Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes wurde auch die Fahrerlaubnisverordnung geändert. Die Bestimmungen für Cannabis im Straßenverkehr wurden weitestgehend an die Regelungen für Alkohol angeglichen. Eine MPU darf bei Erstauffälligen grundsätzlich nur noch bei Vorliegen besonderer Zusatztatsachen angeordnet werden, was auch rückwirkend gilt. In der Praxis wenden viele Führerscheinstellen jedoch weiterhin die alten, strengeren Regeln an.
Um euch in dieser Situation zu unterstützen, haben wir in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Maximilian Eisenmann ein Musterschreiben erarbeitet.
Auf der neuen Seite haben wir dafür folgende Inhalte aufbereitet:
- Ein detaillierter Vorab-Check zur realistischen ersten Einschätzung der eigenen Situation.
- Übersichtliche Erklärungen zu den relevanten THC- und Abbauwerten sowie der aktuellen Behördenpraxis.
- Konkrete Textbausteine für einen eigenen Antrag auf Wiedererteilung einer bereits entzogenen Fahrerlaubnis.
- Bzw. Passende Formulierungen für den Widerspruch gegen eine aktuell laufende MPU-Anordnung.
Bitte beachtet dabei, dass jeder Fall stark von individuellen Details abhängt. Das Musterschreiben bietet euch einen ersten Versuch auf eigene Faust, kann aber die detaillierte Einschätzung durch einen spezialisierten Anwalt nicht ersetzen!
Alle weiteren Informationen, die genauen Voraussetzungen sowie die kompletten Textbausteine findet ihr hier: https://hanfverband.de/musterschreiben-zur-wiedererlangung-des-fuehrerscheins-fuer-erstauffaellige


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