Meldung des DHV vom 20. 2. 2008
Ende Januar führte die Polizei eine spektakuläre Aktion gegen den illegalen Anbau von Cannabis durch. Ziel der mehr als 1600 beteiligten Beamten waren 214 Kunden eines Aachener Growshops. Die Staatsanwaltschaft vermutete bei den Durchsuchungsopfern “professionelle Cannabisplantagen” und sprach von einem “bundesweiten Schlag gegen die Rauschgiftkriminalität”.
In Wahrheit war der 28.01.2008 ein guter Tag für die Mafia! Statt die “Organisierte Kriminalität” zu bekämpfen und Profi-Cannabis-Produzenten zu erwischen, trafen die Polizisten nämlich fast nur auf “kleine Fische”, die Cannabis lediglich für den eigenen Bedarf anbauten und sich jetzt wieder auf dem Schwarzmarkt versorgen müssen. Nun fordert der DHV in einer Protestaktion “Homegrower entkriminalisieren – Schwarzmarkt schwächen”.
Immer wieder betont die Politik, dass sich der polizeiliche Kampf gegen Cannabis vor allem gegen “professionelle Drogenproduzenten und Großhändler” richte. Die Realität sieht freilich anders aus. Die deutliche Mehrheit der Strafverfahren richtet sich gegen einfache Konsumenten, die Cannabis für den Eigenkonsum erwerben oder besitzen. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 festgestellt:
Gelegentlicher Eigenverbrauch + keine Fremdgefährdung = keine Strafverfolgung
“Soweit die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes Verhaltensweisen mit Strafe bedrohen, die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, verstoßen sie deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil der Gesetzgeber es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, durch das Absehen von Strafe (vgl. § 29 Abs. 5 BtMG) oder Strafverfolgung (vgl. §§ 153 ff. StPO, § 31a BtMG) einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen. In diesen Fällen werden die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen haben.”
(aus BVerfG 1994-03-09 Zur Strafbarkeit des Cannabiskonsums: “Kein Recht auf Rausch”)
Als Reaktion auf dieses Urteil waren die Bundesländer gezwungen, eine so genannte “Geringe Menge” zu definieren, bis zu der der Besitz von Cannabis im Normalfall nicht zu einer Gerichtsverhandlung führt.
Wer Cannabis anbaut, profitiert bisher jedoch nur in den seltensten Fällen von der Strafverschonung nach §31a BtMG. Dies soll sich nun ändern, wenn es nach dem Willen des Deutschen Hanf Verbandes geht.
DHV fordert Anwendung des §31a für Eigenanbau
Der DHV fordert die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf, den Anbau von Cannabis zum Eigenverbrauch nicht mehr zu bestrafen! Er verweist darauf, dass Homegrower durch ihre Eigenversorgung dem Schwarzmarkt Geld entzögen und so kriminelle Strukturen effektiver bekämpfen als dies die Polizei könne.
Außerdem regieren viele der illegalen Kleingärtner mit der Selbstversorgung auf das gehäufte Auftauchen von Schwarzmarkt-Cannabis, dass mit gefährlichen Streckmitteln verunreinigt ist. Die Profitgier mancher wirklich “krimineller” Cannabishändler geht nämlich sogar so weit, dass sie bewusst die Gesundheit ihrer Kunden schädigen und deren Leben gefährden. Zuletzt sah sich sogar die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing gezwungen, vor dem Konsum von Cannabis aus dem Raum Leipzig zu warnen, nachdem es dort in gut 100 Fällen zu Bleivergiftungen durch verunreinigtes Marihuana gekommen war.
Wenn Konsumenten ihren Eigenbedarf selbst anbauen, suchen sie nicht das “große Geschäft” sondern Sicherheit vor Streckmitteln und schwankender Qualität! Der Betrieb einer Cannabiskleinstplantage – und sei ihre Technik noch so professionell – ist nichts anderes als eine Verhaltensweise, “die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereitet und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden” ist. Statt Selbstversorger wie Schwerverbrecher zu behandeln, ihnen Verkaufsabsichten zu unterstellen und Gefängnisstrafen zu verhängen, täte die Justizministerin gut daran, dem “geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen”.
Mit einem Protestmailer unter dem Titel “Homegrower entkriminalisieren – Schwarzmarkt schwächen” wird Zypries aufgefordert, den Eigenanbaus von Cannabis zu entkriminalisieren und “nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung solcher Straftaten grundsätzlich abzusehen”!
- DHV-Protestmailer “Homegrower entkriminalisieren – Schwarzmarkt schwächen”
- Stellungnahme des DHV zu den Razzien Ende Januar
- Informationen des DHV über Blei im Gras
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