eckpunkte_news

|

Deutscher Hanfverband stellt Konzept für die Cannabislegalisierung in Deutschland vor

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 07.04.2022

Der Deutsche Hanfverband (DHV), die größte Interessenvertretung von Cannabiskonsumenten und Legalisierungsbefürwortern, stellt heute sein Legalisierungskonzept vor. Damit setzt der DHV wichtige Impulse für die anstehenden politischen Diskussionen zur Legalisierung.

In Berlin beginnen langsam die politischen Gespräche zur Umsetzung der vereinbarten kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Der DHV bringt mit seinem Konzept die Sicht von Konsumenten und Aktivisten in die Diskussion ein.
Der Deutsche Hanfverband tritt für ein legale Abgabe von Cannabis ab 18 Jahren ein. Der Verkauf von Cannabis sollte ausschließlich durch staatlich lizenzierte Fachgeschäfte erfolgen und nicht in Apotheken, um die sinnvolle Trennung von Genussmitteln und Medizin weiterhin zu gewährleisten.
Der DHV spricht sich gegen die Festlegung einer THC-Obergrenze in den verkauften Produkten und gegen ein Verbot von Konzentraten und weiterverarbeiteten Produkten wie THC-haltigen Esswaren aus. Mit einer Deckelung der maximalen Verkaufsmenge auf 50 Gramm Cannabis pro Person kann der Verband dagegen leben. Auf der Forderungsliste steht auch das Verbot von Werbung für Cannabisprodukte. Mischprodukte mit anderen Drogen sollen in den Fachgeschäften nicht verkauft werden, zum Beispiel Cannabisbier, Tabakjoints oder Getränke mit THC und Coffein.
Viel Platz nimmt das Thema Verbraucherschutz in den Eckpunkten des Verbandes ein. Mit Angaben zu den wichtigsten Inhaltsstoffen können Konsumenten die Produkte vernünftig dosieren und Sorten wählen, die individuell gut verträglich sind. Cannabisprodukte und die Fachgeschäfte sollen in die übliche behördliche Überwachung zur Lebensmittelkontrolle aufgenommen werden.

    “Mit Cannabis zu Apothekenpreisen, schlechter Auswahl und schlechter Beratung wird die Legalisierung scheitern. Nur wenn die Konsumenten das Angebot annehmen, lässt sich der Schwarzmarkt verdrängen“,

so DHV-Sprecher Georg Wurth.

Einen zentralen Aspekt für die erfolgreiche und gerechte Umsetzung der Legalisierung sieht der Deutsche Hanfverband im privaten nicht kommerziellen Eigenanbau. Dieser sollte laut Auffassung des DHV auch gemeinschaftlich in Anbauclubs möglich sein, um Erfahrungen auszutauschen und soziales Miteinander zu fördern.

“Es macht keinen Sinn, weiterhin Leute zu bestrafen, die ihren Eigenbedarf mit ein paar Hanfpflanzen auf dem Balkon decken, wenn gleichzeitig im Laden nebenan Cannabis verkauft werden darf”,

so Wurth.

Unabdingbar ist nach Auffassung des Deutschen Hanfverbands auch eine schnelle Anpassung des Führerscheinrechts, verbunden mit der Festlegung realistischer Grenzwerte für THC auf 5ng/ml bzw. 10 ng/ml Blutserum analog zu den Alkoholgrenzwerten.
Das vollständige Legalisierungskonzept des Deutschen Hanfverbands finden Sie hier.
Das Konzept bildet auch die Diskussionsgrundlage für die Cannabis Normal! Konferenz des DHV vom 17. – 19. Juni in Berlin, auf der sich das Publikum aus Politik, Wissenschaft und Aktivismus über konkrete Einzelheiten der Regulierung des Cannabismarktes austauschen wird.


Kommentare

18 Antworten zu „Deutscher Hanfverband stellt Konzept für die Cannabislegalisierung in Deutschland vor“

  1. Karl

    Lizenzregelungen
    zu beachten sind Fehler wie: hohe Eintrittsbarrieren, begrenzte lizenzen pro Bundesstaat und mehrere Lizenzen pro Person! Das sind die Probleme die den Amis jetzt haben!!!

  2. Kristina Kalb

    Freigabe ab 18 Jahren
    Ich finde die geplante Freigabe ab 18 Jahren nicht gut. Es ist nachgewiesen, dass das Gehirn zu diesem Zeitpunkt noch in der Entwicklung ist und sich Konsum in dieser Zeit negativ auswirken kann. Es wird damit das falsche Zeichen gegeben, dass der Konsum in diesem Alter in Ordnung wäre. Das ist er nicht!
    Es wird damit geworben, dass der Schutz der Jugendlichen mit der Legalisierung besser gewährleistet werden soll und das wird damit absolut entkräftet. Es sollte nicht um die Volljährigkeit gehen, sondern um das Alter, in dem das Hirn entwickelt ist.
    Wenn es legal ist, kann konsumieren, wer es nach dem Gesetz darf. Dealer die an Kinder und Jugendliche verkaufen, sollten härter bestraft werden, als jetzt schon. Die Gefahr in der Entwicklung darf nicht herunter gespielt werden. Es reicht, dass man mit 16 bzw. 14 Alkohol trinken darf. Solch ein Fehler sollte nicht noch einmal begangen werden.

  3. Michael Jany

    Ist die Kartoffel Brei?
    Nach meinen Recherchen kannst du “Canna” auch in CBD Shop´s verkaufen, weil die Leut´ da genug wissen 😉 – SOFORT!!!

  4. Chris80

    Supermarkt
    Mal ne blöde Frage: Wieso soll eigentlich nicht im Supermarkt verkauft werden dürfen.
    Bei Tabak funktioniert es ja auch, an der Kasse, abgesperrt und mit Warnhinweisen. Kein Minderjähriger kommt daran, und es gibt eine Ausweiskontrolle. Ich finde das auch nicht widersinniger als Apotheke, wo die Mitarbeiter auch nicht so richtig geeignet zur Beratung sind.

    Und wozu die 50 g Obergrenze? Gibt es bei Alkohol ja auch nicht.

  5. Andre

    Anmerkung zur Amnestie
    Die Amnestie für alle Verurteilten durchzusetzen, sehe ich als erstrebenswert.
    Ich habe aber die Sorge das die Regierung damit nicht einverstanden sein wird. Mein Gedanke dazu ist, das eine Art “Amnestie-Light” geben könnte. Das bedeutet das alle straffällig gewordene Personen, die zu einer Bewährungsstrafe unter einem Jahr verurteilt worden, rehabilitiert werden. Hintergrund ist das das Gesetz derzeit eine Mindeststrafe von einem Jahr für den Handel mit Cannabis vorsieht. Somit, wären zumindest die Personen rehabilitiert die sich NICHT mit dem Verkauf/Handel finanziell bereichern wollten.

    Andre

  6. FraFra

    Der Vorschlag ist schon ziemlich gut.
    Verbraucherschutz ist mir auch ein wichtiges Thema, aber jede nicht unbedingt nötige Angabe auf dem Produkt erschwert die Legalisierung. THC und CBD-Gehalt sind unbedingt nötig, wie auch die Hinweise, dass es nicht für Schwangere oder Kinder geeignet ist. Ein genaues Erntedatum ist fast unmöglich zu realisieren. Monat und Erntejahr wären noch tragbar.

    Der Vorschlag mit den “Cannabisclubs” ist eine romatische Vorstellung, die in Spanien funktionieren mag, aber die Bleiente und wird nicht schwimmen, wenn nicht auch gleichzeitig das deutsche Vereinsrecht angepasst wird. Bei einem eingetragenen Verein braucht es immer mindestens 5 Personen, die sich regelmäßig zu “Sitzungen” treffen, die ihre Sitzungen auch dokumentieren müssen. Der Schützenverein lässt herzlich grüßen! Nein, Danke. Ich bin kein Vereinsmeier.

  7. Raphael

    Cannabis in Apotheken
    Also ich wundere mich schon darüber was meine Vorredner in der Apotheke bezahlen, ich bin selbst Cannabis Patient und bezahle in der Apotheke immer über 10 €/g für das beste Präparat für meine Krankheit sogar über 13€/g +120€ pro Monat für den Arzttermin, deshalb ist es wirklich teuer seine Medizin zu bekommen. Bei mir hatten alle vorher getesteten Medikamente viel schlimmere Nebenwirkungen aber wurden von der Krankenkasse bezahlt.

  8. Sandi

    Apotheker….
    Na da ist wohl ein kleiner Apotheker unter den Kommentatoren. Auf gar keinen Fall darf der Verkauf über Apotheken erfolgen. Ich brauch hier gar kein Grund nennen, weiter oben wurde schon einer genannt. Zitat Dr. Voss: 1). Apotheken: Eine Abgabe in Apotheken würde eine Konkurrenz im eigenen Haus erzeugen, dadurch, dass z.B. ein Kunde sein Schmerzmittel “in Eigenregie” durch Cannabis ersetzt.

    Was dann soviel bedeutet dass die Apotheke erst gar nicht richtig versuchen wird, das Ganja zu verkaufen. Think about it.

  9. Sascha

    Apotheken mit einbeziehen
    Ich lebe auf dem Land und teile die Ansicht das Apotheken mit einbezogen werden sollten um auch auf dem Land die Versorgung zu sichern. Da in unserer Region ein Fachgeschäft mit all den geforderten Auflagen sich hier nicht Rentieren würde was die Kosten betrifft und das Gesetz erst mal auf 4 Jahre angesetzt ist.

  10. Anm. z Euren Eckpunkten einer Legalisierung sowie §§ 24 MeCaDt
    1). Apotheken: Eine Abgabe in Apotheken würde eine Konkurrenz im eigenen Haus erzeugen, dadurch, dass z.B. ein Kunde sein Schmerzmittel “in Eigenregie” durch Cannabis ersetzt.
    2). Neu aus Kanada ist das Konzept des Craft-Cannabis: Hier wird durch einen “Anbau-Flächeninhaber”
    ermöglicht, dass mehreren einzelnen ursprünglichen Eigenanbauern ein Anbaukontigent kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Der Craft-Anbauer muss lediglich die Kontroll- und Verpackungsdienstleistungen des Flächen-Inhabers in Anspruch nehmen, wie z.B. bei “Mavern Brands”. So wie bei einem Socialclub,
    nur größer und unter Versteuerung. Begründung: Durch zahlreiche verschiedene Anbauer werden mehr Erkenntnisse über Anbau und Sorten erlangt. Weiter kann so ein temporärer Marktvorsprung erlangt werden. 3). Verkehrsrecht: Es braucht lediglich das Medikamentenprivileg gem. §§ 24a StVG erweitert zu werden. Z.B. in eine “Konsumentenbestimmung”, die sich anlehnt an die Vorschriften zum Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluß von Cannabis als Patient. Hier gibt es keine Grenzwerte mehr.
    Der Fahrer darf jedoch keine Ausfälle haben. In einer Verkehrskontrolle wird überprüft, ob der Fahrer
    seine Cannabismedizin vor Fahrtantritt “nach Vorschrift” eingenommen hat. Zumeist vorgeschrieben:
    “Verdampfen” oder “Teezubereitung”, “Einnahme morgens und abends”. Wenn der Fahrer mit hohem THC-Spiegel, – ohne Ausfälle -, nach Vorschrift eingenommen hat, ist er durch die Medizin funktionsfähig. Dann darf er weiterfahren. Die Art der Einnahme ist im mitzuführenden Rezept vermerkt. Ebenso wird die Gültigkeit des Cannabis-Passes überprüft sowie die aktualisierte Arzt-Bescheinigung über die periodische Cannabis-Pass-Verlängerung. Gibt ein Fahrer jedoch an, seine Cannabismedizin nicht verdampft, sondern geraucht zu haben, hat er nicht nach Vorschrift eingenommen. Es droht ein Strafverfahren, – sogar dann, wenn er keine Ausfälle hat. Weiteres Beispiel: Verkehrskontrolle, spät abends, ein Cannabis-Patient mit Epilepsie hat vor Fahrtantritt (und am ganzen Tag) – kein – Cannabis eingenommen, weil er eine Pause wünscht, und dies so angibt, hat sich strafbar gemacht. Insbesondere dann nicht, wenn das Absetzen des Cannabis nicht mit dem verschreibendem Arzt abgesprochen wurde.
    Um funktionsfähig Auto fahren zu dürfen, müssen Patienten ihre Cannabismedizin nehmen. Nicht-Patienten dürfen kein Cannabis einnehmen um einen PKW führen zu dürfen. So gesehen sind Grenzwerte hier sinnlos. Entscheidend ist, a). ob ein Fahrer Ausfälle hat und b). dass keine weiteren Drogen wie Alkohol parallel konsumiert wurde. Das sollte man im Führerscheinrecht so berücksichtigen und begründen. Es fahren also täglich zig-tausende Cannabispatienten PKW, und es passiert nichts. MeCaDt

  11. Die pressemitteilung widerspricht sich selbst
    1) Der Eigenanbau wird vermutlich nicht legalisiert weil dann keine STeuereinnahmen generiert werden können.
    2) Fachgeschäfte sollen also lizensiert werden,brauchen Schulungen,spezielle Räume und Einrichtung,haben hohe Auflagen und gleichzeitig soll der Versand erlaubt werden! DAs funktioniert nicht. Die Konsumenten holen sich die Beratung im LAden und kaufen im Internet.Kleine Läden werden den Druck nicht aushalten, am Ende bleiben wieder nur ketten übrig
    3) Wenn der Konsum unter 18 nicht erlaubt wird dann wird es auch kein Ende des SChwarzmarktes geben.
    4) CAnnabis kostet in der Apotheke für 1 gramm 8,00 das ist unter dem Straßenpreis.SChlecht beraten wird mann auch nicht.
    5) Ob der Schwarzmarkt verschwindet hängt von anderen FAktoren ab (siehe Kanada wo nach anfänglicher Euphorie die Shops aufgeben und der SChwarzmarkt blüht) Das liegt daran daß die Shops nur bestimmte Sorten abgeben durften.Somit hat sich ein Krieg um die Preise und nicht dei Qualität entwickelt. Bei Preisen kann der SChwarzmarkt immer billiger sein!

    5)

    1. Hallo,

      Hallo,

      eine kurze Antwort auf die Kritikpunkte.

      zu 1.) Deshalb ist es an der Cannabis-Community dafür einzutreten, denn wirtschaftlich hat außer den Growartikelherstellern und Growshops niemand daran ein Interesse. Dieser Geschäftszweig erlöst außerdem sehr wohl Steuereinnahmen.

      zu 2.) Forderungen nach hohen Auflagen oder spezielle Ansprüche an die Räumlichkeiten für Fachgeschäfte sind nicht Teil unseres Konzepts.

      zu 3.)  Für höher prozentigen Alkohol existiert auch kein nennenswerter Schwarzmarkt in Deutschland, der sich dediziert an Minderjährige richtet,  trotz Altersbeschränkung.

      Zu 4.) In Apotheken steht die medizinische Verwendung im Mittelpunkt und nicht der Genuss. Daher ist die Stoßrichtung der Beratung gänzlich anders.

      zu 5.) Der Schwarzmarkt ist in den letzten Jahren zunehmend eingebrochen in Kanada und der Trend deutet auch eindeutig in diese Richtung.  (siehe https://hanfverband.de/nachrichten/news/schwarzmarkt-in-kanada-bricht-weiter-ein-ergebnisse-des-canadian-cannabis-survey-2021)

      1. 1)Ja der Geschäftszweig
        1)Ja der Geschäftszweig erlöst Steuern! Und deshalb wird es vermutlich keinen Eigenanbau geben. Bzw wird der genau wie beim Alkohol nur so klein zulässig sein daß es nicht für eine Versorgung ausreicht.
        2)Doch! Der Lizensierte Laden muß sich ja bewerben. Er soll beraten ( also muß eine Ausbildung mit Prüfung implementiert werden!) Dazu kommen technische Ausstattungen und rechtliche Vorgaben bei der Abgabe…..alles Punkte welche es kleinen Anbietern schwer machen und speziell die großen Versender unterstützen wird
        3)Und Sie glauben also nicht daß sich der Schwarzmarkt noch mehr auf die Jugendlichen ausrichten wird? Nach ihrer Argumentation dürfte es ja keine betrunkenen Jugendlichen in Deutschland geben.
        4)Es ging um den Vorwurf der teuren Apotheken!Und bei 6-7 Euro fürs Gramm welches dem Deutschen Arzneibuch entspricht ist der Vorwurf ja gerade lächerlich. Zudem ist dort aufgrund der Ausbildung wenigstens das Hintergrundwissen vorhanden welches den anderen Geschäftsinhabern erst langfristig vermittelt werden müßte. Spezielll auch wenn es um zusätzliche Fragen geht bezüglich genetik oder zum Beispiel welche Auswirkung die radioaktive Bestrahlung hat.Im übrigen nehmen ja anscheined viele Menschen CAnnabis aus medizinischen Gründen. Oft auch mit anderen Medikamenten! Da soll dann das lizensierte Fachgeschäft helfen und beraten?
        5)Also wie das Volumen eines Schwarzmarktes gemessen werden soll ist mir schleierhaft. Aber ich kann ihnen aus eigener Erfahrung berichten daß inzwischen die Dealer die Preise gesenkt haben, und deshalb niemand mehr in den Shops einkauft. Über Bestell-Plattformen (craigslist, oder einfache whats app Gruppen) kann bestellt werden und die Ware kommt direkt an die Türe geliefert!

    2. Bananengroover

      Eigenanbau=Einnahmenausfall :
      Eigenanbau=Einnahmenausfall : denke, so einfach läufts dann doch nicht. insbesondere dann nicht, wenn großflächig Hanf auf den Äckern steht. Das, aber auch die Rückkehr des Hanfs als Wildpflanze wird zu vermehrtem Pollenflug führen, was den Anbau 1. erschweren und 2. bedingt durch die zusätzlich zu leistenden Massnahmen ( GrowBox, Filter, Beleuchtung, .. ) für einen Teil der Interessierten uninteressant machen wird.

      1. blargh

        Wir sollten uns darum kümmern
        Wir sollten uns darum kümmern, dass die Legalisierung ausnahmsweise mal ALLEN zu Gute kommt.

        Angefangen bei den Patienten – die seit Jahren für Kostenübernahmen kämpfen und sich letztendlich entscheiden dürfen, ob sie sich dieses Monat ihre Medikation oder mal wieder was vernünftiges zu Essen kaufen wollen .. über die Spaßkonsumenten .. bis hin zu denen, die ihr Gemüse ohnehin schon selbst im Garten anbauen.

        So lange ausschließlich auf Geldinteressen geachtet wird, wird Cannabis ein Exklusiv-Erlebnis für die High Snobiety sein.
        Wenn ihr das wollt, könnt ihr mir ja “viel Spaß beim Zusehen” wünschen.

        Wie wär’s denn mal mit “Inklusion” statt “Exklusion”?!?
        Ich weiß, das ist wieder eines dieser “Neuland”-Probleme, weil’s noch NIE versucht worden ist .. aber an der Zeit wär’s doch mal, oder etwa nicht?!?

        Ich bin mir jedenfalls zu 100% sicher, wenn wir noch länger darüber diskutieren, wie viel Profitgier man unseren Politikern zutrauen muss, werden wir es nie wirklich erfahren! .. Denn dann kommt die Legalisierung ohnehin garantiert nie! Zumindest nicht für alle!

    3. Andre

      Medizinal Cannabis für 8 €
      Eine Anmerkung, ich bin selbst Med. Cannabispatient. Ein angeblicher Grammpreis von 8€ ist nicht die Realität. Wenn man Rezeptkosten ect. mitrechnet ist man im günstigsten Fall bei 13-14 € pro Gramm.

  12. M. A. Haschberg

    Auch Hanfsorten mit ausreichend THC anbieten.
    Ich möchte noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass es sehr wichtig ist, in künftigen Fachgeschäften eine ausreichende Palette verschiedener Hanfprodukte anzubieten.
    Natürlich auch welche mit viel THC-Anteil, da diese über ein besonderes wichtiges Wirkungsspektrum verfügen, welches für Anwendungen bei speziellen Krankheiten oder einfach nur zur intensiven Entspannung unerlässlich ist.
    Geschieht dies nicht, droht der Schwarzmarkt in vollem Umfang weiter zu wuchern.

    1. Auch Hanfsorten mit ausreichend THC anbieten
      Die Stärke der Wirkung von Cannabis liegt nicht allein an der Höhe des THC Gehalts. Mehr THC bedeutet nicht mehr Wirkung. Dafür sind dan schon die zusätzlichen Terpene und sekundären Pflanzeninhaltstoffe verantwortlich. Nebenbei lassen sich Sorten mit THC über 23 schwieriger Aufziehen. Deshalb ist auch die Lieferfähigkeit dieser Sorten so begrenzt.