Endlich ist es soweit, am Mittwoch, den 26.10.2011 steht die Petition zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten, die von über 30.000 Menschen unterschrieben wurde, auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses. Werden CDU und FDP das Anliegen mit ihrer Mehrheit vom Tisch fegen?
Bis letzte Woche sind 31.779 Unterschriften für die Petition von DHV-Sprecher Georg Wurth beim Bundestag eingegangen. Damit wurden fast zehn mal so viele Unterschriften eingesammelt wie bei der letzten vergleichbaren Aktion vor einigen Jahren.
Auch im Vergleich zu anderen Petitionen ist das ein starkes Ergebnis, die Petition dürfte unter den Top 20 der über 2.500 Petitionen liegen, die jemals beim Petitionsausschuss eingereicht wurden; damit zählt sie zum erfolgreichsten Prozent dieser Eingaben. Außerdem wurde die Petition im Forum des Petitionsausschusses heiß diskutiert. Bei der Zahl der Diskussionsbeiträge lag die Cannabis-Petition sogar auf Platz 4.
Das zeigt ein massiv wachsendes gesellschaftliches Interesse an diesem Thema. Auch eine EMNID-Umfrage, die der Deutsche Hanf Verband im letzten Jahr durchführen ließ, ergab, dass eine Mehrheit der Deutschen für eine weitergehende Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten ist.
Allerdings hat sich der Ausschuss eine sehr restriktive Regel gegeben: nur wenn 50.000 Unterschriften in den ersten 3 Wochen der online-Zeichnungsfrist zustande kommen, muss eine Petition auf jeden Fall öffentlich beraten werden. In anderen Fällen ist das eine Ermessensentscheidung der Ausschussmitglieder – also fast immer.
Alle Parteien haben sich in einem Briefwechsel mit dem Deutschen Hanf Verband zur Petition geäußert. Die CDU ist gegen eine Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten und wird die Petition möglichst schnell ablehnen und abschließen wollen. Es ist anzunehmen, dass die FDP dafür die Mehrheitsbeschafferin spielt. Grüne und Linke setzen sich für das Anliegen ein. Sie werden vermutlich dafür votieren, die Petition zur weiteren Beratung an Bundestag und Bundesregierung weiterzuleiten. Auch einzelne SPD-Abgeordnete sympathisieren mit der Petition.
Hier veröffentlicht der Bundestag eine Liste der Politiker im Petitionsausschuss, für die Entscheidung verantwortlich sein werden.
Der konkrete Text der Petition lautet:
Der deutsche Bundestag möge Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes beschließen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden.
In der Begründung fordert DHV-Sprecher Georg Wurth im Einzelnen
– die „geringe Menge“ anzuheben, bis zu der Verfahren eingestellt werden,
– die „geringe Menge“ bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz so festzulegen, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch nicht mehr strafbar ist, so dass die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird,
– den Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung zu entkriminalisieren,
– die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.
– schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlungen nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen anzuwenden.
Sonderseite zur Cannabispetition
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