Betreuung bislang eine entscheidende Rolle bei der flächendeckenden Versorgung spielten.

    Statt Missbrauch einzudämmen, führt diese Maßnahme zu einer Schwächung der medizinischen Versorgung und einem Rückschritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

    Auf medizinische Cannabisblüten entfällt aktuell die übliche Umsatzsteuer von 19 Prozent. Das dürfte mittlerweile mehrere hundert Millionen Euro an Steuereinnahmen pro Jahr ausmachen.

    Wollen Sie diesen Umsatz, trotz der finanziellen Schieflage des Bundeshaushalts wirklich zurück auf den Schwarzmarkt drängen ?

    Dieses Vorhaben ist ein klarer Rückschritt – rechtlich fragwürdig, sozial ungerecht und medizinisch unverantwortlich. Es würde die Versorgung tausender Patient*innen gefährden, die auf Telemedizin und den Versandweg angewiesen sind. Besonders chronisch Kranke, immobile Menschen oder Patient*innen in ländlichen Regionen wären massiv betroffen.

    Setzen Sie sich innerhalb der Koalition aktiv dafür ein, dass die medizinische Versorgung modern, gerecht und rechtssicher bleibt.

    Die wichtigsten rechtlichen Argumente gegen das geplante Versandverbot für Medizinalcannabis lassen sich aus juristischen Stellungnahmen, Apothekenverbänden und europarechtlichen Bewertungen ableiten.

    1. Europarechtliche Bedenken

    Ein generelles Versandverbot greift in die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) ein, da es die grenzüberschreitende Arzneimittelversorgung ohne ausreichende Rechtfertigung behindert. Zwar argumentiert das Gesundheitsministerium mit Patientenschutz, doch Kritiker halten den Eingriff für nicht verhältnismäßig, da gleiche Sicherheitsstandards auch durch eine regulierte Zulassung telemedizinischer und Versand-Modelle gewährleistet werden könnten.

    2. Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsrecht

    Das Versandverbot würde deutsche Vor-Ort-Apotheken mit Versandlizenz treffen, während ausländische Apotheken ohnehin keine Betäubungsmittel nach Deutschland versenden dürfen. Dadurch entsteht eine Inländerdiskriminierung, die nach Art. 3 Grundgesetz problematisch ist, weil sie deutsche Apotheken ungleich behandelt, ohne zusätzlichen Patientenschutz zu schaffen.

    3. Verfassungsrechtliche Bedenken (Grundrechte)

    Das Verbot beeinträchtigt das Berufsausübungsrecht (Art. 12 GG) von Apothekern, die ordnungsgemäß zugelassenen Versand betreiben. Diese Einschränkung wäre nur zulässig, wenn sie zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich und kein milderes Mittel verfügbar wäre – z. B. ein System mit Beratungspflicht oder Zertifizierung statt eines Totalverbots.

    4. Gesundheitsrechtliche und praktische Unverhältnismäßigkeit

    Fachjuristen betonen, dass der regulär überwachte Versand kein erhöhtes Sicherheitsrisiko birgt, da Apotheken durch Rezeptprüfung und Warenwirtschaftssysteme die Abgabe kontrollieren. Das Versandverbot würde stattdessen die Versorgungssicherheit von chronisch oder mobilitätseingeschränkten Patienten gefährden und telemedizinische Betreuung praktisch abschaffen.

    5. Systemische Inkonsistenz

    Viele andere verschreibungspflichtige Betäubungsmittel – etwa Pregabalin oder Tilidin – dürfen weiterhin versendet werden. Ein Sonderverbot nur für Cannabis ist daher nicht kohärent mit dem Arzneimittelrecht und könnte vor Gericht als unverhältnismäßiger Sonderweg eingestuft werden.

    Insgesamt argumentieren Kritiker, dass das Versandverbot unverhältnismäßig, europarechtswidrig und verfassungsrechtlich angreifbar ist. Reformvorschläge beinhalten stattdessen verpflichtende pharmazeutische Beratung, Zertifizierung von Versandapotheken und digitale Nachverfolgungssysteme als mildere, rechtssichere Alternativen.

    Ich fordere alle auf:
    Verteidigen Sie die Rechte der Patient*innen und stimmen Sie diesen Änderungen nicht zu.

  5. MarioTraeger

    Den Hauptpetent erfährt man sobald man sich bei Bundestag anmeldet hat und hoffentlich schreibt auch jemand Herrn Söder und Merz an. Der Frau Warken hab ich auch geschrieben, dem Gesundheitsministerium und allen die in meinem Wahlkreis zuständig sind. Ich schone doch keinen, den schonen mich auch nicht seit 30 Jahre

    1. mia

      herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Gern lege ich Ihnen im Folgenden den Standpunkt der CDU/CSU-Fraktion dar.

      Seit dem Inkrafttreten der Neuregelungen rund um Cannabis (CanG und MedCanG) am 1. April 2024 ist Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Somit wurde die Versorgung mit Medizinalcannabis erheblich erleichtert. In der Zwischenzeit ist jedoch deutlich geworden, dass dadurch auch die missbräuchliche Inanspruchnahme erkennbar begünstigt wurde. Die Daten sprechen eine klare Sprache: Die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken sind bereits im zweiten Halbjahr 2024 im Vergleich zum ersten Halbjahr um 170% gestiegen, während die Verordnungen zulasten der GKV lediglich um 9% zugenommen haben. Parallel dazu breiten sich telemedizinische Plattformen aus, auf denen Verordnungen teils ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden. Medizinalcannabis ist kein Lifestyle-Produkt, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Eine Verordnung erfordert auch hier, wie bei jedem anderen hochwirksamen Medikament, eine sorgfältige ärztliche Diagnose, eine Abwägung von Indikationen und Kontraindikationen sowie eine Aufklärung über die Risiken. Eine Therapieentscheidung „per Klick“ wird diesem Standard nicht gerecht.

      Vor diesem Hintergrund braucht es klare Regelungen: Verschreibungen sollen zukünftig nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen. Damit wird weder ein Verbot von Medizinalcannabis eingeführt noch wird die Versorgung für Patientinnen und Patienten eingeschränkt. Es geht hier um eine Stärkung der ärztlichen Sorgfaltspflicht und um die klare Trennung von Medizinalcannabis und Cannabis zu Konsumzwecken.

      Eine Erstkonsultation kann in der gewöhnlichen Arztpraxis, in Ambulanzen oder bei medizinischer Notwendigkeit auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen. Auch allgemeine telemedizinische Beratungen und Verlaufskontrollen können weiterhin digital stattfinden. Der Arzt muss jedoch den Patienten persönlich kennen, sowie über dessen Krankengeschichte Bescheid wissen, um die richtige Therapieentscheidung treffen zu können. Eine persönliche Vorstellung bei einem Arzt ist hierfür unabdingbar.

      Unser Ziel ist eine sichere und verantwortungsvolle Versorgung, die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig Patientinnen und Patienten mit einer Indikation weiterhin den Zugang niederschwellig ermöglicht. Nur so können wir den Mehrwert dieses Gesetzes für Patienten garantieren, ohne eine missbräuchliche Nutzung zu unterstützen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. Marlon Bröhr

      __________________________

      Dr. Marlon Bröhr

      Mitglied des Deutschen Bundestages

  6. Stefan Esser

    Mir wurde auf meine Mail an Herrn Straack geantwortet, auf meine Antwort wurde dann aber auch nicht mehr reagiert.

    Sehr geehrter Herr Esser,

    haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis.

    Seit dem Inkrafttreten der Neuregelungen rund um Cannabis (CanG und MedCanG) am 1. April 2024 ist Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Somit wurde die Versorgung mit Medizinalcannabis erheblich erleichtert. In der Zwischenzeit ist jedoch deutlich geworden, dass dadurch auch die missbräuchliche Inanspruchnahme erkennbar begünstigt wurde. Die Daten sprechen eine klare Sprache: Die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken sind bereits im zweiten Halbjahr 2024 im Vergleich zum ersten Halbjahr um 170% gestiegen, während die Verordnungen zulasten der GKV lediglich um 9% zugenommen haben. Parallel dazu breiten sich telemedizinische Plattformen aus, auf denen Verordnungen teils ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden. Medizinalcannabis ist kein Lifestyle-Produkt, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Eine Verordnung erfordert auch hier, wie bei jedem anderen hochwirksamen Medikament, eine sorgfältige ärztliche Diagnose, eine Abwägung von Indikationen und Kontraindikationen sowie eine Aufklärung über die Risiken. Eine Therapieentscheidung „per Klick“ wird diesem Standard nicht gerecht.

    Vor diesem Hintergrund braucht es klare Regelungen: Verschreibungen sollen zukünftig nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen. Damit wird weder ein Verbot von Medizinalcannabis eingeführt noch wird die Versorgung für Patientinnen und Patienten eingeschränkt. Es geht hier um eine Stärkung der ärztlichen Sorgfaltspflicht und um die klare Trennung von Medizinalcannabis und Cannabis zu Konsumzwecken.

    Eine Erstkonsultation kann in der gewöhnlichen Arztpraxis, in Ambulanzen oder bei medizinischer Notwendigkeit auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen. Auch allgemeine telemedizinische Beratungen und Verlaufskontrollen können weiterhin digital stattfinden. Der Arzt/ die Ärztin muss jedoch den Patienten/ die Patientin persönlich kennen, sowie über dessen Krankengeschichte Bescheid wissen, um die richtige Therapieentscheidung treffen zu können. Eine persönliche Vorstellung bei einem Arzt, einer Ärztin ist hierfür unabdingbar.

    Unser Ziel ist eine sichere und verantwortungsvolle Versorgung, die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig Patientinnen und Patienten mit einer Indikation weiterhin den Zugang niederschwellig ermöglicht. Nur so können wir den Mehrwert dieses Gesetzes für Patienten garantieren, ohne eine missbräuchliche Nutzung zu unterstützen.

    Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen – i.A.v. Prof. Dr. Hendrik Streeck


    Prof. Dr. Hendrik Streeck, MdB
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin
    Tel: +49 30 22772274

    Mail:
    Web: http://www.hendrikstreeck.de

    Danke für die schnelle Antwort
    Ich kann nur von mir als Schmerz Patient sprechen, derzeit beziehe ich mein Rezept online, allerdings in Absprache mit meinen Ärzten die mich bei meiner Cannabis Therapie begleiten, somit habe ich zum Glück auch kein Problem ein Rezept zu erhalten falls dies online nicht mehr möglich wäre, der Plan der Gesetzesänderung sieht aber auch vor das die Apotheken nicht mehr versenden dürfen und das stellt natürlich ein riesen Problem dar, nicht nur für mich, nein für alle Patienten, dadurch werden dann natürlich auch die Preise der Blüten steigen. Ich für meinen Teil, möchte nicht mehr ohne Cannabis sein, ich benötige dadurch keine Tabletten mehr und bin damit vom Alkohol weg gekommen, sollten die Apotheken nicht mehr versenden dürfen, bliebe mir, da es auch eine Preis frage für mich ist, nur noch der Schwarzmarkt übrig.
    Dieser Gesetzesentwurf muss dringend überarbeitet werden, den so ist es nicht im Sinne der Patienten und da es ja auch weiterhin keine neuen Infos zur Säule 2 gibt, soll die Regierung doch froh sein das derzeit mehr Cannabis über die Apotheken verkauft wird, Steuereinnahmen sind gesichert und man wird mit einem sauberen Produkt versorgt welches strenge Qualitäts Standards unterliegen, all das was man vom Schwarzmarkt nicht behaupten kann 🤷🏻‍♂️

    Ich hoffe das sich dort bald Gewissheit ergibt und man dann sieht wie es mit der Teil Legalisierung weitergeht, schade das man Alkohol überall bekommen kann, auch Jugendliche unter 18 Jahren aber das man bei Cannabis so ein Drama draus machen muss.
    Mit freundlichen Grüßen

  7. Franz Schranner

    Hallo,
    Ich wohne in Niederbayern, kann es sein das dieses Thema blockiert ist, denn ich kann die EMail nicht versenden

    1. Simon Kraushaar

      Hallo Franz,

      was für eine Fehlermeldung hast du denn genau bekommen? Im Zweifel dann einfach mal mit einem anderen Betreff versuchen? Grüße Simon

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