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Bundesverfassungsgericht prüft weiteren Normenkontrollantrag

Richter Andreas Müller ist nicht mehr alleine: Auch am Amtsgericht Münster gibt es Zweifel an der Verfassungskonformität des Cannabisverbots, weshalb das Bundesverfassungsgericht nun über zwei Normenkontrollanträge zu entscheiden hat. Damit folgt das Amtsgericht Münster der Richtervorlage des bekannten Richters vom Amtsgericht Bernau, der sich im April 2020 an das höchste deutsche Gericht wandte.

“Das Verfahren 2 BvL 3/20 beruht auf einer Vorlage des AG Bernau bei Berlin und betrifft die Frage, ob alle Regelungen, soweit sie Cannabisprodukte in der Anlage I zu § 1 Absatz 1 Betäubungsmittelgesetz mit der Folge aufführen, dass der unerlaubte Verkehr mit diesen Stoffen den Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt, gegen das Grundgesetz verstoßen. Das weitere Verfahren 2 BvL 14/20 mit diesem Beschwerdegegenstand beruht auf einer Vorlage des AG Münster”,

so die Presseabteilung des Bundesverfassungsgerichts auf Anfrage des DHV.
Im Verfahren am Amtsgericht Münster geht es um einen Mann, dem der Besitz von 0,4 Gramm Cannabis zur Last gelegt worden war. Das Amtsgericht Münster hat dieses Verfahren bereits im November letzten Jahres mit dem (Vorlage-) Beschluss vom 12.11.2020 (Az.: 50 Cs.260 Js 1073/20-184/20) ausgesetzt, so das Amtsgericht gegenüber Legal Tribune Online. Gemäß Art. 100 Abs.1 Grundgesetz ist es Richtern möglich, beim Verdacht der Verfassungswidrigkeit Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Und genau das ist nun in zwei Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten der Fall. Das Amtsgericht Münster bezieht sich in der Begründung des Beschlusses explizit auf die Vorlage von Richter Müller. Müllers Antrag wiederum beruhte auf einer Mustervorlage des DHV, dessen “Justizoffensive” damit neuen Schub bekommt.
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts bestätigte dem DHV die Bearbeitung der beiden Verfahren. Ein “Entscheidungstermin ist nicht absehbar”, so die Pressestelle weiter.


Kommentare

10 Antworten zu „Bundesverfassungsgericht prüft weiteren Normenkontrollantrag“

  1. Jörn

    Es geht voran…
    Mühsam nährt sich das Eichhörnchen, aber trotzdem wieder einen Schritt weiter voran.

  2. Daniel Demouchet

    Super ??
    Ich freue mich sehr und bin auf ein Ergebnis gespannt…super !!! ..weiter so !!!

  3. IJAHman

    Vom April 2020 ist der erste
    Vom April 2020 ist der erste Fall, der zweite vom November 2020, wenn das so weitergeht fällt wohl eine Enscheidung erst am Sankt Nimmerleinstag. Die müssen ja viel zu tun haben, diese sogenannten allerhöchsten Richter…

    1. Buri_see_käo

      bei BVerfG unter Verfahren | Jahresvorschau…
      …2021, und…?, da steht natürlich nichts zu o.g. Verfahren.
      Wenn im “Stundenplan 2022” die o.g. Verfahren aufgeführt sein sollten, könnten sie für unzulässig erklärt werden…, oder negativ für uns ausfallen…, und falls doch? positiv…, dann interessiert das die DE Politik einen Dreck; nicht ohne Grund wird das BVerfG gern’ als Eunuchentruppe bezeichnet, sh. “Cannabis bundesweite Grenzmenge zum Eigenbedarf 1994” oder “Sterbehilfe, zuletzt ca. Ende 2019”. Um deren Geschwafel darf auch ich mich dann einen Dreck scheren, weil ich ab 2023 den Rentenbezug wahrnehme(n sollte). Kontakte mit DE finden dann (bei Bedarf) nur noch über Auslandsvertretungen DEs statt. Die Arbeit der Beschäftigten dort bewerte ich allerdings positiv, deren Anwesenheit außerhalb DEs scheint realitätsorientiertes Handeln zu bewirken.
      mfG  fE

      1. Cannaseur

        Da gehe ich auch von aus. Ich
        Da gehe ich auch von aus. Ich verstehe nicht, dass momentan sie viele guter Hoffnung sind.
        Weder ist Cannabis Wahlkampfthema (das ist eher Klimawandel und Corona), noch sehe ich in naher Zukunft eine positive Veränderung für Konsumenten.
        Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht pro Cannabis entscheiden sollte, wird meiner Meinung nach nicht viel passieren (siehe Sterbehilfe, da wird das Urteil mit Anweisung von oben einfach ignoriert).
        Es müssen einfach mehr Menschen auf die Straße, um etwas zu bewegen.

        1. Sebastian

          Optimist
          Seit 4 Jahren bin ich gelegentlicher Konsument und fiebere seither einer Legalisierung entgegen. Ich lese regelmäßig Berichte und schaue mir sämtliche Ausschusssitzungen und Plenarreden an. Ich nehme schon eine Veränderung in der Debatte war. Was hat sich in den letzten 4 Jahren getan? Die Akzeptanz in der Bevölkerung für eine Legalisierung ist gestiegen. Es wurden 2 Normenkontrollanträge eingereicht. In 4 Parteiprogrammen der 6 großen Parteien findet sich ein Passus, der sich mit der Legalisierung in unterschiedlichen Abstufungen beschäftigt. Und zum guten Schluss: Es sieht so aus, als wäre der 20. Bundestag endlich mal wieder von einer anderen Koalition regiert. Ich blicke daher sehr optimistisch auf die BTW und hoffe auf eine Jamaika-Koalition, dann gibt es in den Verhandlungen 2 von 3 Parteien, die ihren Wählern eine konkrete Legalisierung versprochen haben. Da kann ich mir einfach nicht vorstellen, wie die CDU dort ohne Zugeständnisse rauskommen will.

    2. unbekannt

      Das Urteil des
      Das Urteil des Bundesfinanzhofes zur (eigentlich verfassungswidrigen) Doppelbesteuerung von Renten lässt leider nichts gutes ahnen, wenn man es analog zu diesen Fällen sieht. Dauert ewig und gefühlt wird hier auch nicht unabhängig von der Politik entschieden. Es wird Zeit ein Losverfahren anstatt der üblichen Wahlen einzuführen. Weder ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass so etwas wie ein Scheuer Andi “2x im Lotto gewinnt”, noch würden die höchsten Richter von Parteien vorgeschlagen werden, die hauptsächlich mit Berufspolitikern besetzt sind und dementsprechend zu speziellen Themenkomplexen genauso wenig Sachverstand mitbringen wie Menschen, die per Losverfahren ausgewählt würden.

    3. Banksy

      Sei doch froh das es sich
      Sei doch froh das es sich überhaupt was bewegt erst ab 2020 wird doch Richtig darüber gesprochen dagegen gegangen.
      Davor wurde alles tot geschwiegen

  4. Dalai Galama

    So muss!
    1++++

  5. Benjamin

    Großartig
    Wie wunderbar. Ein weiterer kleiner Schritt in die richtige Richtung. Danke.

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