Wie erwartet hat das “Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)” den Antrag des Berliner Bezirks Friedrichshain/Kreuzberg abgelehnt, Cannabis im Rahmen eines Modellprojektes in Fachgeschäften an volljährige Einwohner abzugeben. Jetzt prüft der Bezirk eine Klage gegen die Ablehnung.
Die Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) hat den Ablehnungsbescheid heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Seitdem geht die Nachricht bundesweit durch die Medien, hier als Beispiel die Nachricht auf Spiegel online. Das Schreiben des BfArM wurde auf der Projekt-Homepage online gestellt.
Ausgehend von der Tatsache, dass die Bundesregierung Cannabis-Modellprojekte ablehnt, hat das BfArM ein Sammelsurium an Argumenten zusammengetragen. Auf sechs Seiten geht der Bescheid auf diverse Einzelheiten ein, wegen derer der Antrag nicht genehmigungsfähig sei. Einige formale Voraussetzungen seien nicht erfüllt, der Antrag sei unbegründet, nicht geeignet und verhältnismäßig, er stehe im Widerspruch zum Betäubungsmittelgesetz, es sein kein ausreichender wissenschaftlicher Zweck erkennbar und es gehe eine schädliche “Signalwirkung” von dem Projekt aus.
Es gibt also viel zu tun und zu bewerten für die Juristen, die nun die Klagemöglichkeiten und -strategien begutachten müssen.
Auch andere Städte, die ein Modellprojekt anstreben, werden sich mit dem Bescheid genau auseinandersetzen müssen. Bisher haben außer dem Berliner Bezirk noch Bremen und Düsseldorf ein Cannabis-Modellprojekt beschlossen, Hamburg und Münster wollen es prüfen. Jetzt muss vor Gericht geklärt werden, ob ein solches Modellprojekt grundsätzlich überhaupt möglich ist und wie ein solcher Antrag angepasst werden müsste, um genehmigungsfähig zu sein.
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