cimg5580

|

Ausschreibung für Cannabisanbau in Deutschland wegen Klage gestoppt

Die mit dem neuen Gesetz für Cannabis als Medizin angekündigte Ausschreibung zum Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland wurde laut aktueller Berichte gestoppt. Demnach klagt die Firma Lexamed, ein süddeutscher Hersteller medizinischer Hilfsmittel, gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Das Unternehmen aus dem schwäbischen Waiblingen hatte sich im Juni für den Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland beworben. Weil Lexamed die vom Bundesinstitut festgelegten Vergabekriterien nicht erfüllen konnte, gab es bereits Ende Juni eine Absage von der in Bonn ansässigen Behörde.

Lexamed klagte fristgerecht gegen diesen Bescheid und konnte die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf überzeugen, die Klage zuzulassen. Die Richter bezeichneten den Fall in einer mündlichen Anhörung im September als „nicht offensichtlich aussichtslos“ und legten den 20. Dezember 2017 als Verhandlungstermin fest.

Die Hürden für deutsche Unternehmen sind zu hoch

Das Unternehmen hatte sich als eines von insgesamt 117 Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Lexamed klagt, weil es sich durch die festgelegten Kriterien benachteiligt fühlt. Im Rahmen der Bewerbung kann eine Firma ohne Erfahrung beim Anbau von Cannabis lediglich 20 von 60 möglichen Punkten erreichen. Bewerber aus Kanada, Israel oder den Niederlanden, die im Rahmen eines staatlichen Cannabis-Programms bereits Cannabis produziert hatten, konnten mit dem Nachweis über den Anbau von 200 kg medizinischem Cannabis, für den es bis zu 40 Punkte gab, hingegen die Höchstpunktzahl erreichen. Deutsche Firmen konnten somit einen von der Bundesrepublik Deutschland vergebenen Auftrag praktisch nicht ohne Hinzuziehung von anbauerfahrenen, ausländischen Interessenten bekommen. Der DHV hatte diesen Umstand bereits zur Veröffentlichung der Ausschreibungsbedingungen massiv kritisiert.

Sollte Lexamed das Verfahren gewinnen, ist eine erhebliche Verzögerung des Zeitplans, der die erste deutsche Ernte ohnehin erst 2019 vorsieht, vorprogrammiert. Dann müsste der Auftrag unter anderen Kriterien, die eventuell auch Firmen ohne Erfahrung beim Cannabisanbau berücksichtigen, neu ausgeschrieben werden.
Sollte die Beschwerde abgelehnt werden, könnte die Ausschreibung, die eigentlich nur bis Oktober lief, mit dreimonatiger Verzögerung beendet sein. In diesem Falle rechnen die verbliebenen Bewerber bereits im Januar mit der Vergabe der ersten Anbaugenehmigungen, so Abcann-Deutschland gegenüber der Lausitzer Rundschau. Das Unternehmen ist eine Tochterfirma eines der größten kanadischen Produzenten und hatte sich ebenfalls um eine Lizenz beworben.


Kommentare

32 Antworten zu „Ausschreibung für Cannabisanbau in Deutschland wegen Klage gestoppt“

  1. Torsten Deumig

    Also ich finde diese ganze
    Also ich finde diese ganze Vergabe und Ausschreibungssch…. sowieso für nicht gut.
    Ich kenne so viele Menschen die auf der Stelle gutes Hanf anbauen und es an Apotheken weitergeben könnten.

    Aber man möchte denn Kuchen wie immer unter denn Großen aufteilen.
    Dabei könnte mit diesem Projekt auch vielen geholfen werden aus der Illegalen Nische raus zu kommen.

    Es ist auch nicht nachvollziehbar das sich Cannabispatienten mit lieferengpässen von 1/2 Jahr hinnehmen müssen,macht das mal mit nem Diabetiker.
    Wie gesagt das ganze Verfahren für denn Ars…
    Mit freundlichen Grüßen
    Torsten

  2. Torsten Deumig

    Also ich finde diese ganze
    Also ich finde diese ganze Vergabe und Ausschreibungssch…. sowieso für nicht gut.
    Ich kenne so viele Menschen die auf der Stelle gutes Hanf anbauen und es an Apotheken weitergeben könnten.

    Aber man möchte denn Kuchen wie immer unter denn Großen aufteilen.
    Dabei könnte mit diesem Projekt auch vielen geholfen werden aus der Illegalen Nische raus zu kommen.

    Es ist auch nicht nachvollziehbar das sich Cannabispatienten mit lieferengpässen von 1/2 Jahr hinnehmen müssen,macht das mal mit nem Diabetiker.
    Wie gesagt das ganze Verfahren für denn Ars…
    Mit freundlichen Grüßen
    Torsten

  3. Harald Betz

    Einige Bewerber (z.B. Nuuvera
    Bewerber in “engerer Auswahl”?
    Einige Bewerber (z.B. Nuuvera Deutschland GmbH und die Pedanius GmbH) haben kürzlich bekannt gegeben, dass Sie bei der Bewerbung um die Anbaulizenz in die “engere Auswahl” gekommen sind. Kennt jemand den aktuellen Stand? Und wurden die Bewerber die in der engeren Auswahl sind irgendwo veröffenlticht?

  4. Harald Betz

    Einige Bewerber (z.B. Nuuvera
    Bewerber in “engerer Auswahl”?
    Einige Bewerber (z.B. Nuuvera Deutschland GmbH und die Pedanius GmbH) haben kürzlich bekannt gegeben, dass Sie bei der Bewerbung um die Anbaulizenz in die “engere Auswahl” gekommen sind. Kennt jemand den aktuellen Stand? Und wurden die Bewerber die in der engeren Auswahl sind irgendwo veröffenlticht?

  5. Manuel H

    Was ist der aktuelles Stand?
    Was ist der aktuelles Stand? Verhandlungstermin war auf den 20. Dezember gelegt. Andere Berichte sagen dieser wurde nun verschoben, was wiederum zu einer Verzögerung führt. Weiß wer genaueres?

  6. Manuel H

    Was ist der aktuelles Stand?
    Was ist der aktuelles Stand? Verhandlungstermin war auf den 20. Dezember gelegt. Andere Berichte sagen dieser wurde nun verschoben, was wiederum zu einer Verzögerung führt. Weiß wer genaueres?

  7. tom schmeider

    Der Widerstand ist nicht nur
    Der Widerstand ist nicht nur erwacht, er wächst und wächst und ….

  8. tom schmeider

    Der Widerstand ist nicht nur
    Der Widerstand ist nicht nur erwacht, er wächst und wächst und ….

  9. Uwe Christ

    Welche zeitlichen
    Welche zeitlichen Auswirkungen hätte ein gerichtliche Entscheidung im Sinne von Lexamed?
    Monate, Jahre?

    1. Georg Wurth

      Das könnte entweder keine

      Das könnte entweder keine weitere zeitliche Auswirkung haben, wenn Lexamed einfach wieder am aktuellen Verfahren teilnehmen kann. Wenn es zu einer neuen Ausschreibung kommt, geht es sicherlich um einige Monate.

  10. Uwe Christ

    Welche zeitlichen
    Welche zeitlichen Auswirkungen hätte ein gerichtliche Entscheidung im Sinne von Lexamed?
    Monate, Jahre?

    1. Georg Wurth

      Das könnte entweder keine

      Das könnte entweder keine weitere zeitliche Auswirkung haben, wenn Lexamed einfach wieder am aktuellen Verfahren teilnehmen kann. Wenn es zu einer neuen Ausschreibung kommt, geht es sicherlich um einige Monate.

  11. Georg Wurth

    Lexamed hat uns gebeten,

    Lexamed hat uns gebeten, folgende Stellungnahme hier zu ergänzen:

    „Der Firma Lexamed mit Sitz in Karlsruhe geht es im Rahmen des Rechtsstreits vor dem OLG Düsseldorf primär um Chancengleichheit von deutschen Unternehmen und die Einhaltung des geltenden Vergaberechts. Wenn, wie es im vorliegenden Verfahren denkbar wäre, eine Verzögerung beim Anbau(!) von medizinischem Cannabis eintreten sollte, wird dies im Interesse des Patientenschutzes zu tiefst bedauert. Wir als Lexamed können jedoch für diese mittelbare Wirkung des durch uns angestrengten Gerichtsverfahrens nicht die Verantwortung übernehmen. Die mittelbar verzögernde Wirkung ist primär die Folge behördlichen Handelns (BfArM) und wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf auf Basis des geltenden Rechts vorläufig beschlossen.

    Wir bedauern die eingetretene Verzögerung im Interesse der Patientenversorgung ausdrücklich und wünschen uns von der BfArM, dass diese die Kriterien der Ausschreibung vergaberechtskonform neu verfasst.

    Im Übrigen klagen wir nicht, weil wir vermeintlich ohne Fachwissen den Zuschlag erhalten wollen. Wir klagen vielmehr deshalb, weil die BfArM ein Dokument mit einem israelischen Handelspartner nicht für derart verbindlich genug erklärt hat, das es für Eignungslaie ausreichend wäre. Es sind primär Rechtsfragen, um die es beim Gerichtsverfahren geht. Diese muss das OLG nun klären.“

  12. Georg Wurth

    Lexamed hat uns gebeten,

    Lexamed hat uns gebeten, folgende Stellungnahme hier zu ergänzen:

    „Der Firma Lexamed mit Sitz in Karlsruhe geht es im Rahmen des Rechtsstreits vor dem OLG Düsseldorf primär um Chancengleichheit von deutschen Unternehmen und die Einhaltung des geltenden Vergaberechts. Wenn, wie es im vorliegenden Verfahren denkbar wäre, eine Verzögerung beim Anbau(!) von medizinischem Cannabis eintreten sollte, wird dies im Interesse des Patientenschutzes zu tiefst bedauert. Wir als Lexamed können jedoch für diese mittelbare Wirkung des durch uns angestrengten Gerichtsverfahrens nicht die Verantwortung übernehmen. Die mittelbar verzögernde Wirkung ist primär die Folge behördlichen Handelns (BfArM) und wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf auf Basis des geltenden Rechts vorläufig beschlossen.

    Wir bedauern die eingetretene Verzögerung im Interesse der Patientenversorgung ausdrücklich und wünschen uns von der BfArM, dass diese die Kriterien der Ausschreibung vergaberechtskonform neu verfasst.

    Im Übrigen klagen wir nicht, weil wir vermeintlich ohne Fachwissen den Zuschlag erhalten wollen. Wir klagen vielmehr deshalb, weil die BfArM ein Dokument mit einem israelischen Handelspartner nicht für derart verbindlich genug erklärt hat, das es für Eignungslaie ausreichend wäre. Es sind primär Rechtsfragen, um die es beim Gerichtsverfahren geht. Diese muss das OLG nun klären.“

  13. Stefan

    Ich finde das nur fair. Klar
    Ich finde das nur fair. Klar kann ich das einfach sagen da ich Dronabinol Patient bin, aber trotzdem. Es kann doch nicht sein, daß Ausländische Firmen bevorzugt werden weil sie Erfahrung damit haben.
    Es gibt sicherlich grower in Deutschland die genauso viel Erfaahrung damit haben wenn nicht sogar vielleicht noch mehr.
    Wer verbietet den Deutschen Firmen diese Leute ein zu stellen.
    Und was ist mit Angestellten aus dem Ausland für Deutsche Firmen?
    Es ist ungerecht und muß natürlich auch berücksichtigt werden.
    Ich denke eher das die Angst dahinter steckt in Deutschland die Pflanzen an zu bauen.
    Ja, das würde ja die Gesetzeslage noch mehr aufweichen.
    Wenn wir Forschung in Deutschland wollen müssen wir auch den Anbau in Deutschland unterstützen.
    Ich finde was Lexamed gemacht hat ist durchaus berechtigt.
    Keinen Grund auf die sauer zu sein.
    Leute die sich wehren gegen Ungerechtigkeit, das ist doch das was die Patienten auch versuchen.
    Wir brauchen anbau in Deutschland um diese Missverhältnisse auf zu decken.
    Ich war letztens 5 Tage in Amsterdamm und habe mich dort mal umgeschat.
    In den 5 Tagen habe ich 4 Polizei Autos gesehen und 2 Polizisten.
    3 der Autos standen vor einer Polizei station. Letztes Wochenende war ich in Stuttgart und habe an einem Tag 14 Polizeiautos und 32 Polizisten gezählt.
    Das was Leute wie Dr. Thomanso erzählen in all den TV Runden ist erstunken und erlogen.
    Ich rate nur jedem selber nach zu zählen.
    Am Cannabis kann es so denn dann doch nicht liegen.
    Amsterdamm ist eine völlig entspannte Stadt mit im Vergleich zu Stuttgart wohl extrem niedriger Kriminalität.
    Hier wird Hanf angebaut wie blöd sogar von Privatleuten.
    Wo sind all die Junkies von denen man uns immer erzählt.
    Ich habe weder die Junkies noch die Ordnungshüter gefunden die diese zur Brust nehmen.
    Wir brauchen Anbau in Deutschland wie in den anderen Staaten auch um diese Lügen endlich mit Wahrheit zu strafen.
    Also nicht sauer sein auf Lexamed, sonder droh darum sein.
    Diese Firma Hilft aktiv mit die Vorurteile auf zu weichen.

  14. Stefan

    Ich finde das nur fair. Klar
    Ich finde das nur fair. Klar kann ich das einfach sagen da ich Dronabinol Patient bin, aber trotzdem. Es kann doch nicht sein, daß Ausländische Firmen bevorzugt werden weil sie Erfahrung damit haben.
    Es gibt sicherlich grower in Deutschland die genauso viel Erfaahrung damit haben wenn nicht sogar vielleicht noch mehr.
    Wer verbietet den Deutschen Firmen diese Leute ein zu stellen.
    Und was ist mit Angestellten aus dem Ausland für Deutsche Firmen?
    Es ist ungerecht und muß natürlich auch berücksichtigt werden.
    Ich denke eher das die Angst dahinter steckt in Deutschland die Pflanzen an zu bauen.
    Ja, das würde ja die Gesetzeslage noch mehr aufweichen.
    Wenn wir Forschung in Deutschland wollen müssen wir auch den Anbau in Deutschland unterstützen.
    Ich finde was Lexamed gemacht hat ist durchaus berechtigt.
    Keinen Grund auf die sauer zu sein.
    Leute die sich wehren gegen Ungerechtigkeit, das ist doch das was die Patienten auch versuchen.
    Wir brauchen anbau in Deutschland um diese Missverhältnisse auf zu decken.
    Ich war letztens 5 Tage in Amsterdamm und habe mich dort mal umgeschat.
    In den 5 Tagen habe ich 4 Polizei Autos gesehen und 2 Polizisten.
    3 der Autos standen vor einer Polizei station. Letztes Wochenende war ich in Stuttgart und habe an einem Tag 14 Polizeiautos und 32 Polizisten gezählt.
    Das was Leute wie Dr. Thomanso erzählen in all den TV Runden ist erstunken und erlogen.
    Ich rate nur jedem selber nach zu zählen.
    Am Cannabis kann es so denn dann doch nicht liegen.
    Amsterdamm ist eine völlig entspannte Stadt mit im Vergleich zu Stuttgart wohl extrem niedriger Kriminalität.
    Hier wird Hanf angebaut wie blöd sogar von Privatleuten.
    Wo sind all die Junkies von denen man uns immer erzählt.
    Ich habe weder die Junkies noch die Ordnungshüter gefunden die diese zur Brust nehmen.
    Wir brauchen Anbau in Deutschland wie in den anderen Staaten auch um diese Lügen endlich mit Wahrheit zu strafen.
    Also nicht sauer sein auf Lexamed, sonder droh darum sein.
    Diese Firma Hilft aktiv mit die Vorurteile auf zu weichen.

  15. Hans Dampf

    Das ist mal wieder typisch.
    Das ist mal wieder typisch. Nur weil einer den Hals nicht voll kriegen kann, müssen jetzt alle Patienten darunter leiden. Wenn diese Klage wirklich zu Verzögerungen bei der Versorgung führen sollte, kann sich Lexamed warm anziehen.

  16. Hans Dampf

    Das ist mal wieder typisch.
    Das ist mal wieder typisch. Nur weil einer den Hals nicht voll kriegen kann, müssen jetzt alle Patienten darunter leiden. Wenn diese Klage wirklich zu Verzögerungen bei der Versorgung führen sollte, kann sich Lexamed warm anziehen.

  17. Hanfomatiker

    Also bei allem Verständnis
    Also bei allem Verständnis für die deutschen Firmen, aber in der freien Wirtschaft würde man auch immer ein Unternehmen vorziehen, das bereits explizite Erfahrungen auf dem benötigten Gebiet hat. Sollte jemand in Deutschland Öl finden und sich das dafür nötige Equipment & Co anschaffen wollen, würde der wohl auch ausländischen Firmen die bereits seit Jahrzehnten Erfahrung mit dem Bau solcher Anlagen haben den Vortritt geben, weil es in Deutschland bisher eben keine Ölförderung gab und dementsprechend auch keine darauf spezialisierten Unternehmen (das soll ein reines Beispiel sein, vermutlich gibt es sogar deutsche Firmen die tatsächlich auf Ölborungen spezialisiert sind, nur eben üblicherweise im Ausland, aber darum gehts hier ja nicht).
    Jetzt könnte man sagen “Aber Hanfanbau ist doch nicht sooo groß anders als der Anbau sonstiger medizinischer Pflanzen”, dazu kann ich nur sagen jein, einerseits ist Cannabis tatsächlich nicht allzu kompliziert im Anbau, doch das nötige Equipment (zumindest wenn man die bisher in den Apotheken abgegebenen hochpotenten indoor Sorten züchten will) unterscheidet sich durchaus und müsste demnach von einer Firma ohne Erfahrung im Cannabisanbau erstmal komplett zusammengestellt und installiert werden, was sicherlich einige Zeit bräuchte. Das selbe gilt für die Sorten die angebaut werden sollen, diese müssten entweder lizenzrechtlich erworben, oder wenn sie sich das Geld sparen wollen sogar erst noch selbst gezüchtet und stabilisiert werden (was Jahre brauchen würde), bevor die Produktion überhaupt starten könnte. Die Firmen aus den Niederlanden oder Kanada dagegen brauchen einfach nur die Produktionsstätten in ihren Ursprungsländern 1 zu 1 in Deutschland nachbauen zu lassen und könnten direkt loslegen.
    Also für die Patienten wäre es sicherlich besser gewesen, wenn Lexapharm die Klage nicht eingereicht und die Dauer bis es endlich ausreichend medizinisches Cannabis in den Apotheken gibt damit noch deutlich verlängert hätte. Den Patienten ist es reichlich egal in welchem Land die Firma die ihre Medizin herstellt ansässig ist und letztendlich sollte es doch vorrangig um die Patienten gehen. Was noch dazu kommt, ist dass wie wir alle wissen die ausgeschriebenen Mengen nie und nimmer ausreichen werden, um den zukünftigen Bedarf zu decken, dementsprechend dürfte es sicherlich in naher Zukunft weitere Ausschreibungen geben, bei denen es für deutsche Unternehmen vermutlich einfacher wäre den Zuschlag zu bekommen, da sie Mitarbeiter der ausländischen Firmen (die natürlich trotzdem größtenteils aus Deutschland stammen würden) in der deutschen Niederlassung abwerben könnten, so dass diese dann auch vorzeigen können, dass sie Personen mit Erfahrung auf dem Gebiet im Team haben.

    Dennoch, aus Sicht von Lexapharm verstehe ich die Aktion, aber ganz so verrückt sind die Kriterien der Bfarm dann doch nicht und für die wartenden Patienten ist die Klage einfach nur Scheiße, da lässt sich nichts anderes sagen.

  18. Hanfomatiker

    Also bei allem Verständnis
    Also bei allem Verständnis für die deutschen Firmen, aber in der freien Wirtschaft würde man auch immer ein Unternehmen vorziehen, das bereits explizite Erfahrungen auf dem benötigten Gebiet hat. Sollte jemand in Deutschland Öl finden und sich das dafür nötige Equipment & Co anschaffen wollen, würde der wohl auch ausländischen Firmen die bereits seit Jahrzehnten Erfahrung mit dem Bau solcher Anlagen haben den Vortritt geben, weil es in Deutschland bisher eben keine Ölförderung gab und dementsprechend auch keine darauf spezialisierten Unternehmen (das soll ein reines Beispiel sein, vermutlich gibt es sogar deutsche Firmen die tatsächlich auf Ölborungen spezialisiert sind, nur eben üblicherweise im Ausland, aber darum gehts hier ja nicht).
    Jetzt könnte man sagen “Aber Hanfanbau ist doch nicht sooo groß anders als der Anbau sonstiger medizinischer Pflanzen”, dazu kann ich nur sagen jein, einerseits ist Cannabis tatsächlich nicht allzu kompliziert im Anbau, doch das nötige Equipment (zumindest wenn man die bisher in den Apotheken abgegebenen hochpotenten indoor Sorten züchten will) unterscheidet sich durchaus und müsste demnach von einer Firma ohne Erfahrung im Cannabisanbau erstmal komplett zusammengestellt und installiert werden, was sicherlich einige Zeit bräuchte. Das selbe gilt für die Sorten die angebaut werden sollen, diese müssten entweder lizenzrechtlich erworben, oder wenn sie sich das Geld sparen wollen sogar erst noch selbst gezüchtet und stabilisiert werden (was Jahre brauchen würde), bevor die Produktion überhaupt starten könnte. Die Firmen aus den Niederlanden oder Kanada dagegen brauchen einfach nur die Produktionsstätten in ihren Ursprungsländern 1 zu 1 in Deutschland nachbauen zu lassen und könnten direkt loslegen.
    Also für die Patienten wäre es sicherlich besser gewesen, wenn Lexapharm die Klage nicht eingereicht und die Dauer bis es endlich ausreichend medizinisches Cannabis in den Apotheken gibt damit noch deutlich verlängert hätte. Den Patienten ist es reichlich egal in welchem Land die Firma die ihre Medizin herstellt ansässig ist und letztendlich sollte es doch vorrangig um die Patienten gehen. Was noch dazu kommt, ist dass wie wir alle wissen die ausgeschriebenen Mengen nie und nimmer ausreichen werden, um den zukünftigen Bedarf zu decken, dementsprechend dürfte es sicherlich in naher Zukunft weitere Ausschreibungen geben, bei denen es für deutsche Unternehmen vermutlich einfacher wäre den Zuschlag zu bekommen, da sie Mitarbeiter der ausländischen Firmen (die natürlich trotzdem größtenteils aus Deutschland stammen würden) in der deutschen Niederlassung abwerben könnten, so dass diese dann auch vorzeigen können, dass sie Personen mit Erfahrung auf dem Gebiet im Team haben.

    Dennoch, aus Sicht von Lexapharm verstehe ich die Aktion, aber ganz so verrückt sind die Kriterien der Bfarm dann doch nicht und für die wartenden Patienten ist die Klage einfach nur Scheiße, da lässt sich nichts anderes sagen.

  19. Anonymous

    Ein raffinierter Lösungsweg :
    Ein raffinierter Lösungsweg :

    Es sollte auch ohne Ausschreibung möglich sein eine Firma in Deutschland zu gründen und die resultierende Produktion an Apotheken oder einen Zwischenhändler namens Cannabisagentur zu verkaufen.
    Natürlich nur zum Zwecke der Qualitäts-/ und gegebenfalls Steuereinnahmenssicherung.

    Konkurrenz belebt das Geschäft.

    Der Import funktioniert bis dato bis auf die bekannten Lieferengpässe schließlich relativ reibungslos.
    Eventuell angefallene Überproduktion könnte zudem exportiert werden.
    Eine Vernichtung wie in der Ausschreibung gefordert entspricht leider keinerlei ökologischen Gesichtspunkten in Bezug auf ein medizinisches Naturorodukt.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar!
    Die Freiheit schon.

  20. Anonymous

    Ein raffinierter Lösungsweg :
    Ein raffinierter Lösungsweg :

    Es sollte auch ohne Ausschreibung möglich sein eine Firma in Deutschland zu gründen und die resultierende Produktion an Apotheken oder einen Zwischenhändler namens Cannabisagentur zu verkaufen.
    Natürlich nur zum Zwecke der Qualitäts-/ und gegebenfalls Steuereinnahmenssicherung.

    Konkurrenz belebt das Geschäft.

    Der Import funktioniert bis dato bis auf die bekannten Lieferengpässe schließlich relativ reibungslos.
    Eventuell angefallene Überproduktion könnte zudem exportiert werden.
    Eine Vernichtung wie in der Ausschreibung gefordert entspricht leider keinerlei ökologischen Gesichtspunkten in Bezug auf ein medizinisches Naturorodukt.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar!
    Die Freiheit schon.

  21. Ebenso interessant wie
    Ebenso interessant wie einfallsreich: Eine kommerzielle Firma, die sich “Lexamed” nennt. Lateinkenntnisse darf man dem BfArM aber möglicherweise nicht zwingend unterstellen? Zu meiner Studentenzeit brauchten Mediziner jedenfalls kein Latinum, weshalb ich deren Studiengänge nie so wirklich ernstnehmen konnte. Hoffentlich ist dieses jüngste Aufbäumen gegen die Vernunft mal wieder ein kleiner Anfang vom Ende der totalen Ignoranz in Wirtschaft und Politik.

  22. Ebenso interessant wie
    Ebenso interessant wie einfallsreich: Eine kommerzielle Firma, die sich “Lexamed” nennt. Lateinkenntnisse darf man dem BfArM aber möglicherweise nicht zwingend unterstellen? Zu meiner Studentenzeit brauchten Mediziner jedenfalls kein Latinum, weshalb ich deren Studiengänge nie so wirklich ernstnehmen konnte. Hoffentlich ist dieses jüngste Aufbäumen gegen die Vernunft mal wieder ein kleiner Anfang vom Ende der totalen Ignoranz in Wirtschaft und Politik.

  23. Als wir Unternehmer im März
    Als wir Unternehmer im März über die Auflagen informiert wurden, war mein erster Gedanke: “Verklagen”
    Wieso werden solche Aufträge sofort offiziell ans Ausland verkauft? Fühlte mich als deutscher Unternehmer gleich diskriminiert. Die Lizenzbedingungen sind nicht nur für uns Untenehmer ein Witz…
    Da wurde eine neue Truppe zusammengewürfelt, die sich innerhalb kürzester Zeit, ein Reglement für ein solch komplexes Thema einfallen lassen musste, dass das nur schief gehen konnte.
    Um so mehr freut es uns nun zu lesen, dass die Firma Lexamed offensichtlich genug finanzielle, nervliche und vor allem zeitliche Kapazitäten hat, die Sache nochmal offiziell überdenken zu lassen. Angefangen bei der benötigten Menge, über die erforderlichen Nachweise bis hin zur Preisbestimmung, sind die Lizenzbedingungen wie gesagt ein einziger Witz, der (nicht nur mir) wertvolle Zeit gekostet hat.
    Daher wünschen wir letztendliche der Firma Lexamed nur das Beste!

    1. Anonymous

      Tja da waren wohl Idioten am
      Tja da waren wohl Idioten am Werk, sollte wohl jedem halbwegs logisch Denkenden klar sein, dass diese “Ausschreibung” jeglichen Grundsätzen widerspricht und somit absolut nichtig ist.

      Endlich jemand der gerichtliche Schritte einleitet und versucht dagegen vorzugehen.

      Viel Erfolg !!!

  24. Als wir Unternehmer im März
    Als wir Unternehmer im März über die Auflagen informiert wurden, war mein erster Gedanke: “Verklagen”
    Wieso werden solche Aufträge sofort offiziell ans Ausland verkauft? Fühlte mich als deutscher Unternehmer gleich diskriminiert. Die Lizenzbedingungen sind nicht nur für uns Untenehmer ein Witz…
    Da wurde eine neue Truppe zusammengewürfelt, die sich innerhalb kürzester Zeit, ein Reglement für ein solch komplexes Thema einfallen lassen musste, dass das nur schief gehen konnte.
    Um so mehr freut es uns nun zu lesen, dass die Firma Lexamed offensichtlich genug finanzielle, nervliche und vor allem zeitliche Kapazitäten hat, die Sache nochmal offiziell überdenken zu lassen. Angefangen bei der benötigten Menge, über die erforderlichen Nachweise bis hin zur Preisbestimmung, sind die Lizenzbedingungen wie gesagt ein einziger Witz, der (nicht nur mir) wertvolle Zeit gekostet hat.
    Daher wünschen wir letztendliche der Firma Lexamed nur das Beste!

    1. Anonymous

      Tja da waren wohl Idioten am
      Tja da waren wohl Idioten am Werk, sollte wohl jedem halbwegs logisch Denkenden klar sein, dass diese “Ausschreibung” jeglichen Grundsätzen widerspricht und somit absolut nichtig ist.

      Endlich jemand der gerichtliche Schritte einleitet und versucht dagegen vorzugehen.

      Viel Erfolg !!!

  25. Anna M

    Es sollte doch ausreichend
    Es sollte doch ausreichend sein, wenn die Firma Erfahrung mit dem Anbau vergleichbarer Heilpflanzen hat. Oder dem Anbau von GM-Pflanzen. Warum hat das Bfarm denn so ein seltsames Kriterium beschlossen?

    1. Um nicht tausende Bewerbungen
      Um nicht tausende Bewerbungen bearbeiten zu müssen 😉

  26. Anna M

    Es sollte doch ausreichend
    Es sollte doch ausreichend sein, wenn die Firma Erfahrung mit dem Anbau vergleichbarer Heilpflanzen hat. Oder dem Anbau von GM-Pflanzen. Warum hat das Bfarm denn so ein seltsames Kriterium beschlossen?

    1. Um nicht tausende Bewerbungen
      Um nicht tausende Bewerbungen bearbeiten zu müssen 😉

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert