Als Anfang des Jahres die öffentliche Diskussion zur Kostenübernahme von Medizinal-Hanfblüten von den gesetzlichen Krankenkassen an Fahrt aufnahm, hieß es noch, dass der Bundestag noch in diesem Jahr ein Gesetz verabschiedet, das die Patienten von den hohen Kosten entlaste. Mortler zufolge sollen die Krankenkassen in medizinisch begründeten Fällen die Kosten für den Cannabis-Einsatz übernehmen. Das Gesetz solle noch dieses Jahr durch den Bundestag, damit es ab nächstem Jahr greife,” meldete die “Welt” am 5. Februar diesen Jahres.
Seitdem hört man wenig über konkrete Fortschritte. Lediglich eine Antwort der Drogenbeauftragten auf abgeordnetenwatch.de lässt ahnen, dass sich die Bundesregierung ein wenig mehr Zeit lässt als ursprünglich angekündigt. Auf eine Frage zur Verfügbarkeit und dem Preis von Medizinal-Hanfblüten in Deutschland eines Patienten, der vom derzeitigen Lieferengpass für Bedrocan-Cannabis betroffen ist, antwortete Mortler bereits im Juni: “Es ist aber in meinem und im Interesse von Bundesgesundheitsminister, Hermann Gröhe, schwer-chronisch kranken Patienten Cannabismedikamente besser zugänglich zu machen. Eine solche Gesetzesinitiative wird derzeit im Ministerium vorbereitet, sie soll spätestens 2016 verabschiedet werden.” Aber immerhin sieht es so aus, als ob die Bundesregierung neben Fertigpräparaten auch die Kostenübernahme für Cannabisblüten ernsthaft prüft: ” Gesetzlich Krankenversicherten mit einer schwerwiegend chronischen Erkrankung soll ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von Blüten oder Extrakten und Arzneimittel (mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon) eingeräumt werden,” heißt es in der Antwort.
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