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DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 13.02.2007

DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 13.02.2007

Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes – Ausgabe Februar 2007


1. Gesundheitsgefahren durch gestrecktes Gras, Legalisierung des Eigenanbaus gefordert

Der Deutsche Hanf Verband hat im Januar eine breite Kampagne gegen gefährliche Verunreinigungen in Cannabisprodukten gestartet. Neben einem umfangreichen Text im Themenbereich der DHV- Homepage und dem Protestmailer “Stoppt den Chemiecocktail – Eigenanbau legalisieren!” versuchen wir, mit Presseerklärungen und offenen Briefen die Politik auf das Thema Gestrecktes Gras aufmerksam zu machen.

Unter der Überschrift “Gestrecktes Gras – vom Naturprodukt zum Chemiecocktail” beschäftigt sich der DHV auf seiner Homepage mit den Gesundheitsgefahren, die von Verunreinigungen in Cannabisprodukten ausgehen. Oft verwandeln sie das eigentlich harmlose Genussmittel in einen mitunter lebensgefährlichen Mix unbekannter Chemikalien.
Der Text unterscheidet dabei zwischen gesundheitsschädlichen “Streckmitteln”, also Stoffen die zur Maximierung des Gewinns beigemengt werden und Belastungen, die durch Fehlverhalten beim Anbau entstehen, wie Schimmel, Pestizide, Fungizide und Bakterien.
Der Text stellt die häufigsten Streckmittel vor und versucht, die von ihnen ausgehenden Gefahren zu beschreiben.
Gestützt auf Untersuchungen von CannaResearch und Informationen der niederländischen Regierung informiert der Text über die Auswirkungen des Einsatzes der Pflanzenschutzmittel Fluralaxyl, Propamocarb und Abamectin.
Anschließend wird über eine Studie der Universität Leiden (Niederlande) berichtet, die sich mit der Belastung von Marihuana durch Schimmelpilze und Bakterien beschäftigte.

Von den Ergebnissen der Recherche zum Thema Gestrecktes Gras aufgerüttelt, wendete sich der DHV mit einem offenen Brief an die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzGA) sowie die Bundesdrogenbeauftrage Sabine Bätzing und die drogenpolitschen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien. Die zu diesem Anlass veröffentlichte Pressemitteilung (PM) “Gesundheitsgefahren durch gestrecktes Gras, Legalisierung des Eigenanbaus gefordert” wurde nicht nur von mehreren Zeitungen aufgegriffen, sondern auch von vielen Gruppierungen aus der Hanfszene und der Politik unterstützt. So schloss sich z.B. die Linkspartei in Bayern der Forderung an und veröffentlichte ihrerseits eine PM zum Thema.

Um den Druck auf die politischen Entscheidungsträger hoch zu halten und um zu zeigen, dass die von verunreinigtem Gras ausgehenden Gefahren längst ein deutschlandweites Problem sind, hat der DHV am 17.01. einen neuen Protestmailer gestartet. Unter der Überschrift “Stoppt den Chemiecocktail – Eigenanbau legalisieren!” wenden sich die Teilnehmer der Aktion an die Bundesdrogenbeauftragte und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und fordern:
– Cannabis auf Verunreinigungen und Beimengungen hin zu analysieren und das Gesundheitsrisiko zu ermitteln
– dementsprechende sachliche Informationen für Konsumenten und Hilfeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen
– für die Konsumenten eine Möglichkeit der anonymen Analyse von Cannabis auf Fremdstoffe und Verunreinigungen hin (Drug-Checking) zu schaffen
– die Möglichkeit des legalen Eigenanbaus für Konsumenten zu schaffen
Bisher haben sich rund 300 Personen am bereits zehnten Protestmailer beteiligt. Eine Antwort des BMG oder von Frau Bätzing liegen noch nicht vor.

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2. Cannabisverbot erneut vor dem Bundesverfassungsgericht – Kläger will Cannabis anbauen

Der Frankfurter Anwalt Dr. Leo Teuter hat im Auftrag eines Mandanten aus Mainhausen (Offenbachkreis) am 02.01.2007 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, deren Ziel es ist, seinem Mandanten den legalen Anbau von bis zu 20 Cannabispflanzen zum Zwecke der Genussmittelgewinnung zu ermöglichen.

Einen Antrag auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erwartungsgemäß abgelehnt. Nach erfolglosen Versuchen, einen positiven Entscheid vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster und dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu erzwingen, bleibt nun nur noch der Weg vor das höchste deutsche Gericht.

Der eingereichte Antrag “dient der Stärkung und Stabilisierung der Normakzeptanz und der Normtreue der Bevölkerung. Er dient außerdem der Reduzierung der Kosten der Strafverfolgung und des Justizwesens, der Reduzierung von Kriminalität und Kriminalitätsangst und nicht zuletzt der Verbesserung der Volksgesundheit und damit einer Reduzierung der Kosten im Gesundheitswesen.”

Interessant ist vor allem die Begründung des Antrags. In den gut zehn Seiten wird ein geschickter Bogen von den bisherigen Cannabisentscheidungen des Gerichts, über den wissenschaftlichen Stand der Gefährlichkeit von Cannabiskonsum, bis hin zu den Auswirkungen einer Legalisierung geschlagen.

Die Erfolgsaussichten der Klage lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Auch eine Nichtzulassung durch das BVerfG scheint möglich.

Der DHV wird sich im Februar mit dem Anwalt in Verbindung setzten und die Klage durch Berichterstattung und Sachverstand unterstützen.

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3. Niederlande: Stadtrat von Tilburg will legalen Cannabisanbau ausprobieren

Eine breite Mehrheit des Stadtrates von Tilburg setzt sich dafür ein, in der Gemeinde ein Experiment zum legalen Anbau von Cannabis zu starten. Der Stadtrat verspricht sich von der Maßnahme eine Abnahme der Belastungen durch den illegalen Anbau von Cannabis. Dieser verursache immer wieder Probleme mit den Nachbarn, erhöhe das Unfallrisiko und erzeuge Kriminalität. So entstünden durch den illegalen Anbau von Cannabis Brände, Wasserschäden und Stromausfälle, insbesondere wenn Versorgungsleitungen angezapft würden.

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  • Artikel des Limburger Dagblad vom 24.01.2007 – Deutsch (mittlerweile offline)

4. Medizin: BfArM will im Januar über Bedingungen für Ausnahmegenehmigungen entscheiden

Nach Informationen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM ) nutze das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Januar, um die Bedingungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die medizinische Verwendung von Cannabis mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abzustimmen.
Dies soll das BfArM in die Lage versetzten, endlich über die offenen Anträge von Cannabispatienten zu entscheiden.

Hintergrund: Dem BfArM war vom Bundesverwaltungsgericht verboten worden, Anträge von Patienten zur Eigenbehandlung mit Cannabis pauschal abzulehnen. Um dennoch keine Ausnahmegenehmigungen erteilen zu müssen, stellte das BfArM die Bearbeitung der eingereichten Anträge quasi ein und versuchte das Problem zu ignorieren. Gegen die Untätigkeit des BfArM kämpft der DHV unter anderem auch mit einem eigenen Protestmailer.

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  • DHV- Protestmailer “BfArM soll Anträge von Cannabispatienten bearbeiten”

5. USA: Dreifache Mutter stirbt nach Wasser-Wetttrinken – weltweite Wasserverschwörung aufgedeckt

Eine Frau aus Sacramento (Kalifornien, USA) verstarb nachdem sie bei einem Wettbewerb mehrere Liter Wasser getrunken hatte. Nach dem erfolglosen Versuch eine Playstation 3 für ihre Kinder zu gewinnen, klagte sie zunächst nur über Kopfschmerzen. Jetzt warnen Forscher vor den Risiken des Konsums von DHMO.

Weitgehend unbeachtet von den staatlichen Drogenkontrollbehörden hat sich nach Einschätzung der Experten in den vergangenen Jahren dramatisches ereignet. Die neue Bedrohung heißt DHMO.
Dihydrogenmonooxid, so die wissenschaftliche Bezeichnung der Droge, wird von den Konsumenten getrunken oder auf die Haut aufgetragen. Seine Basis ist das instabile Radikal Hydroxid, eine Komponente, die in vielen ätzenden, explosiven oder giftigen Stoffen vorkommt. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann DHMO zu Herz-Kreislauf-Versagen und Atemstillstand führen. Die farblose und geruchlose Flüssigkeit wird von den Konsumenten oft mit Fruchtsäften oder Alkohol gemischt konsumiert und vor allem wegen ihrer anregenden und Durst stillenden Wirkung geschätzt.
DHMO steht im Verdacht schwere Abhängigkeiten zu erzeugen. Wiederholt wurde von gravierenden Entzugserscheinungen bis hin zum Tode berichtet.

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