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Video: Richter Müller wants you! (Justizkampagne 2019)

Wir wollen die Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbots vor das höchste deutsche Gericht bringen und bauen dabei auf eure Unterstützung. Es ist allerhöchste Zeit, die bestehende Rechtssprechung höchstrichterlich zu hinterfragen, denn das Cannabisverbot hat viel zu vielen Menschen in diesem Land Schaden zugefügt!

Das denken nicht nur wir, sondern auch Jugendrichter Andreas Müller, der uns bei dieser Justizkampagne unterstützt. Was genau wir mit den Spenden vorhaben und warum es nicht nur für Konsumenten wichtig ist, eine Justizkampagne zur Überwindung des Verbots zu starten, erklärt euch unser Lieblingsrichter in diesem Video.

Das Tolle an unserer Spendenaktion: Ihr unterstützt nicht nur eine gute Sache und einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur Legalisierung. Mit ein bisschen Glück räumt ihr mit euren Spenden ab 10 Euro auch einen von über neunzig Gewinnen ab, die im Rahmen der diesjährigen Weihnachtsspendenaktion auf euch warten!

Überzeugt? Dann ist hier unser Spendenkonto sowie die Teilnahmebedingungen unsere Weihnachtsverlosung.

Empfänger: Deutscher Hanfverband ODER Georg Wurth
Verwendungszweck: DEINE[at]EMAIL-ADRESSE.de
IBAN: DE45 4306 0967 8068 6769 00
SWIFT/BIC: GENODEM1GLS

PayPal:

Wir danken allen Firmensponsoren, die durch ihre tollen Produkte diese Weihnachtsverlosung überhaupt erst möglich machen. Ein ganz besonderes Dankeschön geht aber natürlich an alle bisherigen 1402 Spender, die in den ersten 16 Tagen dieser Aktion einen neuen Spendenrekord von 59.938€ aufgestellt haben. Das Team des Deutschen Hanfverbands dankt euch vielmals für eure Unterstützung und wird auch 2019 weiter Gas für die Legalisierung geben!


Kommentare

9 Antworten zu „Video: Richter Müller wants you! (Justizkampagne 2019)“

  1. Jochen OG Highdelberg

    Ich erinnere mich daran das
    Ich erinnere mich daran das der von AG Bernau erstritten Beschluss des BVG welcher die einheitliche Anwendung des § 31 a BtmG bei Cannabisdelikten sowie eine Angleichung der Grenzwerte auf Bundesebene durch eine
    einheitliche Richtlinie gefordert hatte(vgl. BVerfGE 90, 145, 190, 191) immer noch nichtmal ansatzweise umgesetzt wird! Quelle: http://www.cannabislegal.de/recht/bernau.htm
    Deswegen erhoffe ich mir nicht viel vom Klageverfahren, da auch noch die BVG Richter dem Innenminister der CDU Weisungsgebunden sind, kann ich das nicht als Demokratie mit unabhängiger Rechtsprechung betrachten.Auch die EU hat moniert das Deutschland nicht unabhängig richtet und korrupt ist.
    -https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/
    -https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html
    -https://www.tagesspiegel.de/politik/europarat-ruegt-deutschland-bundestag-tut-zu-wenig-im-kampf-gegen-korruption/24884728.html
    -https://www.spreezeitung.de/34899/deutschland-setzt-empfehlungen-zur-korruptionsbekaempfung-nicht-um/
    Mit reden+klagen+demonstrieren kommt man nicht mehr weiter ,stuerzen wir diese XXXXXX es ist überfällig,—Konstruktives Misstrauensvotum!!!!

  2. H. Kempe

    Richter Müller wants me!
    Ist es nicht absurd – immer wieder muss das Selbstverständliche erkämpft werden! Vielen Dank, Herr Müller, für Ihr Plädoyer der Vernunft, fast schon flehentlich Ihr Appell mit dem Unsinn, ja dem Verbrechen der Prohibition in Sachen Cannabis aufzuräumen in unserem Lande der Dichter und Denker, welches doch nicht viel mehr ist als das Land der Wichte und Wanker.
    Die Aufklärung ist wohl auch an weiten Teilen unserer Bevölkerung vorübergezogen wie ein Hauch, den wir wohl verspürten, jedoch – vorsichtshalber – gleich wieder vergaßen.
    Ich selbst durfte die juristischen Auswirkungen des BtmG in vollen Zügen genießen, im Jahre 2003 wurde ich vom Landgericht Nürnberg/Fürth aufgrund eines Cannabis-Deliktes zu einer Haftstrafe von 8 Jahren verurteilt, welchen Zeitraum ich die Ehre hatte grösstenteils in der JVA Straubing zu verbringen. Eine Revision am BGH wurde verworfen, eine Verfassungsklage (2BvR2144/04) gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.
    Bisher konnte mir niemand – und niemand hatte auch Interesse daran – die Notwendigkeit dieses Urteiles glaubhaft erklären. Bis heute (15 Jahre!) habe ich damit zu kämpfen, immer noch zahle ich in Raten die Gerichtskosten ab!
    Die soziologischen Konsequenzen der Cannabisprohibition sind katastrophal, viel mehr noch als sie vermuten, Herr Müller, in mir hat sich der deutsche Staat einen veritablen Feind geschaffen!
    Weg mit der Prohibition in aller Konsequenz, weg mit Werbung für Zigaretten und Alkohol, mehr Geld für Aufklärung und Soziales!

  3. H. Kempe

    Richter Müller wants me!
    Ist es nicht absurd – immer wieder muss das Selbstverständliche erkämpft werden! Vielen Dank, Herr Müller, für Ihr Plädoyer der Vernunft, fast schon flehentlich Ihr Appell mit dem Unsinn, ja dem Verbrechen der Prohibition in Sachen Cannabis aufzuräumen in unserem Lande der Dichter und Denker, welches doch nicht viel mehr ist als das Land der Wichte und Wanker.
    Die Aufklärung ist wohl auch an weiten Teilen unserer Bevölkerung vorübergezogen wie ein Hauch, den wir wohl verspürten, jedoch – vorsichtshalber – gleich wieder vergaßen.
    Ich selbst durfte die juristischen Auswirkungen des BtmG in vollen Zügen genießen, im Jahre 2003 wurde ich vom Landgericht Nürnberg/Fürth aufgrund eines Cannabis-Deliktes zu einer Haftstrafe von 8 Jahren verurteilt, welchen Zeitraum ich die Ehre hatte grösstenteils in der JVA Straubing zu verbringen. Eine Revision am BGH wurde verworfen, eine Verfassungsklage (2BvR2144/04) gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.
    Bisher konnte mir niemand – und niemand hatte auch Interesse daran – die Notwendigkeit dieses Urteiles glaubhaft erklären. Bis heute (15 Jahre!) habe ich damit zu kämpfen, immer noch zahle ich in Raten die Gerichtskosten ab!
    Die soziologischen Konsequenzen der Cannabisprohibition sind katastrophal, viel mehr noch als sie vermuten, Herr Müller, in mir hat sich der deutsche Staat einen veritablen Feind geschaffen!
    Weg mit der Prohibition in aller Konsequenz, weg mit Werbung für Zigaretten und Alkohol, mehr Geld für Aufklärung und Soziales!

  4. Tom

    Schade, aber erst wenn
    Schade, aber erst wenn Anheuser-Busch, Altria, Sandoz und andere Geldsäcke das Geschäft übernommen haben, wird Cannabisnutzung für den Freizeitgebrauch legalisiert werden. Jedenfalls hier in Deutschland, denn unsere Regierungen haben sich doch noch NIE mit den Großkopferten angelegt. Wer jetzt denkt: “Ist doch ok, Hauptsache legalisiert.”, täuscht sich allerdings. Legalisiert wird dann nur der “Genuß” der von diesen Firmen angebotenen Cannabisprodukten. Der Selbstanbau wird hier wohl erst erlaubt werden, wenn Weihnachten und Ostern zusammen mit dem Tag der Welteinheit gefeiert wird.

  5. Tom

    Schade, aber erst wenn
    Schade, aber erst wenn Anheuser-Busch, Altria, Sandoz und andere Geldsäcke das Geschäft übernommen haben, wird Cannabisnutzung für den Freizeitgebrauch legalisiert werden. Jedenfalls hier in Deutschland, denn unsere Regierungen haben sich doch noch NIE mit den Großkopferten angelegt. Wer jetzt denkt: “Ist doch ok, Hauptsache legalisiert.”, täuscht sich allerdings. Legalisiert wird dann nur der “Genuß” der von diesen Firmen angebotenen Cannabisprodukten. Der Selbstanbau wird hier wohl erst erlaubt werden, wenn Weihnachten und Ostern zusammen mit dem Tag der Welteinheit gefeiert wird.

  6. Olaf

    Vielen Dank an Herrn Müller.
    Vielen Dank an Herrn Müller. Vielen Dank an den Hanfverband. Das Geld ist gut angelegt bei euch.

  7. Olaf

    Vielen Dank an Herrn Müller.
    Vielen Dank an Herrn Müller. Vielen Dank an den Hanfverband. Das Geld ist gut angelegt bei euch.

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