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Was bedeutet die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichts für Cannabis-Patienten?

Nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: – 1 BvR 733/18 – Rn. (1-8)) im Fall eines Clusterkopfschmerz-Patienten ist die Unsicherheit unter chronischen Schmerzpatienten, die medizinisches Cannabis erhalten, groß. Das Gericht hatte Ende Juni entschieden, dass die Kosten für die Behandlung mit medizinischem Cannabis nicht mit umgehender Wirkung von der Kasse übernommen werden müssen, da es im Zusammenhang mit der Behandlung von Clusterkopfschmerzen mit Cannabis nicht genug Belege in Form klinischer Studien gäbe, die eine Kostenübernahme im Eilverfahren rechtfertigten.

Die Entscheidung der Richter ist ohne Zweifel als vorläufige Niederlage für den Patienten zu werten und könnte für Clusterkopfschmerz-Patienten langfristig negative Folgen haben. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass es sich nicht um ein Urteil, sondern einen Eilentscheid handelt. Das eigentliche Verfahren vor dem Hessischen Landessozialgericht, in dem das endgültige Urteil gefällt wird, steht also noch aus. Auch die Befürchtungen vieler Schmerz-, insbesondere von Migräne-Patienten, die Kostenübernahme könne auch bei ihnen in Gefahr sein, scheint unbegründet. Der DHV hat bei der Berliner Rechtsanwältin Nina Soest, die seit August Teil des DHV-Rechtsteams ist, nachgefragt, was die Karlsruher Entscheidung für Cannabis-Patienten bedeutet:

“Zunächst ist zu berücksichtigen, dass es sich sowohl bei der vorausgegangenen  Entscheidung vor dem LSG Hessen als auch beim BVerfG um Eilverfahren handelt, in dessen Rahmen aufgrund der Eilbedürftigkeit grundsätzlich nur eine sogenannte „summarische Prüfung“ vorzunehmen ist. Darüber hinaus geht es hier lediglich um die Indikation des Cluster-Kopfschmerzes – Indikationen wie zum Beispiel Migräne sind nicht betroffen. Das Eilverfahren ist kein Verfahren, in dem vertieft ermittelt wird, so dass im Rahmen der „summarischen Prüfung“ auch lediglich eine vorläufige Entscheidung getroffen werden kann – die eigentliche Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren per Urteil gefällt. In den Hauptsacheverfahren besteht die Möglichkeit, den Fall noch einmal umfassender vorzutragen sowie auf die Umstände des Einzelfalls wie Art, Schwere und Dauer der Erkrankung, Begleitdiagnosen oder die bisher verabreichte Standardtherapie einzugehen.

Die Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen hat keine bindende Wirkung für andere Gerichte. In der Praxis liegt es jedoch nahe, dass sich hessische Sozialgerichte der ersten Instanz der Entscheidung anschließen werden. Diese Entscheidung muss damit keine bundesweite Wirkung für die Entscheidungen der Sozial- und Landessozialgerichte in anderen Bundesländern haben. Diese sind weiterhin in ihrer Entscheidung frei.

Daraus folgt, dass auch zukünftig – beim Clusterkopfschmerz und auch bei anderen Indikationen – im Eilverfahren, aber eben vor allem auch im Hauptsacheverfahren („normalem“ Klageverfahren) weiterhin rechtlich gegen eine Ablehnung der Krankenkasse vorgegangen werden kann. Wegen der im Hauptsacheverfahren höheren Anforderungen an den gerichtlichen Aufklärungsgrundsatz  ist gegebenenfalls auch eine „schlechtere“ Studienlage zu berücksichtigen – das BVerfG hatte sich in seiner Entscheidung schließlich „nur“ mit einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zu befassen.. Es ist den Betroffenen deshalb weiter zu raten, sowohl im Einstweiligen Rechtsschutz, aber auch im Hauptsacheverfahren ihre Rechte geltend zu machen, zumal hier eben der konkrete Einzelfall mit all seinen medizinischen Besonderheiten zu berücksichtigen ist – und sich die Studienlage zwischenzeitlich immer auch wieder ändern kann. Letzteres gilt gerade für die langwierigen sozialgerichtlichen Verfahren in der Hauptsache.”

Also selbst wenn die Richter in der noch zu verhandelten Hauptsache hier gegen den Patienten entscheiden sollten, ändert sich durch das zu erwartende Urteil in dem Fall für Cannabis-Patienten wenig. An das Einklagen ihrer Rechte haben sie sich ja bereits seit 15 Jahren gewöhnt.


Kommentare

8 Antworten zu „Was bedeutet die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichts für Cannabis-Patienten?“

  1. Edgar Sayn

    Ups da ist es schon das erste
    Ups da ist es schon das erste mal passiert. Die Bundesregierung hat still und heimlich seinerzeit die CaPRis Studie in Auftrag gegeben mit dem Ziel, angesichts der zusammenbrechenden Argumentation zur Aufrechterhaltung der Cannabisprohibition, auf ein neues wissenschaftliches Werk verweisen zu können und damit Politik aber auch Justiz eine neue Argumentationshilfe zu schaffen. Nun wird die erste wenn auch nur Eilentscheidung davon schon einmal getragen,” da es nicht genügend wissenschaftliche Belege über die Wirksamkeit in Form klinischer Studien gibt”.
    Wie soll es die auch geben bei der fortwährenden Stigmatisierung von Gebrauch , Herstellung und Wissenschaft.
    Wollen wir zukünftig derartig begründeten Entscheidungen der Gerichte vorbeugen, werden wir die CaPRis Studie wissenschaftlich begründet erschüttern müssen. Der Verfasser arbeitet im Rahmen seiner Möglichkeiten daran, würde qualifizierte Hilfe allerdings als wahrlich willkommen heissen.

  2. Edgar Sayn

    Ups da ist es schon das erste
    Ups da ist es schon das erste mal passiert. Die Bundesregierung hat still und heimlich seinerzeit die CaPRis Studie in Auftrag gegeben mit dem Ziel, angesichts der zusammenbrechenden Argumentation zur Aufrechterhaltung der Cannabisprohibition, auf ein neues wissenschaftliches Werk verweisen zu können und damit Politik aber auch Justiz eine neue Argumentationshilfe zu schaffen. Nun wird die erste wenn auch nur Eilentscheidung davon schon einmal getragen,” da es nicht genügend wissenschaftliche Belege über die Wirksamkeit in Form klinischer Studien gibt”.
    Wie soll es die auch geben bei der fortwährenden Stigmatisierung von Gebrauch , Herstellung und Wissenschaft.
    Wollen wir zukünftig derartig begründeten Entscheidungen der Gerichte vorbeugen, werden wir die CaPRis Studie wissenschaftlich begründet erschüttern müssen. Der Verfasser arbeitet im Rahmen seiner Möglichkeiten daran, würde qualifizierte Hilfe allerdings als wahrlich willkommen heissen.

  3. Rene

    Eine Schande und ein Schlag
    Eine Schande und ein Schlag in die Fre**e,
    ich habe episodischen Cluster und kann in einer Episode sehr gut mit Cannabis die Schmerzen abrechen bzw. auf ein absolut erträgliches Maß reduzieren, andere Medikamente sind idR nicht mehr erforderlich.
    Wer die Stärke des auch als “Selbstmordkopfschmerz” genannten Kopfschmerzes kennt, der weiß es zu schätzen ein wirkungsvolles nebenwirkungsloses(schwaches) natürliches Gegenmittel zu haben.
    Im übrigen gibt es eine Studie aus Italien wo sehr wohl eine Wirksamkeit von Cannabis beim Cluster nachgewiesen wurde, zumindest bei den Patienten welche Migräne in der Kindheit/Vergangenheit hatten.
    siehe hier:
    https://www.wallstreet-online.de/nachricht/9694734-cannabinoide-vorbeugung-migraene-geeignet

  4. Rene

    Eine Schande und ein Schlag
    Eine Schande und ein Schlag in die Fre**e,
    ich habe episodischen Cluster und kann in einer Episode sehr gut mit Cannabis die Schmerzen abrechen bzw. auf ein absolut erträgliches Maß reduzieren, andere Medikamente sind idR nicht mehr erforderlich.
    Wer die Stärke des auch als “Selbstmordkopfschmerz” genannten Kopfschmerzes kennt, der weiß es zu schätzen ein wirkungsvolles nebenwirkungsloses(schwaches) natürliches Gegenmittel zu haben.
    Im übrigen gibt es eine Studie aus Italien wo sehr wohl eine Wirksamkeit von Cannabis beim Cluster nachgewiesen wurde, zumindest bei den Patienten welche Migräne in der Kindheit/Vergangenheit hatten.
    siehe hier:
    https://www.wallstreet-online.de/nachricht/9694734-cannabinoide-vorbeugung-migraene-geeignet

  5. medsen

    Hi Chris.
    Hi Chris.

    Schaut man sich das ganze Hin-und-Her mit unserem schönen Cannabis-als-Medizin-Gesetz mal genauer an, ist ja fast immer so: Mit Opiaten und ihren Derivaten kannst du mit genau 0,0 Aufwand im wahrsten Sinne des Wortes innerhalb kürzester Zeit “totgeschmissen” werden. Dazu gibts ja schließlich Jahrzehntelange sogennante “Evidenz” und zig Studien die belegen, ja, das Opiat hilft. Es reicht offensichtlich nicht das Weltweit millionen Cannabis-User bestätigen, ja, Cannabis hilft. Im Übrigen sind sich mittlerweile ganz viele Mediziner und Wissenschaftler einig, DASS Cannabis bei den verschiedensten Indikationen hilft, und das eigentlich fast Nebenwirkungsfrei. Die für diese Bürokratiemonster von Krankenkassen erforderliche Evidenzlage muss erst erschaffen werden. Wenn die Kassen es nicht aus ihrer eigenen Initiative tun(es brauch auch für Forschung einen der zahlt), müssen wir Patienten nachhelfen, und uns nicht kleinreden lassen. Es bleibt eingentlich nur aktiv mit den Ärzten zusammen eine ausreichende Evidenz zu erschaffen!

    Viele Grüße
    medsen

  6. medsen

    Hi Chris.
    Hi Chris.

    Schaut man sich das ganze Hin-und-Her mit unserem schönen Cannabis-als-Medizin-Gesetz mal genauer an, ist ja fast immer so: Mit Opiaten und ihren Derivaten kannst du mit genau 0,0 Aufwand im wahrsten Sinne des Wortes innerhalb kürzester Zeit “totgeschmissen” werden. Dazu gibts ja schließlich Jahrzehntelange sogennante “Evidenz” und zig Studien die belegen, ja, das Opiat hilft. Es reicht offensichtlich nicht das Weltweit millionen Cannabis-User bestätigen, ja, Cannabis hilft. Im Übrigen sind sich mittlerweile ganz viele Mediziner und Wissenschaftler einig, DASS Cannabis bei den verschiedensten Indikationen hilft, und das eigentlich fast Nebenwirkungsfrei. Die für diese Bürokratiemonster von Krankenkassen erforderliche Evidenzlage muss erst erschaffen werden. Wenn die Kassen es nicht aus ihrer eigenen Initiative tun(es brauch auch für Forschung einen der zahlt), müssen wir Patienten nachhelfen, und uns nicht kleinreden lassen. Es bleibt eingentlich nur aktiv mit den Ärzten zusammen eine ausreichende Evidenz zu erschaffen!

    Viele Grüße
    medsen

  7. CHRIS80

    Auch ich als Clusterpatient
    Auch ich als Clusterpatient,finde dieses mega heftig und krass. Was soll dieses Urteil?
    Bei mir ist es ganz klar. Ohne Cannabis, habe ich Cluster Anfälle. Mit Cannabis keine mehr. Habe auch leider mal den Unterschied selber merken müssen. Nach 2 Jahren Cannabis und keinen Anfall, kein Geld mehr und Cluster is Back.
    Hatte sogar mein Arzt feststellen müssen. Obwohl ich Cannabis gegen meine chronischen Schmerzen bekomme, konnte ich meinen Cluster in Griff bekommen und meinem Blutdruck.
    Warum entscheiden die Gerichte, nicht nach Erfahrungen von anderen Patienten?!
    LG Chris

  8. CHRIS80

    Auch ich als Clusterpatient
    Auch ich als Clusterpatient,finde dieses mega heftig und krass. Was soll dieses Urteil?
    Bei mir ist es ganz klar. Ohne Cannabis, habe ich Cluster Anfälle. Mit Cannabis keine mehr. Habe auch leider mal den Unterschied selber merken müssen. Nach 2 Jahren Cannabis und keinen Anfall, kein Geld mehr und Cluster is Back.
    Hatte sogar mein Arzt feststellen müssen. Obwohl ich Cannabis gegen meine chronischen Schmerzen bekomme, konnte ich meinen Cluster in Griff bekommen und meinem Blutdruck.
    Warum entscheiden die Gerichte, nicht nach Erfahrungen von anderen Patienten?!
    LG Chris

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