Das Cannabisverbot ist verfassungswidrig!

Das Cannabisverbot ist verfassungswidrig!


Die Justizoffensive 2019

Hier sind alle Informationen rund um unsere Justizoffensive sowie die Vorlage von Richter Andreas Müller an das Bundesverfassungsgericht zu finden.

Wir wollen erreichen, dass sich das Bundesverfassungsgericht endlich wieder mit der Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbots auseinandersetzt. Wir rufen Richter, Rechtsanwälte und Betroffene dazu auf, unsere kostenlose Mustervorlage zu nutzen.

Informationen für Richter


Artikel 100 GG berechtigt Richter nicht nur zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht, sondern verpflichtet sie auch, wenn sie ein Gesetz für verfassungswidrig halten.

Sie sind Richter und müssten nach dem Gesetz jemanden wegen Cannabis verurteilen, halten das aber für falsch? Dann machen wir Ihnen den Gang nach Karlsruhe leicht mit unserer Mustervorlage, die Sie nur noch dem konkreten Fall anpassen müssen. Je mehr Richter das jetzt tun, desto eher wird sich das BVerfG endlich wieder mit dem Thema beschäftigen.

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie vorhaben, die Richtervorlage zu nutzen: kontakt@hanfverband.de.

Mustervorlage herunterladen:

PDF-Download    Word-Datei


Richtervorlage von Richter Müller, Amtsgericht Bernau (abgeschickt am 20.04.2020) herunterladen:

Vorlage Richter Müller 2020

Informationen für Angeklagte & Anwälte

Auch Menschen, die wegen Cannabis angeklagt sind,
und deren Anwälte können unsere Mustervorlage nutzen! Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

Sie können den Weg durch die Instanzen gehen und letztlich Verfassungsbeschwerde einlegen.

Außerdem können sie ihre jeweiligen Richter auffordern, das Thema per Richtervorlage nach Karlsruhe zu schicken.

Und ein Angeklagter hat das Recht, vor der Urteilsverkündung eine Aussage zu machen - zum Beispiel unsere Mustervorlage vorzulesen!

Was es dabei zu beachten gibt und wie das genau
funktioniert, erklären wir hier:

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Drei Dimensionen - Einfach erklärt:

Ausgangspunkt der vorliegenden Mustervorlage, des sogenannten Normkontrollantrags, ist die Annahme, dass die Strafbarkeit jedweden Umgangs mit Cannabis durch das Betäubungsmittelgesetz verfassungswidrig ist. Grundlage dafür sind die folgenden drei Verfassungsgrundsätze:

1. Geeignetheit Das Cannabisverbot mit erheblicher Strafandrohung ist nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen, den Konsum von Cannabis so weit wie möglich auszuschließen oder wenigstens wesentlich zu reduzieren. Während jahrzehntelanger Repression mit Millionen Strafverfahren ist die Zahl der Cannabiskonsumenten immer weiter gestiegen. Noch nie hatten in Deutschland so viele Menschen Erfahrung mit Cannabiskonsum. In den Niederlanden liegt der Konsum trotz freier Verfügbarkeit für Erwachsene in den Coffeeshops im europäischen Mittelfeld. Daten aus US-Staaten, die Cannabis vollständig legalisiert haben, zeigen, dass zwar der Probierkonsum bei älteren Menschen etwas zunimmt, bei der Risikogruppe der Jugendlichen aber zurückgeht. Legalisierung steigert den Konsum nicht und das Verbot reduziert ihn nicht. Das Verbot ist demnach nicht geeignet, die Konsumverbreitung zu reduzieren, insbesondere nicht in jugendlichen Risikogruppen.
 
2. ErforderlichkeitSelbst wenn das Verbot geeignet wäre, den Konsum zu reduzieren, müsste es auch erforderlich sein. Ein strafbewehrtes Verbot ist eine besonders restriktive Maßnahme des Staates. Ein solches Gesetz entspricht nur dann dem Grundgesetz, wenn es keine mildere Maßnahme gibt, um das Ziel zu erreichen, den Konsum von Cannabis zu reduzieren. Solche milderen Maßnahmen gibt es aber, nämlich Prävention und Risikominderung durch Aufklärung. Auch bei Alkohol setzt der Staat auf Prävention mit Kampagnen wie "Kenn dein Limit!" Ein Verbot ist nicht erforderlich.
 
3. VerhältnismäßigkeitDer Staat darf nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, die Härte einer repressiven Maßnahme muss im Verhältnis stehen zu dem, was "bekämpft" werden soll. Das Strafrecht ist das härteste Mittel, das ein Rechtsstaat hat und das Betäubungsmittelgesetz sieht zum Teil sehr harte Strafen wie langjährige Gefängnisstrafen für Verstöße vor. Cannabiskonsumenten schaden höchstens sich selbst, sie schaden niemand anderem. Und Cannabis ist zwar nicht harmlos, im Vergleich zu Alkohol und vielen anderen Drogen aber keine außergewöhnlich große Gefahr für die Gesellschaft. Das Verbot ist nicht verhältnismäßig.

 

Diese Einschätzung wird von vielen Juristen geteilt, siehe z.B. die ausführliche Stellungnahme von Prof. Dr. jur. Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger im Juni 2018 zu einer Anhörung im Bundestag.

Die Autoren

Unsere Mustervorlage wurde erstellt von den Rechtsanwälten Henriette Scharnhorst und Johannes Honecker. Beide Kanzleien sitzen in Berlin und übernehmen gern und engagiert die Verteidigung in Strafverfahren wegen Cannabis.



Ehrenamtlich sind Henriette Scharnhorst und Johannes Honecker im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und in der Berliner Strafverteidigervereinigung aktiv.

Juristische Meinungen

Bericht: Zwei Fälle im Amtsgericht Bernau

Hanfblatt in Juristenzeitungen

  • Veröffentlicht am: 6. September 2019 - 11:48
  • Von: Sascha Waterkotte

Deutschlands Juristen werden in den nächsten Monaten regelmäßig über eine in ihren Kreisen absolut ungewöhnliche Anzeige stolpern: Die Rede ist von unserer Anzeigenaktion zur Justizoffensive! 

Wir inserieren dank eurer Unterstützung in relevanten Fachzeitschriften und machen so Rechts- und Staatsanwälte sowie Richter auf unsere “Richtervorlage” aufmerksam und rufen dazu auf, die Vorlage anzuwenden. Weiterlesen $uuml;ber:

Hintergründe zur Kampagne

1994 hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zuletzt mit der Frage befasst, ob das Cannabisverbot verfassungswidrig ist - vor 25 Jahren!

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Damals kam das Gericht noch zu dem Ergebnis, dass das Verbot insgesamt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Aber es hat verfügt, dass der Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch nicht mehr bestraft werden soll. Dieser Beschluss war damals nicht einstimmig. Einige Verfassungsrichter hielten das Verbot schon damals grundsätzlich für rechtswidrig.

Ein Argument für die Entscheidung war, dass es noch nicht genug Erkenntnisse gebe über die Gefährlichkeit von Cannabis und die Wirkung der Verbotspolitik. Entsprechend hat das Gericht verfügt, dass neue Erkenntnisse bei der zukünftigen Entwicklung der Gesetzgebung berücksichtigt werden müssten.

Nun gab es viele neue Erkenntnisse in den letzten 25 Jahren, aber keine Änderung der Gesetzgebung durch den Bundestag. Das BVerfG hat das Thema seitdem ebenfalls nicht mehr aufgegriffen und viele Verfassungsbeschwerden von Angeklagten und eine Richtervorlage abgelehnt.

Wir meinen, es ist jetzt an der Zeit, dass das Gericht erneut darüber verhandelt, auch vor dem Hintergrund eines erheblichen gesellschaftlichen Wandels mit Blick auf Cannabis.

Resolution der Strafrechtsprofessoren

Das Betäubungsmittelgesetz muss aufgrund empirischer Forschungsergebnisse dringend hinsichtlich seiner Geeignetheit, Erforderlichkeit und normativen Angemessenheit überprüft und geändert werden. Das fordern 122 Strafrechtsprofessoren schon seit Jahren.

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Mit ihrer Resolution an den Deutschen Bundestag wollen diese Kriminalwissenschaftler auf die unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen aufmerksam machen. Die strafrechtliche Drogenprohibition ist weltweit gescheitert, sozialschädlich, unökonomisch und erfolglos bei der Bekämpfung von Drogenproduktion und dem Konsum illegaler Substanzen, so die Resolution.

Aus Sicht der 122 Professoren verfehlt die Prohibition ihr zugrundeliegendes Prinzip der Verhinderung schädlichen Konsums, ist unverhältnismäßig kostspielig und schädlich für Konsumenten als auch für die Gesellschaft. Der Staat gibt die Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Substanzen auf, was in Kombination mit einer repressiven Drogenpolitik die organisierte Kriminalität und Schwarzmärkte fördert, welche wiederum zu hohen Steuerausgaben aufgrund der prohibitionsbedingten Strafverfolgung führt. Dieser Vorgang zeigt lediglich, dass der Zweck des Verbots bestimmter Drogen systematisch verfehlt wird:

“Prohibition schreckt zwar einige Menschen ab, verhindert aber Aufklärung und vergrößert gleichzeitig dramatisch die gesundheitlichen und sozialen Schäden für diejenigen, die nicht abstinent leben wollen”,

so die Verfasser der Resolution in ihrer Begründung. Anstatt Gelder für Präventionsmaßnahmen bereitzustellen, wird es im Bereich der Strafverfolgung verschwendet, welche Konsumenten diskriminiert, ihre Bürgerrechte einschränkt und mitunter berufliche Existenzen zerstört.

“Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik unvoreingenommen wissenschaftlich zu überprüfen. Als Kriminalwissenschaftler fühlen wir uns in besonderem Maße verantwortlich für die Einhaltung strafrechtstheoretischer Prinzipien und für die Zurückhaltung des Staates in der Anwendung der ultima ratio gesellschaftlicher Steuerung”,

so das Fazit der Strafrechtsprofessoren.

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Pressemitteilung

Bundesverfassungsgericht vor Prüfung des Cannabisverbots

Richter Andreas Müller im September 2019 am Amtsgericht Bernau

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 20.04.2020
Im September hatte Jugendrichter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau angekündigt, sich in zwei von ihm ausgesetzten Verfahren an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, um das aus seiner Sicht verfassungswidrige Verbot von Cannabis prüfen zu lassen. Heute hat Müller den Normenkontrollantrag mit ausführlicher Begründung an das höchste deutsche Gericht übermittelt, wie der Richter heute in den sozialen Netzwerken bekanntgab. Weiterlesen $uuml;ber: Bundesverfassungsgericht vor Prüfung des Cannabisverbots

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Warum macht ihr die Kampagne?


Vor 25 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Urteil zur Geringen Menge ausgesprochen. Seitdem hat sich weltweit viel getan: Diverse Länder haben Cannabis legalisiert oder zumindest entkriminalisiert und selbst in Deutschland nutzen immer mehr Menschen Cannabis als Medizin. Millionen Menschen konsumieren - Verbot hin oder her - Cannabis illegal in Deutschland. Wir sind der Auffassung, dass das Verbot von Cannabis in Deutschland verfassungswidrig ist und wollen daher erreichen, dass die von einem Juristenteam ausgearbeitete Richtervorlage bis an das Bundesverfassungsgericht gereicht wird. Sollte das BVerfG aufgrund der mittlerweile verfügbaren neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse sich unserer Auffassung anschließen, kann es die Rechtsprechung hinsichtlich der Einordnung von Cannabis im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für verfassungswidrig erklären - und die gesetzgebenden Politik müsste das Verbot endlich beenden.

Was ist die Richtervorlage?


Die Richtervorlage, auch Normkontrollantrag, ist im Prinzip eine Verfassungsbeschwerde. Sie kann sowohl von Richtern, als auch Angeklagten, denen Verstöße gegen das BtMG im Zusammenhang mit Cannabis vorgeworfen werden, verwendet werden. Richter können mit dieser Vorlage sich direkt an das Bundesverfassungsgericht wenden und eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Verbots beantragen. Angeklagte können mit ihren Anwälten das vorliegende Muster individuell an den vorliegenden Fall zur Verteidigung vor Gericht verwenden und diese in Gänze, bspw. beim letzten Wort, vorlesen.

Was muss ich tun, damit mein Fall vor das Bundesverfassungsgericht kommt?


Wer ebenfalls von der Verfassungswidrigkeit überzeugt ist, kann in jeder Instanz auf unschuldig plädieren und sich vom Amts- über Landes- und Oberlandesgericht bis hin zum Bundesgerichtshof durch klagen, ehe der Fall zum Bundesverfassungsgericht gelangt. Ein langer und kostspieliger Weg, da beim Gang durch alle Instanzen mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten verbunden ist.

Kann der Hanfverband meinen Fall finanzieren?


Aus diversen Gründen ist es dem Deutschen Hanfverband nicht möglich, einen einzelnen Fall zu finanzieren. Zunächst würde allein die Auswahl eines Falls Begehrlichkeiten bei anderen Betroffenen wecken, denen wir nicht gerecht werden könnten. Zudem bedarf es wie bereits erwähnt einen mitunter jahrelangen Atem für das Klageverfahren. Selbst wenn wir einen geeigneten Fall auswählen würden, bestünde immer die Gefahr, dass der ausgewählte Angeklagte im Laufe der Zeit abspringen könnte und die Finanzierung des Falls eben nicht dazu führt, dass das BVerfG aktiv wird.

Kann der Hanfverband Anwälte vermitteln?


Unseren Mitgliedern steht seit vielen Jahren unser Mitgliederservice zur Verfügung, bei dem Fachanwälte aus den Bereichen Straf- und Medizinrecht zu einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann die Grüne Hilfe eventuell ebenfalls Kontakte vermitteln.

 

Weitere, häufig gestellte Rechtsfragen findet ihr in unserem Rechts-FAQ beantwortet.