Die mit dem neuen Gesetz für Cannabis als Medizin angekündigte Ausschreibung zum Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland wurde laut aktueller Berichte gestoppt. Demnach klagt die Firma Lexamed, ein süddeutscher Hersteller medizinischer Hilfsmittel, gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Das Unternehmen aus dem schwäbischen Waiblingen hatte sich im Juni für den Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland beworben. Weil Lexamed die vom Bundesinstitut festgelegten Vergabekriterien nicht erfüllen konnte, gab es bereits Ende Juni eine Absage von der in Bonn ansässigen Behörde.
Lexamed klagte fristgerecht gegen diesen Bescheid und konnte die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf überzeugen, die Klage zuzulassen. Die Richter bezeichneten den Fall in einer mündlichen Anhörung im September als „nicht offensichtlich aussichtslos“ und legten den 20. Dezember 2017 als Verhandlungstermin fest.
Die Hürden für deutsche Unternehmen sind zu hoch
Das Unternehmen hatte sich als eines von insgesamt 117 Firmen an der Ausschreibung beteiligt. Lexamed klagt, weil es sich durch die festgelegten Kriterien benachteiligt fühlt. Im Rahmen der Bewerbung kann eine Firma ohne Erfahrung beim Anbau von Cannabis lediglich 20 von 60 möglichen Punkten erreichen. Bewerber aus Kanada, Israel oder den Niederlanden, die im Rahmen eines staatlichen Cannabis-Programms bereits Cannabis produziert hatten, konnten mit dem Nachweis über den Anbau von 200 kg medizinischem Cannabis, für den es bis zu 40 Punkte gab, hingegen die Höchstpunktzahl erreichen. Deutsche Firmen konnten somit einen von der Bundesrepublik Deutschland vergebenen Auftrag praktisch nicht ohne Hinzuziehung von anbauerfahrenen, ausländischen Interessenten bekommen. Der DHV hatte diesen Umstand bereits zur Veröffentlichung der Ausschreibungsbedingungen massiv kritisiert.
Sollte Lexamed das Verfahren gewinnen, ist eine erhebliche Verzögerung des Zeitplans, der die erste deutsche Ernte ohnehin erst 2019 vorsieht, vorprogrammiert. Dann müsste der Auftrag unter anderen Kriterien, die eventuell auch Firmen ohne Erfahrung beim Cannabisanbau berücksichtigen, neu ausgeschrieben werden.
Sollte die Beschwerde abgelehnt werden, könnte die Ausschreibung, die eigentlich nur bis Oktober lief, mit dreimonatiger Verzögerung beendet sein. In diesem Falle rechnen die verbliebenen Bewerber bereits im Januar mit der Vergabe der ersten Anbaugenehmigungen, so Abcann-Deutschland gegenüber der Lausitzer Rundschau. Das Unternehmen ist eine Tochterfirma eines der größten kanadischen Produzenten und hatte sich ebenfalls um eine Lizenz beworben.
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