Die Petition des DHV zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten wird erst im nächsten Jahr beraten, weil die Beratung eines Antrags der Linken zu ähnlichen Themen im Gesundheitsausschuss abgewartet werden soll. Die JULIS unterstützten die Petition derweil mit einem Brief an die FDP-Mitglieder im Petitionsausschuss.
Das teilte mir die Ausschussverwaltung des Petitionsausschusses in einem etwas kryptischen Brief mit.
Der Antrag der Linken, über den wir in einer Nachricht vom 17.10.11 berichteten, greift einige Forderungen der Petition auf.
Der Antrag fordert, den Besitz von 30 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch zu legalisieren und den Eigenanbau von Hanfpflanzen zur Selbstversorgung zu gestatten. Konkret fordert die Linke auch, den Anbau in Clubs (Cannabis Social Clubs) zuzulassen, so dass Konsumenten ihre Blüten gemeinsam anbauen oder dies von dritten erledigen lassen können. Außerdem solle das Verbot von Hanfsamen zu diesem Zweck aufgehoben werden. Darüber hinaus fordern die Linken einen wissenschaftlich nachvollziehbaren THC-Grenzwert für den Straßenverkehr.
Damit greifen die Linken vier von fünf konkreten Forderungen aus meiner Petition auf, ich zitiere aus der Begründung der Petition:
Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor:
1. die “geringen Menge” anzuheben: Die “geringe Menge”, bis zu der Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden. Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre sinnvoll.
2. dass die “geringe Menge” bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu “Wiederholungstätern”, durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird.
3. Auch der Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung sollte entkriminalisiert werden. Hier gilt es eine Regelung zu finden, die auch nach der Ernte mit der Regelung zur “geringen Menge” im Einklang stehen muss, da der Ertrag für ein ganzes Jahr oft z.B. 30 Gramm übersteigen wird. Das lässt sich eventuell wie in Spanien über die Etablierung von Anbauvereinen bewerkstelligen, die pro erwachsenem Mitglied die erlaubte Zahl an Pflanzen anbauen und die Ernte portionsweise an diese abgeben (Cannabis Social Clubs).
4. die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.
5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen angewandt werden.
Damit ist jetzt schon sichergestellt, dass der Inhalt der Petition auf jeden Fall im Bundestag beraten wird, selbst wenn die Petition am Ende von CDU/CSU und FDP im Petitionsausschuss abgeschmettert wird.
Die Beratung des LINKEN-Antrags wird mit einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Januar beginnen und danach mit einer Beschlussfassung des Ausschusses und des Bundestages enden. Erst danach wird die Petition wieder im Petitionsausschuss beraten.
Mittlerweile haben sich die JULIS mit einem Brief an die FDP-Abgeordneten im Petitionsausschuss gewandt und gefordert, dass diese die Petition nicht abschließen, sondern die Forderungen der Petition weiter beraten sollen. Hier der vollständige Text des Briefes der JULIS:
Sehr geehrte Frau Vogelsang,
Sehr geehrter Herr Kilic,
Wir Jungen Liberale kämpfen schon seit vielen Jahren für eine Legalisierung von Hanf in Deutschland. Der reine Hanfkonsum stellt keine Gefahren dar, im Gegenteil, das Verbot des Konsums stellt eine viel größere Gefahr da. Im Falle einer Legalisierung würde man den Konsumenten die Möglichkeit geben, sich offen und ohne Angst vor Strafverfolgung zu informieren und so eine selbstständige, eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen und nicht in die Sucht abzurutschen, sondern verantwortungsvollen Genuss zu erleben. Die Konsumenten müssten sich nicht mehr in kriminelle Milieus begeben, um Hanf zu erwerben und kämen nicht auf diesem Weg mit anderen Drogen in Kontakt. Auch auf der administrativen und judikativen Seite sprechen alle Argumente für die Legalisierung, denn damit wäre dem Schwarzmarkt der Boden entzogen und sowohl die Ermittlungsbehörden, als auch die Gerichte würden entlastet.
Deswegen unterstützen wir JuLis die oben genannte Petition, die zwar nicht die Legalisierung, aber die Entkriminalisierung fordert, und daher einen erster Schritt in die richtige Richtung darstellt.
Das bundesweit einheitliche Anheben der „geringen Menge“ bringt eine Entlastung der Justiz und Rechtssicherheit für die Konsumenten. Auch die Einführung eines THC-Grenzwertes für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt die beiden oben genannte Zwecke und bringt gleichzeitig die Sicherheit, dass Konsumenten, die unverantwortlicherweise unter dem Einfluss von Drogen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, auf einer festen gesetzlichen Grundlage bestraft werden können.
Heutzutage ist es nicht mehr hinnehmbar, dass Menschen wegen des Konsums von Hanf Grundrechtseingriffen und Strafverfahren ausgesetzt werden. Die Entkriminalisierung ist deswegen ein längst überfälliger Schritt.Wir möchten Sie daher dazu auffordern, das Petitionsverfahren nicht abzuschließen, sondern die Forderungen der Petition weiter zu verfolgen!
Mit freundlichen Grüßen
Lasse Becker
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