E-Mail-Aktion an CDU/CSU – Telemedizin erhalten

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E-Mail-Aktion gegen Verschärfung des MedCanGs gestartet

Nachdem der Gesetzentwurf zur Verschärfung des MedCanGs im Kabinett beschlossen wurde, haben bereits einige SPD-Abgeordnete parlamentarischen Widerstand gegen das angekündigt und gesagt, dass sie dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen können.

Der Gesetzentwurf stammt aus dem CDU-geführten Gesundheitsministerium und deshalb ist es auch sinnvoll, die CDU-Abgeordneten im Bundestag mit berechtigter Kritik an diesem Vorhaben zu adressieren. Der Entwurf von Nina Warken mit dem Verbot von telemedizinischer Verschreibung und Versandverbot für Blüten wirkt für eine Koalition, die mit dem Versprechen von mehr Effizienz und Digitalisierung angetreten ist, wie ein schlecht gemeinter Scherz. Das Gesetz in dieser Form würde zu einer massiven Verschlechterung bei der Versorgung von Patienten führen, die dringend auf eine niederschwelligen Zugang zu Cannabis als Medizin angewiesen sind und vor allem die Schwächsten unter ihnen treffen. 

Daher wenden wir uns mit einer E-Mail-Aktion an alle CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten. Mit wenigen Klicks könnt ihr eurem lokalen Abgeordneten eine Mail schreiben und ihn dazu auffordern, umfangreiche Anpassungen an dem bisherigen Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren vorzunehmen. Helft mit und tragt euren Teil dazu bei, dass ein niederschwelliger Zugang zu Cannabis als Medizin auch in Zukunft in ganz Deutschland gegeben ist.

Hier gehts zur E-Mail-Aktion.


Kommentare

6 Antworten zu „E-Mail-Aktion gegen Verschärfung des MedCanGs gestartet“

  1. A.W.W.

    e-mail an MdB. O.Klein CDU Neukölln

    Sehr geehrte Frau Klein,

    ich schreibe ihnen, da da es mir als Cannabis Patient mit der Diagnose ADHS ein persönliches Anliegen mit höchster Wichtigkeit ist.

    Dabei habe ich jedoch nicht nur die Zukunft im Blick, sondern auch ein Auge auf die Vergangenheit gerichtet.
    Als meine beiden Eltern kurz hinter einander an Krebs erkrankten und durch die Behandlung zusätzlich gelitten haben.
    Die Schmerzen waren teilweise so stark, das Sie mit Morphium behandelt wurden.
    Entweder wachten Sie nur Zwei mal am Tag auf, kurz vor der Spritze.
    Oder Sie konnten nichts essen, wegen Übelkeit.
    Hätte Cannabis geholfen?
    Vielleicht, vielleicht auch nicht.
    Doch durch dieses Gesetz in seiner jetzigen Form, werden andere Betroffene sowie dessen Angehörige es wohl nicht erfahren.
    … ( weiter geht es mit DHV e-mail ) …

    e-mail Antwort von MdB. O.Klein CDU Neukölln

    Sehr geehrter Herr W.,

    haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis.

    Seit dem Inkrafttreten der Neuregelungen rund um Cannabis (CanG und MedCanG) am 1. April 2024 ist Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Somit wurde die Versorgung mit Medizinalcannabis erheblich erleichtert. In der Zwischenzeit ist jedoch deutlich geworden, dass dadurch auch die missbräuchliche Inanspruchnahme erkennbar begünstigt wurde. Die Daten sprechen eine klare Sprache: Die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken sind bereits im zweiten Halbjahr 2024 im Vergleich zum ersten Halbjahr um 170% gestiegen, während die Verordnungen zulasten der GKV lediglich um 9% zugenommen haben. Parallel dazu breiten sich telemedizinische Plattformen aus, auf denen Verordnungen teils ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden. Medizinalcannabis ist kein Lifestyle-Produkt, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Eine Verordnung erfordert auch hier, wie bei jedem anderen hochwirksamen Medikament, eine sorgfältige ärztliche Diagnose, eine Abwägung von Indikationen und Kontraindikationen sowie eine Aufklärung über die Risiken. Eine Therapieentscheidung „per Klick“ wird diesem Standard nicht gerecht.

    Vor diesem Hintergrund braucht es klare Regelungen: Verschreibungen sollen zukünftig nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen. Damit wird weder ein Verbot von Medizinalcannabis eingeführt noch wird die Versorgung für Patientinnen und Patienten eingeschränkt. Es geht hier um eine Stärkung der ärztlichen Sorgfaltspflicht und um die klare Trennung von Medizinalcannabis und Cannabis zu Konsumzwecken.

    Eine Erstkonsultation kann in der gewöhnlichen Arztpraxis, in Ambulanzen oder bei medizinischer Notwendigkeit auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen. Auch allgemeine telemedizinische Beratungen und Verlaufskontrollen können weiterhin digital stattfinden. Der Arzt/ die Ärztin muss jedoch den Patienten/ die Patientin persönlich kennen, sowie über dessen Krankengeschichte Bescheid wissen, um die richtige Therapieentscheidung treffen zu können. Eine persönliche Vorstellung bei einem Arzt, einer Ärztin ist hierfür unabdingbar.

    Unser Ziel ist eine sichere und verantwortungsvolle Versorgung, die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig Patientinnen und Patienten mit einer Indikation weiterhin den Zugang niederschwellig ermöglicht. Nur so können wir den Mehrwert dieses Gesetzes für Patienten garantieren, ohne eine missbräuchliche Nutzung zu unterstützen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihre Ottilie Klein

    Dr. Ottilie Klein, MdB
    Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Berlin-Neukölln

  2. Marco

    Kann man Streeck nicht wegen bewusster Falschaussagen strafrechtlich belangen? E-Mail-Aktionen gehen mir hier nicht mehr weit genug…

    Es kann nicht angehen, dass jungen Leuten aufgrund dieses faktenfreien Gelabers wieder die Zukunft verbaut wird und/oder etc. pp. mit anschließenden Intimkontrollen. Streeck wird von öffentlichen Geldern bezahlt, da kann man ja wohl etwas mehr Expertise erwarten – wir sind hier nicht mehr im Bierzelt oder bei Welt TV oder der FAZ oder bei der BLÖD-Zeitung!

    Das ist eine beispiellose Schweinerei was hier abgezogen wird. Der Typ torpediert die „Legalisierung“, so dass am Ende nichts mehr übrig bleibt (nichts, da selbst der Eigenanbau schon „too much“ ist).

    Med. Blüten nicht mehr zum Rauchen? Ernsthaft??? Der Typ hat einfach keinen Plan, so sieht es mal aus. Weiß doch jeder, dass die orale Verabreichung eher zu unangenehmen Überdosierungen führen kann als ein rantasten an die Wirkung im Vaporizer. Und wenn es in der APO nur noch standardisierte Präparate geben würde, wer könnte sich diese denn überhaupt leisten?

    Wollen wir weiter nur mit Wattebäuschen werfen und uns noch ewig und einen Tag für das bisschen Entkriminalisierung aufreiben – obwohl diese ja bereits gelaufen ist? M.E. hilft hier nur noch der Rechtsweg. War doch eh auch absehbar, dass das am Ende eingeklagt werden muss. Gibt es hierfür noch irgendwelche Hinderungsgründe und falls ja welche oder müssen zuvor wegen eines „süßlichen Geruchs“ wieder Türen eingetreten werden?

    Ich für meinen Teil habe die Schnauze so gestrichen voll, dass der Computer in den nächsten Tage eh aus dem Fenster fliegen wird – und die Glotze am besten gleich hinterher…

  3. Georg Wurth

    Antwort vom Drogenbeauftragten Streeck auf die Mail-Aktion:

    Sehr geehrter Herr XY,

    haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis.

    Seit dem Inkrafttreten der Neuregelungen rund um Cannabis (CanG und MedCanG) am 1. April 2024 ist Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Somit wurde die Versorgung mit Medizinalcannabis erheblich erleichtert. In der Zwischenzeit ist jedoch deutlich geworden, dass dadurch auch die missbräuchliche Inanspruchnahme erkennbar begünstigt wurde. Die Daten sprechen eine klare Sprache: Die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken sind bereits im zweiten Halbjahr 2024 im Vergleich zum ersten Halbjahr um 170% gestiegen, während die Verordnungen zulasten der GKV lediglich um 9% zugenommen haben. Parallel dazu breiten sich telemedizinische Plattformen aus, auf denen Verordnungen teils ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden. Medizinalcannabis ist kein Lifestyle-Produkt, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Eine Verordnung erfordert auch hier, wie bei jedem anderen hochwirksamen Medikament, eine sorgfältige ärztliche Diagnose, eine Abwägung von Indikationen und Kontraindikationen sowie eine Aufklärung über die Risiken. Eine Therapieentscheidung „per Klick“ wird diesem Standard nicht gerecht.

    Vor diesem Hintergrund braucht es klare Regelungen: Verschreibungen sollen zukünftig nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen. Damit wird weder ein Verbot von Medizinalcannabis eingeführt noch wird die Versorgung für Patientinnen und Patienten eingeschränkt. Es geht hier um eine Stärkung der ärztlichen Sorgfaltspflicht und um die klare Trennung von Medizinalcannabis und Cannabis zu Konsumzwecken.

    Eine Erstkonsultation kann in der gewöhnlichen Arztpraxis, in Ambulanzen oder bei medizinischer Notwendigkeit auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen. Auch allgemeine telemedizinische Beratungen und Verlaufskontrollen können weiterhin digital stattfinden. Der Arzt/ die Ärztin muss jedoch den Patienten/ die Patientin persönlich kennen, sowie über dessen Krankengeschichte Bescheid wissen, um die richtige Therapieentscheidung treffen zu können. Eine persönliche Vorstellung bei einem Arzt, einer Ärztin ist hierfür unabdingbar.

    Unser Ziel ist eine sichere und verantwortungsvolle Versorgung, die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig Patientinnen und Patienten mit einer Indikation weiterhin den Zugang niederschwellig ermöglicht. Nur so können wir den Mehrwert dieses Gesetzes für Patienten garantieren, ohne eine missbräuchliche Nutzung zu unterstützen.

    Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen – i.A.v. Prof. Dr. Hendrik Streeck

  4. theRealDuschkopf

    Ich weiss nicht…
    Sollen wir nicht besser faxen, sonst kommt die BILD wieder mit dieser „Hackerangriff der Kiffer-Terroristen“ Schlagzeile rüber? E-mails sind dieser erzkonservativen Rückschrittspartei bestimmt von Natur aus suspekt.
    Btw: gute Aktion! Danke!
    Macht bitte alle mit!

    1. Georg Wurth

      Wir haben diesmal bewusst darauf verzichtet, alle CDU/CSU-MdBs mit einem Mausclick anzuschreiben und mehr auf den regionalen Bezug der Abgeordneten gesetzt. Das sollte den Eindruck einer Spam-Bombe reduzieren.

  5. Kassandra Fürholzer

    Hi

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