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Erfolg im Führerschein-Fall Jonny L.: Stadt Bielefeld zieht MPU-Forderung zurück

Hinweis: Dieser Prozess ist Teil unserer Kampagne richtungsweisende KCanG-Prozesse, die wir 2024 finanziert durch eure Weihnachtsspenden starten konnten.

Kleiner Erfolg in einem unserer unterstützten Führerscheinfälle: Die Stadt Bielefeld hat die Forderung nach einer MPU gegen Jonny L. zurückgezogen! Noch bevor das Verwaltungsgericht Minden über unseren Eilantrag entscheiden konnte, hat die Führerscheinstelle eingelenkt und das Verfahren für erledigt erklärt. Für Jonny L. ist dies ein fantastisches Ergebnis, da er seinen Führerschein ohne MPU wieder erhält, der ihm zunächst entzogen wurde. Für unsere Kampagne jedoch ein suboptimales Ergebnis: Da es zu keinem Gerichtsurteil kommt, fehlt der richtungsweisende Charakter für zukünftige Fälle. Dennoch zeigt dieser Erfolg, dass sich der juristische Widerstand gegen die teils fragwürdige Praxis der Führerscheinstellen lohnt.

Was war geschehen?

Jonny L. wurde bei einer Verkehrskontrolle nahe der tschechischen Grenze mit einem THC-Wert von 6,3 ng/ml im Blutserum erwischt. Obwohl es sich um ein erstmaliges Vergehen handelte und der Wert verhältnismäßig niedrig war, unterstellte ihm die Führerscheinstelle Bielefeld “Cannabismissbrauch” und ordnete eine MPU an. In seiner ersten Kontaktaufnahme mit uns schilderte Jonny zudem ein unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei, bei dem ihm gegen seinen Willen Handschellen angelegt und das Recht auf ein anwaltliches Gespräch verwehrt wurde, bevor man ihn zum Bluttest zwang. Nach der MPU-Aufforderung wandte er sich hilfesuchend an den DHV.

Das rechtliche Vorgehen

Nach Prüfung des Falls entschied sich der DHV, die rechtliche und finanzielle Unterstützung zu übernehmen. Rechtsanwalt Maximilian Eisenmann, der bereits viele Mandate zum Thema Cannabis und Straßenverkehr betreut hat, nahm sich des Falles von Jonny L. an. Die rechtliche Strategie bestand darin, gegen den Entzug der Fahrerlaubnis zu klagen, der auf die Weigerung, die MPU zu absolvieren, folgte. Es wurde Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Um für Jonny L. schneller Rechtssicherheit zu schaffen, wurde zusätzlich ein Eilverfahren angestrengt. Die zentrale rechtliche Frage war, ob ein einmaliger Verstoß mit niedrigem THC-Wert die Unterstellung von „Missbrauch“ und damit eine MPU-Anordnung nach den neuen Regelungen des KCanG rechtfertigen kann. Durch § 13a FeV soll Cannabis den Regelungen für Alkohol weitgehend gleichgestellt werden. Nach unserer Rechtsauffassung sowie der von Maximilian Eisenmann erlaubt das neue Gesetz bei einem einmaligen Verstoß -wenn überhaupt- nur in ganz seltenen Ausnahmefällen eine MPU-Anordnung.

Die überraschende Wende und Ausblick

Noch bevor das Verwaltungsgericht Minden über den Eilantrag entscheiden konnte, lenkte die Stadt Bielefeld ein. Die Behörde zog die MPU-Aufforderung zurück und erklärte die Angelegenheit für erledigt. Damit ist der Fall für Jonny L. vom Tisch. Dieses Ergebnis ist ein klarer Erfolg und zeigt, dass die juristische Einschätzung unseres Anwalts Maximilian Eisenmann zutreffend war. Auch wenn uns diesmal ein wegweisendes Urteil verwehrt blieb, sendet der Fall von Jonny L. ein starkes Signal an andere Führerscheinstellen und macht Betroffenen Mut, sich gegen unverhältnismäßige Maßnahmen zur Wehr zu setzen.


Kommentare

20 Antworten zu „Erfolg im Führerschein-Fall Jonny L.: Stadt Bielefeld zieht MPU-Forderung zurück“

  1. Sven R.

    Super Sache! Meine Tochter wartet schon über 2 Jahre auf eine Entscheidung der Führerscheinstelle…

    1. Stephan Klimpel

      Hey Sven, 2 Jahre Wartezeit sind eine absolute Zumutung. Ich wünsche dir und deiner Tochter viel Kraft und hoffe, dass sich bald etwas tut!

  2. Frank

    Ahoi Jonny.. o.k., du warst kein Wiederhohlungs’täter‘, dennoch verwundert mich das Urteil. Ich dachte 3.5 ng wäre der neue Grenzwert. Denke, in Bayern wärst du nicht so glimpflich davon gekommen. Sie hätten dir wahrscheinlich unterstellt, du könnest nicht mit Thc-haltigem umgehen. Also Test per MPU..!?
    FrankxGruß

    1. Stephan Klimpel

      Hey Frank, genau richtig, als Erst“täter“ sollte man unserer Auffassung nach ohne MPU davonkommen, so wie es bei Alk auch der Fall ist (Thema Gleichberechtigung). Zumindest dann, wenn der THC-Wert nicht besonders hoch ist – z.B. 20 ng/ml aufwärts – klappt das oftmals auch. Wenn nicht sofort, dann zumindest nachdem das erste Anwaltsschreiben bei der Führerscheinstelle hereinflattert. In Bayern sind die Führerscheinstellen aber erfahrungsgemäß tatsächlich oft strenger unterwegs…

  3. Heinz

    Wäre es denn möglich eine Anzeige gegen die Polizeibeamten zu stellen, da diese sehr unverhältnismäßig mit Handschellen und zusätzlich die Verwehrung einer anwaltliche Beistand verwehrt wurden.
    Gab es Fluchtgefahr? Ging vom Beschuldigten eine Gefahr gegen Dritte oder die Bamten aus?
    Willkür und Rechtsbeugung durch Polizei muss gestoppt werden.

    1. Stephan Klimpel

      Hey Heinz! Man könnte hier Strafanzeige (z.B. wegen Körperverletzung im Amt) und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, der Betroffene hat sich aber dagegen entschieden. Laut seiner Schilderung ging auch keinerlei (Flucht-)Gefahr von ihm aus, und daher sind Handschellen und das Verweigern des Anwalts rechtswidrig. Jeder gemeldete Fall ist wichtig!

  4. Lukas Kirchhoff

    Hallo liebes DHV Team,
    ich habe so ein gerade noch so ein ähnlichen Fall gerade am laufen aber mit Aussicht auf ein positives Ergebnis.
    Ich bin am 21.3.24 angehalten worden und zur Blutentnahme mitgenommen worden. Dabei ist ein Wert von 1,3 ng raus gekommen. Ich hatte in vergangenen schon Mal eine MPU und dachte das es wieder der Fall wird. Ich bin gegen das Bußgeld bescheid vorgegangen diese wurde aber eingestellt. Darauf hin habe ich mein Anwalt gefragt ob noch eine MPU im Raum steht er sage nein . Da ich mein Auto in der zwischen Verkauf hatte um auf die MPU zu sparen hätte ich mir daraufhin nach der Aussage des Anwalts ein Brand neues Auto gekauft.
    Kaum stand das Auto 3 Wochen bei mir kam der Brief. Nach vielen hin und her schieben mit dem Straßenverkehrsamt musste ich mein Führerschein am 28.4.25 aufgeben daraufhin wurde ein Eilantrag gestellt und die Klage . Der Eilantrag ist zu Gunsten meiner Willen gelaufen. Ich habe mein Führerschein seit Mitte Juli wieder und bin guter Dinge das es bei der Klage genauso läuft.
    Wisst ihr wie das abläuft muss ich vor Gericht oder nicht? Und wie lange muss ich mit einem Ergebnis warten?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Georg Wurth

      Das solltest du mal mit einem Verkehrsrechtsanwalt besprechen.

  5. Ergin Hildebrand

    Jetzt, bin ich etwas verunsichert😅 ob das bei mir auch klappen würde. Zwar war ich Dauerkonsument, und wurde fast ein Jahr bevor das Cannabis legalisiert wurde angehalten. Hatte vor Fahrtantritt 11stunden pause. Und mein Blutwert war 2,9 oder 2,8 ng/ml also nach heutigem Stand deutlich unter den 3,5 ng/ml. Aber leider bei der ersten MPU trotz Vorbereitung durchgefallen da ich die Abstinenz nicht vorlegen konnte . Und die Führerscheinstelle trotz alledem eine MPU verlangt.

    1. Georg Wurth

      Das solltest du mal mit einem Verkehrsrechtsanwalt besprechen.

  6. Ahmet öztürk

    MPU ist ein staatsliche folterung und hat mit pisyalogige untersuchung nicht zutun.

    Können sie vorstellen weill sie ihre gesetzliche rechten gebrauch gemacht haben und wiederspruch gemacht haben gegen ein gericht beschluss sie verlieren MPU.

    Bei MPU sind sie gezuwungen ihre vergangenheits nur negativ reden wenn sie sagen würden da war ich gut vorbei haben sie verloren.

    Wie kann so beschuerte sache sein das ist rechtswidrig und staats muß enschädigung zahlen ich werde auch klagen.

    Wie kann das sein sie sollen ganzen zeit über sie schlecht reden aber für aktuelke zeit sehr gut reden das ist staatsliche schwachsinn und folterung für bürger.

    1. Stephan Klimpel

      Hey Ahmet, danke für deine klaren Worte. Genau dieser psychische Druck und die oft fragwürdigen Kriterien für eine MPU sind der Grund, warum wir uns für Betroffene einsetzen und gegen unnötige Anordnungen kämpfen.

  7. Sante Quaranta

    So muss das sein 😜, nur nicht alles gefallen lassen in diesem Land . Das Problem liegt bei den nicht kompetent und falsch besetzten Posten bei den Ämter. Alles Quereinsteiger und unqualifizierten Personal, dann kann man jeden beliebigen an den Posten setzten.

    1. Stephan Klimpel

      Hallo Sante, da sprichst du einen wunden Punkt an. Ob es an der Qualifikation oder am Willen zur Umsetzung des neuen Gesetzes liegt, ist oft schwer zu sagen – das Ergebnis sind aber oft Entscheidungen, gegen die man sich wie in diesem Fall erfolgreich wehren kann und muss.

  8. Ronin

    Wer Drogen nimmt und im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug fährt,der gehört die Fahrerlaubnis für immer entzogen.
    Und eine Strafe von mindestens 20.000€ .
    Das kann nicht sein das sowas noch im Straßenverkehr unterwegs ist ……

    1. Stephan Klimpel

      Hallo Ronin, berauscht zu fahren ist tabu, da sind wir uns einig. Der entscheidende Punkt ist aber: Bei einem Wert von 6,3 ng/ml lag der letzte Konsum viele Stunden zurück und von einer berauschenden Wirkung kann bei diesem geringen Wert längst keine Rede mehr sein.

  9. Beate Trummer

    Mir wurde 2.07 der Führerschein wegen Alkohol weggenommen habe aber trotz Arbeit nicht das Geld für eine mpu ein bekannter meinte das ich keine mpu mehr machen muss. Deshalb würde es mich interessieren ob das stimmt hoffe sie können mir helfen. Mit freundlichen Gruß Beate Trummer

    1. Georg Wurth

      Das solltest du mit einem Verkehrsanwalt besprechen. Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Ich vermute z.B., dass es um eine mehrfache Auffälligkeit ging, wenn du den Führerschein wegen Alkohol verloren hast.

  10. Marco

    Hi super ich brauche auch Hilfe muss auch MPU machen wegen zu hohen Wert

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