Vor etwa 2 Wochen berichteten wir von polizeilichen Durchsuchungen bei Bremer Growshops. Heute wissen wir, dass dabei auch Kundendaten beschlagnahmt wurden. Bei einigen Kunden gab es offensichtlich auch Hausdurchsuchungen auf Grund von völlig legalen Einkäufen in diesen Geschäften. Mittlerweile beschränken sich die Vorgänge aber nicht mehr nur auf Bremen. Auch in Hannover wurde bei dem Großhändler MIHA sowie bei dem dazugehörigen Growshop Euphoria eine Razzia durchgeführt. In Österreich gab es am 24.06. eine Durchsuchung der Geschäftsräume von Hanfstation.at, hier wurden laut einer Warnung des Geschäfts Räume durchsucht, in denen Kundendaten der laufenden Bestellungen lagen…
Gegen mehrere Geschäftsbetreiber wird jetzt auch wegen Beihilfe zum Cannabisanbau ermittelt, ihnen wird vorgeworfen, konkrete Beratung zum Anbau Marihuana geleistet zu haben. In diesem Zusammenhang erinnern wir noch einmal all unsere Mitglieder, die einen Grow- oder Headshop betreiben: Technische Beratung und Informationen zu den verkauften Produkten sind legal, Beratung zum Anbau von verbotenen Pflanzen nicht. Wer sich bei der Kundenberatung strafbar macht, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kunden. Wenn Vorwürfe in diese Richtung aufkommen, egal ob wahr oder erfunden, kann und muss die Polizei Ermittlungen aufnehmen.
Wenn polizeiliche Ermittlungen aufgenommen werden gilt für Privatpersonen genauso wie für Geschäftsleute: Aussage verweigern und Anwalt fordern! Mit einer unüberlegten Aussage gefährdet ihr euch selber und andere.
Zu den Vorfällen in Österreich können wir momentan noch nicht viel sagen. Es ist natürlich klar, dass Menschen, die potente Hanfsamen oder gar Hanfstecklinge aus Österreich oder anderen Ländern bestellen, damit eine Straftat begehen und dementsprechend auch mit einer Hausdurchsuchung rechnen müssen, wenn sie erwischt werden. Bei Kunden deutscher Growshops sieht die Sachlage jedoch anders aus. Aus unserer Sicht kann der Ankauf von legaler Ausrüstung zum Anbau von Pflanzen kein hinreichender Grund für eine Hausdurchsuchung sein. Leider trauen sich die Betroffenen meist nicht, gegen solche Hausdurchsuchungen vorzugehen. Besonders wenn keinerlei Straftaten festgestellt werden können, sollten Betroffene aber diesen Weg gehen. Bitte meldet euch im Zweifelsfall bei uns, wir unterstützen euch gerne.
Dass die Bremer und Hannoveraner Staatsanwaltschaften den Kauf von legalen Ausrüstungsgegenständen zur Pflanzenzucht scheinbar als genügendes Kriterium betrachten um Wohnungen von Privatmenschen zu durchsuchen, ist kein Schlag gegen die “Drogenszene” sondern ein Schlag gegen das verfassungsmäßige Recht auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung. Diese Ungerechtigkeit sollte niemand auf sich sitzen lassen, vor allem wenn keine Straftaten festgestellt wurden.
Denn genauso wie beim Fall Catweazel im Jahr 2008 wurden auch dieses Mal längst nicht bei allen Durchsuchungen Cannabispflanzen gefunden. Laut der gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hannover und der Polizeidirektion Hannover wurden bei 45 Durchsuchungen genau 15 Indoorplantagen entdeckt. Also eine aus Ermittlersicht eher traurige Trefferquote von 33%. Trotzdem ist uns heute genauso wie damals noch kein Betroffener bekannt, der bereit wäre, sich juristisch gegen die Hausdurchsuchung zu wehren. Wir würden uns freuen, wenn Betroffene sich bei uns melden.
Wer nicht bei den genannten Geschäften eingekauft hat, braucht jetzt auch keine Angst vor einer Hausdurchsuchung zu haben. Sobald uns Ermittlungen gegen weitere Geschäfte bekannt werden, informieren wir euch. Panik ist nicht angebracht. Wir erleben gerade die letzten Zuckungen eines prohibitiven Systems, welches sich unter dem Druck der Entwicklungen in den USA kaum halten wird. Immer mehr Menschen fangen an sich gegen das Hanfverbot auszusprechen und bald wird hoffentlich auch die deutsche Politik anerkennen, dass die Prohibition nur Nachteile hat.
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