Meldung des DHV vom 02.11.2010
Im August kündigte die Bundesregierung eine Änderung des Betäubungsmittelrechts an, um die Versorgung von Patienten mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln zu ermöglichen. Seitdem herrscht wieder Funkstille im Gesundheitsministerium – während die Patienten weiter auf eine Entscheidung warten. Die LINKE im Bundestag hat heute eine kleine Anfrage zum Thema Cannabis als Medizin an die Bundesregierung gerichtet.
Am 16.08.2010 verkündete die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung, dass sich die Fraktionen von CDU/CSU und FDP auf eine “Verbesserung der Schmerzmittelversorgung von Schwerstkranken” geeinigt hätten, unter anderem sollten cannabishaltige Fertigarzneimittel in Deutschland verschreibungsfähig werden. Nach dem aktuellsten Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit wird es allerdings nur die kleinstmögliche Änderung des Betäubungsmittelgesetz für eine Zulassung des Medikamentes Sativex geben. Seit der Ankündigung sind nun mehr als 10 Wochen vergangen, ohne dass es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt. Darum ist es umso erfreulicher, dass die Fraktion die LINKE im Bundestag heute eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/3554) mit dem Titel “Legalisierung von Cannabis-Medikamenten zur Therapie von schweren Erkrankungen” und insgesamt 17 Fragen eingebracht hat. Da sie noch nicht im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages zu finden ist, haben wir sie uns aus dem Büro des drogenpolitischen Sprecher der LINKEN, Frank Tempel, zuschicken lassen und stellen sie hier zum Download zur Verfügung.
In ihrer Anfrage erkundigt sich die LINKE konkret nach dem weiteren Zeitplan für die Entscheidung zur Verschreibungsfähigkeit von cannabishaltigen Arzneimitteln. Im Fragenkatalog sind neben allgemeinen Fragen wie
2. Wie schätzt die Bundesregierung die Datenlage zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabinoiden in der Therapie ein, insbesondere bei (1) chronischen neuropathischen Schmerzen und Schmerzen von Krebspatienten, (2) Spastik bei multipler Sklerose, (3) Appetitlosigkeit und Kachexie bei fortgeschrittenen Krebserkrankungen und Aids-Wasting-Syndrom und (4) Tourette-Syndrom?
auch für die Praxis sehr relevante Fragen zu finden:
10. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die Patientinnen und Patienten bei der legalen Verwendung von Cannabis oder synthetischen Cannabinoiden (bitte nach Art der Wirksubstanzen bzw. verwendeten Pflanzenteile aufschlüsseln und die verschiedenen Ausnahmegenehmigungen einbeziehen)?
11. Wie viele dieser Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen regelhaft übernommen (bitte wiederum wie in Frage 10 aufschlüsseln)?
Ferner wird auch die Zulassungspraxis des BfArM hinterfragt und mit der Antwort auf die Frage
4. Für welche Fertigarzneimittel und für welche Indikationsgebiete außerhalb der Behandlung von Spastik bei Multipler Sklerose wurden bisher Zulassungsanträge beim BfArM gestellt?
wird sich auch zeigen, inwiefern es sich bei der kommenden Gesetzesänderung um eine “Lex Sativex” handelt.
- Bundesregierung “legalisiert” Cannabis als Medizin – Wahrheit und Dichtung, Meldung des DHV vom 31.08.2010
- Vorgangsablauf und Basisinformationen über den Vorgang “Kleine Anfrage – Legalisierung von Cannabis-Medikamenten zur Therapie von schweren Erkrankungen” aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge des Bundestages
- Kleine Anfrage – Legalisierung von Cannabis-Medikamenten zur Therapie von schweren Erkrankungen
- Referentenentwurf für eine Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Fünfundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung – 25. BtMÄndV) von der Homepage des Bundesministerium für Gesundheit, Stand 20.08.2010
Schreibe einen Kommentar