Meldung des DHV vom 7. 6. 2006
Der Deutsche Hanf Verband hat heute einen neuen Protestmailer gestartet. Diesmal geht es bei der Aktion um den Zugang von Schwerstkranken zu natürlichem Cannabis. Das für die Erteilung der nötigen Genehmigung zuständige BfArM weigert sich jedoch die eingegangenen Anträge zu bearbeiten.
Bereits seit über einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) solche Anträge nicht prinzipiell ablehnen darf.
Seitdem weigert sich das BfArM die von Patienten gestellten Anträge für die Genehmigung des Umgangs mit natürlichem Cannabis überhaupt zu bearbeiten! Dies tut die Bundesbehörde offensichtlich um keine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG erteilen zu müssen. Dabei nimmt sie in Kauf, dass das Leid der z.B. an Krebs, Aids oder multipler Sklerose erkrankten Menschen unnötig verlängert wird.
Gegen dieses Verhalten der Behörde kann jetzt jede(r) mit einer Email protestieren!
- Protestmaileraktion “BfArM soll Anträge von Cannabispatienten bearbeiten”
- Informationen des DHV zum Urteil des BVerwG vom 19.Mai 2005
- Informationen der ACM e.V. zu Cannabis als Medizin
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