Seit Wochen geistern Meldungen herum, nach denen die Europäische Kommission eine Neubewertung von Cannabidiol (CBD) plane, welche CBD als Betäubungsmittel klassifizieren soll. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) hat zur Klärung des Sachverhalts den Sprecher der Europäischen Kommission in Deutschland, Reinhard Hönighaus, kontaktiert. Dieser bestätigte dem BvCW, dass
“nach vorläufiger Ansicht der Kommission […] CBD, das aus den blühenden und fruchtbaren Spitzen der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) gewonnen wird, als Betäubungsmittel betrachtet werden [sollte], das unter das Einheitliche Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 fällt.”
Aus Sicht der EU-Kommission könnte CBD infolgedessen
“gemäß dem Allgemeinen Lebensmittelgesetz nicht als „Lebensmittel“ eingestuft werden und würden nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung über neuartige Lebensmittel fallen”
, so der Sprecher weiter. Diese vorläufige Aussage der EU-Kommission zu CBD widerspricht nicht nur wissenschaftlichen Erkenntnissen über das Potential des Wirkstoffs, sondern ist auch komplett gegensätzlich zur Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation, welche Anfang des Jahres folgendes festhielt:
“Cannabidiol shows no potential for abuse or dependence and any ill-effects are minimal. It is no similar to any other substance controlled under the 1961 Convention. Cannabidiol does have effects on the brain, but like many other substances with such effects, it is not considered psychoactive as it has no significant effects on mental state. Based on this evidence, and its value as a medicine, the Committee considered that cannabidiol should not be controlled under the 1961 Convention.”
Auch nach deutschem Recht ist CBD kein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Angesichts von geschätzten 3 Millionen regelmäßigen CBD-Konsumentinnen und -konsumenten und einer trotz aller Widrigkeiten weiterhin stark wachsenden Branche könnte die Europäische Kommission im Falle einer finalen Neubewertung von CBD diese Branche aber komplett beseitigen. CBD wäre dann wohl nur noch in Apotheken verfügbar. Kritisch äußert sich der Präsident des Branchenverbands Cannabiswirtschaft e.V., Dr. Stefan Meyer:
Eine Neueinstufung von CBD als Betäubungsmittel würde die wachstumsstarke CBD-Branche gefährden. Es liegen keinerlei wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die es sinnhaft erscheinen lassen, CBD als Betäubungsmittel zu deklarieren. Niemand braucht einen weiteren Schwarzmarkt. Stattdessen würden wir uns als Cannabiswirtschaft darüber freuen, zusammen mit der Bundesregierung über praktikable und sinnvoll regulierte Marktbedingungen für cannabinoidhaltige Produkte in Deutschland und der EU zu reden. Dazu gehört auch die Selbstregulierung der Branche und die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher durch Qualitätsstandards. Manche Überregulierungen müssen fallen, andere Standards sollten hinzukommen.“
Um der EU-Kommission Druck zu machen, hat sich der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, gewandt. Darüber hinaus hat der BvCW e.V. ein Musteranschreiben an Bundestagsabgeordnete entwickelt, damit betroffene Unternehmer ebenfalls Druck aufbauen können. Der Deutsche Hanfverband empfiehlt betroffenen Produzenten, Händlern und Konsumenten, sich der Initiative des Branchenverband der Cannabiswirtschaft anzuschließen, um Einfluss auf die noch ausstehende endgültige Entscheidung der Europäischen Kommission zu nehmen.
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