|

Video: Für eure Freiheit! DHV-Justizkampagne 2019

2019 wird der DHV mit eurer Unterstützung die Justiz ins Visier nehmen: Wir planen die Erstellung einer Vorlage, mit der Richter das Bundesverfassungsgericht zu einer neuen Positionierung zur Legalisierung von Cannabis bringen, um so noch mehr Druck auf den Gesetzgeber aufzubauen. Wir wollen, dass sich möglichst viele Juristen an das höchste deutsche Gericht wenden, um eine grundlegende Wende in der Rechtssprechung zu fordern. Diese Vorlage werden wir nicht nur an uns bekannte Juristen weiterleiten, sondern durch gezielte Anzeigenschaltungen in Fachzeitschriften in Juristenkreisen bewerben. So wollen wir noch mehr Richter, Staats- und Rechtsanwälte auf das unzeitgemäße Verbot aufmerksam machen und sie aktivieren.
Wir können es schaffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut zur Gesetzmäßigkeit des Verbots äußern muss. Dieses Projekt können wir aber nur mit eurer Unterstützung stemmen! Helft mit, das verfassungswidrige Cannabisverbot zu überwinden. Ihr könnt uns dabei mit einer Spende unterstützen und dabei in unserer Weihnachtsspendenaktion sogar noch etwas gewinnen!

Über 90 kleine und große Pakete mit noch weit mehr Produkten stehen bereit, um an euch verlost zu werden. Bei 1.357 teilnehmenden Spendern im Vorjahr ist die Chance auf einen Gewinn vergleichsweise hoch. Aus Gründen der Fairness nimmt jeder Spender ab 10 Euro genau einmal an der Verlosung teil, unabhängig von der Anzahl oder der Höhe der Einzelspenden. Spenden sind möglich via PayPal und Überweisung. Auch Neumitglieder, die bis zum 15.01. ihren ersten Mitgliedsbeitrag zahlen, nehmen an der Verlosung teil.

Spendenkonto

Empfänger: Deutscher Hanfverband ODER Georg Wurth
Verwendungszweck: DEINE E-MAIL-ADRESSE
IBAN: DE45 4306 0967 8068 6769 00
SWIFT/BIC: GENODEM1GLS

PayPal:
Hier findet ihr die Teilnahmebedingungen unserer Spendenaktion.


Kommentare

5 Antworten zu „Video: Für eure Freiheit! DHV-Justizkampagne 2019“

  1. Werdet ihr auch den
    Werdet ihr auch den Kratomverband unterstützen bei gemeinsamen Kampagnen? https://leveret-pale.de/kratom-kampf

  2. Greenhawk

    Systematische Misshandlung von an Sucht erkrankten Menschen.
    Menschen mit Sucht zu helfen abstinenz zu leben ist eine gute sache, gibt man sich ihr hin, kommt man in den Himmel, wenn es einen gibt.

    Lassen wir Süchtigen auser totaler Abstinenz keine Wahl (was in der deutschen Demokratie tradintionell üblich ist) machen wir uns des Mordes Schuldig.

    Wir wissen bis heute nicht genau wieviele Menschen es geschafft haben total Abstinent zu leben und wie realistisch dieser Lebensentwurf für andere Individuen ist.

    Auch wissen wir nicht wann ob und bei wem unsere Therapien wirklich helfen oder ob sie eine Illusion sind die wir aus Idiologie fahrlässig anstreben weil wir Drogensüchtigen nie was zugetraut haben und diese sich nun durch das Internett schlauer als der Arzt und die Gerichte machen und das Problem von Innen lösen.

    Wir haben uns lange genug beschämt mit dem gegenseitigen ausspielen von Suchtkranken. Es werden Alkoholiker gegen Cannabinoidabhänige ausgespielt, immer wieder wird es in den Medien verglichen. Das ist ein Fehler. Alkohol ist nur aus historischen , heute nicht mehr notwendigen Grüden legal. Cannabis ist nur aus historischen , heute nicht mehr notwendigen Gründen illegal.

    Wir brauchen eine Gleichstellung dieser Drogen und müssen Süchte ernst nehmen. Vorallem Fokus auf das verhindern eines zu frühen Erstkonsums solange wir nicht wissen wer Süchtig wird und wer nicht. Kurz afk, bin sauerstoffabhänig muss atmen, re. AAHHH das tut gut…

    Sucht ist nicht die schlimme Krankheit für die wir sie halten. Eine unsolidarische Gesellschaft deren Politiker besser zuhören predigen aber suchtkranken nicht zuhört weil sie (noch) eine Minderheit sind und die CDU interessiert sich nur für die Kirschen auf der Torte. Jeder Deutsche müsste 1 Jahr in einer Müllsortierungsanlage gearbeitet, 1 Jahr Kanal reinigen, 1 Jahr Müllmann und 1 Jahr Sozialarbeiter haben bevor er Politiker werden darf um in Zukunft auszuschließen das wir dort so Menschenfremnde Personen haben denen Unsere Belänge aufgründ einfacher Unerfahrenheit unbekannt sind?

  3. Greenhawk

    Systematische Misshandlung von an Sucht erkrankten Menschen.
    Menschen mit Sucht zu helfen abstinenz zu leben ist eine gute sache, gibt man sich ihr hin, kommt man in den Himmel, wenn es einen gibt.

    Lassen wir Süchtigen auser totaler Abstinenz keine Wahl (was in der deutschen Demokratie tradintionell üblich ist) machen wir uns des Mordes Schuldig.

    Wir wissen bis heute nicht genau wieviele Menschen es geschafft haben total Abstinent zu leben und wie realistisch dieser Lebensentwurf für andere Individuen ist.

    Auch wissen wir nicht wann ob und bei wem unsere Therapien wirklich helfen oder ob sie eine Illusion sind die wir aus Idiologie fahrlässig anstreben weil wir Drogensüchtigen nie was zugetraut haben und diese sich nun durch das Internett schlauer als der Arzt und die Gerichte machen und das Problem von Innen lösen.

    Wir haben uns lange genug beschämt mit dem gegenseitigen ausspielen von Suchtkranken. Es werden Alkoholiker gegen Cannabinoidabhänige ausgespielt, immer wieder wird es in den Medien verglichen. Das ist ein Fehler. Alkohol ist nur aus historischen , heute nicht mehr notwendigen Grüden legal. Cannabis ist nur aus historischen , heute nicht mehr notwendigen Gründen illegal.

    Wir brauchen eine Gleichstellung dieser Drogen und müssen Süchte ernst nehmen. Vorallem Fokus auf das verhindern eines zu frühen Erstkonsums solange wir nicht wissen wer Süchtig wird und wer nicht. Kurz afk, bin sauerstoffabhänig muss atmen, re. AAHHH das tut gut…

    Sucht ist nicht die schlimme Krankheit für die wir sie halten. Eine unsolidarische Gesellschaft deren Politiker besser zuhören predigen aber suchtkranken nicht zuhört weil sie (noch) eine Minderheit sind und die CDU interessiert sich nur für die Kirschen auf der Torte. Jeder Deutsche müsste 1 Jahr in einer Müllsortierungsanlage gearbeitet, 1 Jahr Kanal reinigen, 1 Jahr Müllmann und 1 Jahr Sozialarbeiter haben bevor er Politiker werden darf um in Zukunft auszuschließen das wir dort so Menschenfremnde Personen haben denen Unsere Belänge aufgründ einfacher Unerfahrenheit unbekannt sind?

  4. B.Traven

    Das rechtsstaatswidrige vorgehen der Bundesregierung
    Liebe Leserin, Lieber Leser,
    haben Sie sich schon mal die Frage gestellt, warum der Konsum von Cannabis das Rauchen ist? Warum wird Cannabis nicht roh als Salatbeigabe verwendet. Die Antwort darauf, ist nicht ganz einfach, zu mal, wenn man sich vor Augen hält, das die Bundesregierung seit Ihrem Bestehen das deutsche Volk nach Strich und Faden unverschämt belügt. Einer Studie aus dem Jahr 1980 der Berner Hochschule, ist zu entnehmen, das THC in der Hanfpflanze nicht vorkommt! Weshalb die Pflanze ohne jedwede psychoaktive Wirkung als Salatbeigabe und Tee verwendet werden kann. Da stellt sich einem doch unvermittelt die Frage, wie kommt es zu massenhafte THC Verurteilungen auf deutschem Grund und Boden. Hanf ist laut BtmG in Deutschland verboten, weil es mutmaßlich THC enthält auch der Wirkstoff THC ist verboten. Wenn also THC in der Hanfpflanze nicht vorkommt, wie gelingt es dann dem Gesetzgeber, einen Hanfblüten Besitzer strafrechtlich zu überführen? Die Frage ist berechtigt und zeigt auch gleich die Defizite des Jurastudiums auf. Dem Verteidiger fehlt schlicht weg die Kenntnis einer Technischen Ausbildung in diesem Fall der Verfahrenstechnik. Wie gelingt es den Strafverfolgungsbehörden THC in Hanfblüten nach zu weisen um ein rechtskräftiges Urteil zu erwirken. Salopp und vereinfacht ausgedrückt durch Betrug und Täuschung im strafrechtlichen Sinne. Seit dem Einzug von Labor und Analysemethoden bei der Strafverfolgung auch Forensik genannt, werden die erworbenen Analyseergebnisse als objektiv und unbestreitbar akzeptiert. Wer will schon auf die Idee kommen, das ein Analyseverfahren auch missbräuchlich genutzt werden kann. Kein Richter und auch kein Verteidiger erkennt den rechtsstaatswidrigen Missbrauch eines Analyseverfahren.Bei dem noch zu beschreibenem Analyseverfahren, verstößt der Gesetzgeber auch vorsätzlich gegen bestehende Patentrechte.
    Beschreibung des Analyseverfahren zum Nachweis von THC. (Vereinfacht für Technische Laien)
    Nachdem die Staatsgewalt das Hanfmaterial beschlagnahmt hat, wird es der KTU bzw PTU zugeführt. KTU= Kriminaltechnische Untersuchung in Bundesland Berlin PTU= Polizeitechnische Untersuchung.
    Im Labor wird das Hanfmaterial meist in Chloroform gelegt und die Cannabinoide gelöst. Danach wird das Chloroform auf eine Spritze aufgezogen und der Inhalt in einen Gaschromatographen gespritzt. Im Gaschromatographen wird das Lösungsmittel und die Cannbinoide verbrannt. Während der Verbrennung werden ein Teil der Cannabinoide in THC umgewandelt was als Peak sichtbar gemacht werden kann. Durch die Verbrennung hat das Polizei Labor die Cannabinoide in THC umgewandelt und ein Produkt erzeugt, was dazu Dient, den Besitzer einer Hanfblüte rechtsstaatswidrig mit einer Haftstrafe zu überziehen zum Übel und Nachteil des Hanfblütenbesitzers. In der Strafakte des Beschuldigten ist dem KTU / PTU Bericht zu entnehmen, der THC Gehalt der beschlagnahmten Blüte. THC entsteht erst ab Temperaturen von 140 Grad Celsius. Was die Konsumform des Rauchens mehr als augenscheinlich erklärt. Bei Medizinalhanf wird das Hanfstroh vor der Extraktion in einem Ofen thermisch behandelt, um die Cannabinoide in THC umzuwandeln. Um einen Hanfblütenbesitzer rechtsstaatlich zu überführen reicht die Annahme er könnte womöglich die Hanfblüte durch Rauchen konsumieren nicht aus um ihn zu verurteilen. Also Tricks der Staat mittels Gaschromatografie rechtsstaatswidrig durch Täuschung und vorsätzlichen Betrug herum und Kriminalisiert und Stigmatisiert seine Bevölkerung vorsätzlich. Hier ist der Ansatz für den aufgeklärten Verteidiger zur Verfassungsbeschwerde und für Personen, die gegenwärtig ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen verstoß gegen das BtmG anhängig haben, sollten im Berufungsverfahren den Tatsächlichen Missbrauch der Gaschromatografie als sachliche Rüge so beschreiben wie hier geschildert. Da das THC nachweislich und unbestreitbar durch die Verbrennung entsteht. Erst Temperaturen ab 140 Grad Celsius verwandeln die Inhaltsstoffe von Hanf in THC daher ist die Gaschromatografie im Strafverfahren rechtsstaatswidrig und nach den Richtlinien der Strafprozeßordnung StPO daher nicht verwertbar ist, da der Beweis von THC nachweislich durch Täuschung und Betrug entstanden ist. Damit dieser Sachverhalt nicht auffällt hat der Gesetzgeber pauschal die Hanfpflanze verboten mit dem wahrheitswidrigen Zusatz da sie THC enthält. Im übrigen sollte vorsorglich daraufhin gewiesen werden, das Hanf botanisch ein Hopfengewächs ist. Sollte eine Legalisierung von Hanf scheitern, sollten wir dem Grundsatz der Gleichheit folgen und uns für ein Verbot aller Hopfengewächse also auch dem Hopfen einsetzen! Das partielle Verbot von Hopfengewächsen verstößt Grundsätzlich gegn das Gleichheitsgebot.
    Mit freundlichen Grüßen
    B. Traven

  5. B.Traven

    Das rechtsstaatswidrige vorgehen der Bundesregierung
    Liebe Leserin, Lieber Leser,
    haben Sie sich schon mal die Frage gestellt, warum der Konsum von Cannabis das Rauchen ist? Warum wird Cannabis nicht roh als Salatbeigabe verwendet. Die Antwort darauf, ist nicht ganz einfach, zu mal, wenn man sich vor Augen hält, das die Bundesregierung seit Ihrem Bestehen das deutsche Volk nach Strich und Faden unverschämt belügt. Einer Studie aus dem Jahr 1980 der Berner Hochschule, ist zu entnehmen, das THC in der Hanfpflanze nicht vorkommt! Weshalb die Pflanze ohne jedwede psychoaktive Wirkung als Salatbeigabe und Tee verwendet werden kann. Da stellt sich einem doch unvermittelt die Frage, wie kommt es zu massenhafte THC Verurteilungen auf deutschem Grund und Boden. Hanf ist laut BtmG in Deutschland verboten, weil es mutmaßlich THC enthält auch der Wirkstoff THC ist verboten. Wenn also THC in der Hanfpflanze nicht vorkommt, wie gelingt es dann dem Gesetzgeber, einen Hanfblüten Besitzer strafrechtlich zu überführen? Die Frage ist berechtigt und zeigt auch gleich die Defizite des Jurastudiums auf. Dem Verteidiger fehlt schlicht weg die Kenntnis einer Technischen Ausbildung in diesem Fall der Verfahrenstechnik. Wie gelingt es den Strafverfolgungsbehörden THC in Hanfblüten nach zu weisen um ein rechtskräftiges Urteil zu erwirken. Salopp und vereinfacht ausgedrückt durch Betrug und Täuschung im strafrechtlichen Sinne. Seit dem Einzug von Labor und Analysemethoden bei der Strafverfolgung auch Forensik genannt, werden die erworbenen Analyseergebnisse als objektiv und unbestreitbar akzeptiert. Wer will schon auf die Idee kommen, das ein Analyseverfahren auch missbräuchlich genutzt werden kann. Kein Richter und auch kein Verteidiger erkennt den rechtsstaatswidrigen Missbrauch eines Analyseverfahren.Bei dem noch zu beschreibenem Analyseverfahren, verstößt der Gesetzgeber auch vorsätzlich gegen bestehende Patentrechte.
    Beschreibung des Analyseverfahren zum Nachweis von THC. (Vereinfacht für Technische Laien)
    Nachdem die Staatsgewalt das Hanfmaterial beschlagnahmt hat, wird es der KTU bzw PTU zugeführt. KTU= Kriminaltechnische Untersuchung in Bundesland Berlin PTU= Polizeitechnische Untersuchung.
    Im Labor wird das Hanfmaterial meist in Chloroform gelegt und die Cannabinoide gelöst. Danach wird das Chloroform auf eine Spritze aufgezogen und der Inhalt in einen Gaschromatographen gespritzt. Im Gaschromatographen wird das Lösungsmittel und die Cannbinoide verbrannt. Während der Verbrennung werden ein Teil der Cannabinoide in THC umgewandelt was als Peak sichtbar gemacht werden kann. Durch die Verbrennung hat das Polizei Labor die Cannabinoide in THC umgewandelt und ein Produkt erzeugt, was dazu Dient, den Besitzer einer Hanfblüte rechtsstaatswidrig mit einer Haftstrafe zu überziehen zum Übel und Nachteil des Hanfblütenbesitzers. In der Strafakte des Beschuldigten ist dem KTU / PTU Bericht zu entnehmen, der THC Gehalt der beschlagnahmten Blüte. THC entsteht erst ab Temperaturen von 140 Grad Celsius. Was die Konsumform des Rauchens mehr als augenscheinlich erklärt. Bei Medizinalhanf wird das Hanfstroh vor der Extraktion in einem Ofen thermisch behandelt, um die Cannabinoide in THC umzuwandeln. Um einen Hanfblütenbesitzer rechtsstaatlich zu überführen reicht die Annahme er könnte womöglich die Hanfblüte durch Rauchen konsumieren nicht aus um ihn zu verurteilen. Also Tricks der Staat mittels Gaschromatografie rechtsstaatswidrig durch Täuschung und vorsätzlichen Betrug herum und Kriminalisiert und Stigmatisiert seine Bevölkerung vorsätzlich. Hier ist der Ansatz für den aufgeklärten Verteidiger zur Verfassungsbeschwerde und für Personen, die gegenwärtig ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen verstoß gegen das BtmG anhängig haben, sollten im Berufungsverfahren den Tatsächlichen Missbrauch der Gaschromatografie als sachliche Rüge so beschreiben wie hier geschildert. Da das THC nachweislich und unbestreitbar durch die Verbrennung entsteht. Erst Temperaturen ab 140 Grad Celsius verwandeln die Inhaltsstoffe von Hanf in THC daher ist die Gaschromatografie im Strafverfahren rechtsstaatswidrig und nach den Richtlinien der Strafprozeßordnung StPO daher nicht verwertbar ist, da der Beweis von THC nachweislich durch Täuschung und Betrug entstanden ist. Damit dieser Sachverhalt nicht auffällt hat der Gesetzgeber pauschal die Hanfpflanze verboten mit dem wahrheitswidrigen Zusatz da sie THC enthält. Im übrigen sollte vorsorglich daraufhin gewiesen werden, das Hanf botanisch ein Hopfengewächs ist. Sollte eine Legalisierung von Hanf scheitern, sollten wir dem Grundsatz der Gleichheit folgen und uns für ein Verbot aller Hopfengewächse also auch dem Hopfen einsetzen! Das partielle Verbot von Hopfengewächsen verstößt Grundsätzlich gegn das Gleichheitsgebot.
    Mit freundlichen Grüßen
    B. Traven