Am 25. Juli 2014 wurde der vermeintliche Cannabishändler André B. in Burghausen durch Zivilfahnder erschossen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft entschieden: Es kommt nicht zu einem Verfahren, die Ermittlungen werden eingestellt. Der Todesschütze – der zwischenzeitlich mehrere Internetnutzer wegen Beleidigung anzeigte und damit zu Geldstrafen zwang – kann also ungestört weiter dem Polizeidienst nachgehen.
Der Polizist hatte sich am Tag der Tat mit seinem Kollegen in der Nähe des Hauses der Freundin von André positioniert. Im Innenhof sprachen sie ihn an. Als André flüchtete, schoss der Beamte ihm aus wenigen Metern Entfernung in den Hinterkopf. Die in unmittelbarer Nähe spielenden Kinder wurden nicht verletzt, aber laut Aussagen von Augenzeugen deutlich traumatisiert.
Einige Zeugen berichteten von schockierenden Details, teilweise in der Öffentlichkeit, teilweise auch in direkten Emails an den Deutschen Hanfverband. So kam es angeblich zu bösen Worten der beteiligten Beamten gegenüber dem Leichnam und trauernden Angehörigen. Zeugen sollen nach dem Vorfall sofort in stundenlange Polizeigespräche genötigt worden sein, wodurch Medieninterviews aktiv verhindert wurden. Die Cousine von Andre B. äußerte sich sehr drastisch: „Das war eine Hinrichtung.“
Die Staatsanwaltschaft kam nach umfangreichen Gutachten zu einem anderen Schluss:
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist dem Beamten weder ein vorsätzliches Tötungsdelikt noch ein Vergehen der fahrlässigen Tötung nachzuweisen.
Mit dem Schuss sollte die weitere Flucht des Mannes verhindert werden. Dieser von vornherein mit dem Risiko einer schwerwiegenden Körperverletzung verbundene Einsatz der Schusswaffe war in diesem Ausnahmefall durch die Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes gedeckt, auch wenn der Beamte nicht selbst angegriffen wurde. Eine Sorgfaltspflichtverletzung des Beamten bei Abgabe des tödlichen Fehlschuss ist nicht nachweisbar. Durch Warnschuss und gezielten Schuss wurde keine dritte Person geschädigt. Ebensowenig trat nach den Erkenntnismöglichkeiten des Beamten eine Gefährdung anderer Personen – insbesondere der Kinder in unmittelbarer Nähe des Geschehens – ein.
Ein Schuss, der aus wenigen Metern in den Kopf statt in die angeblich anvisierten Beine ging, war demnach also keine Gefährung für umstehende Kinder…
Die ganze Geschichte ist ein großer Skandal, der durch eine konsequente Verschleierungstaktik von Polizei & Staatsanwaltschaft leider niemals komplett aufgedeckt werden wird.
André hatte zuvor bereits 5 Jahre wegen Cannabishandel im Gefängnis gesessen, der erneute Handel konnte ihm aber letztendlich nicht nachgewiesen werden und wird von seinen Angehöringen klar bestritten. Schon seine lange Zeit im Gefängnis war unnötig und nur einem dummen Gesetz geschuldet. Selbst wenn André wieder straffällig geworden wäre, müssen wir die Frage stellen, warum es wegen flüchtenden Cannabishändlern zum Schusswaffengebrauch kommt. Kurze Zeit nach dem jetzt abgeschlossenen Fall in Burghausen war es auch im bayrischen Schwandorf zu einem Schusswaffeneinsatz wegen Cannabis gekommen, weil ein junger Mann vor der Polizei flüchten wollte. Auch wenn es in dem Fall nicht zu einer Verletzung kam, weil der Betroffene zunächst erfolgreich fliehen konnte, muss man doch festhalten: An Cannabiskonsum ist noch niemand gestorben – an Polizeikugeln schon.
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