Cannabidiol (CBD) ist neben Tetrahydrocannabinol (THC) der bekannteste Inhaltsstoff der Hanfpflanze. Ihm werden viele positive medizinische und kosmetische Eigenschaften nachgesagt, gleichzeitig ist er auch in Lebensmitteln und anderen Hanfprodukten enthalten. Die European Industrial Hemp Association (EIHA) hat jetzt ein Positionspapier zur sinnvollen Regulierung von CBD veröffentlicht. Der DHV hat dieses Papier mit unterzeichnet und ruft alle Unterstützer ebenfalls dazu auf.
Über die Neueinstufung von CBD in Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung berichteten wir bereits.
Hier die Pressemitteilung der EIHA:
Cannabidiol (CBD gehört zu den nicht-psychotropen Cannabinoiden des Nutzhanfes. Im Jahr 2016 wurden in der Europäischen Union 30.000 ha der Pflanze angebaut. In den letzten Jahren ist das Interesse an CBD gestiegen. Cannabidiol hat nicht nur eine Fülle von gesundheitsförderlichen Eigenschaften, sondern selbst in hohen Dosen keine relevanten Nebenwirkungen. CBD wird zunehmend als und in Nahrungsergänzungsmitteln sowie in Kosmetika verwendet, wodurch Neuinvestitionen und neue Arbeitsplätze im Bereich Hanfanbau, Hanfverarbeitung und daraus entstehender Produkte geschaffen wurden. Auch Pharmaprodukte mit CBD als aktivem Inhaltsstoff wurden entwickelt.
Im Augenblick gibt es nur ein dürftiges Flickwerk an CBD-Regulierungen. Hier nur zwei Bespiele der letzten Wochen:
Im 4. Oktober begann die Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel in Großbritannien (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency– MHRA) Briefe an CBD-Anbieter zu versenden mit der Belehrung, dass CBD als Medikament gedacht und der Verkauf von CBD-Produkten daher innerhalb von 28 Tagen zu stoppen sei – im Endeffekt ein Verkaufsverbot für CBD ab dem 1. November. Die Schreiben implizieren, dass Anbieter für den Verkauf von CBD in Zukunft entweder eine „marketing authorisation“ oder „traditional herbal registration“ der MHRA benötigen. Die meisten der betroffenen Unternehmen, die von der MHRA kontaktiert wurden, geben an, den Verkauf einzustellen, doch mehrere der größten CBD-Anbieter gaben zu Protokoll, kein Anschreiben der MHRA erhalten zu haben und daher den Handel solange fortzuführen, bis sie über eine entsprechende Gesetzesänderung informiert werden. Der britische Cannabis-Handelsverband (UK Cannabis Trade Association – UKCTA) trifft sich mit der MHRA am 3. November.
In Deutschland sind Arzneimittel mit CBD-Gehalt seit dem 1. Oktober 2016 verschreibungspflichtig, ohne jede Eingrenzung von Dosis oder Verabreichungsweg. Dies geschah durch eine Änderung der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (AMVV) auf eine Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin. Leider wurde hier die Tatsache übersehen, dass bei Erwachsenen für oral verabreichtes CBD in Dosen unter ca. 200 mg am Tag keine signifikanten Wirkungen festgestellt werden können und CBD darüber hinaus auch in viel höheren Dosen sehr gut toleriert wird. Die Chance, von den vielfältigen gesundheitlichen Vorteilen von CBD in unterschiedlicher Dosierung zu profitieren, ist damit vertan.
Der Europäische Nutzhanfverband (European Industrial Hemp Association – EIHA) befürwortet die Entwicklung einer übereinstimmenden Gesetzgebung in diesem Bereich, die den Schutz der Verbraucher sicherstellt, die zweistellige Wachstumsrate der Industrie unterstützt, die neue Investoren anzieht und zu vermehrter Produktentwicklung führt. Die Gesetzgebung sollte keine Auflagen für CBD enthalten und klarstellen, dass Extrakte und Präparate aus Nutzhanf in der EU nicht als Betäubungsmittel gelten.
EIHA spricht sich entschieden gegen den Versuch einiger Pharmakonzerne aus, CBD verschreibungspflichtig zu machen. Dies dient nur dem Eigeninteresse weniger Unternehmen und schadet der jungen CBD-Industrie. Solche Regulierungen würden zudem den Zugang zu CBD für viele Bürger einschränken, die jetzt schon von Cannabidiol in Nahrungsmitteln und Kosmetika profitieren. EIHA erwartet, dass europäische und nationale Behörden die Nutzung von CBD nicht auf Pharmazeutika (medizinische Produkte) limitieren. Auch gibt es keinen Grund, den Zugang zu CBD mit seinem weiten Spektrum günstiger physiologischer Effekte und positivem Sicherheitsprofil zu eng zu regulieren.
Deshalb empfiehlt EIHA eine dreistufige Regulierung für unterschiedliche Dosen und Anwendungen von CBD: In hoher Dosierung kann CBD ein medizinisches Produkt sein und sollte entsprechend reglementiert werden. In physiologischen Dosen kann CBD als rezeptfreies Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel betrachtet werden. Dieses Vorgehen wird bereits für eine Vielzahl von Substanzen angewendet, etwa für Baldrian, Glucosamin, Chondroitin(sulfat), Ginkgo Biloba, einige Vitamine und Eisenprodukte. Niedrige CBD-Dosen sollten in Nahrungsmitteln ohne weitere Beschränkungen erlaubt sein.
Zusätzliche Gesichtspunkte wie die Art der Verabreichung, Indikationsgebiet, maximale Einzel-/Tagesdosis und Packungsgröße können zur weiteren Feinabstimmung der Regulierungen genutzt werden. Das BfArM nutzt diese Aspekte bereits, um zwischen verschreibungspflichtigen und z. B. apothekenpflichtigen Substanzen zu unterscheiden und Trennungslinien zu ziehen.
Das vollständige Positionspapier des europäischen Nutzhanfverbandes (EIHA), „Reasonable regulation of cannabidiol (CBD) in food, cosmetics, as herbal natural medicine an das medicinal product“ (Oktober 2016, kann gelesen, unterschrieben und unterstützt werden auf: www.eiha.org/cbd-support
EIHA fordert alle Patienten und Bürger, die von CBD-Produkten profitieren, auf, das Positionspapier zu unterzeichnen.
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