Nachdem es im vergangegen Jahr in Burghausen bereits zu einem Todesschuss durch einen zivilen Beamten gegen einen flüchtenden, mutmaßlichen Cannabis-Händler kam, gab es jetzt erneut einen ähnlichen Vorfall: Im bayrischen Schwandorf gab es Schüsse, weil ein 21-jähriger, dem vorgewurfen wurde 170 Gramm Marihuana in der Zugtoilette versteckt zu haben, versuchte zu flüchten. Seine Personalien hatte der Zoll bereits vorher aufgenommen.
Zunächst gab es nur wenig Informationen über den Fall, insbesondere um welche Droge es sich handelte und in welcher Menge die gefunden wurde, war nicht bekannt. Mittlerweile steht fest, es handelte sich um 170 Gramm Marihuana. Auch wenn dies natürlich keine geringe Menge im Sinne des Gesetzes ist, und es sich nach Aussage der Zöllner nur um Warnschüsse handelte, so halten wir es doch für falsch, wenn bei flüchtenden Hanffreunden von der Schusswaffe Gebrauch gemacht wird. Würde die Berliner Polizei ähnlich vorgehen, wäre der Görlitzer Park mittlerweile ein Kriegsgebiet.
Anwohner berichteten uns in Emails von einer massiven Fahndung in der Umgebung, da der Betroffene sich durch die Schüsse nicht stoppen ließ und weiter flüchtete. Bei der Großfahndung wurde er schließlich erwischt, zur Polizeiwache gebracht, erkennungsdienstlich behandelt und dann wieder freigelassen, da er einen festen Wohnsitz hat und keine Fluchtgefahr besteht. Dieses Vorgehen macht den Einsatz der Schusswaffe noch fragwürdiger und sinnloser, auch wenn wir uns natürlich für den Betroffenen freuen, das kein sofortiger Haftbefehl erlassen wurde.
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