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Das neue Medizin-Gesetz: Fragen und Antworten

Eine neue Zeit bricht an für Cannabispatienten und Legalisierungsaktivisten in Deutschland. Am 19. Januar hat der Bundestag das neue Gesetz für Cannabis als Medizin beschlossen. Ein großer Erfolg für alle, die schon seit Jahrzehnten für eine Verbesserung der Situation gekämpft haben. Jetzt können natürliche Cannabisblüten und -extrakte in Deutschland ganz normal medizinisch angewendet werden. Hier eine Zusammenfassung der aktuellen Situation.

Kurz nachdem das Gesetz beschlossen wurde, hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits erste Informationen dazu auf seiner Website. Auch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin liefert einige hilfreiche Informationen besonders für betroffene Patienten. Neben dem eigentlichen Gesetz gibt es also durchaus schon einige Informationen, die zur Verfügung stehen. Wie manche Dinge in der Praxis aussehen, wird sich aber erst ab März erweisen. Dann soll das Gesetz in Kraft treten.

Welche Veränderungen gab es vor der letzten Beratung im Bundestag?

Eigentlich gab es in den letzten Wochen aus Sicht des DHV nur Verbesserungen an dem Gesetz. Die Kosten für Cannabis sollen nicht mehr nur bei schwerwiegenden, chronischen Krankheiten übernommen werden können, sondern generell bei schwerwiegenden Krankheiten. Auch Menschen, die weniger als ein Jahr in medizinischer Behandlung sind, qualifizieren sich also dafür. Die Krankenkassen sollen die Kostenübernahme bei Fällen von schwerwiegenden Krankheiten nur noch in Ausnahmefällen ablehnen und Ärzte können Cannabis auch verschreiben, ohne dass die Betroffenen vorher alle denkbaren Medikamente ausprobieren, wenn dies aus ärztlicher Sicht nicht angebracht ist. Diese Veränderungen werden die Zahl der Menschen, die ihr Cannabis wirklich von der Kasse bezahlt bekommen, erhöhen.

Für welche Krankheiten gibt es Cannabis als Medizin?

Grundsätzlich kann Cannabis für jede Krankheit auf Privatrezept verschrieben werden. Es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen diesbezüglich, eventuell werden im Rahmen von ärztlichen Leitlinien noch gewisse Vorgaben erarbeitet, die aber für Ärzte nicht verpflichtend sind. (Edit: Unter diesem Artikel findet sich in einem Kommentar von Georg Wurth eine Liste von Krankheiten, für die das BfArM bereits Ausnahmegenehmigungen erteilt hat.) Damit ist für Betroffene weiterhin (wie bisher auch) das entscheidende Problem, einen Arzt zu finden, der dem Thema offen gegenüber steht. Etwas schwieriger wird es wahrscheinlich bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Wann bezahlt die Kasse?

Die Krankenkasse soll bei schwerwiegenden Krankheiten die Kosten für Cannabis übernehmen. Nur in Einzelfällen sollen die Krankenkassen dann die Kosten noch ablehnen können. Grundbedingung dafür wird ein Rezept von einem kassenärztlich zugelassenen Arzt. Auch hier gibt es aktuell keinen festen Katalog von Krankheiten, für den eine Zulassung möglich ist. Leider ist der Begriff “schwerwiegende Erkrankung” nicht klar definiert, so dass viele Streitfälle zwischen Patienten und Krankenkassen zu erwarten sind. Cannabis hilft bei vielen verschiedenen Krankheiten und insofern ist es sehr zu begrüßen, dass den Ärzten an diesem Punkt weitgehende Freiheiten gewährt wurden.

Bei der Frage der Austherapierung gab es leichte Verbesserungen. Die Kosten können auch übernommen werden, wenn der Arzt die Vergabe anderer Medikamente nicht für sinnvoll hält. Wer am Ende eine Übernahme der Kosten erhalten wird und wie lange dies im Einzelfall verzögert wird, darüber kann man momentan nur spekulieren.

Was passiert mit den Ausnahmegenehmigungen?

Die alten Ausnahmegenehmigungen sollen im Lauf von drei Monaten ihre Gültigkeit verlieren. Patienten mit Ausnahmegenehmigung müssen sich dann ein Betäubungsmittelrezept von ihrem behandelnden Arzt ausstellen lassen. Das komplizierte Genehmigungsverfahren beim BfArM entfällt, wodurch es für Ärzte deutlich leichter wird, Therapieversuche mit Cannabis zu starten. Deshalb Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Ärzte, die mit Cannabis arbeiten, deutlich steigen wird. Es ist ab sofort nicht mehr sinnvoll, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Neue Anträge werden vermutlich nicht mehr bearbeitet.

Was passiert mit den Anbaugenehmigungen?

Die beiden jüngst durch das BfArM erteilten Anbaugenehmigungen für Patienten werden in dem Moment ihre Gültigkeit verlieren, in dem die Krankenkassen die Zahlung von Cannabis aus der Apotheke übernehmen. Dennoch macht es weiterhin für Patienten Sinn, Anbauanträge an das BfArM zu stellen. Wir gehen davon aus, dass es auch in Zukunft Patienten geben wird, denen Cannabis zwar hilft, die es aber dennoch nicht von der Kasse bezahlt bekommen. Diese Menschen haben weiterhin die Möglichkeiten wie bisher vorzugehen, also einen Antrag auf Eigenanbau zu stellen und / oder im Fall einer Strafanzeige wegen Eigenanbau auf rechtfertigenden Notstand zu plädieren!

Wie findet man einen Arzt?

Nicht jeder Arzt will mit medizinischem Cannabis arbeiten. Das wird auch nach der Gesetzesänderung noch so bleiben. Die Möglichkeit, Cannabisblüten einfach auf ein Rezept zu verschreiben, wird das Verfahren aber für Ärzte viel einfacher machen. Daher wird die Zahl der Ärzte massiv steigen. Wir haben gute Gründe davon auszugehen, dass zum Start des Gesetzes im März noch eine größere Zahl von Ärzten öffentlich bekannt wird.

Wo kommt das Cannabis her?

Aktuell importieren mehrere Firmen Cannabisblüten aus den Niederlanden und Kanada. Nach Einführung des Gesetzes wird eine Cannabisagentur als untergeordnete Behörde zumdes BfArM gegründet, die ein Ausschreibungsverfahren für Lizenzen starten wird. Das BfArM hat bereits entsprechende Stellenausschreibungen veröffentlicht, um sein Personal entsprechend aufzustocken. Wer Interesse an der Arbeit in diesem Bereich hat, sollte sich dort jetzt bewerben!

Unternehmen die sich auf die Ausschreibung zum Anbau bewerben wollen, müssen sich noch etwas gedulden. Dennoch sind viele Unternehmer jetzt schon im Kontakt mit dem BfArM, um sich eine bessere Position zu erarbeiten. Es kann sinnvoll sein, hier jetzt schon Kontakte aufzunehmen.

Wie teuer wird das Cannabis aus der Apotheke?

Dazu gibt es unterschiedliche Theorien. Manche glauben, Medizinalhanf wird in Zukunft teurer werden als die aktuellen 12-20€ pro Gramm, andere gehen von sinkenden Preisen aus. Langfristig dürften die Preise wohl sinken, kurz- und mittelfristig sind aber verschiedene Szenarien denkbar.

Wird der Konsum von Cannabismedizin in der Öffentlichkeit verboten?

Nein. Rauchen von Cannabis ist natürlich genauso wie Tabakrauchen in öffentlichen Gebäuden und Nichtraucherzonen verboten. Davon abgesehen gibt es aber keine speziellen Einschränkungen, wann und wie die Patienten ihre Medizin einzunehmen haben.

Wie soll man sich als Cannabispatient gegenüber Polizisten ausweisen?

Die bisherigen Ausnahmegenehmigungen entfallen, damit bleibt zunächst nur das BTM-Rezept. Eventuell wird das BfArM oder die neue Cannabisagentur auch noch eine Karte einführen, wie sie in vielen anderen Ländern üblich ist, die man zur Legitimierung gegenüber Polizeibeamten nutzen kann.

Darf man als Cannabispatient Auto fahren?

Aktuell gibt es eine große Grauzone. Viele Cannabispatienten mit Ausnahmegenehmigung fahren seit Jahren Auto und werden dabei von Polizei und Führerscheinstelle toleriert. Einige machten auch erfolgreich eine MPU unter Cannabiseinfluss, um ihre Fahrtüchtigkeit zu belegen. Anderen Patienten erging es schlechter, es kam in den vergangenen Jahren immer wieder zu Führerscheinentzügen und MPU-Anordnungen nach Polizeikontrollen.

Anders ist es schon jetzt bei Patienten, die Sativex oder Dronabinol auf Rezept verschrieben bekommen. Sie haben THC im Blut, dürfen aber bei Zustimmung ihres Arztes auch Auto fahren. Hier kam es in der Vergangenheit nur selten zu Problemen. Sobald also Cannabisblüten auf Rezept verschrieben werden, kann der Arzt klarstellen, wie lange nach der Einnahme der Patient kein Auto fahren sollte. Es ist jedenfalls grundsätzlich möglich, mit Cannabis im Blut Auto zu fahren, wenn der Patient in Absprache mit dem Arzt stabil auf das Medikament eingestellt ist. Siehe Infos TÜV Süd.

Wem ist dieser Erfolg zu verdanken?

Dieses Gesetz entstand nicht durch den guten Willen der CDU geführten Regierung. Es wurde nur geschrieben, um die zunehmende Legalisierung des Eigenanbaus für Patienten durch Gerichte zu unterbinden. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte im April 2016 das BfArM verpflichtet, entsprechende Genehmigungen zu erteilen. Aktuell haben zwei Cannabispatienten in Deutschland eine Genehmigung, ihr Cannabis selbst anzubauen. Diese sind befristet, bis zum Erhalt einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Dass die Verhinderung des Eigenanbaus eines der Ziele der eigentliche Zweck des Gesetzes ist, wurde durch die Bundesregierung immer wieder klar gesagt.

Auch die steigende Zahl der Ausnahmgenehmigungen zum Erwerb aus der Apotheke sowie viele Gerichtsentscheide zu Patienten, die beim Anbau erwischt wurden und dann wegen rechtfertigendem Notstand freigesprochen bzw. nur zu geringen Strafen verurteilt wurden, erhöhten den Druck auf die Regierung massiv. Schon diese ersten Genehmigungen zum Besitz von Cannabis mussten juristisch erkämpft werden, genauso ging es weiter.

Der Dank für dieses Gesetz gebührt also sicher nicht in erster Linie der Regierung bzw. CDU und SPD, sondern den vielen Patienten, die für ihr Recht gekämpft haben. Michael F., der es bis vor das Bundesverwaltungsgericht schaffte und gewann, aber genauso all den anderen Betroffenen, die entweder als Kläger oder als Beklagte nicht klein beigaben, sondern auf ihrem Standpunkt beharrten.

Entscheidend für den Erfolg der einzelnen Patienten auf diesem Weg war auch die Arbeit von Dr. Franjo Grotenhermen, der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin sowie dem Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin. Durch ihre fachliche Unterstützung konnte vielen Betroffenen der Weg zur Ausnahmegenehmigung oder zum Antrag auf Eigenanbau erklärt werden. Politiker und Journalisten finden dort ernstzunehmende Kontakte und Informationen rund um das Thema Cannabismedizin. Ohne diese beiden Organisationen und die persönliche Arbeit von Dr. Grotenhermen wäre dieser Erfolg schwer denkbar gewesen.

Was hat der DHV beigetragen?

Der DHV hat sich seit seiner Gründung auch mit dem Thema Cannabis als Medizin beschäftigt. Seit der Erteilung der ersten Ausnahmegenehmigung zum Cannabisbesitz verfolgen wir die Entwicklung sehr intensiv. Nach der Millionärswahl konnten wir noch deutlich mehr tun. So konzentrierte sich einer unserer Kino-Werbespots voll auf das Thema Cannabismedizin. Auf YouTube wurde dieser Spot zum meistgeklickten Spot unter unseren drei Videos und er wurde hundertausende Male in deutschen Kinos ausgespielt. Die Lindenstraße griff das Thema mehr als ein Jahr später mit teilweise sehr ähnlichen Bildern und Abläufen wieder auf.

Im Jahr 2014 unterstützten wir die Spendenkampagne der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin “Straffreiheit für Patienten” mit 10.000€ und massiven Spendenaufrufen über unsere Kanäle. So konnte viel Geld gesammelt werden, um Strafverfahren von Betroffenen zu unterstützen.

Ein Jahr später unterstützten wir die Petition von Dr. Grotenhermen für Cannabis als Medizin an den Deutschen Bundestag. Viele Aktivisten aus DHV-Ortsgruppen sammelten Unterschriften, Preisgelder für Unterschriften wurden ausgelobt und im Endspurt engagierten wir sogar bezahlte Kräfte zum Unterschriftensammeln. Über 30.000 Unterschriften konnten so dem Bundestag vorgelegt werden. Nicht alle Forderungen aus dieser Petition werden mit dem neuen Gesetz erfüllt, aber viele.

Über unseren Flyer und unsere Broschüre zu Cannabis als Medizin konnten wir zehntausende Menschen aufklären. Unser Mitarbeiter Maximilian Plenert organisiert eine Selbsthilfegruppe von Patienten in Berlin. Bis zum heutigen Tag haben wir außerdem hunderten Patienten im ganzen Bundesgebiet auf dem Weg zur Ausnahmegenehmigung direkt geholfen. Es verging in den letzten Jahren kaum eine Woche, in der wir nicht über unsere Kanäle zum Thema Cannabis als Medizin berichteten und auch bei Gesprächen mit Politikern und Medien wiesen wir stets auf die Dramatik der Situation von Cannabispatienten in Deutschland hin. Die DHV-Mitarbeiter wurden außerdem als Sachverständige im Bundestag zum Thema angehört.

Wie geht es jetzt weiter?

Neben den behördlichen Abläufen bei der neuen Cannabisagentur wird es für uns jetzt vor allem darum gehen, den Eigenanbau von Patienten weiter zu unterstützen. Dazu wird es wahrscheinlich in Zukunft weitere Gerichtsverfahren geben. Ansonsten werden wir unsere politische Lobbyarbeit verstärkt auf die vollständige Legalisierung von Cannabis richten. Nicht nur, aber auch im Sinne der Patienten! Denn solange Cannabis nicht vollständig legal ist, werden auch Patienten immer wieder mit Stigmatisierung und gesellschaftlichen Problemen wegen ihrer Medizin rechnen müssen. Schluss mit Krimi. Cannabis normal!


Kommentare

42 Antworten zu „Das neue Medizin-Gesetz: Fragen und Antworten“

  1. Petra

    Kann mir jemand sagen ,ob
    Kann mir jemand sagen ,ob ich mit einem Privatrezept meines Schmerztherapeuten in jeder holländischen Apotheke Dronabinol erhalten kann? Es soll dort wesentlich günstiger sein als hier in Deutschland…..

  2. Petra

    Kann mir jemand sagen ,ob
    Kann mir jemand sagen ,ob ich mit einem Privatrezept meines Schmerztherapeuten in jeder holländischen Apotheke Dronabinol erhalten kann? Es soll dort wesentlich günstiger sein als hier in Deutschland…..

  3. Elke

    Meine Schmerztherapeutin hat
    Meine Schmerztherapeutin hat aktuell einen Antrag zur Kostenübernahme für Dronabiol gestellt.
    Ich leide seit September 2016 unter einer Pudendusneuralgie.
    Es war schon schwierig genug, überhaupt einen Arzt zu finden, der sich damit auskennt. Zwischenzeitlich nehme ich täglich 21 !! Tabletten zur Schmerzlinderung ein. Das ist ein sehr unbefriedigender Zustand. Ich hoffe nun sehr auf die schnelle Genehmigung von Dronabiol. Und ich erhoffe mir dadurch endlich Schmerzfreiheit.
    Liebe Grüße
    Elke

  4. Oliver

    Hab mal einen Beispiel-Antrag
    Hab mal einen Beispiel-Antrag formuliert, der die Gesetzesanforderungen aufgreift und damit wasserdicht sein sollte.

    Also Freunde, Anträge stellen was das Zeug hält. Da ja nur in begründeten Ausnahmefällen die Kostenübernahme versagt werden darf, müssen wohl mind. 80% der Anträge genemigt werden.
    Evtl bedarf es noch einer Erklärung über die Art der Erkrankung?

    Hiermit beantrage ich für meinen Patienten, NAME, geb. DATUM, Versichertennummer:
    die Kostenübernahme von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität gemäß § 31 Absatz 6 Fünftes Buch SGB.

    Zum einen steht für die schwerwiegende Krankheit meines Patienten keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung; zum anderen besteht eine gute Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf schwerwiegende Symptome.

    Ich werde die für die Begleiterhebung erforderlichen Daten dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in anonymisierter Form übermitteln. Der Versicherte wurde darüber in Kenntnis gesetzt und hat sich damit einverstanden erklärt.

    Damit sind die gesetzl. Vorraussetzungen des § 31 Absatz 6 Fünftes Buch SGB zur
    Kostenübernahme vollumfänglich erfüllt.

    Eine Begründung eines zur Ablehnung führenden Ausnahmefalles ist aus fachärztlicher Sicht nicht gegeben. Daher ist Übernahme der Kosten in Übereinstimmung mit § 31 Absatz 6 Fünftes Buch SGB zu genehmigen.

    Insbesondere, da für die Erkrankungen meines Patienenten schon nach bisheriger Praxis Ausnahmegenehmigungen des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilt wurden.

    Sollte trotz schwerwiegender Erkrankung die Erlaubnis versagt bleiben, ab zum Anwalt eures Vertrauens und durchklagen.

    Viel Erfolg

    1. Marco

      Hallo Oliver,
      Hallo Oliver,

      den Antrag auf Kostenübernahme für ein nicht zugelassenes Medikament meines Schmerztherapeuten habe ich am 14.03.2017 bei der BARMER eingereicht.
      Dieser lautete wie folgt:

      “An die
      BARMER GEK

      Patient: Marco …, Versichertennummer …

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      der o.g. Patient steht bei uns wegen folgender Diagnosen in dauernder qualifizierter Schmerztherapie entsprechend der Richtlinien der Schmerztherapievereinbarung (KBV/VDAK/IKK):

      Chronische Schermzkrankheit (R52.1G); Polyneuropathie unklarer Genese (G62.8G); Neuropathischer Schmerz, bds. (G58.8BG); HIV-Infektion ED 1995 (B24G); AIDS (B24G); Schlafapnoe (J98.8G); Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1G); Depressive Störung (F33.8G); Hyperhydrosis opiatbedingt (R61.9G).

      Diese Diagnosen erfordern dauerhafte Medikation mit einem retardierten Opiat der Stufe III WHO sowie schmerzmodulierender Begleitmedikation.
      Folgende Rezepturen haben wir bisher ausgestellt:
      Triumeq, Cymbalta 60, Durogesic 85, Morphin Merck 2% 100 ml 14 tg., L-Polamidon 60 Trp. tgl.

      Leider bestehen Unverträglichkeiten gegenüber dieser Medikamentengruppen, so dass wir dem Patienten Cannabis-Blüten empfehlen – siehe gesetzliche Bestimmungen seit 01.03.2017 –
      Opiateinsparung ist hier auch eine Indikation und wirtschaftlich.

      Wir bitten Sie daher im Interesse des Patienten um Kostenübernahme im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung.

      Mit freundlichem Gruß”

      Da ich bis gestern nach keine Nachricht von dort erhalten habe, rief ich an, um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Bei dem Telefonat erfuhr ich, dass der Antrag zum Medizinischen Dienst weitergereicht wurde, und von dort nun auf ein Gutachten gewartet wird. So lange soll ich mich bitte noch gedulden.

      Hast Du Erfahrungswerte, weshalb die BARMER den Antrag erst noch zum Medizinischen Dienst weiterreicht?

      Der Schmerztherapeut hat mir das Vaporisieren der Blüten empfohlen. Meine nächste Frage: Weißt Du oder eventuell jemand anderes, ob auch ein Verdampfer (Vaporizer) auf Rezept verordnet werden kann, oder ob diese Anschaffung privat zu erfolgen hat?

      Vielen Dank für Deine/Eure Hilfe vorab.

      Marco

  5. Michaela K.

    Nachdem mir heute meine
    Nachdem mir heute meine (süddeutsche) AOK erklärt hatte, dass sich aus ihrer Sicht auch nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in nächster Zeit nichts an der bisherigen Praxis der Kostenübernahme ändern würde, erkundigte ich mich im Bundesgesundheitsministerium.

    Dort wurde mir erklärte, dass es sehr unwahrscheinlich wäre, dass sich in den nächsten Wochen etwas ändern würde. Mein Gesprächspartner erklärte mir halb verschwörerisch, dass es im Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) massive Auseinandersetzungen gebe und “die Sache noch dauern könnte”. Solange es von dort keine Handlungsanleitungen gäbe müßten die lokalen KK keine Kosten übernehmen.

    Ich bin gerade etwas fassungslos. Stimmt das? Können diese feinen Herren jetzt alles blockieren??

    1. Florian Rister

      Hallo Michaela,

      Hallo Michaela,

      wie schwer oder leicht es wird, an ein Kassenrezept zu kommen, das bleibt abzuwarten. Es ist durchaus möglich das nicht jeder, der momentan darauf hofft, auch eine Übernahme der Kosten durch die Kassen erhalten wird.

  6. Tom 36

    Endlich bekomme ich mein
    Endlich bekomme ich mein Cannabis auf Rezept. Ich habe ADHS und Angststörungen, beides ist aufgelistet. Großes Dankeschön an den DHV.

  7. Anonym

    Was ist mit cbd? Fällt das
    Was ist mit cbd? Fällt das auch unter das btmg? Wie weit sind die studien zum einsatz als antipsychotikum und gibt es schon richtwerte zur dosierung? Liebe Grüße

    1. Georg Wurth

      Bei CBD hat sich durch das

      Bei CBD hat sich durch das Gesetz nichts verändert. Es ist zur medizinischen Anwendung verschreibungspflichtig in Apotheken erhältlich. Für andere Anwendungen ist CBD-Öl auch auf dem freien Markt erhältlich.

      1. Sylvia

        CBD kann auf PRIVAT-Rezept
        CBD kann auf PRIVAT-Rezept verordnet werden … bedeutet aber auch, daß man es selbst bezahlen muss.
        Durch die Gesetzesänderung sollten Cannabisprodukte zur med. Anwendung auf Kassenkosten legalisiert werden. Für mich erschließt sich da nicht, warum CBD hier ausgenommen werden soll.

        1. M. Nice

          Nicht ganz, es gibt Bedrolite
          Nicht ganz, es gibt Bedrolite®, es enthält etwa 9% CBD und weiniger als 1% THC.
          http://www.bedrocan.nl/producten.html

          1. Florian Rister

            Georg bezog sich sicherlich

            Georg bezog sich sicherlich auf CBD als Reinsubstanz.

          2. Anonym

            Ist nicht so sinnvoll, ein
            Ist nicht so sinnvoll, ein THC-haltiges Medikament, das auch CBD enthält, zu nehmen wenn man es als Antipsychotikum nutzen möchte. THC ist kontraindiziert in diesem Fall, da es im Verdacht steht, Psychosen auszulösen.

          3. Sascha Waterkotte

            CBD als Einzelsubstanz ist

            CBD als Einzelsubstanz ist für manche Menschen interessanter, andere bevorzugen Blüten. Das sollte in jedem Einzelfall mit dem jeweiligen Arzt besprochen werden, um die für den Patienten beste Lösung zu finden.

  8. Simon

    Wird es vom DHV eine neue
    Wird es vom DHV eine neue Infobroschüre für Ärzte/Patienten geben?
    Ich war heute bei meinem Psychiater (habe ADHS, Angsterkrankung…) Leider vertrage ich keine Medikamente (Medikenet und Co..Habe seit 2004 alle Medis durch und der Arzt wüßte nicht, was er mir noch mitgeben könnte. Bin mittlerweile voller unbefristeter Erwerbsminderungsrentner ohne Therapiemöglichkeit. Gegen Cannabis hat er nichts, kennt sich aber absolut nicht aus. Ob da Aufklärung kommen wird, weiß er nicht, bisher hat er noch nichts erhalten. Da wäre so eine Broschüre eine tolle Sache, die wir zu den Ärzten mitnehmen könnten…

    1. Georg Wurth

      Es wird eine neue DHV

      Es wird eine neue DHV-Broschüre geben. Das wird allerdings noch eine ganze Weile dauern. Wahrscheinlich wird es aber auch Info-Material von anderen Stellen geben. Wir halten euch auf dem Laufenden. 

      1. Sabine

        Es wäre super, wenn ihr
        Es wäre super, wenn ihr Argumentationshilfen für den Einsatz von Blühten miteinarbeiten könntet. Ich nehme schon längere Zeit Dronabinol weil ich über keine Ausnahmegenehmigung verfüge und hier in Bayern absolut strikt auf dem Boden der Legalität bleibe.

        Ich bin Patient bei einem sehr kompetenten Schmerzspezialisten der jedoch keine Argumente dafür sieht, dass dass Verdampfen von Blühten (Mighty Med, bzw. Vulcano Med) einen konkreten Mehrwert gegenüber Dronabinol hat.
        Ich habe zwar in Datenbanken einige wenige Studien entdeckt, aber ich kann als Nichtmediziner schlecht einem ehemaligen Prof. einen Stapel Studienausdrucke reichen mit der Aufforderung sich stärker einzulesen.

        Ein entsprechendes, mit zahlreichen Quellen versehendes, Kapitel wäre mit absoluter Sicherheit auch für zahlreiche andere Patienten ausgesprochen hilfreich.

        1. Michaela K.

          Nach der heutigen
          Nach der heutigen Bundesratentscheidung hoffe auch ich auf entsprechende Handreichungen.

          Insbesondere die Frage nach der Kostenübernahme für Verdampfer erscheint mir sehr dringend.

        2. meine Mutter hat ein
          meine Mutter hat ein atypisches Parkinson und unser behandelnder Professor hat uns vor der Gesetzesänderung letztes Jahr bei sehr starken auch spastischen Schmerzen statt Dronabinol das Sativex-Spray empfohlen (enthält nicht nur THC sondern auch CBD). Er sagte damals auch, daß wohl die Blüten mit dem kompletten Inhaltsspektrum zu rauchen für viele Patienten am hilfreichsten zu sein scheint. Ich habe im letzten Jahr eine TV-Doku über Israel gesehen, die dort sehr viele verschiedene Sorten anbauen (mit unterschiedlichem Verhältnis von THC CBD etc.)und individuell für den jeweiligen Patienten einsetzen. Bei Blüten muß man wohl ein wenig ausprobieren, welche individuell am besten hilft.

          http://www.reuters.com/article/us-israel-marijuana-idUSKBN15K0IR

  9. Georg Wurth

    Bisher war es jedenfalls so,

    Bisher war es jedenfalls so, dass der Arzt bestimmte Sorten angeben musste. Ich schätze, das wir auch weiterhin so sein. Trotzdem werden die Ärzte das hoffentlich weiter so machen, dass sie mehrere Sorten aufschreiben, um zu sehen, was am Besten hilft. Es gibt ja auch noch gar nicht viel explizite Forschung dazu.

  10. Andreas

    Verschreiben dann Ärzte
    Verschreiben dann Ärzte einfach Cannabisblüten oder müssen die konkrete Sorten bzw. THC/CBD Gehalte angeben? Das sehe ich zur Zeit nicht direkt geregelt, ist aber sicher ein wichtiger Punkt. Das ist zwar irgendwann mal zur Sprache gekommen, aber nie mehr erwähnt worden.

    Aber amüsant wäre es schon, wenn man im strengen Betäubungsmittelgesetz einfach Cannabisblüten verschrieben bekommt und dann erstmal alle möglichen Sorten probieren darf um zu sehen was am besten hilt; auch wenn das wohl am sinnvollsten wäre weil v.a. am Anfang eh niemand Bescheid wissen wird.

  11. Medizinalhanf Nutzer

    Ich werde mir endlich ein
    Ich werde mir endlich ein Herz fassen und einen Arzt suchen, der mir glaubt wenn ich sage dass Cannabis meine Symptome lindert und mein Leben leichter macht. Akzeptanz und Toleranz in Verwandtschaft und der Gesellschaft allgemein zu erreichen, kann nur durch einen offenen Diskurs entstehen. Ich habe über die möglichen Konsequenzen nachgedacht und muss für mein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und meine eigene Meinung selbst einstehen.

    Danke, für die Liste!

  12. Littleganja

    Mir stellt sich die Frage
    Mir stellt sich die Frage zwecks Kostenübernahme der Krankenkasse, wenn die nicht übernehmen, man aber Zuzahlungsbefreit ist, wird doch auf dem Kassenrezept Zuzahlungsbefreit angekreuzt oder?

    Beispiel: Eine Frau hat starke Monatsblutung bzw. Schmerzen, Schmerztabletten usw. helfen nicht oder haben starke Nebenwirkungen. Die Frau ist ALG2 Empfänger und schwer behindert, die Zuzahlungsbefreiungsgrenze liegt somit bei ca. 40 Euro. Wenn die Frau diese bezahlt hat und der Arzt ihr dann Cannabis verschreibt ist es doch kostenlos oder????

    Oder ist das bei einem BTM Kassen – Rezept anders???

    Bitte hier mal um Antwort von jemand der sich auskennt.

    1. Patrick Sandner

      Littleganja: Du bringst da
      Littleganja: Du bringst da einiges durcheinander. Die Zuzahlung beträgt im Moment Knapp 50 Euro. Damit ist die Zuzahlung zu Medikamenten gemeint die normalerweise von den Kassen zwar übernommen werden aber eben wie es der Name schon sagt, ZUZAHLUNGS pflichtig sind. D.H man muss z dem Betrag was die Kasse übernimmt was beisteuern. Bei chronisch Kranken mit niedrigem Einkommen sind das 1 & d.h also etwa die besagten 50 Euro.
      Cannabis ist VOR DER ERSTEN VERORDUNG dann aber Genehmigungspflichtig so nenne ich das mal, d.h., man muss einen Antrag an die Kassen stellen und beantragen dass die Kosten für die Therapie übernommen werden. Das ist so ungefähr einzigartig zumindest kenne ich es bishernicht, dass man für eine bestimmte Therapie einen Vorabgenehmigung braucht.
      Das hat nichts mit der Zuzahlung zu tun, sondern hier geht es um die Vollerstattung des Cannabis von der Kasse (die allerdings nur noch in begründeten Einzelfällen abgelehnt werden darf)BTM Rezepte sind genauso Zuzahlungspflichtig (zumindest eben bis man sein “Soll” erfüllt hat)
      Bei der Liste der Krankheiten hat man aber dann doch noch ADHS vergessen, es gibt einige die wegen ADHS eine AG haben (ich zB)allerings auch wegen eines Schmerzsyndromes, einer Angsstörung und diversen anderen Krankheiten…

      1. Georg Wurth

        ADHS steht als häufige

        ADHS steht als häufige Indikation über der Liste:

        "Mehr als die Hälfte der Patienten leidet unter chronischen Schmerzen. Etwa jeder Fünfte ist an Multipler Sklerose erkrankt. Jeder Zehnte ist am Tourette-Syndrom, depressiven Störungen oder ADHS erkrankt. Es sind außerdem Ausnahmegenehmigungen für folgende Diagnosen bekannt"…

  13. Dennis

    Und wieder wird nicht auf
    Und wieder wird nicht auf private Krankenkassen eingegangen.

    Den Verein unterstütze ich nicht mehr!

    1. Littleganja

      Musst dir halt ne private
      Musst dir halt ne private suchen die es zahlt, was gibt es da zu erzählen???

    2. Georg Wurth

      Es ist bisher wenig darüber

      Es ist bisher wenig darüber bekannt, wie sich das Gesetz auf die Erstattung durch private Krankenkassen auswirken wird. Pauschal kann man das sowieso nie beantworten, da es extrem unterschiedliche Tarife gibt.

      1. Littleganja

        Und weiterhin machen die
        Und weiterhin machen die Privaten eh was sie wollen meiner Meinung nach ist man in der gesetzlichen besser aufgehoben.

  14. Hanffreund

    Ach lieber Dhv von einem
    Ach lieber Dhv von einem Patienten mit Krebs Schweren Depressionen und Schizo-affektiver Störung.. Danke für gar nichts.

    1. Anonymous

      Warum Danke für garnichts?
      Warum Danke für garnichts? Vielleicht hilft dir dieser Beschluss nicht aber für Tausende Deutsche ist das wunderbar…

      1. Hanffreund

        Ich finde das ja auch Super ,
        Ich finde das ja auch Super , die Gesamtleistung ist als Exzellent zu beschreiben. Dennoch das trotz Gesetzesänderung Schwerkranke ein Hochwirksames Pflanzliches Mittel nicht erhalten weil in den Köpfen von Psychatern Asslinger-Mortler Psychose-Hirngespinste rumgeistern die im Einzelfall nicht greifen geht gar nicht,aber was nicht ist kann ja noch werden.

    2. Littleganja

      Ohne den DHV und die Ärzte &
      Ohne den DHV und die Ärzte & Menschen mit Ausnahmeerlaubnis würde es das Gesetz nicht geben und eine Legalisierung in den nächsten 2-5 Jahren auch nicht!

      Danke DHV & CO!!!

  15. Axel Junker

    Sehr schöner Beitrag zur
    Sehr schöner Beitrag zur richtigen Zeit.
    Franjo nimmt ihn sicher wohlwollend zur Kenntnis.

    Damit das Gesetz nun aber auch tatsächlich zu jenem “Meilenstein” wird, zu dem es bereits vor Verabschiedung (v)erklärt worden ist, gilt es die bekannt Betäubungsmittelrezept-verschreibungsunwillige deutsche Ärzteschaft dahingehend zu mobilisieren, indem fehlendes Cannabis-Anwendungswissen möglichst zügig durch Fortbildung und Aufklärung kompensiert wird.

    Oder müssen das erneut ACM, SCM und DHV wuppen?

  16. Georg Wurth

    Hier eine Liste von

    Hier eine Liste von Krankheiten, für die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bisher Ausnahmegenehmigungen erteilt hat.
    (Aber Achtung: Diese Broschüre bezieht sich ansonsten noch auf die bisherige und bald veraltete Rechtslage!)

    Möglicherweise sind seit Erstellung der Broschüre noch weitere Diagnosen dazugekommen, ich habe gerade keine Zeit, das zu überprüfen.

    https://hanfverband.de/sites/hanfverband.de/files/patienten_ratgeber_v10_web_final.pdf

    DHV
    Cannabis als Medizin
    Ein Ratgeber für Patienten

    Seiten 12 und 13

    Ausnahmegenehmigungen
    Bei welchen Diagnosen werden Ausnahmegenehmigungen erteilt?
    Eine Genehmigung kann prinzipiell bei jeder Erkrankung erteilt werden, bei der Cannabis hilft. Bewilligt wurden bisher 400 Genehmigungen für 30 unterschiedliche Diagnosen, wobei einige Patienten auch mehrere Diagnosen aufwiesen. Fünf Diagnosen spielen hierbei die größte Rolle.
    Mehr als die Hälfte der Patienten leidet unter chronischen Schmerzen. Etwa jeder Fünfte ist an Multipler Sklerose erkrankt. Jeder Zehnte ist am Tourette-Syndrom, depressiven Störungen oder ADHS erkrankt.

    Es sind außerdem Ausnahmegenehmigungen für folgende Diagnosen bekannt, wobei einige davon unter die Diagnose „chronische Schmerzen” fallen:
    • Allergische Diathese
    • Angststörung
    • Appetitlosigkeit und Abmagerung
    • Armplexusparese
    • Arthrose
    • Asthma
    • Autismus
    • Barrett-Ösophagus
    • Blasenkrämpfe
    • Blepharospasmus
    • Borderline-Störung
    • Borreliose
    • Chronische Polyarthritis
    • Chronisches Müdigkeitssyndrom
    • Schmerzsyndrom nach Polytrauma
    • Chronisches Wirbelsäulensyndrom
    • Cluster-Kopfschmerzen
    • Colitis ulcerosa
    • Epilepsie
    • Failed-back-surgery-Syndrom
    • Fibromyalgie
    • Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen
    • HIV-Infektion
    • HWS- und LWS-Syndrom
    • Hyperhidrosis
    • Kopfschmerzen
    • Lumbalgie
    • Lupus erythematodes
    • Migraine accompagnée
    • Migräne
    • Mitochondropathie
    • Morbus Bechterew
    • Morbus Crohn
    • Morbus Scheuermann
    • Morbus Still
    • Morbus Sudeck
    • Neurodermitis
    • Paroxysmale nonkinesiogene Dyskinese (PNKD)
    • Polyneuropathie
    • Posner-Schlossmann-Syndrom
    • Posttraumatische Belastungsstörung
    • Psoriasis (Schuppenflechte)
    • Reizdarm
    • Rheuma (rheumatoide Arthritis)
    • Sarkoidose
    • Schlafstörungen
    • Schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie
    • Systemische Sklerodermie
    • Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese
    • Thalamussyndrom
    • Thrombangitis obliterans
    • Tics
    • Tinnitus
    • Trichotillomanie
    • Urtikaria unklarer Genese
    • Zervikobrachialgie
    • Folgen von Schädel-Hirn-Trauma
    • Zwangsstörung

    1. Kroll

      Es sollte auch das Restless
      Es sollte auch das Restless Legs Syndrom mit auftauchen…. dazu haben auch Personen einige Personen schon eine Ausnahmegenehmigung bekommen!

      Kann das in der Liste ergänzt werden?

      1. Georg Wurth

        Ich hatte ja geschrieben,

        Ich hatte ja geschrieben, dass diese Liste aus unserer Broschüre nicht ganz topaktuell ist. Da wir die Broschüre sowieso komplett überarbeiten müssen, werden wir jetzt erstmal nicht an dieser Liste herumflicken. Aber Danke für alle Hinweise wie deiner hier, was fehlt, auch für andere Leser.

        1. Ilka

          Hm, jetzt haben wir schon
          Hm, jetzt haben wir schon fast Ende November. 😉 Wann ist denn die Broschüre fertig?

          1. Sascha Waterkotte

            Hi Ilka,

            Hi Ilka,

            wir arbeiten noch daran. Vermutlich Anfang nächsten Jahres müsste das gute Stück aber fertig sein. Bis dahin empfehle ich dir unser FAQ zum Thema Cannabis als Medizin: https://hanfverband.de/faq-neu/cannabis-als-medizin

            LG, Sascha [DHV]

        2. Ilka

          Hm, jetzt haben wir schon
          Hm, jetzt haben wir schon fast Ende November. 😉 Wann ist denn die Broschüre fertig?

          1. Sascha Waterkotte

            Hi Ilka,

            Hi Ilka,

            wir arbeiten noch daran. Vermutlich Anfang nächsten Jahres müsste das gute Stück aber fertig sein. Bis dahin empfehle ich dir unser FAQ zum Thema Cannabis als Medizin: https://hanfverband.de/faq-neu/cannabis-als-medizin

            LG, Sascha [DHV]

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