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Österreich: Neue Cannabis-Verordnung tritt zum 1.1.2016 in Kraft

In Österreich wurde das im März angekündigte Gesetz zur Entkriminalisierung geringer Mengen Cannabis vor wenigen Tagen im Parlament verabschiedet und wird am 1.1.2016 in Kraft treten. Das neue Gesetz stellt den Besitz von Gras oder Haschisch für den Eigenbedarf nicht mehr unter Strafe. Die ursprüngliche Idee, die Regelung auf den Besitz von bis zu fünf Gramm Cannabisprodukte zu beschränken, wurde fallen gelassen. So definiert sich eine geringe Menge zum Eigenbedarf in Österreich nach wie vor über den THC-Gehalt von über 20 Gramm Reinsubstanz sowie die Auffindeumstände. Bislang wurden auch geringe Mengen zum Eigenbedarf angezeigt, das folgende Ermittlungsverfahren aber in vielen Fällen, ähnlich wie in Deutschland, dann ohne oder gegen geringe Auflagen eingestellt.

Therapie statt Strafe

Doch statt eine Anzeige zu verfassen, soll die Polizei den Vorfall in Zukunft der Gesundheitsbehörde melden. Diese prüft den Fall und kann Therapiemaßnahmen anordnen. Wenn sich die Person den Maßnahmen verweigert, übergibt die Behörde den Fall der Staatsanwaltschaft. Entgegen dem ersten Gesetzentwurf soll Presseberichten zufolge die Staatsanwaltschaft aber auch bei einer Kooperation eine Mitteilung erhalten und weiterhin die Möglichkeit haben, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. So kann ab dem 1.Januar 2016 der bloße Konsum von Cannabis, der in Österreich bislang nicht unter Strafe steht, sanktioniert werden.


Kommentare

47 Antworten zu „Österreich: Neue Cannabis-Verordnung tritt zum 1.1.2016 in Kraft“

  1. toto

    gras :/
    ich würde vor paar tagen mit 4,4g gras erwischt, und ich hab die Polizisten dann auch gefragt ob ich am arsch bin, er meinte nein?!?!!
    brauche hilfe bitte , wer kennt sich aus

  2. Das letzte
    Mich stinkt das schon alles an,immer Deutschland und immer das Schlußlicht in Europa.Überall wird es gelockert nur nicht bei uns

  3. gleicher Fehler
    gleicher Fehler.

  4. gleicher Fehler
    gleicher Fehler.

  5. lukas stejskal

    wo findet man den absatz mit
    wo findet man den absatz mit 20 gramm straffrei? sehr verwirrend und widerspruechlich die vielen gesetze. so oeffnen sie anscheinend die tuer fuer behoerdliche willkuer….

  6. lukas stejskal

    wo findet man den absatz mit
    wo findet man den absatz mit 20 gramm straffrei? sehr verwirrend und widerspruechlich die vielen gesetze. so oeffnen sie anscheinend die tuer fuer behoerdliche willkuer….

  7. Nebi

    Die Polizei war am Sonntag
    Die Polizei war am Sonntag bei mir und ich hab freiwillig meine 10g (1dag) hergegeben, was passiert jetzt weiter?! Ich wohne in Wien, der Polizist meinte es sei Eigenbedarf was es ja auch war und ich soll mir keine sorgen machen…

  8. Nebi

    Die Polizei war am Sonntag
    Die Polizei war am Sonntag bei mir und ich hab freiwillig meine 10g (1dag) hergegeben, was passiert jetzt weiter?! Ich wohne in Wien, der Polizist meinte es sei Eigenbedarf was es ja auch war und ich soll mir keine sorgen machen…

  9. Johanna

    Was wir brauchen ist
    Was wir brauchen ist Aufklärung von jung und alt. Natürlich reagieren wir Menschen auf eine unbekannte “Droge” zunächst mit Argwohn. Erinnern wir uns doch mal an unseren ersten Alk-Rausch. Uns war übel, schwindelig und am nächsten Tag ging es uns hundeelend. Aber keiner von uns (bis auf ein paar wenige Ausnahmen) musste ins Krankenhaus. Erwischt man beim ersten Joint zu viel und kennt die Wirkung nicht, ist es nicht verwunderlich dass sich solche Leute einliefern lassen (soll eine Auswirkung der Legalisierung in den USA sein). Wie auch immer, der Cannabisrausch ist binnen weniger Stunden (je nach Stoffwechsel) vorbei. Und dann könnte man ein halbes Pferd verputzen bevor man selig einschlummert.
    Wir müssen das Gespräch mit unseren Mitmenschen suchen. Sie aufklären, dass es sich bei Cannabis eben nicht um eine harte Droge handelt. Dass Cannabis eben nicht aggressiv macht und auch keine Einstiegsdroge ist (obwohl dies leider immer noch zu oft behauptet wird). Was noch viel wichtiger ist, diese Pflanze kann bei bestimmten Krankheiten helfen.
    Cannabis ist ein Genussmittel, das am häufigsten in Gesellschaft zu sich genommen wird. Ob als Joint, Keks, Kuchen oder im Tee. Solche Runden sind lustig, heben den Appetit und machen letztendlich müde. Aggressionen sind noch nie aufgetreten. Letzteres mag auch ein Grund dafür sein warum Alkohol legal ist (man siehe zurück in die Amerikanische Geschichte und befasse sich mit der Prohibition von Alkohol).
    Ein Kiffer geht eben friedlich vor, wenn überhaupt. Schließlich ist das Genussmittel noch nicht legal und jeder bangt auf die ein oder andere Weise um seinen Stand in der Gesellschaft. Klärt auf und helft die Legalisierung voranzutreiben!

  10. hedi

    Ich habe noch NIE verstanden,
    Ich habe noch NIE verstanden, warum Cannabis überhaupt im SUCHTMITTEKGESETZ verankert ist…
    ich bin süchtig, substituiert auf Morphium mittlerweile, aber ich kenne den Unterschied zwischen einer Substanz, die süchtig macht, so dass man einen körperlichen Entzug hat, wenn man diese Substanz nicht mehr einnimmt und dem Konsum von Cannabis – wo man höchstens einen “Gusta” haben kann, falls man nix mehr hat.
    Von den positiven eigenschaften des Krauts will ich gar nicht anfangen…
    SUCHT ist eine Krankheit und MUSS entkriminalisiert werden… net des PFerd von hinten aufzäumen und zuerst die Dealer verhaften… das ist der falsch WEg, den wir e schon viel zu lange gehen. Man kann seine Sucht nur besiegen, wenn man nicht noch 1000 andere Sorgen hat…falls überhaupt; viele schaffen es NIE!!!
    Auch eine Substitution ist nicht de beste Lössung, nicht die schlechteste, aber es hilft garnix GEGEN die Sucht. Zuerst mu´man mal verstehen, dass es IMMER Süchtige geben wird und IMMER Menschen, die Substanzen einnehmen möchten – Alkohol kennt jeder, weil er bei uns erlaubt ist – aber die Natur hat viele andere “Kraftpflanzen” erschaffen, die auch “Spaß machen können… WER hat das REcht zu sagen, diese Pflanze ist böse und diese gut? Warum läßt man nicht jeden einnehmen was er will u. wie lang er will?
    Das ARgument, dass daraus Kosten in der Med. Versorgung absichtlich oder böswillig entstehen, kann ich nicht gelten lassen! Denn fast jeder 2. Kranke hat seine Krankheit auch aus eigenem Antrieb heraus gefördert…
    die meisten Kosten entstehen durch falsche und überreiche Ernährung… da sagt ja auch niemand, halt, das ist kriminell!!! Sofort alle Zuckererzeuger, Verkäufer etc. verhaften…
    ja – provokant, aber trotzdem keine Lüge!!!

    1. Felix

      Falsche und überreiche
      Falsche und überreiche Ernährung schadet nur der Person selbst.
      Menschen, die Drogen nehmen, können andere schaden, denke nur mal an den Strassenverkehr.

      1. Torben

        Das gleiche gilt aber auch
        Das gleiche gilt aber auch für das Smartphone beim Autofahren. Trotz des Verbotes, dieses während der Fahrt in der Hand zu halten, machen es trotzdem viele. Nicht zu vergessen, die vielen blinden “Pokemon Go” Süchtigen, die wie blind über die Strassen irren und sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Daher bin ich für das komplette Verbot der Nutzung von mobilen Geräten (Smartphones, Handys, Tablets, …) in Deutschland. Die Dealer dieser Geräte sollen eine Gefängnisstrafe erhalten.

      2. smash

        Weil auch jeder Kiffer sich
        Weil auch jeder Kiffer sich sofort ins auto setzt….die meisten sitzen eher vorm TV oder Naschkasterl
        Wie viele Unfälle gehen auf das Konto Alk, Medikamente&Handynutzung???
        Von den Radiobeiderfahrteinsteller gar nicht zureden

        Und wenn a blade auf ein Kind stürtzt?

  11. Da ändert sich mal nach
    Da ändert sich mal nach langer Zeit endlich was und dann ist es genauso wie vorher? Hätte immer gedacht das es nur bei uns in Deutschland immer so umständlich gemacht wird.

  12. Da ändert sich mal nach
    Da ändert sich mal nach langer Zeit endlich was und dann ist es genauso wie vorher? Hätte immer gedacht das es nur bei uns in Deutschland immer so umständlich gemacht wird.

  13. Jemand

    Es bleibt also wie gehabt
    Es bleibt also wie gehabt ausser das man jetzt noch einfacher zur “Therapie” gezwungen werden kann! Ja so muss Entkrimminalisierung laufen *Ironie aus*

  14. Jemand

    Es bleibt also wie gehabt
    Es bleibt also wie gehabt ausser das man jetzt noch einfacher zur “Therapie” gezwungen werden kann! Ja so muss Entkrimminalisierung laufen *Ironie aus*

  15. Tom

    Die Glücklichen.
    Die Glücklichen.

  16. Tom

    Die Glücklichen.
    Die Glücklichen.

  17. Kilian

    Und was ist mit Leuten die
    Und was ist mit Leuten die aus Deutschland kommen?
    Müssen die dann auch in Therapie oder passiert bei denen bei geringen Mengen nichts?

  18. Kilian

    Und was ist mit Leuten die
    Und was ist mit Leuten die aus Deutschland kommen?
    Müssen die dann auch in Therapie oder passiert bei denen bei geringen Mengen nichts?

  19. Beatromix

    Hallo !
    Hallo !
    Zitat:
    “So kann ab dem 1.Januar 2016 der bloße Konsum von Cannabis, der in Österreich bislang nicht unter Strafe steht, sanktioniert werden.”

    Mir wurde im Gerichtsgebäude vom Richter ausdrücklich gesagt dass der Konsum ebenfalls Illegal sei. Dies ist in Österreich der Fall aber nicht z.b. in Deutschland.

    Falls ich falsch informiert bin, bitte ich um aufklärung.

    1. Boris

      In Österreich ist der Konsum
      In Österreich ist der Konsum auch straffrei.
      Lediglich Besitz, Anbau, Handel, Einfuhr usw. sind verboten.

      1. Tamara

        Das stimmt so nicht. Konsum
        Das stimmt so nicht. Konsum setzt Besitz voraus. Wie kann ich etwas konsumieren wenn ich es nicht besitze… so blöd waren die Herrschaften dann doch nicht.

        1. Boris

          Das SMG ist auf der
          Das SMG ist auf der Grenzmengenverordnung aufgebaut.
          Besitz von bis zu 20g THC oder 40g THCA gelten als Eigenbedarf und werden daher nur nach §§ 12,13,27 und 35 verhandelt was in der Regel heisst, daß keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht wird und die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde die Sache übernimmt [Abtretungsbericht].
          Alles was die Grenzmenge überschreitet mus zwingend bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden und diese klagt dann nach § 28 [Suchtgifthandel, Vorbereitung zum Suchtgifthandel, Einfuhr, Schmuggel, Erzeugung usw.] an.
          Soeben wurde in Österreich ein Hanfgärtner wegen §28 angeklagt obwohl er nie gehandelt hat…

        2. Michael Knodt

          Doch, das geht auch in

          Doch, das mit dem Konsumieren ohne zu besitzen geht auch in Österreich: https://www.youtube.com/watch?v=PKX2xGiK_Rs

        3. Andreas

          Wenn ich meinen Joint mit Dir
          Wenn ich meinen Joint mit Dir teile, Du mir den immer zurück gibst, habe ich ihn Dir zwar kurzfristig überlassen, aber er ist nicht in Deinen Besitz übergegangen, da ich ihn immer wieder haben möchte, es ist ja meiner…
          Anders sähe es tatsächlich aus, wenn ich ihn Dir nach der Hälfte gebe, mich dann von Dir entferne und du ihn alleine aufrauchst…

          1. Alex

            In diesem Fall wäre es
            In diesem Fall wäre es Weitergabe, ist ebenfalls strafbar

        4. David

          Sie liegen leicht falsch
          Ich kann ja auch eine Cola von einem Freund trinken ohne es zu besitzen

      2. Tamara

        Das stimmt so nicht. Konsum
        Das stimmt so nicht. Konsum setzt Besitz voraus. Wie kann ich etwas konsumieren wenn ich es nicht besitze… so blöd waren die Herrschaften dann doch nicht.

        1. Boris

          Das SMG ist auf der
          Das SMG ist auf der Grenzmengenverordnung aufgebaut.
          Besitz von bis zu 20g THC oder 40g THCA gelten als Eigenbedarf und werden daher nur nach §§ 12,13,27 und 35 verhandelt was in der Regel heisst, daß keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht wird und die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde die Sache übernimmt [Abtretungsbericht].
          Alles was die Grenzmenge überschreitet mus zwingend bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden und diese klagt dann nach § 28 [Suchtgifthandel, Vorbereitung zum Suchtgifthandel, Einfuhr, Schmuggel, Erzeugung usw.] an.
          Soeben wurde in Österreich ein Hanfgärtner wegen §28 angeklagt obwohl er nie gehandelt hat…

        2. Michael Knodt

          Doch, das geht auch in

          Doch, das mit dem Konsumieren ohne zu besitzen geht auch in Österreich: https://www.youtube.com/watch?v=PKX2xGiK_Rs

        3. Andreas

          Wenn ich meinen Joint mit Dir
          Wenn ich meinen Joint mit Dir teile, Du mir den immer zurück gibst, habe ich ihn Dir zwar kurzfristig überlassen, aber er ist nicht in Deinen Besitz übergegangen, da ich ihn immer wieder haben möchte, es ist ja meiner…
          Anders sähe es tatsächlich aus, wenn ich ihn Dir nach der Hälfte gebe, mich dann von Dir entferne und du ihn alleine aufrauchst…

          1. Alex

            In diesem Fall wäre es
            In diesem Fall wäre es Weitergabe, ist ebenfalls strafbar

        4. David

          Sie liegen leicht falsch
          Ich kann ja auch eine Cola von einem Freund trinken ohne es zu besitzen

      3. Nina

        Nein dass stimmt nicht mir
        Nein dass stimmt nicht mir wurde von einer Kriminalpolizistin gesagt dass der Konsum ebenfalls strafbar ist

        1. Boris

          Die Frau Polizistin liegt
          Die Frau Polizistin liegt völlig falsch.
          Sogar der Besitz bis zu 20g THC oder 40g THCA ist – solange kein Vorsatz des Handels vorliegt – nicht stafbar.
          Die Polizei kennt leider die Gesetze nicht…

          Bitte erstmal hier einlesen:
          https://www.jusline.at/gesetz/smg/paragraf/12
          Dann noch §§ 13, 27, 28, 35

      4. Nina

        Nein dass stimmt nicht mir
        Nein dass stimmt nicht mir wurde von einer Kriminalpolizistin gesagt dass der Konsum ebenfalls strafbar ist

        1. Boris

          Die Frau Polizistin liegt
          Die Frau Polizistin liegt völlig falsch.
          Sogar der Besitz bis zu 20g THC oder 40g THCA ist – solange kein Vorsatz des Handels vorliegt – nicht stafbar.
          Die Polizei kennt leider die Gesetze nicht…

          Bitte erstmal hier einlesen:
          https://www.jusline.at/gesetz/smg/paragraf/12
          Dann noch §§ 13, 27, 28, 35

    2. Georg Wurth

      In dem Artikel wird nicht

      In dem Artikel wird nicht ganz deutlich, dass im Rahmen der Therapiemaßnahmen scheinbar auch Drogenscreenings vorgesehen sind (Urinkontrollen etc), so dass es zu negativen Konsequenzen kommen kann ("Sanktionierung"), wenn Konsum nachgewiesen wird. Das ist damit gemeint. Über diesen Umweg hebelt der Staat dann ggf. die Tatsache aus, dass der Konsum eigentlich nicht verboten ist. So ähnlich ist es in Deutschland bei Leuten, die auf Bewährung sind und Urinkontrollen über sich ergehen lassen müssen. Das hat auch den Effekt, dass auf Konsum eine Strafe bis hin zum Gefängnis erfolgen kann. 

      1. Boris

        Wir haben zum Glück eine
        Wir haben zum Glück eine recht großzügig bemessene Grenzmengenverordnung. 20g THC, 40g THC-Alpha gelten als ‘große Menge’.
        Der Durchschnittskonsument hat selten so große Mengen vorrätig – wenn man einen THC-Gehalt von 10% annimmt, kommt man auf 200g Blüten…
        Eine gesundheitsbezogene Massnahme kann nur erfolgen, wenn sie nicht völlig Aussichtslos erscheint. Gebe ich als Konsument also zu verstehen, daß ich keine Therapie machen will, bestehen im neuen SMG sehr gute Chancen dass dann wieder ein §27/1 SMG draus wird und daher keine Strafverfolgung zu befürchten ist.
        In einer der Stellungnahmen zum neuen SMG schrieb ein Staatsanwalt: ‘Das Gesetz sei eine ‘de facto-Legalisierung’.

    3. Anonymous

      War selbst auch im Gericht.
      War selbst auch im Gericht. Glaube einem Richter auch mehr als einen Laien im Internet. Also ja auch der Konsum ist in Österreich immer schon strafbar gewesen. Nur wenn dies unter Zwang geschehen ist. (Braucht gute Begründung)

  20. Beatromix

    Hallo !
    Hallo !
    Zitat:
    “So kann ab dem 1.Januar 2016 der bloße Konsum von Cannabis, der in Österreich bislang nicht unter Strafe steht, sanktioniert werden.”

    Mir wurde im Gerichtsgebäude vom Richter ausdrücklich gesagt dass der Konsum ebenfalls Illegal sei. Dies ist in Österreich der Fall aber nicht z.b. in Deutschland.

    Falls ich falsch informiert bin, bitte ich um aufklärung.

    1. Boris

      In Österreich ist der Konsum
      In Österreich ist der Konsum auch straffrei.
      Lediglich Besitz, Anbau, Handel, Einfuhr usw. sind verboten.

    2. Georg Wurth

      In dem Artikel wird nicht

      In dem Artikel wird nicht ganz deutlich, dass im Rahmen der Therapiemaßnahmen scheinbar auch Drogenscreenings vorgesehen sind (Urinkontrollen etc), so dass es zu negativen Konsequenzen kommen kann ("Sanktionierung"), wenn Konsum nachgewiesen wird. Das ist damit gemeint. Über diesen Umweg hebelt der Staat dann ggf. die Tatsache aus, dass der Konsum eigentlich nicht verboten ist. So ähnlich ist es in Deutschland bei Leuten, die auf Bewährung sind und Urinkontrollen über sich ergehen lassen müssen. Das hat auch den Effekt, dass auf Konsum eine Strafe bis hin zum Gefängnis erfolgen kann. 

      1. Boris

        Wir haben zum Glück eine
        Wir haben zum Glück eine recht großzügig bemessene Grenzmengenverordnung. 20g THC, 40g THC-Alpha gelten als ‘große Menge’.
        Der Durchschnittskonsument hat selten so große Mengen vorrätig – wenn man einen THC-Gehalt von 10% annimmt, kommt man auf 200g Blüten…
        Eine gesundheitsbezogene Massnahme kann nur erfolgen, wenn sie nicht völlig Aussichtslos erscheint. Gebe ich als Konsument also zu verstehen, daß ich keine Therapie machen will, bestehen im neuen SMG sehr gute Chancen dass dann wieder ein §27/1 SMG draus wird und daher keine Strafverfolgung zu befürchten ist.
        In einer der Stellungnahmen zum neuen SMG schrieb ein Staatsanwalt: ‘Das Gesetz sei eine ‘de facto-Legalisierung’.

    3. Anonymous

      War selbst auch im Gericht.
      War selbst auch im Gericht. Glaube einem Richter auch mehr als einen Laien im Internet. Also ja auch der Konsum ist in Österreich immer schon strafbar gewesen. Nur wenn dies unter Zwang geschehen ist. (Braucht gute Begründung)

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