Hinweis: Dieser Prozess ist Teil unserer Kampagne richtungsweisende KCanG-Prozesse, die wir 2024 finanziert durch eure Weihnachtsspenden starten konnten.
Kleiner Erfolg in einem unserer unterstützten Führerscheinfälle: Die Stadt Bielefeld hat die Forderung nach einer MPU gegen Jonny L. zurückgezogen! Noch bevor das Verwaltungsgericht Minden über unseren Eilantrag entscheiden konnte, hat die Führerscheinstelle eingelenkt und das Verfahren für erledigt erklärt. Für Jonny L. ist dies ein fantastisches Ergebnis, da er seinen Führerschein ohne MPU wieder erhält, der ihm zunächst entzogen wurde. Für unsere Kampagne jedoch ein suboptimales Ergebnis: Da es zu keinem Gerichtsurteil kommt, fehlt der richtungsweisende Charakter für zukünftige Fälle. Dennoch zeigt dieser Erfolg, dass sich der juristische Widerstand gegen die teils fragwürdige Praxis der Führerscheinstellen lohnt.
Was war geschehen?
Jonny L. wurde bei einer Verkehrskontrolle nahe der tschechischen Grenze mit einem THC-Wert von 6,3 ng/ml im Blutserum erwischt. Obwohl es sich um ein erstmaliges Vergehen handelte und der Wert verhältnismäßig niedrig war, unterstellte ihm die Führerscheinstelle Bielefeld “Cannabismissbrauch” und ordnete eine MPU an. In seiner ersten Kontaktaufnahme mit uns schilderte Jonny zudem ein unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei, bei dem ihm gegen seinen Willen Handschellen angelegt und das Recht auf ein anwaltliches Gespräch verwehrt wurde, bevor man ihn zum Bluttest zwang. Nach der MPU-Aufforderung wandte er sich hilfesuchend an den DHV.
Das rechtliche Vorgehen
Nach Prüfung des Falls entschied sich der DHV, die rechtliche und finanzielle Unterstützung zu übernehmen. Rechtsanwalt Maximilian Eisenmann, der bereits viele Mandate zum Thema Cannabis und Straßenverkehr betreut hat, nahm sich des Falles von Jonny L. an. Die rechtliche Strategie bestand darin, gegen den Entzug der Fahrerlaubnis zu klagen, der auf die Weigerung, die MPU zu absolvieren, folgte. Es wurde Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Um für Jonny L. schneller Rechtssicherheit zu schaffen, wurde zusätzlich ein Eilverfahren angestrengt. Die zentrale rechtliche Frage war, ob ein einmaliger Verstoß mit niedrigem THC-Wert die Unterstellung von „Missbrauch“ und damit eine MPU-Anordnung nach den neuen Regelungen des KCanG rechtfertigen kann. Durch § 13a FeV soll Cannabis den Regelungen für Alkohol weitgehend gleichgestellt werden. Nach unserer Rechtsauffassung sowie der von Maximilian Eisenmann erlaubt das neue Gesetz bei einem einmaligen Verstoß -wenn überhaupt- nur in ganz seltenen Ausnahmefällen eine MPU-Anordnung.
Die überraschende Wende und Ausblick
Noch bevor das Verwaltungsgericht Minden über den Eilantrag entscheiden konnte, lenkte die Stadt Bielefeld ein. Die Behörde zog die MPU-Aufforderung zurück und erklärte die Angelegenheit für erledigt. Damit ist der Fall für Jonny L. vom Tisch. Dieses Ergebnis ist ein klarer Erfolg und zeigt, dass die juristische Einschätzung unseres Anwalts Maximilian Eisenmann zutreffend war. Auch wenn uns diesmal ein wegweisendes Urteil verwehrt blieb, sendet der Fall von Jonny L. ein starkes Signal an andere Führerscheinstellen und macht Betroffenen Mut, sich gegen unverhältnismäßige Maßnahmen zur Wehr zu setzen.
Schreibe einen Kommentar