Links des Rheins macht sich die grüne Regierungsbeteiligung inzwischen praktisch bemerkbar. Nachdem der SPD-Justizminister Heinz Georg Bamberger 2007 die “geringe Menge” auf 6 Gramm gesenkt hatte, wurde die Eigenbedarfsgrenze durch Rot-Grün nun wieder angehoben. Im Gegensatz dazu fährt die SPD in Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit der CDU einen “strikten Antidrogenkurs”.
Nachdem es letztes Jahr bereits heftige Kontroversen in Rheinland-Pfalz gab, ist inzwischen die neue Verordnung an die Staatsanwaltschaften verschickt worden. Sie schlägt eine Einstellung der Verfahren bei bis zu 10 Gramm statt wie zuvor 6 Gramm vor, ein Kopie der Verordnung liegt uns leider noch nicht vor. Rheinland-Pfalz ist damit zumindest wieder im Mittelfeld des DHV-Ländervergleichs angekommen. Da die Medien hierzu viel Unsinn schreiben: Der Besitz einer “geringen Menge” ist weder straffrei noch ist die Polizei von ihrem Verfolgungszwang entbunden. Jeder noch so kleine Besitz muss von der Polizei verfolgt werden, erst die Staatsanwaltschaft kann nach den Regeln des §31a BtMG und nach den Richtlinien der Landesverordnung das Verfahren einstellen.
Im “Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern” soll nach Ansicht der CDU weiterhin ein “harter Kurs gegen verbotene Drogen” geführt werden, “Bagatellgrenzen” werden abgelehnt. “Wir stellen uns der Verharmlosung der Einstiegsdroge Cannabis klar entgegen”, so der CDU-Landtagsabgeordnete Bernd Schubert. Die SPD trägt den dazugehörigen Antrag “Konsequente Anti-Drogenpolitik und Suchtprävention fortsetzen” ebenfalls mit, ebenso wie die Behauptung in der Begründung, Cannabis sei eine “gefährliche Einstiegsdroge”. Zu dem Antrag gab es eine Debatte im Landtag und die Reden sind online als Text und teilweise als Video verfügbar. Die LINKE kritisiert die Drogenpolitik der Regierung, irritiert allerdings mit Zitate von Herrn Prof. Dr. Thomasius. Die Grünen äußerten sich in einer Pressemitteilung klarer und nahmen auch die SPD insgesamt aufs Korn:
“Der jetzige Antrag fordert die Landesregierung lediglich dazu auf, alles beim Alten zu belassen. An einem alten überkommenen Konzept der Suchtprävention durch Repression soll festgehalten werden. […] Die Realität zeigt, dass die bisherige Drogenpolitik gescheitert ist. Die Prävention muss mehr in den Vordergrund rücken und nicht das Verbot und die Kriminalisierung wie es der vorliegende, recht mittelalterlich Antrag beabsichtigt. Die SPD-Fraktion fällt mit diesem Antrag sogar hinter ihre eigene Beschlusslage zur Drogenpolitik vom Bundesparteitag 1998 zurück.”
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