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Immer mehr Gerichte zweifeln am Cannabisverbot

Berlin, 19.08.2021 – Nach den Amtsgerichten Bernau und Münster gibt es auch am Amtsgericht Pasewalk erhebliche Zweifel an der geltenden Rechtssprechung im Bereich Cannabis. Deshalb hat nunmehr das dritte deutsche Gericht ein Verfahren ausgesetzt und sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt, wie dessen Pressestelle auf Anfrage des DHV bestätigte.

“Das Amtsgericht Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 29. Juni 2021 ein dort anhängiges Strafverfahren ausgesetzt und die Akten dem BVerfG nach 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung über die Frage vorgelegt, ob verschiedene Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes – soweit sie den Besitz von Cannabis-Produkten betreffen – mit dem Grundgesetz vereinbar sind”,

so der Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 BvL 5/21 geführt und ist in Bearbeitung. Ein Entscheidungstermin ist, wie auch bei den anderen beiden Vorlagen aus Bernau und Münster, derzeit nicht absehbar. Richter Andreas Müller bekommt nach seiner viel diskutierten Vorlage aus dem vergangenen Jahr immer mehr Unterstützung von anderen Gerichten, die seinem Beispiel folgen. Der Deutsche Hanfverband hatte schon 2019 eine Mustervorlage für solche Verfahren bereitgestellt und Richter zur Vorlage aufgerufen. Das Verbot von Cannabis sei nicht geeignet, nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig und somit verfassungswidrig, so der Verband.

“Immer mehr Richter aus dem ganzen Land betrachten das Cannabisverbot als verfassungswidrig und setzen ihre Verfahren aus. Der Druck auf das Bundesverfassungsgericht wächst mit jeder weiteren Vorlage”,

so DHV-Chef Georg Wurth.


Kommentare

10 Antworten zu „Immer mehr Gerichte zweifeln am Cannabisverbot“

  1. Grüne Fee

    Immer mehr Gerichte ziehen
    Immer mehr Gerichte ziehen das Cannabisverbot in Frage… Naja, drei Anträge sind im Verhältnis zu den übrigen Strafverfahren lächerlich wenig.
    Ich gehe davon aus, dass wenn es eine Entscheidung des Verfassungsgericht gefallen ist, diese ignoriert wird. Ähnliche wie bei der Sterbehilfe.
    Auf dem Papier legal, aber wird dennoch nicht genehmigt.

  2. andre hollmann

    …es sollte auch die
    …es sollte auch die DISKRIMINIERUNG der MINDERHEIT der Cannabisliebhaber in Demokratie und “Freiheit” thematisiert werden…denn Formen der Diskriminierung werden in unserer “Vorzeigedemokratie” recht einmütig verurteilt…mit sozialem Gruß ! der Andre

  3. Fred

    Wer Alk in Litern erlaubt
    Wer Alk in Litern erlaubt aber den Besitz von 1g Canna verbietet, ist rückständig wie damals die Kirche bei Hexenverbrennungen.

  4. M. A. Haschberg

    Drogengesetze aus Vernunft und nicht durch Willkür schaffen.
    Es wird höchste Zeit, dass endlich mal ein Ruck durch die antiquierte deutsche Justiz geht und das völlig unverhältnismäßige Drogenverbotsgesetz für Cannabis unmissverständlich auf den Prüfstand kommt.
    Denn so wie bisher darf es in einem angeblich freiheitlichen Rechtsstaat in Sachen Hanf keinesfalls weitergehen.
    Das Recht auf freie körperliche Entfaltung muss respektiert werden und alle Gesetze die dies in Frage stellen, müssen dringend reformiert und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden.
    Das 21. Jahrhundert soll ein sicherer Garant für Fortschritt sein und nicht weiterhin als ewiger Bremsklotz für veralterte und längst überholte Vorschriften des vergangenen Jahrtausends dienen.

  5. Beggo

    Schreibfehler, nur zur Info
    Schreibfehler

    Das Verbot von Cannabis sein nicht geeignet

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Beggo,

      Danke für den Hinweis. Ich ahbe den Fehler korrigiert.

      Beste Grüße

      Sascha [DHV]

  6. Nick

    Cana Verbot
    Wird auch Zeit! Man könnte ausserdem die Staatskasse wieder erheblich füllen würde man legalisieren

  7. Tobi

    Ab wann/wie ist denn ein
    Ab wann/wie ist denn ein Termin absehbar? Wie entscheidet das Bundesverfassungsgericht was es wann bearbeitet?

    1. Buri_see_käo

      wann?, weiss man nicht / wie?, nachsehen
      Unter:
      https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/jahresvorausschau_node.html
      kann man ab und an mal nachsehen, ob der Stundenplan für’s Jahr 2022 schon veröffentlicht worden ist.
      mfG  fE

  8. Peter Schmidt

    BVG Präsident
    Schade das Merkel das Bundesverfassungsgericht korrumpiert, und mit ihr stets hörigen ehem. CDU Schergen besetzt hat, mit denen sie auch gerne mal zu Abend isst. Aber bis das alle begreifen wie fatal das war, werden wohl nochmal paar Jahre ins Land ziehen. Mit diesem Präsidenten am BVG wird es jedenfalls keine Entscheidungen zu unseren gunsten geben, das verspreche ich euch. Weder beim Thema Cannabis noch sonst irgendwo.