In Österreich wurde das im März angekündigte Gesetz zur Entkriminalisierung geringer Mengen Cannabis vor wenigen Tagen im Parlament verabschiedet und wird am 1.1.2016 in Kraft treten. Das neue Gesetz stellt den Besitz von Gras oder Haschisch für den Eigenbedarf nicht mehr unter Strafe. Die ursprüngliche Idee, die Regelung auf den Besitz von bis zu fünf Gramm Cannabisprodukte zu beschränken, wurde fallen gelassen. So definiert sich eine geringe Menge zum Eigenbedarf in Österreich nach wie vor über den THC-Gehalt von über 20 Gramm Reinsubstanz sowie die Auffindeumstände. Bislang wurden auch geringe Mengen zum Eigenbedarf angezeigt, das folgende Ermittlungsverfahren aber in vielen Fällen, ähnlich wie in Deutschland, dann ohne oder gegen geringe Auflagen eingestellt.
Therapie statt Strafe
Doch statt eine Anzeige zu verfassen, soll die Polizei den Vorfall in Zukunft der Gesundheitsbehörde melden. Diese prüft den Fall und kann Therapiemaßnahmen anordnen. Wenn sich die Person den Maßnahmen verweigert, übergibt die Behörde den Fall der Staatsanwaltschaft. Entgegen dem ersten Gesetzentwurf soll Presseberichten zufolge die Staatsanwaltschaft aber auch bei einer Kooperation eine Mitteilung erhalten und weiterhin die Möglichkeit haben, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. So kann ab dem 1.Januar 2016 der bloße Konsum von Cannabis, der in Österreich bislang nicht unter Strafe steht, sanktioniert werden.
Schreibe einen Kommentar